Offiziersrapporte. Politische Indoktrination
- ShortId
-
00.3158
- Id
-
20003158
- Updated
-
10.04.2024 09:26
- Language
-
de
- Title
-
Offiziersrapporte. Politische Indoktrination
- AdditionalIndexing
-
Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;Offizier;Meinungsbildung;militärische Ausbildung;Ausland;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0402030301, Offizier
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L03K100103, Ausland
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Jahresrapporte der Kommandanten der grossen Verbände dienen neben der Behandlung von Führungs- und Ausbildungsfragen auch der Information der Kader.</p><p>Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) ist es Aufgabe des Bundesrates und der Departementsvorsteher, über Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren einheitlich, frühzeitig und kontinuierlich zu informieren (Art. 10 und 40 RVOG).</p><p>Der Chef des VBS hat an seiner Jahreskonferenz im November 1999 die höheren Stabsoffiziere über die Sicherheitspolitik des Bundesrates und die Reformprojekte des VBS informiert. Er hat ihnen auch Unterlagen für die Verwendung in ihren eigenen Jahresrapporten überlassen.</p><p>Die Kommandanten sind nach dem Dienstreglement zu einer umfassenden Information ihrer Unterstellten, auch in Fragen der Sicherheitspolitik und der Landesverteidigung, verpflichtet (Ziff. 25 Abs. 3 DR 95). Die Armeeangehörigen haben einen entsprechenden Informationsanspruch (Ziff. 98 Abs. 1 Bst. a DR 95).</p><p>Die Kommandanten der grossen Verbände sind in der Gestaltung ihrer Jahresrapporte weitgehend frei. Dementsprechend gibt es Rapporte, bei denen sicherheitspolitische Themen im Vordergrund stehen, und solche, die sich mit Schwergewicht auf den Ausbildungsbetrieb des eigenen Verbandes konzentrieren.</p><p>Die Meinungsäusserungsfreiheit steht den Armeeangehörigen grundsätzlich auch im Militärdienst zu. Hingegen ist es ihnen verboten, politische Versammlungen, Kundgebungen oder Propaganda irgendwelcher Art zu organisieren oder daran teilzunehmen (Ziff. 96 Abs. 1 und 3 DR 95).</p><p>Die pflichtgemässe Informationstätigkeit des Kommandanten nach Ziffer 25 des Dienstreglementes kann nicht unter die nach Ziffer 96 verbotene Propaganda fallen. Der Kommandant ist aber verpflichtet, bei seiner Information die Meinungsfreiheit der Armeeangehörigen zu achten und zu respektieren.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Programm und Verlauf der einzelnen Jahresrapporte der grossen Verbände der Armee sind für den Gesamtbundesrat normalerweise keine Themen von besonderem Interesse. Dies gilt auch für die beiden vom Interpellanten kritisierten Rapporte der Felddivision 6 und der Panzerbrigade 11 des Jahres 2000, über deren Verlauf dem Bundesrat mit Ausnahme der Medienberichterstattung keine besonderen Informationen vorgelegt wurden.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass sich ein Parlamentarier beim Chef des VBS schriftlich über Äusserungen des Direktors eines Bundesamtes des VBS an einem Jahresrapport beklagt hat. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass der Chef des VBS die Sache mit dem betroffenen Direktor geklärt hat.</p><p>3. Die pflichtgemässe Informationstätigkeit der Kommandanten, auch über Fragen von Sicherheitspolitik und Landesverteidigung, wie zum Beispiel über die Planungen zu "Armee XXI", kann ohne Zweifel Gegenstand militärischer Anlässe bilden. Bei dieser Informationstätigkeit ist die Meinungsfreiheit der Armeeangehörigen zu achten. Die Information muss objektiv sein und darf nicht dazu missbraucht werden, kritische Positionen herabzuwürdigen.</p><p>Letzteres würde dem Propagandaverbot nach Dienstreglement widersprechen. In diesem Rahmen können die den Armeeangehörigen dargebotenen Informationen für den Bürger und Soldaten u. a. auch ein Faktor seiner politischen Meinungsbildung sein.</p><p>4. Der Bundesrat kann sich der Auffassung des Interpellanten anschliessen, dass herabwürdigende Meinungen über politische Parteien und Politiker nicht Gegenstand einer militärischen Veranstaltung sein können.</p><p>5. Die ausgeglichene Zusammensetzung eines Podiums ist ohne Zweifel ein Element einer ausgewogenen Information. Was den Jahresrapport 2000 der Felddivision 6 betrifft, so war das Podium zum Thema "Sicherheit durch Kooperation" wie folgt zusammengesetzt:</p><p>- Dr. Bruno Lezzi, Diskussionsleiter;</p><p>- Carlo Schmid, Ständeratspräsident;</p><p>- Oscar Fritschi, alt Nationalrat;</p><p>- Andreas Gross, Nationalrat;</p><p>- Divisionär Urban Siegenthaler, Projektleiter von "Armee XXI" und Unterstabschef Planung;</p><p>- Divisionär Friedrich Hessel, Leiter der österreichischen Heeresstruktur;</p><p>- Brigadegeneral Dieter Farwick, Stv. Kommandeur der 10. Deutschen Panzerdivision.</p><p>Als weiterer Podiumsteilnehmer war auch ein Vertreter der Schweizerischen Volkspartei eingeladen, der jedoch nicht daran teilnehmen konnte.</p><p>Ziel des Podiums war nicht, politische Propaganda zu betreiben, sondern eine nüchterne Lagebeurteilung vorzunehmen und Fakten darzulegen, um den anwesenden Offizieren die persönliche Meinungsbildung zu erleichtern. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auch ohne Beteiligung der Schweizerischen Volkspartei das Podium durchaus ausgewogen war.</p><p>6. Das VBS wird allen Offizieren empfehlen, sich im dienstlichen Rahmen zur Umverteilungs-Initiative und zur Teilrevision des Militärgesetzes zurückhaltend zu äussern. Als Bürgerinnen und Bürger haben jedoch alle Offiziere das Recht, sich an der öffentlichen Diskussion über diese Vorlagen zu beteiligen.</p><p>7. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zu Frage 3.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den ersten Wochen des Jahres laden die Kommandanten der grossen Verbände zum Rapport. Dieser gibt dem obersten Chef Gelegenheit, im Rückblick die Arbeit der Stäbe und Truppen zu würdigen und für das neue Jahr die Marschrichtung für die Kurse und Übungen seinen Offizieren direkt vorzutragen. Zuweilen werden diese Rapporte ergänzt durch einen Referenten aus Politik oder Wirtschaft, der mit einem Bild über die politische oder wirtschaftliche Entwicklung den Blick der Offiziere für das Umfeld schärft. Politik wurde an solchen Rapporten bis anhin nicht betrieben, da solches gemäss Dienstreglement (Ziff. 96) im Militärdienst nicht sein darf.</p><p>Im derzeitigen Jahr der Planung der "Armee XXI" gelten offensichtlich neue Spielregeln. In zahlreichen Divisions- und Brigaderapporten, die in den vergangenen Wochen stattgefunden haben, wurde das Gebot "keine Politik im Militärdienst" krass verletzt. Die Programmpunkte der Armeeplaner werden brockenweise vorgegeben. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wird bereits heute gegen das noch gar nicht ergriffene Referendum über die bewaffneten Auslandeinsätze der Schweizer Armee gekämpft. Und es wird die amtliche Meinung eingetrichtert, was eigentlich bisher als nicht gerade demokratisch empfunden wurde. Andersdenkende werden weder als Referenten eingeladen, noch kommen sie als Votanten zu Wort. So haben in einer von "NZZ"-Redaktor Lezzi moderierten Diskussion in der Zürcher Division drei Vertreter von zustimmenden Bundesratsparteien teilnehmen dürfen. Da bekannt ist, dass die Schweizerische Volkspartei die geplanten Auslandeskapaden der Schweizer Armee generell ablehnt, wurde kein Vertreter der Schweizerischen Volkspartei, der stärksten Partei im Kanton, ins Gespräch mit einbezogen.</p><p>Ausserordentlich intensiv war der Politcharakter des Rapports der Panzerbrigade 11 in Wil/SG ausgeprägt. Der pensionierte Diplomat Chenaux-Repond verstieg sich als Referent am Brigaderapport der Panzerbrigade 11 in Wil gar dazu, sich mit Sprüchen über Christoph Blocher und gegen die Schweizerische Volkspartei zu profilieren. Für derartiges Gehabe konnte sich der Pensionär offensichtlich auf Rückendeckung des obersten Chefs im VBS verlassen, hatte doch Bundespräsident Ogi am Rapport des Info Regimentes 1 versprochen, dass er wie ein Löwe kämpfen werden, auch gegen seine eigene Partei.</p><p>Das Perfide an derartigen Veranstaltungen ist, dass zwischen 300 und 1300 Teilnehmer, disziplinierte Offiziere, als andächtige Zuhörer, deren Meinung weder gefragt ist noch vorgetragen werden kann, derartige Ergüsse über ihre Köpfe ausschütten lassen müssen. Als Dienstpflichtiger kann man eine derartige Veranstaltung nicht vorzeitig verlassen. Wenn keine Diskussion vorgesehen ist, sind ausser Applaus keinerlei Äusserungsmöglichkeiten vorgesehen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen Vorgängen?</p><p>2. Sind ihm weitere derartig umschriebene Rapporte bekannt?</p><p>3. Kann er sich der Auffassung anschliessen, dass politische Meinungsbildung nicht Gegenstand militärischer Anlässe bilden darf?</p><p>4. Kann er sich der Auffassung anschliessen, dass herabwürdigende Meinungen über politische Parteien oder Politiker nicht Gegenstand einer militärischen Veranstaltung sein können?</p><p>5. Kann er sich der Auffassung anschliessen, dass Podiumsgespräche, die vor aufgebotenen Offizieren abgehalten werden, einigermassen ausgeglichen zusammengesetzt sein sollten und dass der Rapport der Felddivision 6 diesbezüglich ein schlechtes Beispiel war?</p><p>6. Welche Schritte gedenkt er zu unternehmen, dass derartige Meinungsäusserungen an militärischen Anlässen künftig unterbleiben?</p><p>7. Wo sieht er die Grenze zwischen korrekter militärischer Information der Offiziere und einer rechtswidrigen Propagandakampagne des VBS im Hinblick auf eine Umstrukturierung der Armee?</p>
- Offiziersrapporte. Politische Indoktrination
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Jahresrapporte der Kommandanten der grossen Verbände dienen neben der Behandlung von Führungs- und Ausbildungsfragen auch der Information der Kader.</p><p>Nach dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) ist es Aufgabe des Bundesrates und der Departementsvorsteher, über Lagebeurteilungen, Planungen, Entscheide und Vorkehren einheitlich, frühzeitig und kontinuierlich zu informieren (Art. 10 und 40 RVOG).</p><p>Der Chef des VBS hat an seiner Jahreskonferenz im November 1999 die höheren Stabsoffiziere über die Sicherheitspolitik des Bundesrates und die Reformprojekte des VBS informiert. Er hat ihnen auch Unterlagen für die Verwendung in ihren eigenen Jahresrapporten überlassen.</p><p>Die Kommandanten sind nach dem Dienstreglement zu einer umfassenden Information ihrer Unterstellten, auch in Fragen der Sicherheitspolitik und der Landesverteidigung, verpflichtet (Ziff. 25 Abs. 3 DR 95). Die Armeeangehörigen haben einen entsprechenden Informationsanspruch (Ziff. 98 Abs. 1 Bst. a DR 95).</p><p>Die Kommandanten der grossen Verbände sind in der Gestaltung ihrer Jahresrapporte weitgehend frei. Dementsprechend gibt es Rapporte, bei denen sicherheitspolitische Themen im Vordergrund stehen, und solche, die sich mit Schwergewicht auf den Ausbildungsbetrieb des eigenen Verbandes konzentrieren.</p><p>Die Meinungsäusserungsfreiheit steht den Armeeangehörigen grundsätzlich auch im Militärdienst zu. Hingegen ist es ihnen verboten, politische Versammlungen, Kundgebungen oder Propaganda irgendwelcher Art zu organisieren oder daran teilzunehmen (Ziff. 96 Abs. 1 und 3 DR 95).</p><p>Die pflichtgemässe Informationstätigkeit des Kommandanten nach Ziffer 25 des Dienstreglementes kann nicht unter die nach Ziffer 96 verbotene Propaganda fallen. Der Kommandant ist aber verpflichtet, bei seiner Information die Meinungsfreiheit der Armeeangehörigen zu achten und zu respektieren.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Programm und Verlauf der einzelnen Jahresrapporte der grossen Verbände der Armee sind für den Gesamtbundesrat normalerweise keine Themen von besonderem Interesse. Dies gilt auch für die beiden vom Interpellanten kritisierten Rapporte der Felddivision 6 und der Panzerbrigade 11 des Jahres 2000, über deren Verlauf dem Bundesrat mit Ausnahme der Medienberichterstattung keine besonderen Informationen vorgelegt wurden.</p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass sich ein Parlamentarier beim Chef des VBS schriftlich über Äusserungen des Direktors eines Bundesamtes des VBS an einem Jahresrapport beklagt hat. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass der Chef des VBS die Sache mit dem betroffenen Direktor geklärt hat.</p><p>3. Die pflichtgemässe Informationstätigkeit der Kommandanten, auch über Fragen von Sicherheitspolitik und Landesverteidigung, wie zum Beispiel über die Planungen zu "Armee XXI", kann ohne Zweifel Gegenstand militärischer Anlässe bilden. Bei dieser Informationstätigkeit ist die Meinungsfreiheit der Armeeangehörigen zu achten. Die Information muss objektiv sein und darf nicht dazu missbraucht werden, kritische Positionen herabzuwürdigen.</p><p>Letzteres würde dem Propagandaverbot nach Dienstreglement widersprechen. In diesem Rahmen können die den Armeeangehörigen dargebotenen Informationen für den Bürger und Soldaten u. a. auch ein Faktor seiner politischen Meinungsbildung sein.</p><p>4. Der Bundesrat kann sich der Auffassung des Interpellanten anschliessen, dass herabwürdigende Meinungen über politische Parteien und Politiker nicht Gegenstand einer militärischen Veranstaltung sein können.</p><p>5. Die ausgeglichene Zusammensetzung eines Podiums ist ohne Zweifel ein Element einer ausgewogenen Information. Was den Jahresrapport 2000 der Felddivision 6 betrifft, so war das Podium zum Thema "Sicherheit durch Kooperation" wie folgt zusammengesetzt:</p><p>- Dr. Bruno Lezzi, Diskussionsleiter;</p><p>- Carlo Schmid, Ständeratspräsident;</p><p>- Oscar Fritschi, alt Nationalrat;</p><p>- Andreas Gross, Nationalrat;</p><p>- Divisionär Urban Siegenthaler, Projektleiter von "Armee XXI" und Unterstabschef Planung;</p><p>- Divisionär Friedrich Hessel, Leiter der österreichischen Heeresstruktur;</p><p>- Brigadegeneral Dieter Farwick, Stv. Kommandeur der 10. Deutschen Panzerdivision.</p><p>Als weiterer Podiumsteilnehmer war auch ein Vertreter der Schweizerischen Volkspartei eingeladen, der jedoch nicht daran teilnehmen konnte.</p><p>Ziel des Podiums war nicht, politische Propaganda zu betreiben, sondern eine nüchterne Lagebeurteilung vorzunehmen und Fakten darzulegen, um den anwesenden Offizieren die persönliche Meinungsbildung zu erleichtern. Der Bundesrat ist der Meinung, dass auch ohne Beteiligung der Schweizerischen Volkspartei das Podium durchaus ausgewogen war.</p><p>6. Das VBS wird allen Offizieren empfehlen, sich im dienstlichen Rahmen zur Umverteilungs-Initiative und zur Teilrevision des Militärgesetzes zurückhaltend zu äussern. Als Bürgerinnen und Bürger haben jedoch alle Offiziere das Recht, sich an der öffentlichen Diskussion über diese Vorlagen zu beteiligen.</p><p>7. Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zu Frage 3.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den ersten Wochen des Jahres laden die Kommandanten der grossen Verbände zum Rapport. Dieser gibt dem obersten Chef Gelegenheit, im Rückblick die Arbeit der Stäbe und Truppen zu würdigen und für das neue Jahr die Marschrichtung für die Kurse und Übungen seinen Offizieren direkt vorzutragen. Zuweilen werden diese Rapporte ergänzt durch einen Referenten aus Politik oder Wirtschaft, der mit einem Bild über die politische oder wirtschaftliche Entwicklung den Blick der Offiziere für das Umfeld schärft. Politik wurde an solchen Rapporten bis anhin nicht betrieben, da solches gemäss Dienstreglement (Ziff. 96) im Militärdienst nicht sein darf.</p><p>Im derzeitigen Jahr der Planung der "Armee XXI" gelten offensichtlich neue Spielregeln. In zahlreichen Divisions- und Brigaderapporten, die in den vergangenen Wochen stattgefunden haben, wurde das Gebot "keine Politik im Militärdienst" krass verletzt. Die Programmpunkte der Armeeplaner werden brockenweise vorgegeben. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wird bereits heute gegen das noch gar nicht ergriffene Referendum über die bewaffneten Auslandeinsätze der Schweizer Armee gekämpft. Und es wird die amtliche Meinung eingetrichtert, was eigentlich bisher als nicht gerade demokratisch empfunden wurde. Andersdenkende werden weder als Referenten eingeladen, noch kommen sie als Votanten zu Wort. So haben in einer von "NZZ"-Redaktor Lezzi moderierten Diskussion in der Zürcher Division drei Vertreter von zustimmenden Bundesratsparteien teilnehmen dürfen. Da bekannt ist, dass die Schweizerische Volkspartei die geplanten Auslandeskapaden der Schweizer Armee generell ablehnt, wurde kein Vertreter der Schweizerischen Volkspartei, der stärksten Partei im Kanton, ins Gespräch mit einbezogen.</p><p>Ausserordentlich intensiv war der Politcharakter des Rapports der Panzerbrigade 11 in Wil/SG ausgeprägt. Der pensionierte Diplomat Chenaux-Repond verstieg sich als Referent am Brigaderapport der Panzerbrigade 11 in Wil gar dazu, sich mit Sprüchen über Christoph Blocher und gegen die Schweizerische Volkspartei zu profilieren. Für derartiges Gehabe konnte sich der Pensionär offensichtlich auf Rückendeckung des obersten Chefs im VBS verlassen, hatte doch Bundespräsident Ogi am Rapport des Info Regimentes 1 versprochen, dass er wie ein Löwe kämpfen werden, auch gegen seine eigene Partei.</p><p>Das Perfide an derartigen Veranstaltungen ist, dass zwischen 300 und 1300 Teilnehmer, disziplinierte Offiziere, als andächtige Zuhörer, deren Meinung weder gefragt ist noch vorgetragen werden kann, derartige Ergüsse über ihre Köpfe ausschütten lassen müssen. Als Dienstpflichtiger kann man eine derartige Veranstaltung nicht vorzeitig verlassen. Wenn keine Diskussion vorgesehen ist, sind ausser Applaus keinerlei Äusserungsmöglichkeiten vorgesehen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von diesen Vorgängen?</p><p>2. Sind ihm weitere derartig umschriebene Rapporte bekannt?</p><p>3. Kann er sich der Auffassung anschliessen, dass politische Meinungsbildung nicht Gegenstand militärischer Anlässe bilden darf?</p><p>4. Kann er sich der Auffassung anschliessen, dass herabwürdigende Meinungen über politische Parteien oder Politiker nicht Gegenstand einer militärischen Veranstaltung sein können?</p><p>5. Kann er sich der Auffassung anschliessen, dass Podiumsgespräche, die vor aufgebotenen Offizieren abgehalten werden, einigermassen ausgeglichen zusammengesetzt sein sollten und dass der Rapport der Felddivision 6 diesbezüglich ein schlechtes Beispiel war?</p><p>6. Welche Schritte gedenkt er zu unternehmen, dass derartige Meinungsäusserungen an militärischen Anlässen künftig unterbleiben?</p><p>7. Wo sieht er die Grenze zwischen korrekter militärischer Information der Offiziere und einer rechtswidrigen Propagandakampagne des VBS im Hinblick auf eine Umstrukturierung der Armee?</p>
- Offiziersrapporte. Politische Indoktrination
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