Bundesamt für Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd

ShortId
00.3114
Id
20003114
Updated
10.04.2024 13:48
Language
de
Title
Bundesamt für Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd
AdditionalIndexing
Fischerei;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Wald;Jagd;Bundesamt für Landwirtschaft
1
  • L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
  • L04K08040602, Bundesamt für Landwirtschaft
  • L04K01010107, Jagd
  • L03K140106, Fischerei
  • L04K14010702, Wald
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Umwelt als Bereich der Politik umfasst das gesamte Territorium und alle menschlichen Tätigkeiten. Die Bewirtschaftung des Waldes, die Jagd und die Fischerei hingegen stellen spezifische Tätigkeiten des Primärsektors dar. Das Buwal, so wie es heute strukturiert ist, sollte sich landesweit der umfassenden Umweltpolitik widmen können. Die Umweltmassnahmen (Lärmschutzmassnahmen, Luftreinhaltemassnahmen usw.) betreffen sowohl den Siedlungsraum als auch das nicht überbaute Gebiet. Bei der Forstwirtschaft, der Fischerei und der Jagd handelt es sich hingegen um spezifische Bereiche, die mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit im nicht überbauten Raum zusammenhängen.</p><p>Die Synergien zwischen Land- und Forstwirtschaft sind zahlreich. Oft ist der Landwirt Waldeigentümer, der den Wald im Sinne einer ergänzenden Nebenbeschäftigung selber nutzt. Zudem sind die Erträge aus dem Wald für die Bauernfamilien von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass die Schweizer Wälder wirtschaftlich nur ungenügend genutzt werden. Ein Transfer der Forstdienste ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement könnte zu einer besseren Verwertung des Holzes beitragen. Dies würde auch der Pflege von Raum und Landschaft zugute kommen.</p><p>Die Fischerei, die ebenfalls zum Primärsektor gehört, dem Bundesamt für Landwirtschaft anzugliedern, ist nur logisch. Obwohl die Berufsfischer in der Schweiz nicht sehr zahlreich sind, stellt ihre Tätigkeit eine wirtschaftliche Realität dar, die als solche vom Bundesamt für Landwirtschaft behandelt werden sollte.</p><p>Delikater ist die Frage in Bezug auf die Jagd. Die Jagd kann zwar nicht als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden, doch betätigen sich die Jäger im gleichen Raum wie die Landwirte und das Forstpersonal. Die drei Tätigkeiten sind in Wirklichkeit miteinander verflochten, und zwar sowohl in Bezug auf die Topographie als auch den geographischen Raum. Die Problematik der Grossraubtiere, die zu Auseinandersetzungen zwischen Kantonen, Bund, Jägern, Landwirten und Umweltorganisationen führt, ist die Bestätigung dafür, dass Koordination und Vermittlung auf diesem Gebiet Not tun. Mit der Zusammenführung der Bereiche Wald, Fischerei, Jagd und Landwirtschaft, d. h. aller Tätigkeiten des Primärsektors in unüberbautem Gebiet, im gleichen Amt würde der Bundesrat zur Verbesserung des Dialogs und zur Vereinfachung der Entscheidverfahren beitragen. Ein Chefbeamter oder ein Bundesrat sollte nämlich in Streitfällen entscheiden können. Diese Anpassung würde im Übrigen den Strukturen entsprechen, wie es sie in zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt (Deutschland, Österreich, Frankreich usw.). Sie alle haben auf institutioneller Ebene der Verwandtschaft dieser Tätigkeitsbereiche Rechnung getragen.</p>
  • <p>Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Nach Artikel 47 Absatz 2 RVOG legt der Bundesrat durch Verordnung fest, welche Verwaltungseinheiten für die Entscheidung in einzelnen Geschäften oder in ganzen Geschäftsbereichen zuständig sind. Das Gesetz hat dem Bundesrat somit ausdrücklich die Organisationsautonomie für die Regelung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung übertragen. Die Motion verlangt, dass die Bereiche Wald, Fischerei und Jagd in das Bundesamt für Landwirtschaft transferiert werden. Mit diesem Begehren greift die Motion in die Organisationskompetenz des Bundesrates ein und verletzt somit dessen in den Artikeln 43 und 47 Absatz 2 RVOG festgelegte Organisationsautonomie.</p><p>Der Bundesrat hat eine Strategie entwickelt, die Schutz- und Nutzaspekte gleichermassen berücksichtigt. Die Synergie zwischen Schutz- und Nutzaspekten bildet einen wichtigen Grundsatz der Schweizer Umweltpolitik. Im Rahmen des Projektes Nove der Regierungs- und Verwaltungsreform wurden die Fragen der Zuordnung der Aufgaben im Zusammenhang mit Schutz und Nutzung geklärt. Gestützt auf die Projektvorschläge Nove hat der Bundesrat im September 1997 über den Verbleib der vom Motionär angesprochenen Aufgabengebiete im Buwal entschieden (Umsetzung des Projektes Nove "Transfer und Reorganisation des Buwal im EVED").</p><p>Mit diesem Beschluss ist die bestmögliche Synergie zwischen den verschiedenen Aufgabengebieten gewährleistet. Das Buwal hat ausserdem bei allen Umweltschutzmassnahmen deren wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit zu berücksichtigen. Bei Fragen, die verschiedene Querschnittbereiche betreffen, arbeitet das Buwal eng mit den jeweils betroffenen Stellen zusammen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht zu beantragen, dass die Bereiche des Waldes, der Fischerei und der Jagd dem Bundesamt für Landwirtschaft im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement angegliedert werden und dadurch ein Bundesamt für Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd geschaffen wird.</p>
  • Bundesamt für Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Umwelt als Bereich der Politik umfasst das gesamte Territorium und alle menschlichen Tätigkeiten. Die Bewirtschaftung des Waldes, die Jagd und die Fischerei hingegen stellen spezifische Tätigkeiten des Primärsektors dar. Das Buwal, so wie es heute strukturiert ist, sollte sich landesweit der umfassenden Umweltpolitik widmen können. Die Umweltmassnahmen (Lärmschutzmassnahmen, Luftreinhaltemassnahmen usw.) betreffen sowohl den Siedlungsraum als auch das nicht überbaute Gebiet. Bei der Forstwirtschaft, der Fischerei und der Jagd handelt es sich hingegen um spezifische Bereiche, die mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit im nicht überbauten Raum zusammenhängen.</p><p>Die Synergien zwischen Land- und Forstwirtschaft sind zahlreich. Oft ist der Landwirt Waldeigentümer, der den Wald im Sinne einer ergänzenden Nebenbeschäftigung selber nutzt. Zudem sind die Erträge aus dem Wald für die Bauernfamilien von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass die Schweizer Wälder wirtschaftlich nur ungenügend genutzt werden. Ein Transfer der Forstdienste ins Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement könnte zu einer besseren Verwertung des Holzes beitragen. Dies würde auch der Pflege von Raum und Landschaft zugute kommen.</p><p>Die Fischerei, die ebenfalls zum Primärsektor gehört, dem Bundesamt für Landwirtschaft anzugliedern, ist nur logisch. Obwohl die Berufsfischer in der Schweiz nicht sehr zahlreich sind, stellt ihre Tätigkeit eine wirtschaftliche Realität dar, die als solche vom Bundesamt für Landwirtschaft behandelt werden sollte.</p><p>Delikater ist die Frage in Bezug auf die Jagd. Die Jagd kann zwar nicht als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden, doch betätigen sich die Jäger im gleichen Raum wie die Landwirte und das Forstpersonal. Die drei Tätigkeiten sind in Wirklichkeit miteinander verflochten, und zwar sowohl in Bezug auf die Topographie als auch den geographischen Raum. Die Problematik der Grossraubtiere, die zu Auseinandersetzungen zwischen Kantonen, Bund, Jägern, Landwirten und Umweltorganisationen führt, ist die Bestätigung dafür, dass Koordination und Vermittlung auf diesem Gebiet Not tun. Mit der Zusammenführung der Bereiche Wald, Fischerei, Jagd und Landwirtschaft, d. h. aller Tätigkeiten des Primärsektors in unüberbautem Gebiet, im gleichen Amt würde der Bundesrat zur Verbesserung des Dialogs und zur Vereinfachung der Entscheidverfahren beitragen. Ein Chefbeamter oder ein Bundesrat sollte nämlich in Streitfällen entscheiden können. Diese Anpassung würde im Übrigen den Strukturen entsprechen, wie es sie in zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt (Deutschland, Österreich, Frankreich usw.). Sie alle haben auf institutioneller Ebene der Verwandtschaft dieser Tätigkeitsbereiche Rechnung getragen.</p>
    • <p>Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, Ämter auf die Departemente zu verteilen, sie umzuverteilen und neue Ämter zu schaffen. Nach Artikel 47 Absatz 2 RVOG legt der Bundesrat durch Verordnung fest, welche Verwaltungseinheiten für die Entscheidung in einzelnen Geschäften oder in ganzen Geschäftsbereichen zuständig sind. Das Gesetz hat dem Bundesrat somit ausdrücklich die Organisationsautonomie für die Regelung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung übertragen. Die Motion verlangt, dass die Bereiche Wald, Fischerei und Jagd in das Bundesamt für Landwirtschaft transferiert werden. Mit diesem Begehren greift die Motion in die Organisationskompetenz des Bundesrates ein und verletzt somit dessen in den Artikeln 43 und 47 Absatz 2 RVOG festgelegte Organisationsautonomie.</p><p>Der Bundesrat hat eine Strategie entwickelt, die Schutz- und Nutzaspekte gleichermassen berücksichtigt. Die Synergie zwischen Schutz- und Nutzaspekten bildet einen wichtigen Grundsatz der Schweizer Umweltpolitik. Im Rahmen des Projektes Nove der Regierungs- und Verwaltungsreform wurden die Fragen der Zuordnung der Aufgaben im Zusammenhang mit Schutz und Nutzung geklärt. Gestützt auf die Projektvorschläge Nove hat der Bundesrat im September 1997 über den Verbleib der vom Motionär angesprochenen Aufgabengebiete im Buwal entschieden (Umsetzung des Projektes Nove "Transfer und Reorganisation des Buwal im EVED").</p><p>Mit diesem Beschluss ist die bestmögliche Synergie zwischen den verschiedenen Aufgabengebieten gewährleistet. Das Buwal hat ausserdem bei allen Umweltschutzmassnahmen deren wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit zu berücksichtigen. Bei Fragen, die verschiedene Querschnittbereiche betreffen, arbeitet das Buwal eng mit den jeweils betroffenen Stellen zusammen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht zu beantragen, dass die Bereiche des Waldes, der Fischerei und der Jagd dem Bundesamt für Landwirtschaft im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement angegliedert werden und dadurch ein Bundesamt für Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd geschaffen wird.</p>
    • Bundesamt für Landwirtschaft, Wald, Fischerei und Jagd

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