Mehrwertsteuer. Jährliche Abrechnung

ShortId
00.3154
Id
20003154
Updated
14.11.2025 08:55
Language
de
Title
Mehrwertsteuer. Jährliche Abrechnung
AdditionalIndexing
Unternehmenssteuer;Steuererhebung;Mehrwertsteuer
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist heute die reguläre Abrechnungsperiode auf ein Vierteljahr festgelegt. Das bedeutet, dass jedes KMU viermal im Jahr die Steuerabrechnung zu machen und sich selbst zu veranlagen hat. Für manche KMU mag dies nicht weiter problematisch sein, für andere führt es zu einem unnötigen administrativen Aufwand. Den Betrieben mit einem Umsatz von bis zu 2 Millionen Franken jährlich soll deshalb ermöglicht werden, zwischen einer vierteljährlichen und einer jährlichen Abrechnungsperiode zu wählen.</p><p>Um Steuerausfällen vorzubeugen, sollen die Unternehmen, die sich für die jährliche Abrechnung entscheiden, vierteljährlich Akontozahlungen - basierend auf ihren Vorjahreszahlen - leisten. Dieses System hat sich im Rahmen der AHV bereits bewährt; es sollte für die Mehrwertsteuerabrechnung analog zur Anwendung gelangen.</p><p>Eine der Hauptbestrebungen der Politik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU in der Schweiz ist die Verschaffung administrativer Erleichterungen. In diesem Sinne ist der Vorschlag der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung zu berücksichtigen. Der Bund würde durch diese Lösung keine Mittel verlieren. Im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand würde gar reduziert. Und für die Unternehmen, welche die jährliche Abrechnung wählen, stellt sie eine nützliche administrative Erleichterung dar.</p>
  • <p>1. Die vom Motionär verlangte jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von beispielsweise bis zu 2 Millionen Franken ist eine Massnahme, welche den KMU eine bedeutende und ernsthafte Erleichterung zu bringen vermag. Sie dient dem Bestreben, den KMU zu möglichst günstigen Geschäftsbedingungen zu verhelfen, weshalb alles daran zu setzen ist, den Handlungsspielraum zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU voll auszuschöpfen. Die Einführung der jährlichen Abrechnungsperiode für Unternehmen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze bildet hierzu ein gewichtiges Mittel.</p><p>Der Bundesrat sieht für die Einführung der jährlichen Abrechnungsperiode jedoch ein zweistufiges Vorgehen vor. Zunächst sollen diejenigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit der jährlichen Abrechnungsperiode haben, die mit Saldosteuersätzen abrechnen; nach der heutigen Regelung gilt für sie ja die halbjährliche Abrechnungsperiode. In einem zweiten Schritt soll den übrigen Steuerpflichtigen, die mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung vierteljährlich abrechnen, die jährliche Abrechnungsperiode gewährt werden.</p><p>Ausserdem soll das Verfahren zur Festsetzung der vierteljährlichen Akontozahlungen auf der Grundlage der Vorjahreszahlen so einfach als möglich ausgestaltet werden; dies auch im Hinblick darauf, dass die Vorjahreszahlen im Einzelfall gewissen Schwankungen unterliegen können.</p><p>2. Dem Bundesrat liegen bereits mehrere Revisionswünsche hinsichtlich des am 1. Januar 2001 in Kraft tretenden Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vor. Zwecks Vereinfachung des Gesetzgebungsprozesses und im Interesse der Steuerpflichtigen, die nicht in kurzen zeitlichen Abständen mit Gesetzesänderungen konfrontiert werden sollten, erscheint es als sinnvoll, all die Änderungsbegehren gleichzeitig zu behandeln. Dabei kann weiterhin geprüft werden, welche zusätzlichen Vereinfachungen und Erleichterungen zugunsten der KMU noch ergriffen werden können. Zudem kann die Umstellung von der vierteljährlichen auf die jährliche Abrechnungsperiode nicht mit den heute bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorhandenen EDV-Mitteln bewältigt werden; die dafür nötigen Umstellungsinvestitionen werden nicht nur einige Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordern.</p><p>Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat, die vorliegende Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer dahingehend zu ändern, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen Höhe, beispielsweise 2 Millionen Franken, wahlweise eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer ermöglicht wird.</p><p>Dabei sind vierteljährliche Akontozahlungen aufgrund der Vorjahreszahlen der Unternehmung vorzusehen.</p>
  • Mehrwertsteuer. Jährliche Abrechnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ist heute die reguläre Abrechnungsperiode auf ein Vierteljahr festgelegt. Das bedeutet, dass jedes KMU viermal im Jahr die Steuerabrechnung zu machen und sich selbst zu veranlagen hat. Für manche KMU mag dies nicht weiter problematisch sein, für andere führt es zu einem unnötigen administrativen Aufwand. Den Betrieben mit einem Umsatz von bis zu 2 Millionen Franken jährlich soll deshalb ermöglicht werden, zwischen einer vierteljährlichen und einer jährlichen Abrechnungsperiode zu wählen.</p><p>Um Steuerausfällen vorzubeugen, sollen die Unternehmen, die sich für die jährliche Abrechnung entscheiden, vierteljährlich Akontozahlungen - basierend auf ihren Vorjahreszahlen - leisten. Dieses System hat sich im Rahmen der AHV bereits bewährt; es sollte für die Mehrwertsteuerabrechnung analog zur Anwendung gelangen.</p><p>Eine der Hauptbestrebungen der Politik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU in der Schweiz ist die Verschaffung administrativer Erleichterungen. In diesem Sinne ist der Vorschlag der jährlichen Mehrwertsteuerabrechnung zu berücksichtigen. Der Bund würde durch diese Lösung keine Mittel verlieren. Im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand würde gar reduziert. Und für die Unternehmen, welche die jährliche Abrechnung wählen, stellt sie eine nützliche administrative Erleichterung dar.</p>
    • <p>1. Die vom Motionär verlangte jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von beispielsweise bis zu 2 Millionen Franken ist eine Massnahme, welche den KMU eine bedeutende und ernsthafte Erleichterung zu bringen vermag. Sie dient dem Bestreben, den KMU zu möglichst günstigen Geschäftsbedingungen zu verhelfen, weshalb alles daran zu setzen ist, den Handlungsspielraum zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU voll auszuschöpfen. Die Einführung der jährlichen Abrechnungsperiode für Unternehmen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze bildet hierzu ein gewichtiges Mittel.</p><p>Der Bundesrat sieht für die Einführung der jährlichen Abrechnungsperiode jedoch ein zweistufiges Vorgehen vor. Zunächst sollen diejenigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit der jährlichen Abrechnungsperiode haben, die mit Saldosteuersätzen abrechnen; nach der heutigen Regelung gilt für sie ja die halbjährliche Abrechnungsperiode. In einem zweiten Schritt soll den übrigen Steuerpflichtigen, die mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung vierteljährlich abrechnen, die jährliche Abrechnungsperiode gewährt werden.</p><p>Ausserdem soll das Verfahren zur Festsetzung der vierteljährlichen Akontozahlungen auf der Grundlage der Vorjahreszahlen so einfach als möglich ausgestaltet werden; dies auch im Hinblick darauf, dass die Vorjahreszahlen im Einzelfall gewissen Schwankungen unterliegen können.</p><p>2. Dem Bundesrat liegen bereits mehrere Revisionswünsche hinsichtlich des am 1. Januar 2001 in Kraft tretenden Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vor. Zwecks Vereinfachung des Gesetzgebungsprozesses und im Interesse der Steuerpflichtigen, die nicht in kurzen zeitlichen Abständen mit Gesetzesänderungen konfrontiert werden sollten, erscheint es als sinnvoll, all die Änderungsbegehren gleichzeitig zu behandeln. Dabei kann weiterhin geprüft werden, welche zusätzlichen Vereinfachungen und Erleichterungen zugunsten der KMU noch ergriffen werden können. Zudem kann die Umstellung von der vierteljährlichen auf die jährliche Abrechnungsperiode nicht mit den heute bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorhandenen EDV-Mitteln bewältigt werden; die dafür nötigen Umstellungsinvestitionen werden nicht nur einige Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordern.</p><p>Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat, die vorliegende Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 45 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer dahingehend zu ändern, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen Höhe, beispielsweise 2 Millionen Franken, wahlweise eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer ermöglicht wird.</p><p>Dabei sind vierteljährliche Akontozahlungen aufgrund der Vorjahreszahlen der Unternehmung vorzusehen.</p>
    • Mehrwertsteuer. Jährliche Abrechnung

Back to List