Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Regelung
- ShortId
-
00.3117
- Id
-
20003117
- Updated
-
25.06.2025 01:43
- Language
-
de
- Title
-
Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Regelung
- AdditionalIndexing
-
Ladenöffnungszeiten
- 1
-
- L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Festlegung der Öffnungszeiten obliegt den Kantonen. Durch verschiedene Sonderregelungen für einzelne Marktteilnehmergruppen wurden in den letzten Jahren die kantonalen Regelungen ausgehöhlt und wettbewerbverzerrende Zustände geschaffen. </p><p>Als Beispiele gelten die Regelungen auf Flughäfen, SBB-Arealen, Autobahnen und Tankstellen-Shops. Als Letztes wurde kürzlich von den SBB zusammen mit der Migros und Kiosk AG eine Tochtergesellschaft gegründet, die bis 2003 in mindestens fünfzig Bahnhöfen Läden aufbauen will.</p><p>Dass sich ein Verkaufsgeschäft in unmittelbarer Nähe dieser durch die Sonderregelungen bevorzugten Anbieter an die kantonalen Regelungen halten muss, die in aller Regel restriktiver sind, und geschlossen bleibt, während die Konkurrenz praktisch rund um die Uhr verkaufen kann, führt zu krassen, existenzgefährdenden Nachteilen und ist wettbewerbverzerrend. Die unübersichtliche Situation lädt zusätzlich zu ungesetzlichen Selbsthilfeaktionen geradewegs ein.</p><p>Die Schaffung einer liberalen Rahmengesetzgebung ist deshalb erforderlich.</p><p>Dabei müssen alle Marktteilnehmer die Chance haben, ihre Öffnungszeiten flexibel zu gestalten. Alle sollen sich auf die gleichen Wettbewerbsbedingungen stützen können. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes ist auf die Entwicklung in den Nachbarländern zu achten.</p><p>Eine Abstimmung mit den Schutznormen des Arbeitsgesetzes, verschiedenen öffentlich-rechtlichen Erlassen des Bundes (Eisenbahngesetz, Nationalstrassengesetz) dürfte dabei nötig sein. Über das Sonntagsarbeitsverbot hat sich der Souverän anlässlich der Volksabstimmung über die Revision des Arbeitsgesetzes ausgesprochen.</p>
- <p>Die Festlegung der Ladenöffnungszeiten, die - wie der Motionär richtig ausführt - den Kantonen obliegt, bewegt die schweizerische Öffentlichkeit seit längerem. Eine ganze Reihe von Kantonen hat ihre Ladenschlussgesetze in den letzten Jahren den veränderten Konsumentenbedürfnissen angepasst und die Öffnungszeiten ausgeweitet. Eine weitergehende oder gar vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ist aber mit Ausnahme des Kantons Basel-Landschaft am Volkswillen oder in den kantonalen Parlamenten gescheitert.</p><p>Im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) ist im Jahre 1998 eine Studie zum Thema "Wirtschaftliche Folgen der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in der Schweiz" publiziert worden (erschienen in der BWA-Schriftenreihe, Beiträge zur Arbeitsmarktpolitik Nr. 11; Zusammenfassung in "Die Volkswirtschaft" 8/98, S. 52ff.). Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten nach flexibleren und längeren Öffnungszeiten relativ eng bei den heutigen Öffnungszeiten liegen. 80 Prozent der grossen Geschäfte sprechen sich für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten aus, während ein Grossteil der kleinen Geschäfte ein weiteres "Lädelisterben" infolge einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten befürchtet. Nur ein Viertel der befragten Geschäfte erwartet bei einer Flexibilisierung eine Umsatzsteigerung. Bezüglich der Auswirkungen auf die Arbeitsplätze kommt die Studie zum Schluss, dass bei der Gesamtheit der Geschäfte mit längeren flexiblen Öffnungszeiten ein Beschäftigungseffekt von 1,4 Prozent eintreten würde. Bei der Belegschaft schliesslich ortet die Studie die Angst, dass eine Liberalisierung der Öffnungszeiten auch mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verbunden wäre.</p><p>Dies alles zeigt, dass die Frage der Ladenöffnungszeiten nicht nur das von der Motion zu Recht angesprochene Problem der Wettbewerbsverzerrungen umfasst, sondern auch föderalistische, gesellschaftspolitische und arbeitsrechtliche Aspekte aufweist. Dies spricht dafür, dem Bundesrat die Gelegenheit zu geben, vorerst die Kantone in der Frage einer bundesrechtlichen Lösung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Ladenöffnungszeiten anzugehen. Darüber hinaus sollen die damit in Zusammenhang stehenden gesellschafts- und arbeitspolitischen Aspekte in einer Projektgruppe näher abgeklärt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die den Rahmen der Öffnungszeiten für Verkaufsstellen innerhalb der Schweiz festlegt. Damit sollen gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer geschaffen werden.</p>
- Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Regelung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Festlegung der Öffnungszeiten obliegt den Kantonen. Durch verschiedene Sonderregelungen für einzelne Marktteilnehmergruppen wurden in den letzten Jahren die kantonalen Regelungen ausgehöhlt und wettbewerbverzerrende Zustände geschaffen. </p><p>Als Beispiele gelten die Regelungen auf Flughäfen, SBB-Arealen, Autobahnen und Tankstellen-Shops. Als Letztes wurde kürzlich von den SBB zusammen mit der Migros und Kiosk AG eine Tochtergesellschaft gegründet, die bis 2003 in mindestens fünfzig Bahnhöfen Läden aufbauen will.</p><p>Dass sich ein Verkaufsgeschäft in unmittelbarer Nähe dieser durch die Sonderregelungen bevorzugten Anbieter an die kantonalen Regelungen halten muss, die in aller Regel restriktiver sind, und geschlossen bleibt, während die Konkurrenz praktisch rund um die Uhr verkaufen kann, führt zu krassen, existenzgefährdenden Nachteilen und ist wettbewerbverzerrend. Die unübersichtliche Situation lädt zusätzlich zu ungesetzlichen Selbsthilfeaktionen geradewegs ein.</p><p>Die Schaffung einer liberalen Rahmengesetzgebung ist deshalb erforderlich.</p><p>Dabei müssen alle Marktteilnehmer die Chance haben, ihre Öffnungszeiten flexibel zu gestalten. Alle sollen sich auf die gleichen Wettbewerbsbedingungen stützen können. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes ist auf die Entwicklung in den Nachbarländern zu achten.</p><p>Eine Abstimmung mit den Schutznormen des Arbeitsgesetzes, verschiedenen öffentlich-rechtlichen Erlassen des Bundes (Eisenbahngesetz, Nationalstrassengesetz) dürfte dabei nötig sein. Über das Sonntagsarbeitsverbot hat sich der Souverän anlässlich der Volksabstimmung über die Revision des Arbeitsgesetzes ausgesprochen.</p>
- <p>Die Festlegung der Ladenöffnungszeiten, die - wie der Motionär richtig ausführt - den Kantonen obliegt, bewegt die schweizerische Öffentlichkeit seit längerem. Eine ganze Reihe von Kantonen hat ihre Ladenschlussgesetze in den letzten Jahren den veränderten Konsumentenbedürfnissen angepasst und die Öffnungszeiten ausgeweitet. Eine weitergehende oder gar vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ist aber mit Ausnahme des Kantons Basel-Landschaft am Volkswillen oder in den kantonalen Parlamenten gescheitert.</p><p>Im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit (BWA) ist im Jahre 1998 eine Studie zum Thema "Wirtschaftliche Folgen der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in der Schweiz" publiziert worden (erschienen in der BWA-Schriftenreihe, Beiträge zur Arbeitsmarktpolitik Nr. 11; Zusammenfassung in "Die Volkswirtschaft" 8/98, S. 52ff.). Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Wünsche der Konsumentinnen und Konsumenten nach flexibleren und längeren Öffnungszeiten relativ eng bei den heutigen Öffnungszeiten liegen. 80 Prozent der grossen Geschäfte sprechen sich für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten aus, während ein Grossteil der kleinen Geschäfte ein weiteres "Lädelisterben" infolge einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten befürchtet. Nur ein Viertel der befragten Geschäfte erwartet bei einer Flexibilisierung eine Umsatzsteigerung. Bezüglich der Auswirkungen auf die Arbeitsplätze kommt die Studie zum Schluss, dass bei der Gesamtheit der Geschäfte mit längeren flexiblen Öffnungszeiten ein Beschäftigungseffekt von 1,4 Prozent eintreten würde. Bei der Belegschaft schliesslich ortet die Studie die Angst, dass eine Liberalisierung der Öffnungszeiten auch mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verbunden wäre.</p><p>Dies alles zeigt, dass die Frage der Ladenöffnungszeiten nicht nur das von der Motion zu Recht angesprochene Problem der Wettbewerbsverzerrungen umfasst, sondern auch föderalistische, gesellschaftspolitische und arbeitsrechtliche Aspekte aufweist. Dies spricht dafür, dem Bundesrat die Gelegenheit zu geben, vorerst die Kantone in der Frage einer bundesrechtlichen Lösung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Ladenöffnungszeiten anzugehen. Darüber hinaus sollen die damit in Zusammenhang stehenden gesellschafts- und arbeitspolitischen Aspekte in einer Projektgruppe näher abgeklärt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die den Rahmen der Öffnungszeiten für Verkaufsstellen innerhalb der Schweiz festlegt. Damit sollen gleich lange Spiesse für alle Marktteilnehmer geschaffen werden.</p>
- Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Regelung
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