Entbündelung des lokalen Zuganges
- ShortId
-
00.3139
- Id
-
20003139
- Updated
-
10.04.2024 13:36
- Language
-
de
- Title
-
Entbündelung des lokalen Zuganges
- AdditionalIndexing
-
Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Markterweiterung;Swisscom;Fernmeldegerät;Marktordnung;Marktintervention;Telefon
- 1
-
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L05K1202020108, Telefon
- L05K1202020107, Swisscom
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K0701030308, Markterweiterung
- L05K0701030309, Marktordnung
- L05K0701030306, Marktintervention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Februar 2000 veröffentlichte die EU-Kommission ein Arbeitsdokument zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, nachdem sie bereits im Rahmen der Überprüfung des regulatorischen Rahmens der Telekommunikationsmärkte, dem so genannten "99 review", den Mitgliedstaaten im Herbst 1999 empfohlen hatte, das (fast) letzte Monopol oder quasi Monopol der historischen Telekommunikationsunternehmungen aufzuheben. Die EU verfolgt klar das Ziel, den Teilnehmeranschluss zu liberalisieren. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Dänemark und Holland haben diese Liberalisierung zum Teil bereits vorgenommen oder sind an deren Umsetzung.</p><p>Man verspricht sich davon eine grössere Innovation bei den Diensten und Druck auf die Preise, endlich auch im Bereich der Lokaltarife. Zudem könnten innovative Preismodelle zur Förderung der Nutzung des Internets (z. B. Pauschaltarife für breitbandigen Zugang zum Internet) mit dieser Massnahme gefördert werden. Preiswerte Tarife für schnelle Datenverbindungen für KMU und Haushalte sind der Schlüssel für die erfolgreiche Etablierung der Informationsgesellschaft in der Schweiz. Mit der Entbündelung des Teilnehmeranschlusses kann der für unser Land entscheidende E-Commerce gefördert werden. Dies ist von herausragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und die Integration der Informationstechnologien in unserer Gesellschaft.</p>
- <p>Bei der Ausgestaltung des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) wurde bewusst darauf geachtet, ein Rahmengesetz zu schaffen, das die rasante Entwicklung der Telekommunikation nicht behindert. Aus diesem Grund wurde auch weitgehend darauf verzichtet, technologiespezifische Bestimmungen im Gesetz aufzunehmen. Entsprechend ist auch die Interkonnektionsregelung (Art. 11 FMG und Kap. 4 der Verordnung über Fernmeldedienste, FDV; SR 784.101.1) ausgestaltet. Sie enthält Grundsätze, wonach auch die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses gegenüber marktbeherrschenden Anbieterinnen von Fernmeldediensten durchsetzbar ist. Der Bundesrat hat auf eine spezifische Regelung dieser Entbündelung auf Verordnungsstufe verzichtet und die Modalitäten dem Verhandlungsprimat der Fernmeldedienstanbieter überlassen.</p><p>Gemäss der Interkonnektionsregeln kann im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen ein Gesuch um Festlegung der Bedingungen für die Interkonnektion an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) gerichtet werden (Art. 11 Abs. 3 FMG in Verbindung mit Art. 43 FDV). Die Kommission befindet in einem solchen Fall über die Durchsetzungsansprüche. Sollte sich im Rahmen eines solchen Verfahrens vor der Comcom und der Entwicklung in der EU zeigen, dass spezifischer Rechtsetzungsbedarf zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses besteht, ist der Bundesrat bereit, Anpassungen auf Verordnungsstufe vorzunehmen.</p><p>Die aktuelle Gesetzgebung und die technologische Entwicklung ermöglichen zudem durchaus einen gewissen Wettbewerb im Anschlussbereich, ohne jedoch die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses zu ersetzen. Zu erwähnen sind beispielsweise Wireless Local Loop, entsprechende Funkkonzessionen werden zurzeit versteigert, sowie in Zukunft vermehrt auch das Angebot von Internetdiensten über Fernsehkabelnetze.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um auch in der Schweiz den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der marktbeherrschenden Anbieterin Swisscom im Interesse der Konsumenten zugunsten von anderen Fernmeldedienstanbietern sicherzustellen?</p><p>Ist er der Meinung, dass die heutige Gesetzesregelung genügt, oder muss für echten Wettbewerb das Gesetz geändert werden?</p>
- Entbündelung des lokalen Zuganges
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Februar 2000 veröffentlichte die EU-Kommission ein Arbeitsdokument zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, nachdem sie bereits im Rahmen der Überprüfung des regulatorischen Rahmens der Telekommunikationsmärkte, dem so genannten "99 review", den Mitgliedstaaten im Herbst 1999 empfohlen hatte, das (fast) letzte Monopol oder quasi Monopol der historischen Telekommunikationsunternehmungen aufzuheben. Die EU verfolgt klar das Ziel, den Teilnehmeranschluss zu liberalisieren. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Dänemark und Holland haben diese Liberalisierung zum Teil bereits vorgenommen oder sind an deren Umsetzung.</p><p>Man verspricht sich davon eine grössere Innovation bei den Diensten und Druck auf die Preise, endlich auch im Bereich der Lokaltarife. Zudem könnten innovative Preismodelle zur Förderung der Nutzung des Internets (z. B. Pauschaltarife für breitbandigen Zugang zum Internet) mit dieser Massnahme gefördert werden. Preiswerte Tarife für schnelle Datenverbindungen für KMU und Haushalte sind der Schlüssel für die erfolgreiche Etablierung der Informationsgesellschaft in der Schweiz. Mit der Entbündelung des Teilnehmeranschlusses kann der für unser Land entscheidende E-Commerce gefördert werden. Dies ist von herausragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und die Integration der Informationstechnologien in unserer Gesellschaft.</p>
- <p>Bei der Ausgestaltung des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) wurde bewusst darauf geachtet, ein Rahmengesetz zu schaffen, das die rasante Entwicklung der Telekommunikation nicht behindert. Aus diesem Grund wurde auch weitgehend darauf verzichtet, technologiespezifische Bestimmungen im Gesetz aufzunehmen. Entsprechend ist auch die Interkonnektionsregelung (Art. 11 FMG und Kap. 4 der Verordnung über Fernmeldedienste, FDV; SR 784.101.1) ausgestaltet. Sie enthält Grundsätze, wonach auch die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses gegenüber marktbeherrschenden Anbieterinnen von Fernmeldediensten durchsetzbar ist. Der Bundesrat hat auf eine spezifische Regelung dieser Entbündelung auf Verordnungsstufe verzichtet und die Modalitäten dem Verhandlungsprimat der Fernmeldedienstanbieter überlassen.</p><p>Gemäss der Interkonnektionsregeln kann im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen ein Gesuch um Festlegung der Bedingungen für die Interkonnektion an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) gerichtet werden (Art. 11 Abs. 3 FMG in Verbindung mit Art. 43 FDV). Die Kommission befindet in einem solchen Fall über die Durchsetzungsansprüche. Sollte sich im Rahmen eines solchen Verfahrens vor der Comcom und der Entwicklung in der EU zeigen, dass spezifischer Rechtsetzungsbedarf zur Entbündelung des Teilnehmeranschlusses besteht, ist der Bundesrat bereit, Anpassungen auf Verordnungsstufe vorzunehmen.</p><p>Die aktuelle Gesetzgebung und die technologische Entwicklung ermöglichen zudem durchaus einen gewissen Wettbewerb im Anschlussbereich, ohne jedoch die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses zu ersetzen. Zu erwähnen sind beispielsweise Wireless Local Loop, entsprechende Funkkonzessionen werden zurzeit versteigert, sowie in Zukunft vermehrt auch das Angebot von Internetdiensten über Fernsehkabelnetze.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um auch in der Schweiz den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der marktbeherrschenden Anbieterin Swisscom im Interesse der Konsumenten zugunsten von anderen Fernmeldedienstanbietern sicherzustellen?</p><p>Ist er der Meinung, dass die heutige Gesetzesregelung genügt, oder muss für echten Wettbewerb das Gesetz geändert werden?</p>
- Entbündelung des lokalen Zuganges
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