Nutztierhaltung. Antibiotikaverbrauch

ShortId
00.3170
Id
20003170
Updated
10.04.2024 07:58
Language
de
Title
Nutztierhaltung. Antibiotikaverbrauch
AdditionalIndexing
Tiermedizin;Veterinär/in;Antibiotikum;Viehhaltung;Tierarzneimittel
1
  • L05K1401010209, Viehhaltung
  • L05K0105030101, Antibiotikum
  • L04K01050215, Tiermedizin
  • L04K01050302, Tierarzneimittel
  • L04K01050404, Veterinär/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verwendung von Antibiotika als Leistungsförderer in der Tierproduktion wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes verboten. Damit soll die Resistenzbildung von Keimen gegen therapeutisch eingesetzte Antibiotika vermindert werden. Dass dadurch der gesamte Einsatz von Antibiotika auch zurückgehen würde, konnte nicht mit Sicherheit angenommen werden. Krankheiten, die bisher mit Antibiotikazusätzen im üblichen Futter in bestimmten Lebensabschnitten unterdrückt wurden, werden jetzt ohne diese verbotenen Zusätze manifest. Da kurzfristig keine sicheren Alternativen zur Bekämpfung dieser Krankheiten bestehen, müssen die Tiere teilweise antibiotisch therapiert werden. Die Aufzeichnungspflicht in das Behandlungsjournal soll den fachgerechten, therapeutischen Einsatz sicherstellen. Ebenfalls bedarf der Ausstieg aus dem Gebrauch der antimikrobiellen Leistungsförderer einer Umstellung des Betriebsmanagements in Tierbetrieben auf die neuen Gegebenheiten und damit einer gewisser Zeit, bis sich die erhofften positiven Auswirkungen zeigen. </p><p>Zahlen aus den Jahren 1994-1998 zeigen für diese Zeitspanne einen kontinuierlichen Rückgang des Antibiotikaverbrauches in der Veterinärmedizin. Zur Beurteilung, ob der Verbrauch im letzten Jahr tatsächlich angestiegen ist, fehlen noch die nötigen Unterlagen.</p><p>Die Fragen können folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. Der therapeutische Einsatz und dessen Aufzeichnung liegen in der Verantwortung der Tierhalter und Tierhalterinnen. Die Kantone sind für die Kontrolle des Behandlungsjournals zuständig. Die Tierhalter sind entsprechend der gültigen Gesetzgebung mit verschiedenen Kontrollen durch verschiedene Stellen konfrontiert. Angesichts dieser Tatsache fördert das Bundesamt für Veterinärwesen die Koordination dieser Kontrollen, um damit den Kantonen einen einheitlichen, integralen Vollzug zu erleichtern. Bereits fanden in einigen Kantonen solche integrierten Kontrollen statt, welche als Beispiel für eine flächendeckende Kontrolle herangezogen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen arbeitet gegenwärtig zusammen mit den kantonalen Veterinärämtern ein einheitliches Konzept für den Vollzug aus.</p><p>2. Der Umfang des Antibiotikaeinsatzes bzw. das Auftreten von zu behandelnden Infektionskrankheiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche nicht unter dem Einfluss der Behörden und auch nicht der Tierhalter stehen. Wie oft ein fachgerechter Einsatz nötig ist, liegt im Ermessensbereich der therapierenden Tierärzte und Tierärztinnen. Sowohl die kantonalen Vollzugsbehörden als auch die Standesorganisation der schweizerischen Tierärzte sind sich bewusst, dass dieser Ermessensbereich unterschiedlich gehandhabt wird. Mittels der Dokumentationspflicht, welche auf Verordnungsstufe geregelt ist, muss der Einsatz von Antibiotika von den Tierhaltern festgehalten werden. Über den Weg der Information und der Aufforderung zur Sorgfaltspflicht werden Tierärzte zu einem massvollen Einsatz von Antibiotika und generell von Tierarzneimitteln und die Tierhalter zur Einhaltung von Absetzfristen aufgefordert. Um den Einsatz von allen Tierarzneimitteln einheitlich und flächendeckend kontrollieren zu können, wäre eine unabhängige Überwachung wünschenswert. Die gesetzliche Grundlage müsste aber noch geschaffen werden.</p><p>3. Die Befangenheit praktizierender Tierärzte im Zusammenhang mit amtlichen Tätigkeiten, insbesondere was Kontroll-, Verwarnungs- und Ahndungsfunktionen betrifft, ist als Problempunkt erkannt. Auch den betroffenen Tierärzten ist es ein Anliegen, dass hier eine Lösung gesucht und realisiert wird. Das Bundesamt für Veterinärwesen unterstützt die Kantone in ihrem Bestreben, einen unabhängigen amtlichen Kontrolldienst aufzubauen. Praktisch bedeutet dies, dass hauptamtliche Tierärzte diese sensiblen Vollzugsaufgaben erfüllen müssen. Zukünftig ist darauf zu achten, dass die amtlichen Tierärzte nicht zugleich im Nutztierbereich praktizierende Tierärzte sind, um wirtschaftliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Der andere Teil des Vollzuges, nämlich die Information, die Beratung und die Überwachung der Tiergesundheit im Stall, bleibt in der Verantwortung des Bestandestierarztes. Dieser hat für diese Aufgaben den Zugang zum Tierbesitzer, kennt die spezifischen "Stallverhältnisse" und verfügt über die entsprechende Fachkompetenz.</p><p>4. Die Senkung des Antibiotikaverbrauches wird auf verschiedenen Wegen unterstützt. Ein wichtiger Punkt ist die Förderung der Tiergesundheit. Der Bund unterstützt dazu sowohl fachlich als auch finanziell die Tiergesundheitsdienste. Tiere, die tiergerecht gehalten werden, sind in der Regel auch widerstandsfähiger gegen Infektionskrankheiten. Dazu initiiert, begleitet und finanziert der Bund Forschungsprojekte, welche das Wohlergehen der Tiere und damit ihre Gesundheit zum Ziel haben. Auf der anderen Seite muss ein fachgerechter Einsatz der Antibiotika und überhaupt der Tierarzneimittel sowohl über eine Warenflusskontrolle als auch über eine gezielte Ausbildung der Tierhalter, z. B. in den landwirtschaftlichen Schulen und mittels Informationskampagnen, gefördert werden. </p><p>5. Die heutige Organisation des legalen Tierarzneimittelmarktes läuft über die tierärztliche Praxis. Die tierärztlichen Praxis-Apotheken unterstehen einer kantonalen Kontrolle, was zusammen mit den Kontrollen der Behandlungsjournale im gesundheitspolitischen Interesse des Gesetzgebers eine Warenflusskontrolle und damit eine gewisse Transparenz des Tierarzneimitteleinsatzes ermöglicht. Eine Öffnung des Marktes für Tierarzneimittel würde einerseits diese Warenflusskontrolle erheblich erschweren und einem unkontrollierbaren Einsatz von Tierarzneimitteln Vorschub leisten. Andererseits würde jedoch der Wettbewerb in diesem Markt erhöht. Die Wettbewerbsbehörden haben im August 1999 im Bereich des Vertriebes von Tierarzneimittel ein Verfahren eröffnet. Sollte das Verfahren zu einer allfälligen Feststellung unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen führen, würden diese aufgrund des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen untersagt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Anfang 1999 ist der Einsatz von Antibiotika im Tierfutter verboten. Das Fazit nach einem Jahr ist ernüchternd: Antibiotika werden nun immer früher und stärker zur Therapie eingesetzt, und der Verbrauch von Antibiotika nimmt insgesamt nicht ab, sondern zu.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er die Kontrolle und den Vollzug durch die Kantone zu überprüfen?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, falls sich im nächsten Jahr keine Änderung bzw. erneut eine Zunahme des Antibiotikaeinsatzes abzeichnet?</p><p>3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass in gewissen Kantonen die Unabhängigkeit der Vollzugsorgane (Tierärzte) nicht gewährleistet ist, da diese gleichzeitig auch eigene wirtschaftliche Interessen vertreten?</p><p>4. Das Bundesamt für Veterinärwesen bestätigt, dass der Antibiotikaverbrauch nur mit einer Verbesserung in der Tierhaltung gesenkt werden kann: Welche Massnahmen will er ergreifen, um diese Senkung zu erreichen?</p><p>5. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um den völlig abgeschotteten und kartellistisch organisierten Tierarzneimittelmarkt zu öffnen?</p>
  • Nutztierhaltung. Antibiotikaverbrauch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verwendung von Antibiotika als Leistungsförderer in der Tierproduktion wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Landwirtschaftsgesetzes verboten. Damit soll die Resistenzbildung von Keimen gegen therapeutisch eingesetzte Antibiotika vermindert werden. Dass dadurch der gesamte Einsatz von Antibiotika auch zurückgehen würde, konnte nicht mit Sicherheit angenommen werden. Krankheiten, die bisher mit Antibiotikazusätzen im üblichen Futter in bestimmten Lebensabschnitten unterdrückt wurden, werden jetzt ohne diese verbotenen Zusätze manifest. Da kurzfristig keine sicheren Alternativen zur Bekämpfung dieser Krankheiten bestehen, müssen die Tiere teilweise antibiotisch therapiert werden. Die Aufzeichnungspflicht in das Behandlungsjournal soll den fachgerechten, therapeutischen Einsatz sicherstellen. Ebenfalls bedarf der Ausstieg aus dem Gebrauch der antimikrobiellen Leistungsförderer einer Umstellung des Betriebsmanagements in Tierbetrieben auf die neuen Gegebenheiten und damit einer gewisser Zeit, bis sich die erhofften positiven Auswirkungen zeigen. </p><p>Zahlen aus den Jahren 1994-1998 zeigen für diese Zeitspanne einen kontinuierlichen Rückgang des Antibiotikaverbrauches in der Veterinärmedizin. Zur Beurteilung, ob der Verbrauch im letzten Jahr tatsächlich angestiegen ist, fehlen noch die nötigen Unterlagen.</p><p>Die Fragen können folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. Der therapeutische Einsatz und dessen Aufzeichnung liegen in der Verantwortung der Tierhalter und Tierhalterinnen. Die Kantone sind für die Kontrolle des Behandlungsjournals zuständig. Die Tierhalter sind entsprechend der gültigen Gesetzgebung mit verschiedenen Kontrollen durch verschiedene Stellen konfrontiert. Angesichts dieser Tatsache fördert das Bundesamt für Veterinärwesen die Koordination dieser Kontrollen, um damit den Kantonen einen einheitlichen, integralen Vollzug zu erleichtern. Bereits fanden in einigen Kantonen solche integrierten Kontrollen statt, welche als Beispiel für eine flächendeckende Kontrolle herangezogen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen arbeitet gegenwärtig zusammen mit den kantonalen Veterinärämtern ein einheitliches Konzept für den Vollzug aus.</p><p>2. Der Umfang des Antibiotikaeinsatzes bzw. das Auftreten von zu behandelnden Infektionskrankheiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche nicht unter dem Einfluss der Behörden und auch nicht der Tierhalter stehen. Wie oft ein fachgerechter Einsatz nötig ist, liegt im Ermessensbereich der therapierenden Tierärzte und Tierärztinnen. Sowohl die kantonalen Vollzugsbehörden als auch die Standesorganisation der schweizerischen Tierärzte sind sich bewusst, dass dieser Ermessensbereich unterschiedlich gehandhabt wird. Mittels der Dokumentationspflicht, welche auf Verordnungsstufe geregelt ist, muss der Einsatz von Antibiotika von den Tierhaltern festgehalten werden. Über den Weg der Information und der Aufforderung zur Sorgfaltspflicht werden Tierärzte zu einem massvollen Einsatz von Antibiotika und generell von Tierarzneimitteln und die Tierhalter zur Einhaltung von Absetzfristen aufgefordert. Um den Einsatz von allen Tierarzneimitteln einheitlich und flächendeckend kontrollieren zu können, wäre eine unabhängige Überwachung wünschenswert. Die gesetzliche Grundlage müsste aber noch geschaffen werden.</p><p>3. Die Befangenheit praktizierender Tierärzte im Zusammenhang mit amtlichen Tätigkeiten, insbesondere was Kontroll-, Verwarnungs- und Ahndungsfunktionen betrifft, ist als Problempunkt erkannt. Auch den betroffenen Tierärzten ist es ein Anliegen, dass hier eine Lösung gesucht und realisiert wird. Das Bundesamt für Veterinärwesen unterstützt die Kantone in ihrem Bestreben, einen unabhängigen amtlichen Kontrolldienst aufzubauen. Praktisch bedeutet dies, dass hauptamtliche Tierärzte diese sensiblen Vollzugsaufgaben erfüllen müssen. Zukünftig ist darauf zu achten, dass die amtlichen Tierärzte nicht zugleich im Nutztierbereich praktizierende Tierärzte sind, um wirtschaftliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Der andere Teil des Vollzuges, nämlich die Information, die Beratung und die Überwachung der Tiergesundheit im Stall, bleibt in der Verantwortung des Bestandestierarztes. Dieser hat für diese Aufgaben den Zugang zum Tierbesitzer, kennt die spezifischen "Stallverhältnisse" und verfügt über die entsprechende Fachkompetenz.</p><p>4. Die Senkung des Antibiotikaverbrauches wird auf verschiedenen Wegen unterstützt. Ein wichtiger Punkt ist die Förderung der Tiergesundheit. Der Bund unterstützt dazu sowohl fachlich als auch finanziell die Tiergesundheitsdienste. Tiere, die tiergerecht gehalten werden, sind in der Regel auch widerstandsfähiger gegen Infektionskrankheiten. Dazu initiiert, begleitet und finanziert der Bund Forschungsprojekte, welche das Wohlergehen der Tiere und damit ihre Gesundheit zum Ziel haben. Auf der anderen Seite muss ein fachgerechter Einsatz der Antibiotika und überhaupt der Tierarzneimittel sowohl über eine Warenflusskontrolle als auch über eine gezielte Ausbildung der Tierhalter, z. B. in den landwirtschaftlichen Schulen und mittels Informationskampagnen, gefördert werden. </p><p>5. Die heutige Organisation des legalen Tierarzneimittelmarktes läuft über die tierärztliche Praxis. Die tierärztlichen Praxis-Apotheken unterstehen einer kantonalen Kontrolle, was zusammen mit den Kontrollen der Behandlungsjournale im gesundheitspolitischen Interesse des Gesetzgebers eine Warenflusskontrolle und damit eine gewisse Transparenz des Tierarzneimitteleinsatzes ermöglicht. Eine Öffnung des Marktes für Tierarzneimittel würde einerseits diese Warenflusskontrolle erheblich erschweren und einem unkontrollierbaren Einsatz von Tierarzneimitteln Vorschub leisten. Andererseits würde jedoch der Wettbewerb in diesem Markt erhöht. Die Wettbewerbsbehörden haben im August 1999 im Bereich des Vertriebes von Tierarzneimittel ein Verfahren eröffnet. Sollte das Verfahren zu einer allfälligen Feststellung unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen führen, würden diese aufgrund des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen untersagt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Anfang 1999 ist der Einsatz von Antibiotika im Tierfutter verboten. Das Fazit nach einem Jahr ist ernüchternd: Antibiotika werden nun immer früher und stärker zur Therapie eingesetzt, und der Verbrauch von Antibiotika nimmt insgesamt nicht ab, sondern zu.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er die Kontrolle und den Vollzug durch die Kantone zu überprüfen?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, falls sich im nächsten Jahr keine Änderung bzw. erneut eine Zunahme des Antibiotikaeinsatzes abzeichnet?</p><p>3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass in gewissen Kantonen die Unabhängigkeit der Vollzugsorgane (Tierärzte) nicht gewährleistet ist, da diese gleichzeitig auch eigene wirtschaftliche Interessen vertreten?</p><p>4. Das Bundesamt für Veterinärwesen bestätigt, dass der Antibiotikaverbrauch nur mit einer Verbesserung in der Tierhaltung gesenkt werden kann: Welche Massnahmen will er ergreifen, um diese Senkung zu erreichen?</p><p>5. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um den völlig abgeschotteten und kartellistisch organisierten Tierarzneimittelmarkt zu öffnen?</p>
    • Nutztierhaltung. Antibiotikaverbrauch

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