Wettbewerbsverzerrungen im Fachhochschulbereich
- ShortId
-
00.3122
- Id
-
20003122
- Updated
-
10.04.2024 13:38
- Language
-
de
- Title
-
Wettbewerbsverzerrungen im Fachhochschulbereich
- AdditionalIndexing
-
Dumping;Wettbewerbsbeschränkung;Privatschulwesen;Fachhochschule;öffentliches Schulwesen
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K13020603, Privatschulwesen
- L04K13020602, öffentliches Schulwesen
- L05K0703010102, Dumping
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz) macht keine Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Anbietern. Das Anforderungsprofil, die Auflagen und Rahmenbedingungen gelten für alle gleichermassen. Erwähnenswert ist, dass das Fachochschulgesetz die Genehmigung als Fachhochschule von der Subventionsberechtigung trennt. Auch hier lässt sich allerdings nicht ein Trennstrich zwischen staatlichen und privaten Anbietern ziehen. Der Grossteil der privaten Anbieter ist nicht gewinnorientiert und kommt demnach grundsätzlich in gleichem Masse in den Genuss von Bundessubventionen wie die staatlichen Schulen.</p><p>2. Um den Anforderungen des erweiterten Leistungsauftrages auch im finanziellen Bereich genügen zu können, haben die Fachhochschulen eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut (Leitfaden Kostenrechnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie; BBT). Eine Fachhochschule muss in der Lage sein, die Kosten und Erträge der einzelnen Leistungen auszuweisen. Dies ist bereits deshalb zwingend, weil nicht alle Leistungen subventionsberechtigt sind.</p><p>Im Rahmen des Berichtswesens/Reportings an das BBT, in welchem die Kosten und Erträge der einzelnen Leistungen separat ausgewiesen werden müssen, orientiert sich der Bund, wie die einzelnen Leistungen von den verschiedenen Schulen finanziert werden. Die Fachhochschulen liefern diesen Frühling das erste Mal die Zahlen in der verlangten Struktur.</p><p>3. Wie bereits in Ziffer 2 erwähnt, haben die Fachhochschulen eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Im Auftrag des BBT hat eine externe Firma während des Jahres 1999 bei allen Fachhochschulen ein Systemaudit durchgeführt, um zu überprüfen, ob die eingesetzten Rechnungswesensysteme den Anforderungen genügen. Es kann festgehalten werden, dass alle Fachhochschulen grosse Anstrengungen unternommen haben und in dieser relativ kurzen Zeit Lösungen entwickelten, die sowohl konzeptionell als auch systemmässig im Grundsatz überzeugen. Der Bund unterstützt die Fachhochschulen im weiteren Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung, damit die Vergleichbarkeit der Kosten- und Leistungsdaten optimiert werden kann.</p><p>4. Die Weiterbildung gehört zum erweiterten gesetzlichen Leistungsauftrag, den die Fachhochschulen wahrnehmen müssen. Der Bundesrat ist sich im Klaren, dass die Nachdiplomausbildung teilweise auch mit Bundesgeldern mitfinanziert wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass namentlich Nachdiplomstudien im technischen Bereich (insbesondere Ingenieurwesen, Architektur, Chemie und Landwirtschaft) nicht kostendeckend durchgeführt werden können. Dies ist mehrheitlich auf die relativ teuren Infrastrukturen und die beschränkte Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückzuführen. Die Nachdiplomangebote erfüllen aber eine wichtige Aufgabe zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft in der Schweiz und stehen regelmässig nicht in Konkurrenz zu privaten Angeboten. Mit den neuen Instrumenten (Kosten- und Leistungsrechnung) und der verlangten transparenten Preisgestaltung wird es auch möglich sein, Wettbewerbsverzerrungen zu ahnden.</p><p>5. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Ruf steht, sie sei einseitig nur auf Technologie, auf ökonomisch verwertbare Forschung fixiert. Dieses Bild entspricht nicht mehr der Wirklichkeit. Die KTI hat sich in den letzten zehn Jahren stark gewandelt. Trotz des T in ihrem Namen hat die KTI dem rein technikzentrierten Ansatz schon längst abgeschworen und sich einer grossen Bandbreite von Themen geöffnet. So hat die KTI in den vergangenen zehn Jahren zahlreiche Projekte gefördert, welche ein ganzheitliches Verständnis von technischem und sozialem Wandel zum Gegenstand hatten. Unter dem Markenzeichen MTO (Mensch-Technik-Organisation) hat sich insbesondere Professor Eberhard Ulich (u. a. auch Mitglied des Fachhochschulrates der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz) als Wissenschaftler und Mentor nachdrücklich und mit Erfolg dafür eingesetzt, dass sozialwissenschaftliche Methoden und Ansätze in die KTI-Förderpraxis Eingang gefunden haben. Die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Fachbereichen ist damit zweifellos sichergestellt.</p><p>Eine Wettbewerbsverzerrung erkennt der Bundesrat nicht. Die Vergabe der KTI-Mittel erfolgt im Wettbewerbsverfahren. Dabei handelt die KTI nach dem Bottom-up-Prinzip: Die Initiative zu den Projekten geht von den Gesuchstellern aus, d. h. den Wirtschaftspartnern und Forschungsstätten, welche die Projektthemen selbst bestimmen. Die Gesuche werden nach ihrem wirtschaftlichen und ihrem wissenschaftlichen Gehalt beurteilt. Die KTI fördert anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Sie fordert darum, dass die Anwender der Projektresultate an den Projekten beteiligt sein müssen. Mit Blick auf die Fachhochschulen in den Bereichen Wirtschaft und Gestaltung hat die KTI den Kreis der Anwender erweitert. Neu gehören neben den Unternehmungen auch öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen zu diesem Kreis.</p><p>6. Das Erbringen von Dienstleistungen für Dritte gehört ebenfalls zum gesetzlichen Auftrag. Artikel 11 des Fachhochschulgesetzes legt die dazugehörigen Rahmenbedingungen fest: "Bei allen Dienstleistungen, die gleichwertig durch die Privatwirtschaft erbracht werden, darf der Wettbewerb nicht verfälscht werden." Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung vom 11. September 1996 über Aufbau und Führung von Fachhochschulen präzisiert: "Dienstleistungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen verrechnet. Die Trägerschaften der Fachhochschulen stellen eine transparente Preisgestaltung sicher." Der Bundesrat ist überzeugt, dass gerade das neue Kostenrechnungsmodell viel zur Kostenwahrheit beiträgt und die leistungsorientierte Subventionierung die richtigen Instrumente sind, um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen. Bei Wettbewerbsverzerrungen zwischen Fachhochschulen und privaten Anbietern ist grundsätzlich die Wettbewerbskommission berufen, das Problem anhand des Kartellgesetzes zu überprüfen. Die Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat haben bereits solche Fälle geprüft und auch das BBT auf die grundsätzliche Problematik hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Im Fachhochschulbereich Schweiz sind nicht nur staatliche (kantonale) Schulen aktiv, sondern auch private. Wie ist grundsätzlich sichergestellt, dass die beiden Schultypen den gleichen Auflagen und Rahmenbedingungen unterliegen?</p><p>2. Neben dem Grundauftrag, Diplomstudiengänge anzubieten, sind die Fachhochschulen von Gesetzes wegen gehalten, einen dreifachen Leistungsauftrag im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers zu erfüllen. Wie orientiert er sich, in welcher Weise diese drei Leistungsaufträge von den verschiedenen Schulen finanziert werden?</p><p>3. Genügen die entsprechenden Rechnungswesen der einzelnen Schulen den vom ihm gestellten, hohen Anforderungen?</p><p>4. Kennt er Fälle, in denen (z. B. im Leistungsauftrag "Weiterbildung") Angebote massiv mit staatlichen Geldern subventioniert werden? Gedenkt er in diesen Fällen einzuschreiten? Oder kann er in diesen Fällen keine Wettbewerbsverzerrungen erkennen?</p><p>5. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist traditionellerweise technologischen Projekten verbunden. Projekte anderer Fachgebiete fühlen sich von der KTI noch nicht gleichberechtigt behandelt. Wie gedenkt er Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus dieser Situation heraus zwischen einzelnen Fachbereichen ergeben können, vorzubeugen?</p><p>6. In den Bereichen "Beratung/Dienstleistungen/Projekte" stehen die Fachhochschulen in ganz besonders direktem Wettbewerb mit privaten Anbietern. Mit welchen Mitteln sorgt er dafür, dass alle Anbieter mit gleich langen Spiessen kämpfen können? Wie also verhindert er Dumpingangebote der Fachhochschulen?</p>
- Wettbewerbsverzerrungen im Fachhochschulbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz) macht keine Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Anbietern. Das Anforderungsprofil, die Auflagen und Rahmenbedingungen gelten für alle gleichermassen. Erwähnenswert ist, dass das Fachochschulgesetz die Genehmigung als Fachhochschule von der Subventionsberechtigung trennt. Auch hier lässt sich allerdings nicht ein Trennstrich zwischen staatlichen und privaten Anbietern ziehen. Der Grossteil der privaten Anbieter ist nicht gewinnorientiert und kommt demnach grundsätzlich in gleichem Masse in den Genuss von Bundessubventionen wie die staatlichen Schulen.</p><p>2. Um den Anforderungen des erweiterten Leistungsauftrages auch im finanziellen Bereich genügen zu können, haben die Fachhochschulen eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut (Leitfaden Kostenrechnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie; BBT). Eine Fachhochschule muss in der Lage sein, die Kosten und Erträge der einzelnen Leistungen auszuweisen. Dies ist bereits deshalb zwingend, weil nicht alle Leistungen subventionsberechtigt sind.</p><p>Im Rahmen des Berichtswesens/Reportings an das BBT, in welchem die Kosten und Erträge der einzelnen Leistungen separat ausgewiesen werden müssen, orientiert sich der Bund, wie die einzelnen Leistungen von den verschiedenen Schulen finanziert werden. Die Fachhochschulen liefern diesen Frühling das erste Mal die Zahlen in der verlangten Struktur.</p><p>3. Wie bereits in Ziffer 2 erwähnt, haben die Fachhochschulen eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt. Im Auftrag des BBT hat eine externe Firma während des Jahres 1999 bei allen Fachhochschulen ein Systemaudit durchgeführt, um zu überprüfen, ob die eingesetzten Rechnungswesensysteme den Anforderungen genügen. Es kann festgehalten werden, dass alle Fachhochschulen grosse Anstrengungen unternommen haben und in dieser relativ kurzen Zeit Lösungen entwickelten, die sowohl konzeptionell als auch systemmässig im Grundsatz überzeugen. Der Bund unterstützt die Fachhochschulen im weiteren Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung, damit die Vergleichbarkeit der Kosten- und Leistungsdaten optimiert werden kann.</p><p>4. Die Weiterbildung gehört zum erweiterten gesetzlichen Leistungsauftrag, den die Fachhochschulen wahrnehmen müssen. Der Bundesrat ist sich im Klaren, dass die Nachdiplomausbildung teilweise auch mit Bundesgeldern mitfinanziert wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass namentlich Nachdiplomstudien im technischen Bereich (insbesondere Ingenieurwesen, Architektur, Chemie und Landwirtschaft) nicht kostendeckend durchgeführt werden können. Dies ist mehrheitlich auf die relativ teuren Infrastrukturen und die beschränkte Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückzuführen. Die Nachdiplomangebote erfüllen aber eine wichtige Aufgabe zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft in der Schweiz und stehen regelmässig nicht in Konkurrenz zu privaten Angeboten. Mit den neuen Instrumenten (Kosten- und Leistungsrechnung) und der verlangten transparenten Preisgestaltung wird es auch möglich sein, Wettbewerbsverzerrungen zu ahnden.</p><p>5. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Ruf steht, sie sei einseitig nur auf Technologie, auf ökonomisch verwertbare Forschung fixiert. Dieses Bild entspricht nicht mehr der Wirklichkeit. Die KTI hat sich in den letzten zehn Jahren stark gewandelt. Trotz des T in ihrem Namen hat die KTI dem rein technikzentrierten Ansatz schon längst abgeschworen und sich einer grossen Bandbreite von Themen geöffnet. So hat die KTI in den vergangenen zehn Jahren zahlreiche Projekte gefördert, welche ein ganzheitliches Verständnis von technischem und sozialem Wandel zum Gegenstand hatten. Unter dem Markenzeichen MTO (Mensch-Technik-Organisation) hat sich insbesondere Professor Eberhard Ulich (u. a. auch Mitglied des Fachhochschulrates der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz) als Wissenschaftler und Mentor nachdrücklich und mit Erfolg dafür eingesetzt, dass sozialwissenschaftliche Methoden und Ansätze in die KTI-Förderpraxis Eingang gefunden haben. Die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Fachbereichen ist damit zweifellos sichergestellt.</p><p>Eine Wettbewerbsverzerrung erkennt der Bundesrat nicht. Die Vergabe der KTI-Mittel erfolgt im Wettbewerbsverfahren. Dabei handelt die KTI nach dem Bottom-up-Prinzip: Die Initiative zu den Projekten geht von den Gesuchstellern aus, d. h. den Wirtschaftspartnern und Forschungsstätten, welche die Projektthemen selbst bestimmen. Die Gesuche werden nach ihrem wirtschaftlichen und ihrem wissenschaftlichen Gehalt beurteilt. Die KTI fördert anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Sie fordert darum, dass die Anwender der Projektresultate an den Projekten beteiligt sein müssen. Mit Blick auf die Fachhochschulen in den Bereichen Wirtschaft und Gestaltung hat die KTI den Kreis der Anwender erweitert. Neu gehören neben den Unternehmungen auch öffentliche Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen zu diesem Kreis.</p><p>6. Das Erbringen von Dienstleistungen für Dritte gehört ebenfalls zum gesetzlichen Auftrag. Artikel 11 des Fachhochschulgesetzes legt die dazugehörigen Rahmenbedingungen fest: "Bei allen Dienstleistungen, die gleichwertig durch die Privatwirtschaft erbracht werden, darf der Wettbewerb nicht verfälscht werden." Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung vom 11. September 1996 über Aufbau und Führung von Fachhochschulen präzisiert: "Dienstleistungen werden grundsätzlich zu Marktpreisen verrechnet. Die Trägerschaften der Fachhochschulen stellen eine transparente Preisgestaltung sicher." Der Bundesrat ist überzeugt, dass gerade das neue Kostenrechnungsmodell viel zur Kostenwahrheit beiträgt und die leistungsorientierte Subventionierung die richtigen Instrumente sind, um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen. Bei Wettbewerbsverzerrungen zwischen Fachhochschulen und privaten Anbietern ist grundsätzlich die Wettbewerbskommission berufen, das Problem anhand des Kartellgesetzes zu überprüfen. Die Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat haben bereits solche Fälle geprüft und auch das BBT auf die grundsätzliche Problematik hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Im Fachhochschulbereich Schweiz sind nicht nur staatliche (kantonale) Schulen aktiv, sondern auch private. Wie ist grundsätzlich sichergestellt, dass die beiden Schultypen den gleichen Auflagen und Rahmenbedingungen unterliegen?</p><p>2. Neben dem Grundauftrag, Diplomstudiengänge anzubieten, sind die Fachhochschulen von Gesetzes wegen gehalten, einen dreifachen Leistungsauftrag im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers zu erfüllen. Wie orientiert er sich, in welcher Weise diese drei Leistungsaufträge von den verschiedenen Schulen finanziert werden?</p><p>3. Genügen die entsprechenden Rechnungswesen der einzelnen Schulen den vom ihm gestellten, hohen Anforderungen?</p><p>4. Kennt er Fälle, in denen (z. B. im Leistungsauftrag "Weiterbildung") Angebote massiv mit staatlichen Geldern subventioniert werden? Gedenkt er in diesen Fällen einzuschreiten? Oder kann er in diesen Fällen keine Wettbewerbsverzerrungen erkennen?</p><p>5. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) ist traditionellerweise technologischen Projekten verbunden. Projekte anderer Fachgebiete fühlen sich von der KTI noch nicht gleichberechtigt behandelt. Wie gedenkt er Wettbewerbsverzerrungen, die sich aus dieser Situation heraus zwischen einzelnen Fachbereichen ergeben können, vorzubeugen?</p><p>6. In den Bereichen "Beratung/Dienstleistungen/Projekte" stehen die Fachhochschulen in ganz besonders direktem Wettbewerb mit privaten Anbietern. Mit welchen Mitteln sorgt er dafür, dass alle Anbieter mit gleich langen Spiessen kämpfen können? Wie also verhindert er Dumpingangebote der Fachhochschulen?</p>
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