Zukunft der schweizerischen Regionalpolitik

ShortId
00.3132
Id
20003132
Updated
10.04.2024 13:08
Language
de
Title
Zukunft der schweizerischen Regionalpolitik
AdditionalIndexing
Landwirtschaft in Berggebieten;Randregion;Stellenabbau;Dezentralisierung;nationale Identität;Berggebiet;wirtschaftliche Disparität;Raumplanung;regionale Wirtschaftspolitik;Regionalplanung;Staatspolitik;service public;Regionalpolitik
1
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L04K01020410, Regionalplanung
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K08060111, service public
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L04K08070108, Staatspolitik
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass der wirtschaftliche Strukturwandel die ländlichen Gebiete und Bergregionen vor besondere Herausforderungen stellt. Er geht davon aus, dass die wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz und der nationale Zusammenhalt namentlich durch die Aufrechterhaltung des regionalen Gleichgewichtes erreicht werden können. Deshalb hat er 1996 die Regionalpolitik des Bundes neu ausgerichtet, mit dem Ziel, durch Ausschöpfung der spezifischen Stärken und Potenziale die Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen zu fördern. Der neue Finanzausgleich wird, als zentrales Instrument für den Disparitätenabbau, die Neuorientierung der Regionalpolitik ergänzen müssen. Schliesslich will sich der Bundesrat zugunsten einer Grundversorgung in allen Teilgebieten des Landes einsetzen, damit diese nicht zum limitierenden Faktor für die Regionalentwicklung wird.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die durch Globalisierung und Tertiarisierung der Wirtschaft verursachte Verschärfung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen und Wirtschaftsstandorten die Konzentration von Branchen mit hoher Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den städtischen Zentren fördert. Dieser Vorgang stellt die ländlichen Regionen und das Berggebiet vor neue Herausforderungen.</p><p>Diese unumgängliche Entwicklung bedingt wirtschaftliche Reformen, die das Wachstumspotenzial der Schweiz als Voraussetzung für die langfristige Sicherstellung des Finanzausgleichs und der Grundversorgung im Bereich der Infrastrukturen garantieren.</p><p>In diesem Zusammenhang erachtet der Bundesrat die Liberalisierung im Bereich der Infrastrukturen als unbedingt notwendig, um Effizienzgewinne zu erzielen und den neuen internationalen Massstäben zu genügen. Allerdings ist er sich bewusst, dass die durch Umstrukturierung von ehemals staatlichen Unternehmen verursachten Arbeitsplatzverluste Randregionen benachteiligen können, da die neu auf den Markt drängenden Leistungsanbieter vor allem Arbeitsplätze in Agglomerationen schaffen.</p><p>Darüber hinaus erachtet der Bundesrat die Umsetzung der "Agrarpolitik 2002" als unentbehrlich, weil sie einer diversifizierten, produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft die Grundlagen liefert, die sie benötigt, um ihre Stellung in einer modernen Wirtschaft beizubehalten. Er ist überzeugt, dass diese Reform, gekoppelt mit den bereits realisierten Direktzahlungen, eine für die landwirtschaftliche Bevölkerung wirtschaftlich und sozial verträgliche Anpassung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft darstellt.</p><p>Die durch Marktliberalisierungen entstandenen Herausforderungen dürfen nicht vergessen lassen, dass diese Öffnung für die Grenzregionen der Schweiz eine Chance darstellt, sich mit neuen Partnern zusammenzuschliessen und von neuen Entwicklungspotenzialen zu profitieren.</p><p>Es gilt auch zu betonen, dass der Metropolisierungsprozess der wirtschaftlichen Aktivitäten auch Kernstädte vor zunehmende Herausforderungen stellt (Wegzug der Bevölkerung in Agglomerationsgemeinden, Umwelt, Verkehr, öffentliche Finanzen).</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nationale Kohäsion effektiv eine Herausforderung darstellt.</p><p>Der verschärfte internationale Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsstandorten, vorwiegend zwischen den Städten, stellt uns vor die Situation, dass die grossen Zentren ihren Platz im Netz der Weltstädte selbstständig suchen, indem sie sich spezialisieren und Kooperationen mit anderen Städten eingehen. </p><p>Wie bereits im Bericht über die "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" von 1996 erwähnt, ist der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass die Städte ihre langfristige Anziehungskraft nur aufrechterhalten können, wenn sie sich auf die Nähe von attraktiven ländlichen Gebieten abstützen können. Die Entwicklung dieser Gebiete ist ihrerseits eng verbunden mit der Wettbewerbsfähigkeit der Städte und mit dem allgemeinen Wirtschaftswachstum.</p><p>Die Aufrechterhaltung der nationalen Kohäsion, aber auch der Attraktivität des Wirtschaftsplatzes Schweiz stützt sich u. a. auf die verstärkte Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Regionen. In diesem Prozess hat auch der Bund eine Rolle zu spielen, beispielsweise als Vermittler oder als Impulsgeber. Um eine solche Aufgabe erfüllen zu können, will der Bund ein glaubwürdiger Partner sowohl für die Städte als auch für die ländlichen Gebiete und Bergregionen sein. Deshalb will der Bundesrat seine auf das ganze Land ausgerichtete Raumordnungspolitik weiter verfolgen und stärken. Dabei gilt es die spezifischen Probleme der verschiedenen Landesteile zu berücksichtigen und Grossregionen, welche Städte und Umland zu funktionalen Räumen zusammenfügen, erhöhte Beachtung zu schenken.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Aufrechterhaltung der nationalen Kohäsion grosse Bedeutung zu. Die Stärkung der Solidarität und die Aufrechterhaltung des regionalen Ausgleichs sind Ziele der Legislaturplanung 1999-2003.</p><p>Die Solidarität muss durch die Festigung der Sozialversicherungen gestärkt werden. Die regionalen Gleichgewichte gilt es durch den erfolgreichen Abschluss des Projektes "Neuer Finanzausgleich" und die Umsetzung der neuen Raumordnungspolitik aufrechtzuerhalten.</p><p>Wie in der Vergangenheit wird der Bundesrat auch im Rahmen seiner übrigen Aktivitäten (Direktzahlungen in der Landwirtschaft, Grundversorgung) auf die spezielle Situation der Berggebiete Rücksicht nehmen. In seiner Stellungnahme zur Motion Brunner Toni vom 18. Juni 1999 "Massnahmenkatalog für den ländlichen Raum" hat der Bundesrat die raumrelevanten Instrumente aufgezählt, mit denen der Bund den vielfältigen Anliegen des ländlichen Raumes Rechnung trägt. Er möchte aber nochmals betonen, dass Artikel 50 der neuen Bundesverfassung, welcher fordert, dass der Bund im Rahmen seiner Aktivitäten die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Bergregionen zu berücksichtigen hat, keine Grundlage für die Erweiterung von Bundeskompetenzen ist.</p><p>4. Der Bundesrat geht davon aus, dass künftige internationale Abkommen unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen des Landes haben können, in Abhängigkeit des jeweiligen geographischen und sozioökonomischen Umfeldes. Deshalb ist er bereit, die territorialen Auswirkungen von künftigen internationalen Übereinkommen zu beachten.</p><p>In seiner Antwort auf die Postulate Ratti und Hofmann Hans vom 7. Oktober 1999 hat der Bundesrat überdies zugesichert, die räumlichen Auswirkungen der bilateralen Abkommen auf die Grenzregionen bis Mitte 2002 zu untersuchen, sie in einem Bericht darzustellen und die Schlussfolgerungen daraus in seiner Raumordnungspolitik umzusetzen.</p><p>5. Der Bundesrat betrachtet die Regionalpolitik als Bestandteil seiner Wirtschaftspolitik und ist entschlossen, diese weiterzuführen.</p><p>Die Regionalpolitik geht gemäss Botschaft vom 28. Februar 1996 über die Neuorientierung der Regionalpolitik nach wie vor von einer dezentralen Anordnung von Bevölkerung und Wirtschaft aus, setzt ihre Mittel in den Regionen aber nach Effizienzkriterien ein, d. h. dort, wo sie den grössten Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit versprechen. Nur so kann die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz als Ganzes nachhaltig gesichert werden. Dabei wird es einen stärker differenzierten und auf die regionalen Potenziale in den Bereichen Tourismus, Industrie und neue Dienstleistungen abgestimmten Mitteleinsatz geben müssen. </p><p>Die Neuorientierung der Regionalpolitik zielt in diese Richtung, indem sie folgende strategisch-konzeptionelle Stossrichtungen definiert: stärkere Gewichtung der Effizienzkriterien, Ausschöpfung regionaler Potenziale, Grossregionen als zusätzliche Operationsebene, Förderung innovativer Vorhaben. Im revidierten Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete, im "Regio plus"- und im Interreg-Programm sind diese Prinzipien bereits umgesetzt.</p><p>Obwohl diese Grundsätze auch in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit haben werden, müssen sich die Regionalpolitik und die dafür verantwortlichen Akteure den stetig neuen Gegebenheiten anpassen. So sind neben dem Bund und den Kantonen auch die Regionen zunehmend selbst gefordert, ihre Chancen wahrzunehmen.</p><p>Die Frage der zukünftigen Entwicklung der Regionalpolitik ist eng verknüpft mit dem Projekt für einen neuen Finanzausgleich. Im Zusammenhang mit dem Strukturwandel und der Globalisierung ist der Finanzausgleich ein Mittel, um unerwünschten regionalen Verteilungswirkungen entgegenzuwirken, zusätzliche Lasten abzugelten und vorhandene Disparitäten abzubauen. Demgegenüber zielt die Regionalpolitik auf die Förderung einzelner Branchen oder Regionen im Gesamtinteresse ab. Regionalpolitik und Finanzausgleich ergänzen einander. Die eine Aufgabe kann nicht durch die andere ersetzt werden.</p><p>6. Der Bundesrat setzt sich für die Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung in allen Teilgebieten des Landes ein, damit diese nicht zum Engpassfaktor für die Regionalentwicklung wird.</p><p>In den wichtigen neuen Gesetzen (Eisenbahn-, Post-, Fernmelde- und Elektrizitätsmarktgesetz) sind Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung in dünn besiedelten Gebieten auch unter liberalisierten Marktbedingungen enthalten. Zudem sorgt der Bundesrat über seine strategischen Ziele für die Swisscom, die Post und die SBB - und nötigenfalls durch zusätzliche Massnahmen - dafür, dass eine flächendeckende Grundversorgung auch in Zukunft gewährleistet wird.</p><p>Die mit der Koordination in der Raumordnungspolitik beauftragten Gremien des Bundes, die Raumordnungskonferenz und der Rat für Raumordnung, beschäftigen sich zurzeit intensiv mit Fragen der Umsetzung, der Steuerungsmöglichkeiten und der Weiterentwicklung in den einzelnen für die Grundversorgung relevanten Bereichen. </p><p>7. Gemäss einem Grundsatzentscheid vom 19. Januar 2000 soll die Raumordnungspolitik mit der Bildung eines neuen Raumordnungsamtes im UVEK gestärkt werden. Am 17. Mai 2000 hat der Bundesrat seinen damaligen Entscheid bekräftigt und das Pflichtenheft sowie den Namen des neuen Amtes festgelegt (Bundesamt für Raumentwicklung).</p><p>Das Bundesamt für Raumplanung (BRP) wird deshalb per 1. Juni 2000 ins UVEK transferiert und mit dem Dienst für Gesamtverkehrsfragen sowie den Dossiers "Alpenkonvention" und "Nachhaltige Entwicklung" zum Bundesamt für Raumentwicklung vereinigt. Die Position innerhalb des Infrastruktur- und Umweltdepartementes erlaubt es dem neuen Amt, seine Querschnittsaufgabe als Koordinator der raumwirksamen Aktivitäten noch wirkungsvoller wahrzunehmen. Dadurch soll insbesondere die raumordnungspolitische Ausrichtung der Service public-Aufgaben weiter verbessert werden.</p><p>Wie in der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnunspolitische Koordination der Bundesaufgaben (Koordinationsverordnung) festgehalten, stellt die horizontale Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der Bundesverwaltung ein wichtiges Element des raumordnungspolitischen Auftrages dar. Von zentraler Bedeutung ist dabei die enge Kooperation zwischen dem neuen Bundesamt für Raumentwicklung und dem Seco, welches für die Regionalpolitik im Rahmen der Standortförderung zuständig ist. Diese amts- und departementsübergreifende Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren institutionalisiert und bestens bewährt; sie soll auch nach dem Wechsel des BRP ins UVEK unverändert fortgeführt werden. </p><p>Unter dem Thema Koordination im weiteren Sinn definiert die Koordinationsverordnung auch die Aufgaben der interdepartemental zusammengesetzten Raumordnungskonferenz und des Rates für Raumordnung sowie deren gemeinsame Leitung durch das neue Bundesamt für Raumentwicklung und das Seco. Als Grundlage für die ressortübergreifende Ausführung der Raumordnungspolitik bleibt die Verordnung deshalb auch in Zukunft von grösster Bedeutung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Obwohl eine Neuorientierung der Regionalpolitik erst jüngst festgelegt wurde, zeichnen sich für Teile des ländlichen Raumes und insbesondere der Berggebiete bedrohliche Entwicklungen ab. Die Umsetzung der "Agrarpolitik 2002", der Abbau von Arbeitsplätzen öffentlicher Betriebe (Post, Swisscom, Bahnen, Militär) sowie die Zentralisierungstendenzen in der privaten Wirtschaft verursachen in zentrumsfernen Gebieten des ländlichen Raumes eine Ausdünnung der Wirtschaftsstrukturen, die den übergeordneten raumordnungspolitischen Zielen zuwiderlaufen. Davon betroffen sind auch grössere Orte und gar Kantonshauptstädte. In Frage gestellt wird ferner zunehmend auch der flächendeckende, gleichwertige Service public der Daseinsvorsorge in den Bereichen Post, Telekommunikation, Regionalverkehr und Energieversorgung. Verschärfte soziale und wirtschaftliche Disparitäten bis hin zu politischen Spannungen sind die Folgen dieser Entwicklung. Mit einer Politik des Rückbaus des regionalpolitischen Instrumentariums, wie sie in den "Leitlinien für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik" des EVD und im "Positionspapier des Rates für Raumordnung (ROR) zuhanden des Bundesrates" beabsichtigt ist, würden diese Negativtrends noch verstärkt. Auch der vorgesehene neue Finanzausgleich (NFA) sowie die Verkehrspolitik enthalten regionalpolitische, kontraproduktive Elemente. Offen ist schliesslich, wie sich die Umsetzung der bilateralen Verträge und die Ergebnisse der nächsten WTO-Runde regionalpolitisch auswirken werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Trends hinsichtlich ihrer mittel- und langfristigen raumordnungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf den ländlichen Raum, die zentrumsfernen Gebiete und insbesondere die Berggebiete?</p><p>2. Ist nach seiner Ansicht, wenn sich diese Negativtrends zur ungleichen Entwicklung der Teilräume fortsetzen bzw. noch verstärken, eine Gefährdung des inneren Zusammenhaltes des Landes zu erwarten?</p><p>3. Wie soll unter den geänderten Rahmenbedingungen der Liberalisierung sichergestellt werden, dass der besonderen Situation der Berggebiete (Art. 50 nBV) Rechnung getragen und durch die Regionalpolitik ein Beitrag zum inneren Zusammenhalt des Landes (Art. 2 nBV) geleistet wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat im Sinne eines vorausschauenden Handelns bereit, die regionalpolitischen Auswirkungen neuer internationaler Vereinbarungen frühzeitig abzuklären?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Regionalpolitik und ein entsprechendes Instrumentarium auch in Zukunft zum Ausgleich natürlicher Standortnachteile und zur Verminderung von regionalen Unterschieden in der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen sollen?</p><p>6. Welche konkreten Strategien setzt er um, damit der flächendeckende Service public in den Bereichen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft gewährleistet ist?</p><p>7. Wie wird durch die neue Verwaltungsorganisation und Ämterstruktur sichergestellt, dass die Raumordnungspolitik als Querschnittaufgabe effizient und ressortübergreifend wahrgenommen wird?</p>
  • Zukunft der schweizerischen Regionalpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat anerkennt, dass der wirtschaftliche Strukturwandel die ländlichen Gebiete und Bergregionen vor besondere Herausforderungen stellt. Er geht davon aus, dass die wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz und der nationale Zusammenhalt namentlich durch die Aufrechterhaltung des regionalen Gleichgewichtes erreicht werden können. Deshalb hat er 1996 die Regionalpolitik des Bundes neu ausgerichtet, mit dem Ziel, durch Ausschöpfung der spezifischen Stärken und Potenziale die Wettbewerbsfähigkeit in allen Regionen zu fördern. Der neue Finanzausgleich wird, als zentrales Instrument für den Disparitätenabbau, die Neuorientierung der Regionalpolitik ergänzen müssen. Schliesslich will sich der Bundesrat zugunsten einer Grundversorgung in allen Teilgebieten des Landes einsetzen, damit diese nicht zum limitierenden Faktor für die Regionalentwicklung wird.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die durch Globalisierung und Tertiarisierung der Wirtschaft verursachte Verschärfung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen und Wirtschaftsstandorten die Konzentration von Branchen mit hoher Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den städtischen Zentren fördert. Dieser Vorgang stellt die ländlichen Regionen und das Berggebiet vor neue Herausforderungen.</p><p>Diese unumgängliche Entwicklung bedingt wirtschaftliche Reformen, die das Wachstumspotenzial der Schweiz als Voraussetzung für die langfristige Sicherstellung des Finanzausgleichs und der Grundversorgung im Bereich der Infrastrukturen garantieren.</p><p>In diesem Zusammenhang erachtet der Bundesrat die Liberalisierung im Bereich der Infrastrukturen als unbedingt notwendig, um Effizienzgewinne zu erzielen und den neuen internationalen Massstäben zu genügen. Allerdings ist er sich bewusst, dass die durch Umstrukturierung von ehemals staatlichen Unternehmen verursachten Arbeitsplatzverluste Randregionen benachteiligen können, da die neu auf den Markt drängenden Leistungsanbieter vor allem Arbeitsplätze in Agglomerationen schaffen.</p><p>Darüber hinaus erachtet der Bundesrat die Umsetzung der "Agrarpolitik 2002" als unentbehrlich, weil sie einer diversifizierten, produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft die Grundlagen liefert, die sie benötigt, um ihre Stellung in einer modernen Wirtschaft beizubehalten. Er ist überzeugt, dass diese Reform, gekoppelt mit den bereits realisierten Direktzahlungen, eine für die landwirtschaftliche Bevölkerung wirtschaftlich und sozial verträgliche Anpassung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft darstellt.</p><p>Die durch Marktliberalisierungen entstandenen Herausforderungen dürfen nicht vergessen lassen, dass diese Öffnung für die Grenzregionen der Schweiz eine Chance darstellt, sich mit neuen Partnern zusammenzuschliessen und von neuen Entwicklungspotenzialen zu profitieren.</p><p>Es gilt auch zu betonen, dass der Metropolisierungsprozess der wirtschaftlichen Aktivitäten auch Kernstädte vor zunehmende Herausforderungen stellt (Wegzug der Bevölkerung in Agglomerationsgemeinden, Umwelt, Verkehr, öffentliche Finanzen).</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die nationale Kohäsion effektiv eine Herausforderung darstellt.</p><p>Der verschärfte internationale Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsstandorten, vorwiegend zwischen den Städten, stellt uns vor die Situation, dass die grossen Zentren ihren Platz im Netz der Weltstädte selbstständig suchen, indem sie sich spezialisieren und Kooperationen mit anderen Städten eingehen. </p><p>Wie bereits im Bericht über die "Grundzüge der Raumordnung Schweiz" von 1996 erwähnt, ist der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass die Städte ihre langfristige Anziehungskraft nur aufrechterhalten können, wenn sie sich auf die Nähe von attraktiven ländlichen Gebieten abstützen können. Die Entwicklung dieser Gebiete ist ihrerseits eng verbunden mit der Wettbewerbsfähigkeit der Städte und mit dem allgemeinen Wirtschaftswachstum.</p><p>Die Aufrechterhaltung der nationalen Kohäsion, aber auch der Attraktivität des Wirtschaftsplatzes Schweiz stützt sich u. a. auf die verstärkte Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Regionen. In diesem Prozess hat auch der Bund eine Rolle zu spielen, beispielsweise als Vermittler oder als Impulsgeber. Um eine solche Aufgabe erfüllen zu können, will der Bund ein glaubwürdiger Partner sowohl für die Städte als auch für die ländlichen Gebiete und Bergregionen sein. Deshalb will der Bundesrat seine auf das ganze Land ausgerichtete Raumordnungspolitik weiter verfolgen und stärken. Dabei gilt es die spezifischen Probleme der verschiedenen Landesteile zu berücksichtigen und Grossregionen, welche Städte und Umland zu funktionalen Räumen zusammenfügen, erhöhte Beachtung zu schenken.</p><p>3. Der Bundesrat misst der Aufrechterhaltung der nationalen Kohäsion grosse Bedeutung zu. Die Stärkung der Solidarität und die Aufrechterhaltung des regionalen Ausgleichs sind Ziele der Legislaturplanung 1999-2003.</p><p>Die Solidarität muss durch die Festigung der Sozialversicherungen gestärkt werden. Die regionalen Gleichgewichte gilt es durch den erfolgreichen Abschluss des Projektes "Neuer Finanzausgleich" und die Umsetzung der neuen Raumordnungspolitik aufrechtzuerhalten.</p><p>Wie in der Vergangenheit wird der Bundesrat auch im Rahmen seiner übrigen Aktivitäten (Direktzahlungen in der Landwirtschaft, Grundversorgung) auf die spezielle Situation der Berggebiete Rücksicht nehmen. In seiner Stellungnahme zur Motion Brunner Toni vom 18. Juni 1999 "Massnahmenkatalog für den ländlichen Raum" hat der Bundesrat die raumrelevanten Instrumente aufgezählt, mit denen der Bund den vielfältigen Anliegen des ländlichen Raumes Rechnung trägt. Er möchte aber nochmals betonen, dass Artikel 50 der neuen Bundesverfassung, welcher fordert, dass der Bund im Rahmen seiner Aktivitäten die besondere Situation der Städte, Agglomerationen und Bergregionen zu berücksichtigen hat, keine Grundlage für die Erweiterung von Bundeskompetenzen ist.</p><p>4. Der Bundesrat geht davon aus, dass künftige internationale Abkommen unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen des Landes haben können, in Abhängigkeit des jeweiligen geographischen und sozioökonomischen Umfeldes. Deshalb ist er bereit, die territorialen Auswirkungen von künftigen internationalen Übereinkommen zu beachten.</p><p>In seiner Antwort auf die Postulate Ratti und Hofmann Hans vom 7. Oktober 1999 hat der Bundesrat überdies zugesichert, die räumlichen Auswirkungen der bilateralen Abkommen auf die Grenzregionen bis Mitte 2002 zu untersuchen, sie in einem Bericht darzustellen und die Schlussfolgerungen daraus in seiner Raumordnungspolitik umzusetzen.</p><p>5. Der Bundesrat betrachtet die Regionalpolitik als Bestandteil seiner Wirtschaftspolitik und ist entschlossen, diese weiterzuführen.</p><p>Die Regionalpolitik geht gemäss Botschaft vom 28. Februar 1996 über die Neuorientierung der Regionalpolitik nach wie vor von einer dezentralen Anordnung von Bevölkerung und Wirtschaft aus, setzt ihre Mittel in den Regionen aber nach Effizienzkriterien ein, d. h. dort, wo sie den grössten Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit versprechen. Nur so kann die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz als Ganzes nachhaltig gesichert werden. Dabei wird es einen stärker differenzierten und auf die regionalen Potenziale in den Bereichen Tourismus, Industrie und neue Dienstleistungen abgestimmten Mitteleinsatz geben müssen. </p><p>Die Neuorientierung der Regionalpolitik zielt in diese Richtung, indem sie folgende strategisch-konzeptionelle Stossrichtungen definiert: stärkere Gewichtung der Effizienzkriterien, Ausschöpfung regionaler Potenziale, Grossregionen als zusätzliche Operationsebene, Förderung innovativer Vorhaben. Im revidierten Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete, im "Regio plus"- und im Interreg-Programm sind diese Prinzipien bereits umgesetzt.</p><p>Obwohl diese Grundsätze auch in den kommenden Jahren ihre Gültigkeit haben werden, müssen sich die Regionalpolitik und die dafür verantwortlichen Akteure den stetig neuen Gegebenheiten anpassen. So sind neben dem Bund und den Kantonen auch die Regionen zunehmend selbst gefordert, ihre Chancen wahrzunehmen.</p><p>Die Frage der zukünftigen Entwicklung der Regionalpolitik ist eng verknüpft mit dem Projekt für einen neuen Finanzausgleich. Im Zusammenhang mit dem Strukturwandel und der Globalisierung ist der Finanzausgleich ein Mittel, um unerwünschten regionalen Verteilungswirkungen entgegenzuwirken, zusätzliche Lasten abzugelten und vorhandene Disparitäten abzubauen. Demgegenüber zielt die Regionalpolitik auf die Förderung einzelner Branchen oder Regionen im Gesamtinteresse ab. Regionalpolitik und Finanzausgleich ergänzen einander. Die eine Aufgabe kann nicht durch die andere ersetzt werden.</p><p>6. Der Bundesrat setzt sich für die Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung in allen Teilgebieten des Landes ein, damit diese nicht zum Engpassfaktor für die Regionalentwicklung wird.</p><p>In den wichtigen neuen Gesetzen (Eisenbahn-, Post-, Fernmelde- und Elektrizitätsmarktgesetz) sind Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung in dünn besiedelten Gebieten auch unter liberalisierten Marktbedingungen enthalten. Zudem sorgt der Bundesrat über seine strategischen Ziele für die Swisscom, die Post und die SBB - und nötigenfalls durch zusätzliche Massnahmen - dafür, dass eine flächendeckende Grundversorgung auch in Zukunft gewährleistet wird.</p><p>Die mit der Koordination in der Raumordnungspolitik beauftragten Gremien des Bundes, die Raumordnungskonferenz und der Rat für Raumordnung, beschäftigen sich zurzeit intensiv mit Fragen der Umsetzung, der Steuerungsmöglichkeiten und der Weiterentwicklung in den einzelnen für die Grundversorgung relevanten Bereichen. </p><p>7. Gemäss einem Grundsatzentscheid vom 19. Januar 2000 soll die Raumordnungspolitik mit der Bildung eines neuen Raumordnungsamtes im UVEK gestärkt werden. Am 17. Mai 2000 hat der Bundesrat seinen damaligen Entscheid bekräftigt und das Pflichtenheft sowie den Namen des neuen Amtes festgelegt (Bundesamt für Raumentwicklung).</p><p>Das Bundesamt für Raumplanung (BRP) wird deshalb per 1. Juni 2000 ins UVEK transferiert und mit dem Dienst für Gesamtverkehrsfragen sowie den Dossiers "Alpenkonvention" und "Nachhaltige Entwicklung" zum Bundesamt für Raumentwicklung vereinigt. Die Position innerhalb des Infrastruktur- und Umweltdepartementes erlaubt es dem neuen Amt, seine Querschnittsaufgabe als Koordinator der raumwirksamen Aktivitäten noch wirkungsvoller wahrzunehmen. Dadurch soll insbesondere die raumordnungspolitische Ausrichtung der Service public-Aufgaben weiter verbessert werden.</p><p>Wie in der Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnunspolitische Koordination der Bundesaufgaben (Koordinationsverordnung) festgehalten, stellt die horizontale Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb der Bundesverwaltung ein wichtiges Element des raumordnungspolitischen Auftrages dar. Von zentraler Bedeutung ist dabei die enge Kooperation zwischen dem neuen Bundesamt für Raumentwicklung und dem Seco, welches für die Regionalpolitik im Rahmen der Standortförderung zuständig ist. Diese amts- und departementsübergreifende Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren institutionalisiert und bestens bewährt; sie soll auch nach dem Wechsel des BRP ins UVEK unverändert fortgeführt werden. </p><p>Unter dem Thema Koordination im weiteren Sinn definiert die Koordinationsverordnung auch die Aufgaben der interdepartemental zusammengesetzten Raumordnungskonferenz und des Rates für Raumordnung sowie deren gemeinsame Leitung durch das neue Bundesamt für Raumentwicklung und das Seco. Als Grundlage für die ressortübergreifende Ausführung der Raumordnungspolitik bleibt die Verordnung deshalb auch in Zukunft von grösster Bedeutung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Obwohl eine Neuorientierung der Regionalpolitik erst jüngst festgelegt wurde, zeichnen sich für Teile des ländlichen Raumes und insbesondere der Berggebiete bedrohliche Entwicklungen ab. Die Umsetzung der "Agrarpolitik 2002", der Abbau von Arbeitsplätzen öffentlicher Betriebe (Post, Swisscom, Bahnen, Militär) sowie die Zentralisierungstendenzen in der privaten Wirtschaft verursachen in zentrumsfernen Gebieten des ländlichen Raumes eine Ausdünnung der Wirtschaftsstrukturen, die den übergeordneten raumordnungspolitischen Zielen zuwiderlaufen. Davon betroffen sind auch grössere Orte und gar Kantonshauptstädte. In Frage gestellt wird ferner zunehmend auch der flächendeckende, gleichwertige Service public der Daseinsvorsorge in den Bereichen Post, Telekommunikation, Regionalverkehr und Energieversorgung. Verschärfte soziale und wirtschaftliche Disparitäten bis hin zu politischen Spannungen sind die Folgen dieser Entwicklung. Mit einer Politik des Rückbaus des regionalpolitischen Instrumentariums, wie sie in den "Leitlinien für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik" des EVD und im "Positionspapier des Rates für Raumordnung (ROR) zuhanden des Bundesrates" beabsichtigt ist, würden diese Negativtrends noch verstärkt. Auch der vorgesehene neue Finanzausgleich (NFA) sowie die Verkehrspolitik enthalten regionalpolitische, kontraproduktive Elemente. Offen ist schliesslich, wie sich die Umsetzung der bilateralen Verträge und die Ergebnisse der nächsten WTO-Runde regionalpolitisch auswirken werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Trends hinsichtlich ihrer mittel- und langfristigen raumordnungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf den ländlichen Raum, die zentrumsfernen Gebiete und insbesondere die Berggebiete?</p><p>2. Ist nach seiner Ansicht, wenn sich diese Negativtrends zur ungleichen Entwicklung der Teilräume fortsetzen bzw. noch verstärken, eine Gefährdung des inneren Zusammenhaltes des Landes zu erwarten?</p><p>3. Wie soll unter den geänderten Rahmenbedingungen der Liberalisierung sichergestellt werden, dass der besonderen Situation der Berggebiete (Art. 50 nBV) Rechnung getragen und durch die Regionalpolitik ein Beitrag zum inneren Zusammenhalt des Landes (Art. 2 nBV) geleistet wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat im Sinne eines vorausschauenden Handelns bereit, die regionalpolitischen Auswirkungen neuer internationaler Vereinbarungen frühzeitig abzuklären?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Regionalpolitik und ein entsprechendes Instrumentarium auch in Zukunft zum Ausgleich natürlicher Standortnachteile und zur Verminderung von regionalen Unterschieden in der wirtschaftlichen Entwicklung beitragen sollen?</p><p>6. Welche konkreten Strategien setzt er um, damit der flächendeckende Service public in den Bereichen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft gewährleistet ist?</p><p>7. Wie wird durch die neue Verwaltungsorganisation und Ämterstruktur sichergestellt, dass die Raumordnungspolitik als Querschnittaufgabe effizient und ressortübergreifend wahrgenommen wird?</p>
    • Zukunft der schweizerischen Regionalpolitik

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