Verhinderung der Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder
- ShortId
-
00.3138
- Id
-
20003138
- Updated
-
10.04.2024 16:56
- Language
-
de
- Title
-
Verhinderung der Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder
- AdditionalIndexing
-
italienische Sprache;parlamentarische Kommission;Mehrsprachigkeit;Parlamentarier/in;sprachliche Diskriminierung;französische Sprache;Gleichbehandlung
- 1
-
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L05K0106010304, französische Sprache
- L05K0106010305, italienische Sprache
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Erst kürzlich ist mit einem parlamentarischen Vorstoss verlangt worden, die Verhandlungen in den Kommissionen simultan zu übersetzen. Die liberale Fraktion erachtet diese Massnahme als überflüssig und falsch, ja sogar als kontraproduktiv. Eine Simultanübersetzung würde nämlich die Bemühungen reduzieren, auch andere Landessprachen verstehen zu lernen. Von einem Mitglied der eidgenössischen Räte darf erwartet werden, dass neben der Muttersprache eine zweite Landessprache verstanden wird. Der Anreiz, sich in einer zweiten Landessprache zu üben, ginge verloren, wenn - neben der Debatte im Plenum - auch die Kommissionsverhandlungen übersetzt würden. Die Parlamentsdienste finanzieren bekanntlich Intensivkurse in einer zweiten Landessprache. Diese Angebote sollen von mehr Ratsmitgliedern genutzt werden.</p><p>Für die Angehörigen der sprachlichen Minderheiten wird die Kommissionsarbeit erschwert, wenn Expertinnen und Experten überwiegend deutschsprachig sind und die Folien, Dokumente und übrigen Unterlagen auch nur in deutscher Sprache vorliegen. Ein Schutz der sprachlichen Minderheiten kann dadurch gewährleistet werden, dass bei in Deutsch gehaltenen Referaten die Folien in französischer oder italienischer Sprache geschrieben sein müssen (umgekehrt müssen bei Französisch oder Italienisch sprechenden Referenten die Folien in deutscher Sprache geschrieben sein).</p><p>Bei der Auswahl von Sachverständigen, die vor der Kommission, z. B. anlässlich von Hearings, auftreten, ist darauf zu achten, dass vermehrt auch Italienisch und Französisch sprechende Personen eingeladen werden.</p><p>Oft kommt es vor, dass von einer Vorlage nur der deutsche Text existiert und die Übersetzung in die französische und italienische Sprache nicht rechtzeitig vorliegt. Dies darf nicht mehr geschehen. Künftig müssen alle Unterlagen gleichzeitig in allen drei Sprachen erhältlich sein.</p><p>Mit der Realisierung der geschilderten - und vielleicht sogar noch weiterer - Massnahmen erübrigt sich die Einrichtung einer aufwendigen Übersetzungsarbeit. Kosten in beträchtlicher Höhe können eingespart werden. Die Mehrsprachigkeit oder die Fähigkeit, auch eine zweite und vielleicht sogar eine dritte Landessprache mindestens zu verstehen, werden gefördert.</p>
- <p>Bereits bei der Beantwortung der Einfachen Anfrage Scheurer (98.1135; Bessere Verständigung in Kommissionssitzungen) hat der Bundesrat zum vorliegenden Anliegen Stellung genommen und ausgeführt, dass eine einwandfrei funktionierende Kommunikation zwischen den Vertretern der Exekutive und den Kommissionsmitgliedern der eidgenössischen Räte unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit der parlamentarischen Kommissionen sei. Dazu gehört auch die sprachliche Verständigung. Der Bundesrat hat daraufhin die Verwaltung angewiesen, dem Anliegen im Rahmen des Möglichen künftig Rechnung zu tragen und anlässlich von Präsentationen in Kommissionssitzungen Folien und anderes Projektionsmaterial nicht in der Sprache des Referenten/der Referentin, sondern in einer anderen Amtssprache auflegen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat ist gerne bereit, diesen Aufruf zu wiederholen. Er weist aber darauf hin, dass die Auswahl von verwaltungsexternen Sachverständigen Sache der Kommissionen selbst ist.</p><p>Der Bundesrat äussert sich nicht zur Frage der Simultanübersetzungen in den Kommissionssitzungen. Er ist aber gerne bereit, im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches Massnahmen zur Verbesserung der Verständigung unter den verschiedenen Sprachgruppen zu treffen und umzusetzen. Dazu gehören u. a. mehrsprachige Präsentationen - wie oben skizziert - und die Abgabe von Unterlagen aus der Verwaltung in den Amtssprachen. Für die Übersetzung von Berichten muss allerdings die nötige Zeit eingeräumt werden. Der Bundesrat ist sich der Problematik der gewünschten raschen Übersetzung von Texten für das Parlament bewusst, macht aber darauf aufmerksam, dass diese optimale Lösung eine weitere Aufstockung von Übersetzungspersonal mit entsprechenden Kostenfolgen nach sich ziehen würde.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Parlament und Bundesrat werden eingeladen, Vorkehrungen zu treffen, um eine Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder bei der Kommissionsarbeit zu verhindern.</p>
- Verhinderung der Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Erst kürzlich ist mit einem parlamentarischen Vorstoss verlangt worden, die Verhandlungen in den Kommissionen simultan zu übersetzen. Die liberale Fraktion erachtet diese Massnahme als überflüssig und falsch, ja sogar als kontraproduktiv. Eine Simultanübersetzung würde nämlich die Bemühungen reduzieren, auch andere Landessprachen verstehen zu lernen. Von einem Mitglied der eidgenössischen Räte darf erwartet werden, dass neben der Muttersprache eine zweite Landessprache verstanden wird. Der Anreiz, sich in einer zweiten Landessprache zu üben, ginge verloren, wenn - neben der Debatte im Plenum - auch die Kommissionsverhandlungen übersetzt würden. Die Parlamentsdienste finanzieren bekanntlich Intensivkurse in einer zweiten Landessprache. Diese Angebote sollen von mehr Ratsmitgliedern genutzt werden.</p><p>Für die Angehörigen der sprachlichen Minderheiten wird die Kommissionsarbeit erschwert, wenn Expertinnen und Experten überwiegend deutschsprachig sind und die Folien, Dokumente und übrigen Unterlagen auch nur in deutscher Sprache vorliegen. Ein Schutz der sprachlichen Minderheiten kann dadurch gewährleistet werden, dass bei in Deutsch gehaltenen Referaten die Folien in französischer oder italienischer Sprache geschrieben sein müssen (umgekehrt müssen bei Französisch oder Italienisch sprechenden Referenten die Folien in deutscher Sprache geschrieben sein).</p><p>Bei der Auswahl von Sachverständigen, die vor der Kommission, z. B. anlässlich von Hearings, auftreten, ist darauf zu achten, dass vermehrt auch Italienisch und Französisch sprechende Personen eingeladen werden.</p><p>Oft kommt es vor, dass von einer Vorlage nur der deutsche Text existiert und die Übersetzung in die französische und italienische Sprache nicht rechtzeitig vorliegt. Dies darf nicht mehr geschehen. Künftig müssen alle Unterlagen gleichzeitig in allen drei Sprachen erhältlich sein.</p><p>Mit der Realisierung der geschilderten - und vielleicht sogar noch weiterer - Massnahmen erübrigt sich die Einrichtung einer aufwendigen Übersetzungsarbeit. Kosten in beträchtlicher Höhe können eingespart werden. Die Mehrsprachigkeit oder die Fähigkeit, auch eine zweite und vielleicht sogar eine dritte Landessprache mindestens zu verstehen, werden gefördert.</p>
- <p>Bereits bei der Beantwortung der Einfachen Anfrage Scheurer (98.1135; Bessere Verständigung in Kommissionssitzungen) hat der Bundesrat zum vorliegenden Anliegen Stellung genommen und ausgeführt, dass eine einwandfrei funktionierende Kommunikation zwischen den Vertretern der Exekutive und den Kommissionsmitgliedern der eidgenössischen Räte unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit der parlamentarischen Kommissionen sei. Dazu gehört auch die sprachliche Verständigung. Der Bundesrat hat daraufhin die Verwaltung angewiesen, dem Anliegen im Rahmen des Möglichen künftig Rechnung zu tragen und anlässlich von Präsentationen in Kommissionssitzungen Folien und anderes Projektionsmaterial nicht in der Sprache des Referenten/der Referentin, sondern in einer anderen Amtssprache auflegen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat ist gerne bereit, diesen Aufruf zu wiederholen. Er weist aber darauf hin, dass die Auswahl von verwaltungsexternen Sachverständigen Sache der Kommissionen selbst ist.</p><p>Der Bundesrat äussert sich nicht zur Frage der Simultanübersetzungen in den Kommissionssitzungen. Er ist aber gerne bereit, im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches Massnahmen zur Verbesserung der Verständigung unter den verschiedenen Sprachgruppen zu treffen und umzusetzen. Dazu gehören u. a. mehrsprachige Präsentationen - wie oben skizziert - und die Abgabe von Unterlagen aus der Verwaltung in den Amtssprachen. Für die Übersetzung von Berichten muss allerdings die nötige Zeit eingeräumt werden. Der Bundesrat ist sich der Problematik der gewünschten raschen Übersetzung von Texten für das Parlament bewusst, macht aber darauf aufmerksam, dass diese optimale Lösung eine weitere Aufstockung von Übersetzungspersonal mit entsprechenden Kostenfolgen nach sich ziehen würde.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Parlament und Bundesrat werden eingeladen, Vorkehrungen zu treffen, um eine Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder bei der Kommissionsarbeit zu verhindern.</p>
- Verhinderung der Benachteiligung der französisch- und italienischsprachigen Ratsmitglieder
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