Transparenz im Internationalen Währungsfonds

ShortId
00.3121
Id
20003121
Updated
25.06.2025 01:42
Language
de
Title
Transparenz im Internationalen Währungsfonds
AdditionalIndexing
Informationsrecht;Kontrolle;Evaluation;IWF;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht der Verwaltung
1
  • L05K1101010104, IWF
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K12010201, Informationsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ein wichtiges Postulat bei der Stärkung der internationalen Finanzordnung ist eine Verbesserung in der zeitgerechten Verfügbarkeit von wichtigen wirtschaftlichen Informationen und Daten (Transparenz). Der IWF ist ein bedeutender Verfechter dieser Politik und bezeichnet sich als ein Element guter Regierungsführung ("good governance").</p><p>Nach wie vor bleibt der IWF selbst aber eine der Öffentlichkeit nur beschränkt zugängliche Institution, dies im Widerspruch zum Postulat der "good governance". Zwar hat der IWF in den letzten Jahren deutliche Fortschritte hinsichtlich seiner eigenen Transparenz gemacht. Der IWF veröffentlicht heute deutlich mehr und rascher wichtige Dokumente als früher. Wenig Aufschluss erhalten Aussenstehende jedoch über Agenda, Beschlüsse und Voten im Exekutivrat. Der Bundesrat soll sich deshalb - als weiteren Schritt seiner schon bisher offenen Haltung in Fragen der Transparenz - neu auch für die Publikation von Agenda und Beschlüssen des Exekutivrates sowie eventuell der Positionen der einzelnen Mitglieder des Exekutivrates einsetzen. Derzeit werden lediglich summarische Medienmitteilungen veröffentlicht.</p><p>2. Zur Information der schweizerischen Öffentlichkeit sollte der Bundesrat seine eigene Position zu wichtigen Geschäften mittels Medienmitteilungen und aktuellen Berichten auf der Website des Eidgenössischen Finanzdepartementes transparent machen. Denkbar sind im Weiteren eine Veröffentlichung des Geschäftsberichtes des schweizerischen Exekutivdirektors sowie eine ausführlichere Information im jährlichen Aussenwirtschaftsbericht.</p><p>3. Der IWF kennt im Gegensatz zur Weltbank (mit ihrem Operations Evaluation Department) keine systematische und vom Management unabhängige Evaluationsinstanz. Interne oder externe Evaluationen werden fallweise angeordnet.</p><p>Zurzeit ist im IWF ein Bericht in Ausarbeitung, der Erfahrungen aus den bisherigen Evaluationen auswerten und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen wird. Der Bundesrat wird eingeladen, sein bisheriges Eintreten für eine ausgebaute Evaluation im IWF zu bekräftigen und zu verstärken. Er soll sich deshalb klar für die Errichtung einer ständigen und vom Management unabhängigen Evaluationsinstanz im IWF einsetzen. Die Evaluationsmechanismen sollten so transparent und partizipativ sein wie möglich. Ferner sollte sichergestellt sein, dass sich Evaluationsresultate in Politik und Praxis des IWF niederschlagen.</p>
  • <p>Transparenz ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Die intersubjektive Überprüfbarkeit schränkt den Spielraum für Willkür und Misswirtschaft ein. Es ist daher wichtig, dass getroffene Entscheide klar kommuniziert werden, die Umsetzung derselben nachvollziehbar ist und die Ergebnisse überprüfbar sind. Transparenz kennt jedoch auch Grenzen: Transparenz kann, wenn sie zu extensiv ausgelegt wird, Prozesse der Entscheidungsfindung hemmen. Uneingeschränkte Öffentlichkeit beeinträchtigt das Verhalten der in Entscheidungsfindungsprozessen involvierten Akteure und beschränkt deren Handlungsspielraum. Zudem besteht die Gefahr, dass Inhalte zugunsten der Form geopfert werden, was wiederum der Qualität der Diskussionen nicht förderlich ist.</p><p>Trotz dieses Vorbehaltes muss die Forderung nach Transparenz ein permanentes Anliegen bleiben. Die Erfahrungen der Asienkrise haben deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit umfassender über bestehende Risiken in einzelnen Ländern, aber auch über die vom IWF in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern implementierten Programme informiert werden muss. </p><p>Seit Mitte 1998 wurden einige Anstrengungen unternommen, die Information für Finanzmarktakteure zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die getroffenen Massnahmen haben vorbeugenden Charakter. Sie sollen das Risiko neuer Finanzkrisen verringern. Damit wird die Tätigkeit des IWF wirksamer und auch glaubwürdiger. In diesem Zusammenhang hat der IWF ein Pilotprojekt gestartet, welches auf die freiwillige Publikation der Berichte der Artikel-IV-Konsultationen abzielt. Die Schweiz beteiligt sich an diesem Projekt. Auf dem Internet werden zudem Mitteilungen (Public Information Notices) veröffentlicht. Diese fassen die Beurteilung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedländer durch den IWF zusammen und enthalten die wichtigsten Argumente, die bei der Diskussion im IWF-Exekutivrat vorgetragen wurden. Als weitere vertrauensbildende Massnahme ist die Veröffentlichung von Informationen zur Geschäftstätigkeit und Politik des IWF zu sehen. Ferner informiert der IWF ausführlicher über seine finanziellen Ressourcen und seine Liquidität. Ab Sommer 2000 wird er zusätzlich seinen Transaktionsplan veröffentlichen.</p><p>Diese Beispiele sollen illustrieren, dass sich der IWF der Rechenschaftspflicht, die er gegenüber der Öffentlichkeit hat, nicht entziehen will. Die Schweiz wird sich im Exekutivrat - wie sie dies schon in der Vergangenheit getan hat - auch in Zukunft für vermehrte Transparenz einsetzen. </p><p>Die einzelnen Forderungen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die hohe Qualität und die Offenheit der Beratungen im Exekutivrat sind zu einem wesentlichen Teil auf den vertraulichen Charakter dieses Dialogs und der entsprechenden Stimmabgabe zurückzuführen. Was für den IWF gilt, gilt übrigens für viele andere Leitungsgremien internationaler Organisationen, aber auch für alle Regierungskabinette (einschliesslich des Bundesrates). Es wäre illusorisch zu meinen, durch die Schaffung von Öffentlichkeit im Exekutivrat würde die Entscheidungsfindung transparenter. Eine Öffnung würde lediglich dazu führen, dass die Entscheidungsfindung vermehrt in andere Gremien verlagert oder bei informellen Kontakten stattfinden würde. Die Beratungen des Exekutivrates würden dabei zu einem reinen Ritual verkommen. Die Publikationspflicht für Beschlüsse des Exekutivrates sowie für die Stellungnahmen der Exekutivdirektoren ist einer wirkungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit des IWF somit nicht förderlich.</p><p>2. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, über die im IWF und in der Weltbank von der Schweiz verfolgten Ziele und über die zu den einzelnen Sachgeschäften eingenommenen Positionen orientiert zu werden. Der Bundesrat hat denn auch Anstrengungen unternommen, bestehende Informationslücken zu schliessen:</p><p>- Der Bundesrat hat seine Informationskadenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in IWF-Fragen wesentlich erhöht: Der jährliche Aussenwirtschaftsbericht enthält neu ein Kapitel über internationale Finanzfragen und somit auch über den IWF. Im vergangenen Jahr publizierte der Bundesrat ferner die Grundsätze der Schweiz im IWF und den Bericht "Das internationale Finanzsystem und die Position der Schweiz". </p><p>- Anlässlich der Jahresversammlung und der Frühjahrstagung des IWF werden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte über die Themen des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses sowie über die von der Schweiz eingenommenen Positionen informiert.</p><p>- Die Behörden informieren regelmässig die "Subkommission Bretton-Woods-Institutionen" der Beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Subkommission wacht darüber, dass die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik bei den schweizerischen Stellungnahmen zuhanden des IWF und der Weltbank eingehalten werden. Sie berät den Bundesrat bei der Mitwirkung der Schweiz in diesen beiden Organisationen und wacht insbesondere darüber, dass sich die Behörden an die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik halten.</p><p>Der berechtigten Forderung nach Transparenz bei den schweizerischen Positionsbezügen wird nach Meinung des Bundesrates bereits heute genügend Rechnung getragen. </p><p>3. Die Schweiz hat sich stets für eine umfassende und effektive Kontrolle der IWF-Aktivitäten eingesetzt. Dem IWF stehen zurzeit die folgenden drei Kontrollinstrumente zur Verfügung:</p><p>- Selbstevaluation durch den IWF-Stab: Das IWF-Management bestimmt in Absprache mit dem Exekutivrat den Untersuchungsgegenstand. Die Untersuchungen sollen sicherstellen, dass der IWF im Rahmen seiner Tätigkeit die Mitglieder gleich behandelt. Das Management bestimmt in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen. </p><p>- Evaluation durch eine interne Kontroll- und Inspektionsinstanz (Office of Internal Audit and Inspection): Auch in diesem Fall wird der Untersuchungsgegenstand vom IWF-Management, oft in Absprache mit dem Exekutivrat, vorgegeben. Der Schlussbericht geht an das Management, das ihn unverändert an den Exekutivrat zur Diskussion weiterleitet. Das Management entscheidet in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen.</p><p>- Unabhängige Evaluation durch externe Experten: Die Evaluationsgruppe des Exekutivrates (Evaluation Group of Executive Directors) unterbreitet dem Exekutivrat Vorschläge für externe Untersuchungen. Der Exekutivrat entscheidet von Fall zu Fall über die Publikation der Ergebnisse. Entsprechende externe Gutachten über die Bereiche Esaf, wirtschaftspolitische Überwachung und Forschungstätigkeit des IWF sind bereits gemacht und veröffentlicht worden.</p><p>Zurzeit wird im IWF die Errichtung einer unabhängigen Evaluationsinstanz (Independent Evaluation Office) diskutiert. Diese Instanz unter der Leitung eines Exekutivdirektors würde direkt dem Exekutivrat rapportieren und wäre vom IWF-Management völlig unabhängig. Der Exekutivrat hat am 10. April 2000 die Bildung einer solchen Instanz grundsätzlich gutgeheissen. Die Schweiz, die sich seit Jahren für eine unabhängige Evaluation stark gemacht hat, hat diesen Schritt unterstützt. Die Instanz sollte nach der Klärung der operationellen Einzelheiten noch vor der Herbsttagung der Bretton-Woods-Institutionen errichtet werden. Die Schweiz wird sich für das effektive Funktionieren dieser Evaluationsinstanz und für die transparente Verwendung ihrer Ergebnisse einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulats abzulehnen und den Punkt 3 des Postulats anzunehmen
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, sich im Internationalen Währungsfonds (IWF) für weitere Schritte einzusetzen, welche die Transparenz der IWF-Tätigkeiten erhöhen:</p><p>1. Er soll sich dafür einsetzen, dass Agenda und Beschlüsse des Exekutivrates sowie die Stellungnahmen der Exekutivräte und des Managements publiziert werden.</p><p>2. Er soll auch das Abstimmungsverfahren und die Haltung des schweizerischen Exekutivdirektors zu einzelnen Sachgeschäften veröffentlichen.</p><p>3. Dazu soll er sich einsetzen, damit die Transparenz auch dank einer Verbesserung des Kontrollsystems erhöht wird: In diesem Sinne könnten die Errichtung einer vom Management des IWF unabhängigen Evaluationsinstanz und die nachfolgende Veröffentlichung ihrer Berichte eine sehr nützliche Massnahme sein.</p>
  • Transparenz im Internationalen Währungsfonds
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ein wichtiges Postulat bei der Stärkung der internationalen Finanzordnung ist eine Verbesserung in der zeitgerechten Verfügbarkeit von wichtigen wirtschaftlichen Informationen und Daten (Transparenz). Der IWF ist ein bedeutender Verfechter dieser Politik und bezeichnet sich als ein Element guter Regierungsführung ("good governance").</p><p>Nach wie vor bleibt der IWF selbst aber eine der Öffentlichkeit nur beschränkt zugängliche Institution, dies im Widerspruch zum Postulat der "good governance". Zwar hat der IWF in den letzten Jahren deutliche Fortschritte hinsichtlich seiner eigenen Transparenz gemacht. Der IWF veröffentlicht heute deutlich mehr und rascher wichtige Dokumente als früher. Wenig Aufschluss erhalten Aussenstehende jedoch über Agenda, Beschlüsse und Voten im Exekutivrat. Der Bundesrat soll sich deshalb - als weiteren Schritt seiner schon bisher offenen Haltung in Fragen der Transparenz - neu auch für die Publikation von Agenda und Beschlüssen des Exekutivrates sowie eventuell der Positionen der einzelnen Mitglieder des Exekutivrates einsetzen. Derzeit werden lediglich summarische Medienmitteilungen veröffentlicht.</p><p>2. Zur Information der schweizerischen Öffentlichkeit sollte der Bundesrat seine eigene Position zu wichtigen Geschäften mittels Medienmitteilungen und aktuellen Berichten auf der Website des Eidgenössischen Finanzdepartementes transparent machen. Denkbar sind im Weiteren eine Veröffentlichung des Geschäftsberichtes des schweizerischen Exekutivdirektors sowie eine ausführlichere Information im jährlichen Aussenwirtschaftsbericht.</p><p>3. Der IWF kennt im Gegensatz zur Weltbank (mit ihrem Operations Evaluation Department) keine systematische und vom Management unabhängige Evaluationsinstanz. Interne oder externe Evaluationen werden fallweise angeordnet.</p><p>Zurzeit ist im IWF ein Bericht in Ausarbeitung, der Erfahrungen aus den bisherigen Evaluationen auswerten und Vorschläge für das weitere Vorgehen machen wird. Der Bundesrat wird eingeladen, sein bisheriges Eintreten für eine ausgebaute Evaluation im IWF zu bekräftigen und zu verstärken. Er soll sich deshalb klar für die Errichtung einer ständigen und vom Management unabhängigen Evaluationsinstanz im IWF einsetzen. Die Evaluationsmechanismen sollten so transparent und partizipativ sein wie möglich. Ferner sollte sichergestellt sein, dass sich Evaluationsresultate in Politik und Praxis des IWF niederschlagen.</p>
    • <p>Transparenz ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Die intersubjektive Überprüfbarkeit schränkt den Spielraum für Willkür und Misswirtschaft ein. Es ist daher wichtig, dass getroffene Entscheide klar kommuniziert werden, die Umsetzung derselben nachvollziehbar ist und die Ergebnisse überprüfbar sind. Transparenz kennt jedoch auch Grenzen: Transparenz kann, wenn sie zu extensiv ausgelegt wird, Prozesse der Entscheidungsfindung hemmen. Uneingeschränkte Öffentlichkeit beeinträchtigt das Verhalten der in Entscheidungsfindungsprozessen involvierten Akteure und beschränkt deren Handlungsspielraum. Zudem besteht die Gefahr, dass Inhalte zugunsten der Form geopfert werden, was wiederum der Qualität der Diskussionen nicht förderlich ist.</p><p>Trotz dieses Vorbehaltes muss die Forderung nach Transparenz ein permanentes Anliegen bleiben. Die Erfahrungen der Asienkrise haben deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit umfassender über bestehende Risiken in einzelnen Ländern, aber auch über die vom IWF in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern implementierten Programme informiert werden muss. </p><p>Seit Mitte 1998 wurden einige Anstrengungen unternommen, die Information für Finanzmarktakteure zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die getroffenen Massnahmen haben vorbeugenden Charakter. Sie sollen das Risiko neuer Finanzkrisen verringern. Damit wird die Tätigkeit des IWF wirksamer und auch glaubwürdiger. In diesem Zusammenhang hat der IWF ein Pilotprojekt gestartet, welches auf die freiwillige Publikation der Berichte der Artikel-IV-Konsultationen abzielt. Die Schweiz beteiligt sich an diesem Projekt. Auf dem Internet werden zudem Mitteilungen (Public Information Notices) veröffentlicht. Diese fassen die Beurteilung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedländer durch den IWF zusammen und enthalten die wichtigsten Argumente, die bei der Diskussion im IWF-Exekutivrat vorgetragen wurden. Als weitere vertrauensbildende Massnahme ist die Veröffentlichung von Informationen zur Geschäftstätigkeit und Politik des IWF zu sehen. Ferner informiert der IWF ausführlicher über seine finanziellen Ressourcen und seine Liquidität. Ab Sommer 2000 wird er zusätzlich seinen Transaktionsplan veröffentlichen.</p><p>Diese Beispiele sollen illustrieren, dass sich der IWF der Rechenschaftspflicht, die er gegenüber der Öffentlichkeit hat, nicht entziehen will. Die Schweiz wird sich im Exekutivrat - wie sie dies schon in der Vergangenheit getan hat - auch in Zukunft für vermehrte Transparenz einsetzen. </p><p>Die einzelnen Forderungen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die hohe Qualität und die Offenheit der Beratungen im Exekutivrat sind zu einem wesentlichen Teil auf den vertraulichen Charakter dieses Dialogs und der entsprechenden Stimmabgabe zurückzuführen. Was für den IWF gilt, gilt übrigens für viele andere Leitungsgremien internationaler Organisationen, aber auch für alle Regierungskabinette (einschliesslich des Bundesrates). Es wäre illusorisch zu meinen, durch die Schaffung von Öffentlichkeit im Exekutivrat würde die Entscheidungsfindung transparenter. Eine Öffnung würde lediglich dazu führen, dass die Entscheidungsfindung vermehrt in andere Gremien verlagert oder bei informellen Kontakten stattfinden würde. Die Beratungen des Exekutivrates würden dabei zu einem reinen Ritual verkommen. Die Publikationspflicht für Beschlüsse des Exekutivrates sowie für die Stellungnahmen der Exekutivdirektoren ist einer wirkungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit des IWF somit nicht förderlich.</p><p>2. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, über die im IWF und in der Weltbank von der Schweiz verfolgten Ziele und über die zu den einzelnen Sachgeschäften eingenommenen Positionen orientiert zu werden. Der Bundesrat hat denn auch Anstrengungen unternommen, bestehende Informationslücken zu schliessen:</p><p>- Der Bundesrat hat seine Informationskadenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in IWF-Fragen wesentlich erhöht: Der jährliche Aussenwirtschaftsbericht enthält neu ein Kapitel über internationale Finanzfragen und somit auch über den IWF. Im vergangenen Jahr publizierte der Bundesrat ferner die Grundsätze der Schweiz im IWF und den Bericht "Das internationale Finanzsystem und die Position der Schweiz". </p><p>- Anlässlich der Jahresversammlung und der Frühjahrstagung des IWF werden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte über die Themen des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses sowie über die von der Schweiz eingenommenen Positionen informiert.</p><p>- Die Behörden informieren regelmässig die "Subkommission Bretton-Woods-Institutionen" der Beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Subkommission wacht darüber, dass die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik bei den schweizerischen Stellungnahmen zuhanden des IWF und der Weltbank eingehalten werden. Sie berät den Bundesrat bei der Mitwirkung der Schweiz in diesen beiden Organisationen und wacht insbesondere darüber, dass sich die Behörden an die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik halten.</p><p>Der berechtigten Forderung nach Transparenz bei den schweizerischen Positionsbezügen wird nach Meinung des Bundesrates bereits heute genügend Rechnung getragen. </p><p>3. Die Schweiz hat sich stets für eine umfassende und effektive Kontrolle der IWF-Aktivitäten eingesetzt. Dem IWF stehen zurzeit die folgenden drei Kontrollinstrumente zur Verfügung:</p><p>- Selbstevaluation durch den IWF-Stab: Das IWF-Management bestimmt in Absprache mit dem Exekutivrat den Untersuchungsgegenstand. Die Untersuchungen sollen sicherstellen, dass der IWF im Rahmen seiner Tätigkeit die Mitglieder gleich behandelt. Das Management bestimmt in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen. </p><p>- Evaluation durch eine interne Kontroll- und Inspektionsinstanz (Office of Internal Audit and Inspection): Auch in diesem Fall wird der Untersuchungsgegenstand vom IWF-Management, oft in Absprache mit dem Exekutivrat, vorgegeben. Der Schlussbericht geht an das Management, das ihn unverändert an den Exekutivrat zur Diskussion weiterleitet. Das Management entscheidet in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen.</p><p>- Unabhängige Evaluation durch externe Experten: Die Evaluationsgruppe des Exekutivrates (Evaluation Group of Executive Directors) unterbreitet dem Exekutivrat Vorschläge für externe Untersuchungen. Der Exekutivrat entscheidet von Fall zu Fall über die Publikation der Ergebnisse. Entsprechende externe Gutachten über die Bereiche Esaf, wirtschaftspolitische Überwachung und Forschungstätigkeit des IWF sind bereits gemacht und veröffentlicht worden.</p><p>Zurzeit wird im IWF die Errichtung einer unabhängigen Evaluationsinstanz (Independent Evaluation Office) diskutiert. Diese Instanz unter der Leitung eines Exekutivdirektors würde direkt dem Exekutivrat rapportieren und wäre vom IWF-Management völlig unabhängig. Der Exekutivrat hat am 10. April 2000 die Bildung einer solchen Instanz grundsätzlich gutgeheissen. Die Schweiz, die sich seit Jahren für eine unabhängige Evaluation stark gemacht hat, hat diesen Schritt unterstützt. Die Instanz sollte nach der Klärung der operationellen Einzelheiten noch vor der Herbsttagung der Bretton-Woods-Institutionen errichtet werden. Die Schweiz wird sich für das effektive Funktionieren dieser Evaluationsinstanz und für die transparente Verwendung ihrer Ergebnisse einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulats abzulehnen und den Punkt 3 des Postulats anzunehmen
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, sich im Internationalen Währungsfonds (IWF) für weitere Schritte einzusetzen, welche die Transparenz der IWF-Tätigkeiten erhöhen:</p><p>1. Er soll sich dafür einsetzen, dass Agenda und Beschlüsse des Exekutivrates sowie die Stellungnahmen der Exekutivräte und des Managements publiziert werden.</p><p>2. Er soll auch das Abstimmungsverfahren und die Haltung des schweizerischen Exekutivdirektors zu einzelnen Sachgeschäften veröffentlichen.</p><p>3. Dazu soll er sich einsetzen, damit die Transparenz auch dank einer Verbesserung des Kontrollsystems erhöht wird: In diesem Sinne könnten die Errichtung einer vom Management des IWF unabhängigen Evaluationsinstanz und die nachfolgende Veröffentlichung ihrer Berichte eine sehr nützliche Massnahme sein.</p>
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