Sicherheit von Grenzwächtern

ShortId
00.3126
Id
20003126
Updated
10.04.2024 09:02
Language
de
Title
Sicherheit von Grenzwächtern
AdditionalIndexing
Kriminalität;Grenzwachtkorps;Zollamt;Arbeitssicherheit;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L05K0701040404, Zollamt
  • L04K01010208, Kriminalität
  • L05K0702050202, Arbeitssicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Hauptaufgaben des Grenzwachtkorps (GWK) sind zu zwei Dritteln sicherheits-, fremden- und grenzpolizeilicher (Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Schlepperwesens, der illegalen Migration, des Waffen-, Drogen- und Menschenhandels usw.) und zu einem Drittel fiskalischer und wirtschaftspolizeilicher Natur.</p><p>Das GWK ist seit 1964 für die Personenkontrolle an den Grenzübergängen, im Gelände sowie auf Grenzgewässern zuständig. Die kantonalen Polizeibehörden sind heute noch für den Bahn- und Flugverkehr verantwortlich.</p><p>Das GWK leistet einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit der Schweiz. Dies ist u. a. aus dem Arbeitsergebnis 1999 ersichtlich:</p><p>Es wurden 108 247 Personen an den Grenzübergängen zurückgewiesen, 30 970 Personen der Polizei übergeben, 10 489 illegal eingereiste Asylbewerber aufgegriffen, 2806 Drogenschmuggelfälle aufgedeckt, 1762 Ausweisfälschungen und 27 810 Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt.</p><p>Die Verwaltung kann es sich nicht leisten, auf die Ausführung einer Aufgabe zu verzichten, weil diese gefährlich oder schwierig ist. Jedoch ist es notwendig, dass das ausführende Organ über genügend Mittel und optimale Arbeitsbedingungen verfügt.</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass das Sperren von Strassen in der Nacht eine mögliche, entlastende Massnahme für das GWK wäre. Diese Massnahme fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im November vergangenen Jahres kam ein Grenzwächter ums Leben, als er ein Fahrzeug aufzuhalten versuchte, das auf einer Nebenstrasse ohne Zollstelle den Grenzübertritt erzwang, um in Umgehung der Grenzkontrolle nach Frankreich zu gelangen.</p><p>Das war nicht der erste erzwungene Grenzübertritt in Richtung Frankreich und wird leider auch nicht der letzte sein. Seither haben sich derartige Zwischenfälle nämlich gehäuft und unter den Grenzwächtern, deren Leben bei den obligatorischen nächtlichen Kontrollgängen auf unbewachten Strassen über die französisch-schweizerische Grenze besonders gefährdet ist, berechtigte Ängste hervorgerufen.</p><p>Aufgrund dieser Tatsachen erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>- Wenn man bedenkt, dass die zentrale Aufgabe des Grenzwachtkorps die Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist und dass in letzter Zeit auch die Kontrolle des Personenverkehrs hinzukam, stellt sich die Frage: Ist es legitim, Grenzwächter mit eigentlich polizeilichen Aufgaben zu betrauen, wie der nächtlichen Errichtung von Hinterhalten auf bestimmten unbefahrenen Strassen mit dem Ziel, Diebe von Fahrzeugen und anderen beweglichen Sachen anzuhalten, wobei der Einsatz von Grenzwächtern bei schweren Delikten ("holdups", Mord und dergleichen) unbestritten ist?</p><p>- Wäre es nicht besser, Fahrwege, die nur von Landwirten benutzt werden, sowie Nebenstrassen mit Schranken zu sperren, wie dies an bestimmten Stellen bereits geschehen ist, und die Strassen ohne Zollstelle nachts mit Schranken zu sperren, die am Tag geöffnet werden können? Dies wäre doch weit effizienter und vor allem weniger gefährlich für die Grenzwächter, welche von der derzeitigen Situation zu Recht genug haben.</p>
  • Sicherheit von Grenzwächtern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Hauptaufgaben des Grenzwachtkorps (GWK) sind zu zwei Dritteln sicherheits-, fremden- und grenzpolizeilicher (Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Schlepperwesens, der illegalen Migration, des Waffen-, Drogen- und Menschenhandels usw.) und zu einem Drittel fiskalischer und wirtschaftspolizeilicher Natur.</p><p>Das GWK ist seit 1964 für die Personenkontrolle an den Grenzübergängen, im Gelände sowie auf Grenzgewässern zuständig. Die kantonalen Polizeibehörden sind heute noch für den Bahn- und Flugverkehr verantwortlich.</p><p>Das GWK leistet einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit der Schweiz. Dies ist u. a. aus dem Arbeitsergebnis 1999 ersichtlich:</p><p>Es wurden 108 247 Personen an den Grenzübergängen zurückgewiesen, 30 970 Personen der Polizei übergeben, 10 489 illegal eingereiste Asylbewerber aufgegriffen, 2806 Drogenschmuggelfälle aufgedeckt, 1762 Ausweisfälschungen und 27 810 Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt.</p><p>Die Verwaltung kann es sich nicht leisten, auf die Ausführung einer Aufgabe zu verzichten, weil diese gefährlich oder schwierig ist. Jedoch ist es notwendig, dass das ausführende Organ über genügend Mittel und optimale Arbeitsbedingungen verfügt.</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass das Sperren von Strassen in der Nacht eine mögliche, entlastende Massnahme für das GWK wäre. Diese Massnahme fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im November vergangenen Jahres kam ein Grenzwächter ums Leben, als er ein Fahrzeug aufzuhalten versuchte, das auf einer Nebenstrasse ohne Zollstelle den Grenzübertritt erzwang, um in Umgehung der Grenzkontrolle nach Frankreich zu gelangen.</p><p>Das war nicht der erste erzwungene Grenzübertritt in Richtung Frankreich und wird leider auch nicht der letzte sein. Seither haben sich derartige Zwischenfälle nämlich gehäuft und unter den Grenzwächtern, deren Leben bei den obligatorischen nächtlichen Kontrollgängen auf unbewachten Strassen über die französisch-schweizerische Grenze besonders gefährdet ist, berechtigte Ängste hervorgerufen.</p><p>Aufgrund dieser Tatsachen erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>- Wenn man bedenkt, dass die zentrale Aufgabe des Grenzwachtkorps die Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist und dass in letzter Zeit auch die Kontrolle des Personenverkehrs hinzukam, stellt sich die Frage: Ist es legitim, Grenzwächter mit eigentlich polizeilichen Aufgaben zu betrauen, wie der nächtlichen Errichtung von Hinterhalten auf bestimmten unbefahrenen Strassen mit dem Ziel, Diebe von Fahrzeugen und anderen beweglichen Sachen anzuhalten, wobei der Einsatz von Grenzwächtern bei schweren Delikten ("holdups", Mord und dergleichen) unbestritten ist?</p><p>- Wäre es nicht besser, Fahrwege, die nur von Landwirten benutzt werden, sowie Nebenstrassen mit Schranken zu sperren, wie dies an bestimmten Stellen bereits geschehen ist, und die Strassen ohne Zollstelle nachts mit Schranken zu sperren, die am Tag geöffnet werden können? Dies wäre doch weit effizienter und vor allem weniger gefährlich für die Grenzwächter, welche von der derzeitigen Situation zu Recht genug haben.</p>
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