KVG. Zusatzversicherungen
- ShortId
-
00.3112
- Id
-
20003112
- Updated
-
10.04.2024 10:28
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Zusatzversicherungen
- AdditionalIndexing
-
Solidarität;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Gleichbehandlung
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011201, Zusatzversicherung
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K08020226, Solidarität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Untragbare Erhöhungen</p><p>Auf Anfang dieses Jahres stiegen die Prämien für die Zusatzversicherungen im Allgemeinen beträchtlich. Damit setzte sich ein seit Jahren anhaltender Trend fort. Das erreichte Niveau führt zu einem Teufelskreis: eine zunehmende Anzahl Personen verzichtet auf eine Zusatzversicherung. Dadurch verringert sich die Zahl der Versicherten, auf welche die Risiken verteilt werden, und damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Prämienerhöhungen kommen werden.</p><p>Am stärksten betroffene Gruppen</p><p>Am stärksten von diesen Erhöhungen betroffen sind die Gruppen mit erhöhtem Risiko. Nicht selten gibt es über 65-jährige Personen, die, sofern sie einen Spitalaufenthalt hinter sich haben, Prämien von gegen 900 Franken im Monat bezahlen müssen. Die Reaktionen dieser Personen sind mehr als verständlich: Sie haben zuvor (meist während Jahrzehnten) die allgemeinen Kosten der älteren Generationen mitgetragen, und nun, da sie selbst alt sind, sollen sie nicht mehr von einer gleichen Solidarität profitieren können.</p><p>Derartige Fälle und die Situation der Frauen, die sich ähnlich ungünstig präsentiert, machen deutlich, dass die Zusatzversicherungen nur noch wohlhabenden Personen zugänglich sind.</p><p>Unzureichende Korrekturen</p><p>In der Absicht, die grössten Widersprüche zu beseitigen, wurden inzwischen einige parlamentarische Vorstösse eingereicht, auf welche die Antworten noch ausstehen. Diese Vorstösse entsprechen zwar einer nicht wegzudiskutierenden Notwendigkeit; doch auch wenn sie gutgeheissen würden, könnten die Versicherer noch immer neue Produkte anbieten, die den Regeln der Solidarität entgegenstehen. Das heisst, es besteht die Gefahr, dass diese Vorstösse ihr Ziel nicht erreichen können.</p><p>Statt punktuelle Anpassungen vorzunehmen, ist deshalb das ganze System neu aufzuziehen. Heute wendet sich nämlich das System gegen sich selber. Es ist nicht mehr darauf ausgerichtet, die Krankheitsrisiken zu decken, sondern eher darauf, die Personen mit grösseren Risiken auszuschliessen oder mindestens in geschlossenen Kategorien zu isolieren, damit sie die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer nicht negativ beeinflussen.</p><p>Die Zusatzversicherungen sind anders einzubinden</p><p>Die Zusatzversicherungen sind als Möglichkeit gesetzlich vorgesehen. Alle, nicht nur die Reichen, müssen Zugang dazu haben. Damit diese Versicherungsmöglichkeit, von der immer mehr, vor allem ältere Menschen ausgeschlossen sind, beibehalten werden kann, muss die privatrechtliche Regelung der Zusatzversicherung (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) infrage gestellt werden. Es ist sicher möglich, die Zusatzversicherungen stärker von Kriterien der Solidarität abhängig zu machen, d. h. sie in das KVG (fakultativer Teil) zu integrieren, ohne dass dadurch der Vorrang der obligatorischen Grundversicherung gefährdet wird.</p><p>Was zu berücksichtigen ist</p><p>Insbesondere ginge es darum, die Prämien nicht je nach persönlicher Situation des einzelnen Versicherten (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand usw.) festzulegen, sondern sie auf die versicherten Leistungen abzustellen.</p><p>Auch die Einführung einer detaillierteren Auflistung der verschiedenen Komponenten, auf deren Grundlage die Tarife festgelegt werden (Pflege, Hotellerie, freie Arztwahl) sollte geprüft werden. So könnten die Versicherten die für sie zweckmässigste Wahl treffen.</p><p>Sicher ist das System der Zusatzversicherungen zu ändern. Zu berücksichtigen ist aber auf jeden Fall, dass das Volk zu Recht auf klare Antworten wartet.</p>
- <p>Das KVG unterstellt in Artikel 12 Absatz 2 die Krankenzusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In Beantwortung der Motion Roth (96.3629, Krankenversicherung. Schutz der Personen mit Zusatzversicherung) hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang Folgendes festgehalten: "Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wollte der Gesetzgeber mit Absicht eine klare Trennung zwischen sozialer, obligatorischer Krankenversicherung einerseits und nach rein privatrechtlichen Grundsätzen ausgestalteter Zusatzversicherung andererseits herbeiführen. Damit sollen u. a. Kostenwahrheit und Kostentransparenz geschaffen werden, z. B. durch die Tatsache, dass die Zusatzversicherungen selbsttragend und ohne staatliche Subventionen finanziert werden müssen oder durch die Möglichkeit, in der Zusatzversicherung nach Risikogruppen bzw. Risikoursachen abgestufte Tarife zu berechnen. Transparenz in der Kostenstruktur und das Wissen darum, wer mit welchen Leistungsansprüchen welche Kosten verursacht, sind unerlässliche Voraussetzungen, um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. </p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die insbesondere im Bereich der Zusatzversicherung aufgetretenen Prämiensteigerungen für viele Versicherte zu einer finanziellen Belastung geworden sind. Der Bundesrat versteht auch, warum ein Teil der Bürgerinnen und Bürger sich ihrer zusätzlichen Vorsorgeanstrengungen beraubt sieht, wenn plötzlich die bisherigen Zusatzversicherungen aus finanziellen Gründen nicht mehr weitergeführt werden können." </p><p>Vielfach ist nun der Eindruck entstanden, die Unterstellung unter das VVG sei die alleinige Ursache der hohen Prämien in der Krankenzusatzversicherung. Eine Prämiensteigerung wäre jedoch auch unter dem alten System nach KUVG nicht zu vermeiden gewesen; sie hätte sich allenfalls ausgeglichener auf die einzelnen Altersklassen verteilt. Die Hauptursache der Prämiensteigerungen war die Kostenexplosion im Gesundheitswesen; sie war denn auch einer der Hauptgründe, weshalb das Krankenversicherungsgesetz überhaupt einer Revision unterzogen wurde. Ziel der Revision war es, einerseits die steigenden Gesundheitskosten zu stabilisieren, andererseits der gesamten Bevölkerung eine erschwingliche, soziale Grundversicherung zur Verfügung zu stellen, welche die Grundbedürfnisse deckt. Wer über die Grundbedürfnisse hinaus Versicherungsschutz wünscht, soll dies über eine Zusatzversicherung tun können, hat dafür aber die vollen Kosten zu tragen.</p><p>In der Praxis hat sich nun aber u. a. gezeigt, dass die Kantone die Grundleistungen der Spitäler im Wohnsitzkanton der Zusatzversicherten nicht subventionieren (obschon diese auch Grundversicherungsprämien und Steuern bezahlen), und dass die Spitäler für die Zusatzversicherten Rechnungsansätze anwenden, die über die effektiv erbrachten Mehrleistungen hinausgehen. Dadurch wird der Aufwand für Leistungen in der Zusatzversicherung aufgebläht. Dies schlägt sich in entsprechend hohen Prämien nieder. Allerdings wird die Neuregelung der Spitalfinanzierung, wie sie der Bundesrat in seiner am 18. September 2000 verabschiedeten Botschaft zu einer Teilrevision des KVG formuliert, insofern für Entlastung sorgen, als vorgeschlagen wird, dass die Finanzierung der Spitalbehandlungen, unabhängig vom Ort der Behandlung, je hälftig vom Wohnkanton und vom Versicherer zu übernehmen ist.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass die Krankenzusatzversicherung nur für wohlhabende Leute zugänglich sei. Die Angebote der Versicherer decken ein weites Spektrum von Zusatzwünschen ab, die zwar mit entsprechenden Kosten verbunden sind, jedoch je nach individueller Ausgestaltung des Angebotes breiten Bevölkerungsschichten zugänglich sind. Das vom Gesetzgeber gewählte System, welches zwischen sozialer Grund- und privatrechtlicher Zusatzversicherung unterscheidet, entspricht unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung.</p><p>2. Mechanismen der Solidarität sind bei freiwilligen Versicherungen nur beschränkt möglich. Da beim heutigen Leistungsumfang und -standard der obligatorischen Grundversicherung ohne grössere Probleme auf Zusatzversicherungen verzichtet werden kann, kann auch in Zukunft kaum verhindert werden, dass die steigenden Zusatzversicherungsprämien zu einer weiteren Abnahme der zusatzversicherten Personen führen werden. Je mehr Versicherte aber auf die Zusatzversicherungsdeckung verzichten, desto unwahrscheinlicher werden Solidaritätsmechanismen innerhalb der Krankenzusatzversicherung.</p><p>3. Eine Umwandlung der Krankenzusatzversicherung in eine Art fakultative Sozialversicherung mit den erforderlichen Einschränkungen in der Prämien- und Vertragsgestaltung und mit entsprechender rechtlicher und aufsichtsmässiger Zuordnung im Sozialversicherungsbereich würde ein grundlegend neues Ordnungssystem in der Krankenversicherung bedingen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende System der Krankenzusatzversicherung mit weitgehender Freiheit in Bezug auf Prämien- und Vertragsgestaltung beibehalten werden sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Krankenzusatzversicherungen, durch welche die Versichertengruppen mit erhöhtem Risiko (Versicherte mit angeschlagener Gesundheit, ältere Leute und Frauen) diskriminiert und benachteiligt werden, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Will er nicht verhindern, dass die Zusatzversicherungen nur für wohlhabendere Leute zugänglich sind?</p><p>2. Sollten nicht im Bereich der (fakultativen) Zusatzversicherungen auch Mechanismen der Solidarität wirksam werden können?</p><p>3. Wäre es nicht zweckmässig, die Zusatzversicherungen im Bereich der Sozialversicherungen, allerdings mit einem besonderen Status (fakultativer Teil), anzusiedeln?</p>
- KVG. Zusatzversicherungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Untragbare Erhöhungen</p><p>Auf Anfang dieses Jahres stiegen die Prämien für die Zusatzversicherungen im Allgemeinen beträchtlich. Damit setzte sich ein seit Jahren anhaltender Trend fort. Das erreichte Niveau führt zu einem Teufelskreis: eine zunehmende Anzahl Personen verzichtet auf eine Zusatzversicherung. Dadurch verringert sich die Zahl der Versicherten, auf welche die Risiken verteilt werden, und damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Prämienerhöhungen kommen werden.</p><p>Am stärksten betroffene Gruppen</p><p>Am stärksten von diesen Erhöhungen betroffen sind die Gruppen mit erhöhtem Risiko. Nicht selten gibt es über 65-jährige Personen, die, sofern sie einen Spitalaufenthalt hinter sich haben, Prämien von gegen 900 Franken im Monat bezahlen müssen. Die Reaktionen dieser Personen sind mehr als verständlich: Sie haben zuvor (meist während Jahrzehnten) die allgemeinen Kosten der älteren Generationen mitgetragen, und nun, da sie selbst alt sind, sollen sie nicht mehr von einer gleichen Solidarität profitieren können.</p><p>Derartige Fälle und die Situation der Frauen, die sich ähnlich ungünstig präsentiert, machen deutlich, dass die Zusatzversicherungen nur noch wohlhabenden Personen zugänglich sind.</p><p>Unzureichende Korrekturen</p><p>In der Absicht, die grössten Widersprüche zu beseitigen, wurden inzwischen einige parlamentarische Vorstösse eingereicht, auf welche die Antworten noch ausstehen. Diese Vorstösse entsprechen zwar einer nicht wegzudiskutierenden Notwendigkeit; doch auch wenn sie gutgeheissen würden, könnten die Versicherer noch immer neue Produkte anbieten, die den Regeln der Solidarität entgegenstehen. Das heisst, es besteht die Gefahr, dass diese Vorstösse ihr Ziel nicht erreichen können.</p><p>Statt punktuelle Anpassungen vorzunehmen, ist deshalb das ganze System neu aufzuziehen. Heute wendet sich nämlich das System gegen sich selber. Es ist nicht mehr darauf ausgerichtet, die Krankheitsrisiken zu decken, sondern eher darauf, die Personen mit grösseren Risiken auszuschliessen oder mindestens in geschlossenen Kategorien zu isolieren, damit sie die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer nicht negativ beeinflussen.</p><p>Die Zusatzversicherungen sind anders einzubinden</p><p>Die Zusatzversicherungen sind als Möglichkeit gesetzlich vorgesehen. Alle, nicht nur die Reichen, müssen Zugang dazu haben. Damit diese Versicherungsmöglichkeit, von der immer mehr, vor allem ältere Menschen ausgeschlossen sind, beibehalten werden kann, muss die privatrechtliche Regelung der Zusatzversicherung (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) infrage gestellt werden. Es ist sicher möglich, die Zusatzversicherungen stärker von Kriterien der Solidarität abhängig zu machen, d. h. sie in das KVG (fakultativer Teil) zu integrieren, ohne dass dadurch der Vorrang der obligatorischen Grundversicherung gefährdet wird.</p><p>Was zu berücksichtigen ist</p><p>Insbesondere ginge es darum, die Prämien nicht je nach persönlicher Situation des einzelnen Versicherten (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand usw.) festzulegen, sondern sie auf die versicherten Leistungen abzustellen.</p><p>Auch die Einführung einer detaillierteren Auflistung der verschiedenen Komponenten, auf deren Grundlage die Tarife festgelegt werden (Pflege, Hotellerie, freie Arztwahl) sollte geprüft werden. So könnten die Versicherten die für sie zweckmässigste Wahl treffen.</p><p>Sicher ist das System der Zusatzversicherungen zu ändern. Zu berücksichtigen ist aber auf jeden Fall, dass das Volk zu Recht auf klare Antworten wartet.</p>
- <p>Das KVG unterstellt in Artikel 12 Absatz 2 die Krankenzusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In Beantwortung der Motion Roth (96.3629, Krankenversicherung. Schutz der Personen mit Zusatzversicherung) hat der Bundesrat in diesem Zusammenhang Folgendes festgehalten: "Mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wollte der Gesetzgeber mit Absicht eine klare Trennung zwischen sozialer, obligatorischer Krankenversicherung einerseits und nach rein privatrechtlichen Grundsätzen ausgestalteter Zusatzversicherung andererseits herbeiführen. Damit sollen u. a. Kostenwahrheit und Kostentransparenz geschaffen werden, z. B. durch die Tatsache, dass die Zusatzversicherungen selbsttragend und ohne staatliche Subventionen finanziert werden müssen oder durch die Möglichkeit, in der Zusatzversicherung nach Risikogruppen bzw. Risikoursachen abgestufte Tarife zu berechnen. Transparenz in der Kostenstruktur und das Wissen darum, wer mit welchen Leistungsansprüchen welche Kosten verursacht, sind unerlässliche Voraussetzungen, um die Kostensteigerung im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. </p><p>Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass die insbesondere im Bereich der Zusatzversicherung aufgetretenen Prämiensteigerungen für viele Versicherte zu einer finanziellen Belastung geworden sind. Der Bundesrat versteht auch, warum ein Teil der Bürgerinnen und Bürger sich ihrer zusätzlichen Vorsorgeanstrengungen beraubt sieht, wenn plötzlich die bisherigen Zusatzversicherungen aus finanziellen Gründen nicht mehr weitergeführt werden können." </p><p>Vielfach ist nun der Eindruck entstanden, die Unterstellung unter das VVG sei die alleinige Ursache der hohen Prämien in der Krankenzusatzversicherung. Eine Prämiensteigerung wäre jedoch auch unter dem alten System nach KUVG nicht zu vermeiden gewesen; sie hätte sich allenfalls ausgeglichener auf die einzelnen Altersklassen verteilt. Die Hauptursache der Prämiensteigerungen war die Kostenexplosion im Gesundheitswesen; sie war denn auch einer der Hauptgründe, weshalb das Krankenversicherungsgesetz überhaupt einer Revision unterzogen wurde. Ziel der Revision war es, einerseits die steigenden Gesundheitskosten zu stabilisieren, andererseits der gesamten Bevölkerung eine erschwingliche, soziale Grundversicherung zur Verfügung zu stellen, welche die Grundbedürfnisse deckt. Wer über die Grundbedürfnisse hinaus Versicherungsschutz wünscht, soll dies über eine Zusatzversicherung tun können, hat dafür aber die vollen Kosten zu tragen.</p><p>In der Praxis hat sich nun aber u. a. gezeigt, dass die Kantone die Grundleistungen der Spitäler im Wohnsitzkanton der Zusatzversicherten nicht subventionieren (obschon diese auch Grundversicherungsprämien und Steuern bezahlen), und dass die Spitäler für die Zusatzversicherten Rechnungsansätze anwenden, die über die effektiv erbrachten Mehrleistungen hinausgehen. Dadurch wird der Aufwand für Leistungen in der Zusatzversicherung aufgebläht. Dies schlägt sich in entsprechend hohen Prämien nieder. Allerdings wird die Neuregelung der Spitalfinanzierung, wie sie der Bundesrat in seiner am 18. September 2000 verabschiedeten Botschaft zu einer Teilrevision des KVG formuliert, insofern für Entlastung sorgen, als vorgeschlagen wird, dass die Finanzierung der Spitalbehandlungen, unabhängig vom Ort der Behandlung, je hälftig vom Wohnkanton und vom Versicherer zu übernehmen ist.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, dass die Krankenzusatzversicherung nur für wohlhabende Leute zugänglich sei. Die Angebote der Versicherer decken ein weites Spektrum von Zusatzwünschen ab, die zwar mit entsprechenden Kosten verbunden sind, jedoch je nach individueller Ausgestaltung des Angebotes breiten Bevölkerungsschichten zugänglich sind. Das vom Gesetzgeber gewählte System, welches zwischen sozialer Grund- und privatrechtlicher Zusatzversicherung unterscheidet, entspricht unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung.</p><p>2. Mechanismen der Solidarität sind bei freiwilligen Versicherungen nur beschränkt möglich. Da beim heutigen Leistungsumfang und -standard der obligatorischen Grundversicherung ohne grössere Probleme auf Zusatzversicherungen verzichtet werden kann, kann auch in Zukunft kaum verhindert werden, dass die steigenden Zusatzversicherungsprämien zu einer weiteren Abnahme der zusatzversicherten Personen führen werden. Je mehr Versicherte aber auf die Zusatzversicherungsdeckung verzichten, desto unwahrscheinlicher werden Solidaritätsmechanismen innerhalb der Krankenzusatzversicherung.</p><p>3. Eine Umwandlung der Krankenzusatzversicherung in eine Art fakultative Sozialversicherung mit den erforderlichen Einschränkungen in der Prämien- und Vertragsgestaltung und mit entsprechender rechtlicher und aufsichtsmässiger Zuordnung im Sozialversicherungsbereich würde ein grundlegend neues Ordnungssystem in der Krankenversicherung bedingen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende System der Krankenzusatzversicherung mit weitgehender Freiheit in Bezug auf Prämien- und Vertragsgestaltung beibehalten werden sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Krankenzusatzversicherungen, durch welche die Versichertengruppen mit erhöhtem Risiko (Versicherte mit angeschlagener Gesundheit, ältere Leute und Frauen) diskriminiert und benachteiligt werden, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Will er nicht verhindern, dass die Zusatzversicherungen nur für wohlhabendere Leute zugänglich sind?</p><p>2. Sollten nicht im Bereich der (fakultativen) Zusatzversicherungen auch Mechanismen der Solidarität wirksam werden können?</p><p>3. Wäre es nicht zweckmässig, die Zusatzversicherungen im Bereich der Sozialversicherungen, allerdings mit einem besonderen Status (fakultativer Teil), anzusiedeln?</p>
- KVG. Zusatzversicherungen
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