Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht. Übernahme internationaler Standards

ShortId
00.3134
Id
20003134
Updated
25.06.2025 01:42
Language
de
Title
Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht. Übernahme internationaler Standards
AdditionalIndexing
Europakompatibilität;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Gesetzesproduktion;Strassenverkehrsordnung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Die Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht ist sehr hoch und wird weiterhin vergrössert. Mehrmals im Jahr werden Änderungen an verschiedenen Erlassen des Strassenverkehrsrechtes von der Bundesverwaltung erarbeitet und bei den Kantonsregierungen, den Bundesstellen und den interessierten Verbänden in die Vernehmlassung gegeben.</p><p>Noch grösser als der Arbeitsaufwand im Rechtsetzungsverfahren ist der Aufwand bei der Rechtsanwendung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strassenverkehrsämter sowie der Polizei benötigen einen beträchtlichen Zeitbedarf, um sich auch nur einigermassen auf dem Laufenden zu halten. Gemäss Auskunft muss heute ein Strassenverkehrspolizist über 800 Einzelvorschriften kennen (SVG, VRV, VVV, VZV, SSV, VTS, ARV, OBG).</p><p>Diese immense Vorschriftenmenge ist insbesondere für das Transportgewerbe, für die zuständigen Behörden, aber auch für alle Strassenbenützer, die von diesen Normen betroffen sind, kaum mehr verkraftbar. Dies verleitet dazu, dass selbst absolut notwendige Vorschriften nicht oder nur mehr unvollständig beachtet werden.</p><p>Da der Strassenverkehr kaum mehr sinnvoll allein auf nationaler Ebene geregelt werden kann, wird die Schweiz vielfach internationale Normen oder EU-Recht "autonom" nachzuvollziehen haben, soweit dem nicht Verfassung oder zwingendes Gesetzesrecht entgegenstehen.</p><p>In diesem Zusammenhang sind folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>- Die hohe Regelungsdichte im Strassenverkehr ist zu überprüfen und auf ein Mass abzubauen, das die berechtigten Anforderungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes berücksichtigt, gleichzeitig aber auch den effizienten Vollzug und die Kontrolle überhaupt ermöglicht.</p><p>- Eine enorme Erleichterung für die Benützer des komplexen Strassenverkehrsrechtes, bezogen auf Übersichtlichkeit, Zeiteinsparung und Vollständigkeit, wäre, wenn die geltenden Vorschriften nach Thematik zusammengefasst würden. Die gleichen Bestimmungen findet man nämlich heute in mehreren Verordnungen. Es fragt sich deshalb, ob nicht sämtliche Verordnungen (VRV, VZV, VVV usw.) zu einer Verordnung zusammengefasst und mit Hilfe der neuen EDV-Technik übersichtlicher und à jour gehalten werden könnten.</p><p>- Die Revisionen des Strassenverkehrsrechtes sollen in Zukunft zeitlich gebündelt vorgenommen werden, damit die Neuerungen koordiniert eingeführt werden können.</p><p>- Wenn möglich und sinnvoll sollen international anerkannte Standards, insbesondere EU-Richtlinien, übernommen werden. Das interne Recht ist nur noch dann gesondert anzupassen, wenn übergeordnetes schweizerisches Recht dies zwingend notwendig macht.</p>
  • Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht. Übernahme internationaler Standards
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Die Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht ist sehr hoch und wird weiterhin vergrössert. Mehrmals im Jahr werden Änderungen an verschiedenen Erlassen des Strassenverkehrsrechtes von der Bundesverwaltung erarbeitet und bei den Kantonsregierungen, den Bundesstellen und den interessierten Verbänden in die Vernehmlassung gegeben.</p><p>Noch grösser als der Arbeitsaufwand im Rechtsetzungsverfahren ist der Aufwand bei der Rechtsanwendung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strassenverkehrsämter sowie der Polizei benötigen einen beträchtlichen Zeitbedarf, um sich auch nur einigermassen auf dem Laufenden zu halten. Gemäss Auskunft muss heute ein Strassenverkehrspolizist über 800 Einzelvorschriften kennen (SVG, VRV, VVV, VZV, SSV, VTS, ARV, OBG).</p><p>Diese immense Vorschriftenmenge ist insbesondere für das Transportgewerbe, für die zuständigen Behörden, aber auch für alle Strassenbenützer, die von diesen Normen betroffen sind, kaum mehr verkraftbar. Dies verleitet dazu, dass selbst absolut notwendige Vorschriften nicht oder nur mehr unvollständig beachtet werden.</p><p>Da der Strassenverkehr kaum mehr sinnvoll allein auf nationaler Ebene geregelt werden kann, wird die Schweiz vielfach internationale Normen oder EU-Recht "autonom" nachzuvollziehen haben, soweit dem nicht Verfassung oder zwingendes Gesetzesrecht entgegenstehen.</p><p>In diesem Zusammenhang sind folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>- Die hohe Regelungsdichte im Strassenverkehr ist zu überprüfen und auf ein Mass abzubauen, das die berechtigten Anforderungen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes berücksichtigt, gleichzeitig aber auch den effizienten Vollzug und die Kontrolle überhaupt ermöglicht.</p><p>- Eine enorme Erleichterung für die Benützer des komplexen Strassenverkehrsrechtes, bezogen auf Übersichtlichkeit, Zeiteinsparung und Vollständigkeit, wäre, wenn die geltenden Vorschriften nach Thematik zusammengefasst würden. Die gleichen Bestimmungen findet man nämlich heute in mehreren Verordnungen. Es fragt sich deshalb, ob nicht sämtliche Verordnungen (VRV, VZV, VVV usw.) zu einer Verordnung zusammengefasst und mit Hilfe der neuen EDV-Technik übersichtlicher und à jour gehalten werden könnten.</p><p>- Die Revisionen des Strassenverkehrsrechtes sollen in Zukunft zeitlich gebündelt vorgenommen werden, damit die Neuerungen koordiniert eingeführt werden können.</p><p>- Wenn möglich und sinnvoll sollen international anerkannte Standards, insbesondere EU-Richtlinien, übernommen werden. Das interne Recht ist nur noch dann gesondert anzupassen, wenn übergeordnetes schweizerisches Recht dies zwingend notwendig macht.</p>
    • Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht. Übernahme internationaler Standards

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