Hat sich die russische Mafia in die Schweizer Wirtschaft eingeschleust?

ShortId
00.3108
Id
20003108
Updated
10.04.2024 12:17
Language
de
Title
Hat sich die russische Mafia in die Schweizer Wirtschaft eingeschleust?
AdditionalIndexing
organisiertes Verbrechen;Unternehmen;Geldwäscherei;Russland;Wirtschaftsstrafrecht;Liechtenstein;Wirtschaftsstandort Schweiz
1
  • L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
  • L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
  • L05K0301040201, Russland
  • L04K03010110, Liechtenstein
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren wiederholt festgehalten, dass keine Erkenntnisse vorliegen, wonach es in der Schweiz zu einer Einflussnahme grösseren Umfanges des organisierten Verbrechens auf Politik und Wirtschaft gekommen wäre. Er hat allerdings auf punktuelle Aktivitäten des organisierten Verbrechens hingewiesen, die darauf abzielen, sich die Vorzüge unseres Wirtschafts- und Finanzplatzes zunutze zu machen (s. die Botschaft vom 28. Januar 1998 über die Änderung des Strafgesetzbuches, der Bundesstrafrechtspflege und des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes - Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung, BBl 1998 1529, und die Botschaft vom 12. Januar 1994 über die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens, BBl 1994 I 1145, sowie den Bericht des EJPD zum Aktionsprogramm "Innere Sicherheit 1994" vom 20. Dezember 1994, S. 4f.). Gemäss dem Anfang 1999 veröffentlichten Lagebericht 2/1998 der kriminalpolizeilichen Zentralstelle im Bundesamt für Polizei und den von dieser Dienststelle seither gesammelten Erkenntnissen besteht bis heute kein Anlass, von dieser Einschätzung abzuweichen.</p><p>Es trifft jedoch zu, dass die kriminalpolizeilichen Zentralstellen auf eine den Angaben der früheren Bundesanwältin grössenordnungsmässig entsprechende Anzahl von Firmen aufmerksam geworden sind, welche mit Aktivitäten des organisierten Verbrechens unmittelbar oder mittelbar in Verbindung gebracht werden.</p><p>Um den Einflussnahmen des organisierten Verbrechens auf den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz rechtzeitig entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung eines neuen Artikels 340bis Absatz 1 des Strafgesetzbuches beschlossen, die Strafverfolgungskompetenzen des Bundes hinsichtlich komplexer und grenzüberschreitender Fälle von organisierter Kriminalität, Geldwäscherei, Korruptionshandlungen sowie Verbrechen, welche von einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches ausgehen, auszudehnen. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die bevorstehende Inkraftsetzung dieser Bestimmung hat der Bundesrat am 1. September 1999 die Bundespolizei ins Bundesamt für Polizei überführt. Mit dieser Konzentration der Polizeikräfte des Bundes wurde eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um die durch die alltägliche Basiskriminalität bereits stark beanspruchten Korps in den Kantonen besser zu entlasten. In den Jahren 2001 bis 2004 soll ein erster Ausbau der Organisationsstrukturen des neuen Bundesamtes für Polizei, der Bundesanwaltschaft und des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes erfolgen. Diese Strukturen werden einerseits zu einem effizienteren Einsatz des bereits vorhandenen Personals führen und andererseits erlauben, die zur Umsetzung der zusätzlichen Ermittlungskompetenzen zu rekrutierenden Kräfte optimal zu integrieren.</p><p>Im Bereich der Geldwäscherei hat die Schweiz eine der weltweit modernsten Gesetzgebungen, was bisher zweimal (zuletzt 1998) von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in einem Länderexamen bestätigt worden ist.</p><p>Was die vom Interpellanten erwähnten Vorwürfe der USA gegenüber einer Schweizer Bank betrifft, so hat die Eidgenössische Bankenkommission eine Untersuchung gegen die betroffene Bank eingeleitet. Es muss aber festgehalten werden, dass die Untersuchungen in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, ob die Anschuldigungen berechtigt sind oder nicht.</p><p>Bezüglich der Frage im Zusammenhang mit dem Fürstentum Liechtenstein kann festgehalten werden, dass der Bundesrat die liechtensteinischen Behörden bereits im letzten Jahr im Rahmen von Kontakten auf Ministerebene mehrfach darauf hingewiesen hat, dass im Rechtshilfebereich Probleme bestehen, die dringend gelöst werden sollten. Von liechtensteinischer Seite wurde inzwischen auch öffentlich angekündigt, dass Anstrengungen zur effizienteren Bekämpfung der Geldwäscherei im Gange seien. In diesem Zusammenhang wurde auch die Revision des liechtensteinischen Rechtshilfegesetzes eingeleitet.</p><p>Um die organisierte Kriminalität, die Wirtschaftskriminalität und die Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen, ist der Bundesrat bestrebt, die kriminal- und sicherheitspolizeiliche Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein zu intensivieren. So hat die Schweiz mit dem Fürstentum Liechtenstein einen Vertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden ausgearbeitet. Dieser Vertrag, welcher durch die Delegationsmitglieder der beiden Länder am 27. April 1999 unterzeichnet worden ist, wird voraussichtlich im Jahre 2001 in Kraft treten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach Aussagen der ehemaligen Schweizer Bundesanwältin Carla Del Ponte sei die russische Mafia im Begriff, sich in die Schweizer Wirtschaft einzuschleusen. "Die Schweizer Wirtschaft wird von der Mafia immer mehr unterwandert." Wir schätzen, dass bereits um die 300 Firmen so infiltriert wurden. Das Zitat stammt von der Chefanklägerin selbst, aus einem am 8. August 1999 abgegebenen Interview.</p><p>Meines Wissens wurde diese wichtige und durchaus Besorgnis erregende Aussage niemals dementiert, sondern, im Gegenteil, bei späteren Gelegenheiten wiederholt.</p><p>Daher erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wurde er über diese Situation genauestens informiert? Wenn ja, in welcher Form?</p><p>2. Ist er der Ansicht, er verfüge über genügend Informationsmaterial und Mittel, um diese Bedrohung bekämpfen zu können?</p><p>3. Wenn man auch die kürzlich an die Öffentlichkeit gebrachten Vorkommnisse beachtet, bei denen eine renommierte Schweizer Bank bei internationalen Veruntreuungen, begangen von der Zentralbank eines Staates der ehemaligen Sowjetunion, eine wichtige Rolle gespielt haben soll, stellt sich die Frage, ob der Bundesrat unsere gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten, die geschaffen wurden, um - für unsere Wirtschaft gefährliche und für das Image unseres Landes schädliche - Finanztransaktionen und Geldwäscherei zu kontrollieren und zu verhindern, als ausreichend beurteilt?</p><p>4. Aus verschiedenen Quellen geht hervor, dass das Fürstentum Liechtenstein für fragwürdige Transaktionen dieser Art ein bevorzugter Finanzplatz sein soll. Liechtenstein ist eng mit der Schweiz verbunden - im Ausland wird es sogar oft mit unserem Land gleichgestellt -, und seine Behörden leisten Rechtshilfe, die von beinahe allen in der Praxis Tätigen als vollkommen unzureichend beurteilt wird. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, ob der Bundesrat beim Fürstentum Liechtenstein nicht intervenieren will, damit die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftsverbrechen besser koordiniert werden kann?</p>
  • Hat sich die russische Mafia in die Schweizer Wirtschaft eingeschleust?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren wiederholt festgehalten, dass keine Erkenntnisse vorliegen, wonach es in der Schweiz zu einer Einflussnahme grösseren Umfanges des organisierten Verbrechens auf Politik und Wirtschaft gekommen wäre. Er hat allerdings auf punktuelle Aktivitäten des organisierten Verbrechens hingewiesen, die darauf abzielen, sich die Vorzüge unseres Wirtschafts- und Finanzplatzes zunutze zu machen (s. die Botschaft vom 28. Januar 1998 über die Änderung des Strafgesetzbuches, der Bundesstrafrechtspflege und des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes - Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung, BBl 1998 1529, und die Botschaft vom 12. Januar 1994 über die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches - Schaffung einer Zentralstelle zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens, BBl 1994 I 1145, sowie den Bericht des EJPD zum Aktionsprogramm "Innere Sicherheit 1994" vom 20. Dezember 1994, S. 4f.). Gemäss dem Anfang 1999 veröffentlichten Lagebericht 2/1998 der kriminalpolizeilichen Zentralstelle im Bundesamt für Polizei und den von dieser Dienststelle seither gesammelten Erkenntnissen besteht bis heute kein Anlass, von dieser Einschätzung abzuweichen.</p><p>Es trifft jedoch zu, dass die kriminalpolizeilichen Zentralstellen auf eine den Angaben der früheren Bundesanwältin grössenordnungsmässig entsprechende Anzahl von Firmen aufmerksam geworden sind, welche mit Aktivitäten des organisierten Verbrechens unmittelbar oder mittelbar in Verbindung gebracht werden.</p><p>Um den Einflussnahmen des organisierten Verbrechens auf den Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz rechtzeitig entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung eines neuen Artikels 340bis Absatz 1 des Strafgesetzbuches beschlossen, die Strafverfolgungskompetenzen des Bundes hinsichtlich komplexer und grenzüberschreitender Fälle von organisierter Kriminalität, Geldwäscherei, Korruptionshandlungen sowie Verbrechen, welche von einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches ausgehen, auszudehnen. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die bevorstehende Inkraftsetzung dieser Bestimmung hat der Bundesrat am 1. September 1999 die Bundespolizei ins Bundesamt für Polizei überführt. Mit dieser Konzentration der Polizeikräfte des Bundes wurde eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um die durch die alltägliche Basiskriminalität bereits stark beanspruchten Korps in den Kantonen besser zu entlasten. In den Jahren 2001 bis 2004 soll ein erster Ausbau der Organisationsstrukturen des neuen Bundesamtes für Polizei, der Bundesanwaltschaft und des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes erfolgen. Diese Strukturen werden einerseits zu einem effizienteren Einsatz des bereits vorhandenen Personals führen und andererseits erlauben, die zur Umsetzung der zusätzlichen Ermittlungskompetenzen zu rekrutierenden Kräfte optimal zu integrieren.</p><p>Im Bereich der Geldwäscherei hat die Schweiz eine der weltweit modernsten Gesetzgebungen, was bisher zweimal (zuletzt 1998) von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) in einem Länderexamen bestätigt worden ist.</p><p>Was die vom Interpellanten erwähnten Vorwürfe der USA gegenüber einer Schweizer Bank betrifft, so hat die Eidgenössische Bankenkommission eine Untersuchung gegen die betroffene Bank eingeleitet. Es muss aber festgehalten werden, dass die Untersuchungen in dieser Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sind und somit nicht feststeht, ob die Anschuldigungen berechtigt sind oder nicht.</p><p>Bezüglich der Frage im Zusammenhang mit dem Fürstentum Liechtenstein kann festgehalten werden, dass der Bundesrat die liechtensteinischen Behörden bereits im letzten Jahr im Rahmen von Kontakten auf Ministerebene mehrfach darauf hingewiesen hat, dass im Rechtshilfebereich Probleme bestehen, die dringend gelöst werden sollten. Von liechtensteinischer Seite wurde inzwischen auch öffentlich angekündigt, dass Anstrengungen zur effizienteren Bekämpfung der Geldwäscherei im Gange seien. In diesem Zusammenhang wurde auch die Revision des liechtensteinischen Rechtshilfegesetzes eingeleitet.</p><p>Um die organisierte Kriminalität, die Wirtschaftskriminalität und die Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen, ist der Bundesrat bestrebt, die kriminal- und sicherheitspolizeiliche Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein zu intensivieren. So hat die Schweiz mit dem Fürstentum Liechtenstein einen Vertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden ausgearbeitet. Dieser Vertrag, welcher durch die Delegationsmitglieder der beiden Länder am 27. April 1999 unterzeichnet worden ist, wird voraussichtlich im Jahre 2001 in Kraft treten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach Aussagen der ehemaligen Schweizer Bundesanwältin Carla Del Ponte sei die russische Mafia im Begriff, sich in die Schweizer Wirtschaft einzuschleusen. "Die Schweizer Wirtschaft wird von der Mafia immer mehr unterwandert." Wir schätzen, dass bereits um die 300 Firmen so infiltriert wurden. Das Zitat stammt von der Chefanklägerin selbst, aus einem am 8. August 1999 abgegebenen Interview.</p><p>Meines Wissens wurde diese wichtige und durchaus Besorgnis erregende Aussage niemals dementiert, sondern, im Gegenteil, bei späteren Gelegenheiten wiederholt.</p><p>Daher erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wurde er über diese Situation genauestens informiert? Wenn ja, in welcher Form?</p><p>2. Ist er der Ansicht, er verfüge über genügend Informationsmaterial und Mittel, um diese Bedrohung bekämpfen zu können?</p><p>3. Wenn man auch die kürzlich an die Öffentlichkeit gebrachten Vorkommnisse beachtet, bei denen eine renommierte Schweizer Bank bei internationalen Veruntreuungen, begangen von der Zentralbank eines Staates der ehemaligen Sowjetunion, eine wichtige Rolle gespielt haben soll, stellt sich die Frage, ob der Bundesrat unsere gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten, die geschaffen wurden, um - für unsere Wirtschaft gefährliche und für das Image unseres Landes schädliche - Finanztransaktionen und Geldwäscherei zu kontrollieren und zu verhindern, als ausreichend beurteilt?</p><p>4. Aus verschiedenen Quellen geht hervor, dass das Fürstentum Liechtenstein für fragwürdige Transaktionen dieser Art ein bevorzugter Finanzplatz sein soll. Liechtenstein ist eng mit der Schweiz verbunden - im Ausland wird es sogar oft mit unserem Land gleichgestellt -, und seine Behörden leisten Rechtshilfe, die von beinahe allen in der Praxis Tätigen als vollkommen unzureichend beurteilt wird. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, ob der Bundesrat beim Fürstentum Liechtenstein nicht intervenieren will, damit die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftsverbrechen besser koordiniert werden kann?</p>
    • Hat sich die russische Mafia in die Schweizer Wirtschaft eingeschleust?

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