Direkte Bundessteuer. Reduktion
- ShortId
-
00.3174
- Id
-
20003174
- Updated
-
10.04.2024 09:30
- Language
-
de
- Title
-
Direkte Bundessteuer. Reduktion
- AdditionalIndexing
-
Steuersenkung;direkte Bundessteuer
- 1
-
- L04K11070307, Steuersenkung
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben hat in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dies zeigt eindrücklich der deutliche Anstieg der Fiskalquote, die sich in der Periode von 1990 bis 1998 von 30,9 auf 34,8 Prozent erhöhte. Für das Jahr 2000 wird mit einer Erhöhung der Gesamteinnahmen des Bundes bzw. einer Mehrbelastung der Wirtschaft und des einzelnen Bürgers infolge verschiedener Steuererhöhungen und der anziehenden Konjunktur in der Höhe von 7,6 Prozent gerechnet! Diese Entwicklung schwächt die Schweiz im internationalen Wettbewerb. Die Schweiz verliert zunehmend ihren steuerlichen Standortvorteil.</p><p>Erfreulicherweise strebt der Bundesrat in seinem Finanzleitbild kurzfristig eine Stabilisierung, längerfristig eine Reduktion der Steuerbelastung an. Mit der Familienentlastung wird ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Allerdings spricht man in gleichem Zuge auch von einer bald bevorstehenden Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der vorliegende Vorstoss soll sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurückfliessen und Steuersenkungen schrittweise zwingend vorgenommen werden. Die damit verbundene frühzeitige Ankündigung von Steuersenkungen begünstigt die Wirtschaftsdynamik und in deren Folge auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Davon wird auch der Staatshaushalt mittelfristig profitieren.</p><p>Die wachstumsbedingten Mehreinnahmen des Bundes betragen je Prozent Wachstum 500 bis 570 Millionen Franken. Bei einem durchschnittlichen Wachstum von jährlich 2 Prozent betragen diese Mehreinnahmen bis Ende der Legislaturperiode 2000-2003 rund 4 bis 4,5 Milliarden Franken. Selbst wenn man nur die Hälfte davon für Steuersenkungen einsetzt, kann in Ergänzung der vorgesehenen Entlastungen bei der Familienbesteuerung eine substanzielle Senkung der direkten Steuern vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben im Griff gehalten werden.</p><p>Der Vorstoss berücksichtigt für die Umsetzung grösstmögliche Flexibilität:</p><p>- Für die Steuersenkung soll nur ein Teil der wachstumsbedingten Mehreinnahmen in Anspruch genommen werden. Auf eine vollständige Rückerstattung dieser Mehreinnahmen wird im Hinblick auf die demographiebedingten Mehraufwendungen im Sozialbereich und die Wünschbarkeit von Schuldentilgungen verzichtet.</p><p>- Die Steuersenkungen sollen nicht linear, sondern differenziert vorgenommen werden. Insbesondere können damit auch strukturelle Korrekturen bei der direkten Bundessteuer finanziert werden. So soll insbesondere auch die vor allem den Mittelstand stark belastende Progressionskurve korrigiert werden.</p>
- <p>1. Die Schweiz muss im internationalen Standortwettbewerb steuerlich attraktiv bleiben, weil der technische Fortschritt und die weltweite Liberalisierung die Mobilität in allen Wirtschaftssektoren wesentlich erleichtert. Aus Rücksicht auf die Standortattraktivität und in Übereinstimmung mit dem Finanzleitbild soll die Steuerbelastung im Vergleich mit den anderen OECD-Staaten möglichst tief gehalten werden. Aufgrund von OECD-Daten für das Jahr 1997 weist die Schweiz mit 33,8 Prozent sowohl im OECD-Raum (37,2 Prozent des BIP) wie auch im Vergleich zu den EU-Staaten (41,5 Prozent) eine unterdurchschnittliche Fiskalquote aus. Allerdings ist der Vorsprung kleiner geworden, weil in den letzten zehn Jahren in vielen Staaten die Belastung durch Steuern und Abgaben stabilisiert worden bzw. langsamer gewachsen ist als in der Schweiz.</p><p>2. Grundlage der Finanzpolitik des Bundesrates bildet das Finanzleitbild. Dieses postuliert die nachhaltige Gesundung der Bundesfinanzen, die mittelfristige Senkung der Steuerquote, die Schaffung neuer Wachstumspotenziale sowie den optimalen Kompromiss in der Besteuerung zwischen den ökonomischen Erfordernissen und der Gerechtigkeit. Das Finanzleitbild verlangt eine über einen Konjunkturzyklus ausgeglichene Rechnung.</p><p>3. Aufgrund der heutigen Perspektiven zeichnet sich für das Ende der laufenden Legislatur ein begrenzter finanzpolitischer Handlungsspielraum ab. Bei Erleichterungen auf der Steuerseite müssen jedoch die Kriterien des Finanzleitbildes erfüllt sein. Dazu gehört langfristig auch die Sicherung unserer Sozialwerke. Aus dieser Sicht dürfte insbesondere in einer Phase geringen Wachstums die starre Forderung, 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen für eine Reduktion der direkten Bundessteuer einzusetzen, nicht realisierbar sein. Die Idee eines Ausgleiches der Rechnung über den gesamten Konjunkturzyklus liesse sich bei Überweisung der Motion nicht mehr verwirklichen. Der Begriff der wachstumsbedingten Mehreinnahmen wird zudem nicht genügend genau umschrieben.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. März 2000 ein Konzept vorgestellt, welches die Ziele und Grundsätze enthält, die bei den hängigen Steuerreformen beachtet werden sollen. Die direkte Bundessteuer von Ehepaaren und Familien soll insgesamt um bis zu 1,3 Milliarden Franken gesenkt werden. Davon würden 900 Millionen auf den Bund und 400 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Der Umsatzstempel soll mit höchstens 500 Millionen Franken entlastet werden. Ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum soll die Bundeskasse nicht belasten. Eine gemeinsame Botschaft wird noch in diesem Jahr an das Parlament geleitet. Eine allgemeine Steueramnestie und mehr Nationalbankgewinne begrenzen das Ausfallpotenzial für den Bund auf 1 bis 1,2 Milliarden Franken.</p><p>4. Die vorgesehenen Massnahmen bei der direkten Bundessteuer führen wie erwähnt zu Steuermindererträgen beim Bund von 900 Millionen Franken. In Prozenten der Einnahmen aus der Besteuerung der natürlichen Personen machen die Entlastungen gut 20 Prozent aus. Eltern von minderjährigen Kindern und Kindern in Ausbildung sollen gegenüber heute besser gestellt und die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren soll aufgehoben werden. Die Entlastung der Familien ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Weil die Kosten dafür nicht von den Alleinstehenden bezahlt werden sollen, ist der Bundesrat bereit, die erwähnten Steuermindererträge in Kauf zu nehmen.</p><p>5. Eine Annahme der Motion würde zu Einnahmenausfällen führen, die über die in Ziffer 4 genannten hinausgehen, weil mindestens 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen für eine Reduktion der direkten Bundessteuer einzusetzen wären. Damit könnte im Sinne des Finanzleitbildes die Steuerquote zwar weiter stabilisiert oder gar reduziert werden. Die finanziellen Auswirkungen hingegen würden aus heutiger Sicht - unter Berücksichtigung der bereits geplanten Massnahmen - die finanziellen Vorgaben des Finanzleitbildes übersteigen.</p><p>6. Gemäss Motion soll die Reduktion der direkten Bundessteuer differenziert vorgenommen werden: Es sollen prioritär die mittleren und tiefen Einkommensschichten begünstigt werden. Nicht profitieren von einer Steuerreduktion könnten all jene natürliche Personen, die als Folge eines geringen steuerbaren Einkommens keine direkte Bundessteuer zu bezahlen haben oder die ein hohes Einkommen versteuern.</p><p>Ferner ist zu beachten, dass die Tarife und/oder die Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich korrigiert und angepasst werden müssten. Spätestens ein Jahr vor Beginn der Steuerperiode müssten die massgebenden wachstumsbedingten Mehreinnahmen geschätzt werden, damit Tarife und Abzüge den Kantonen zur Vorbereitung der Veranlagung bekannt gegeben werden könnten. Zu beachten ist auch, dass die Unternehmen durch die jährliche Anpassung der Steuersätze bei der Veranlagung und dem Bezug der Quellensteuer administrativ stark beansprucht würden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Vorlage auszuarbeiten, nach der mindestens 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen für eine Reduktion der direkten Bundessteuer eingesetzt werden. Die Reduktion soll dabei differenziert vorgenommen werden können und prioritär die mittleren und tiefen Einkommensschichten begünstigen.</p>
- Direkte Bundessteuer. Reduktion
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben hat in der Schweiz in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dies zeigt eindrücklich der deutliche Anstieg der Fiskalquote, die sich in der Periode von 1990 bis 1998 von 30,9 auf 34,8 Prozent erhöhte. Für das Jahr 2000 wird mit einer Erhöhung der Gesamteinnahmen des Bundes bzw. einer Mehrbelastung der Wirtschaft und des einzelnen Bürgers infolge verschiedener Steuererhöhungen und der anziehenden Konjunktur in der Höhe von 7,6 Prozent gerechnet! Diese Entwicklung schwächt die Schweiz im internationalen Wettbewerb. Die Schweiz verliert zunehmend ihren steuerlichen Standortvorteil.</p><p>Erfreulicherweise strebt der Bundesrat in seinem Finanzleitbild kurzfristig eine Stabilisierung, längerfristig eine Reduktion der Steuerbelastung an. Mit der Familienentlastung wird ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Allerdings spricht man in gleichem Zuge auch von einer bald bevorstehenden Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der vorliegende Vorstoss soll sicherstellen, dass mindestens 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen an die Steuerzahler zurückfliessen und Steuersenkungen schrittweise zwingend vorgenommen werden. Die damit verbundene frühzeitige Ankündigung von Steuersenkungen begünstigt die Wirtschaftsdynamik und in deren Folge auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Davon wird auch der Staatshaushalt mittelfristig profitieren.</p><p>Die wachstumsbedingten Mehreinnahmen des Bundes betragen je Prozent Wachstum 500 bis 570 Millionen Franken. Bei einem durchschnittlichen Wachstum von jährlich 2 Prozent betragen diese Mehreinnahmen bis Ende der Legislaturperiode 2000-2003 rund 4 bis 4,5 Milliarden Franken. Selbst wenn man nur die Hälfte davon für Steuersenkungen einsetzt, kann in Ergänzung der vorgesehenen Entlastungen bei der Familienbesteuerung eine substanzielle Senkung der direkten Steuern vorgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben im Griff gehalten werden.</p><p>Der Vorstoss berücksichtigt für die Umsetzung grösstmögliche Flexibilität:</p><p>- Für die Steuersenkung soll nur ein Teil der wachstumsbedingten Mehreinnahmen in Anspruch genommen werden. Auf eine vollständige Rückerstattung dieser Mehreinnahmen wird im Hinblick auf die demographiebedingten Mehraufwendungen im Sozialbereich und die Wünschbarkeit von Schuldentilgungen verzichtet.</p><p>- Die Steuersenkungen sollen nicht linear, sondern differenziert vorgenommen werden. Insbesondere können damit auch strukturelle Korrekturen bei der direkten Bundessteuer finanziert werden. So soll insbesondere auch die vor allem den Mittelstand stark belastende Progressionskurve korrigiert werden.</p>
- <p>1. Die Schweiz muss im internationalen Standortwettbewerb steuerlich attraktiv bleiben, weil der technische Fortschritt und die weltweite Liberalisierung die Mobilität in allen Wirtschaftssektoren wesentlich erleichtert. Aus Rücksicht auf die Standortattraktivität und in Übereinstimmung mit dem Finanzleitbild soll die Steuerbelastung im Vergleich mit den anderen OECD-Staaten möglichst tief gehalten werden. Aufgrund von OECD-Daten für das Jahr 1997 weist die Schweiz mit 33,8 Prozent sowohl im OECD-Raum (37,2 Prozent des BIP) wie auch im Vergleich zu den EU-Staaten (41,5 Prozent) eine unterdurchschnittliche Fiskalquote aus. Allerdings ist der Vorsprung kleiner geworden, weil in den letzten zehn Jahren in vielen Staaten die Belastung durch Steuern und Abgaben stabilisiert worden bzw. langsamer gewachsen ist als in der Schweiz.</p><p>2. Grundlage der Finanzpolitik des Bundesrates bildet das Finanzleitbild. Dieses postuliert die nachhaltige Gesundung der Bundesfinanzen, die mittelfristige Senkung der Steuerquote, die Schaffung neuer Wachstumspotenziale sowie den optimalen Kompromiss in der Besteuerung zwischen den ökonomischen Erfordernissen und der Gerechtigkeit. Das Finanzleitbild verlangt eine über einen Konjunkturzyklus ausgeglichene Rechnung.</p><p>3. Aufgrund der heutigen Perspektiven zeichnet sich für das Ende der laufenden Legislatur ein begrenzter finanzpolitischer Handlungsspielraum ab. Bei Erleichterungen auf der Steuerseite müssen jedoch die Kriterien des Finanzleitbildes erfüllt sein. Dazu gehört langfristig auch die Sicherung unserer Sozialwerke. Aus dieser Sicht dürfte insbesondere in einer Phase geringen Wachstums die starre Forderung, 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen für eine Reduktion der direkten Bundessteuer einzusetzen, nicht realisierbar sein. Die Idee eines Ausgleiches der Rechnung über den gesamten Konjunkturzyklus liesse sich bei Überweisung der Motion nicht mehr verwirklichen. Der Begriff der wachstumsbedingten Mehreinnahmen wird zudem nicht genügend genau umschrieben.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. März 2000 ein Konzept vorgestellt, welches die Ziele und Grundsätze enthält, die bei den hängigen Steuerreformen beachtet werden sollen. Die direkte Bundessteuer von Ehepaaren und Familien soll insgesamt um bis zu 1,3 Milliarden Franken gesenkt werden. Davon würden 900 Millionen auf den Bund und 400 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Der Umsatzstempel soll mit höchstens 500 Millionen Franken entlastet werden. Ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum soll die Bundeskasse nicht belasten. Eine gemeinsame Botschaft wird noch in diesem Jahr an das Parlament geleitet. Eine allgemeine Steueramnestie und mehr Nationalbankgewinne begrenzen das Ausfallpotenzial für den Bund auf 1 bis 1,2 Milliarden Franken.</p><p>4. Die vorgesehenen Massnahmen bei der direkten Bundessteuer führen wie erwähnt zu Steuermindererträgen beim Bund von 900 Millionen Franken. In Prozenten der Einnahmen aus der Besteuerung der natürlichen Personen machen die Entlastungen gut 20 Prozent aus. Eltern von minderjährigen Kindern und Kindern in Ausbildung sollen gegenüber heute besser gestellt und die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren soll aufgehoben werden. Die Entlastung der Familien ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Weil die Kosten dafür nicht von den Alleinstehenden bezahlt werden sollen, ist der Bundesrat bereit, die erwähnten Steuermindererträge in Kauf zu nehmen.</p><p>5. Eine Annahme der Motion würde zu Einnahmenausfällen führen, die über die in Ziffer 4 genannten hinausgehen, weil mindestens 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen für eine Reduktion der direkten Bundessteuer einzusetzen wären. Damit könnte im Sinne des Finanzleitbildes die Steuerquote zwar weiter stabilisiert oder gar reduziert werden. Die finanziellen Auswirkungen hingegen würden aus heutiger Sicht - unter Berücksichtigung der bereits geplanten Massnahmen - die finanziellen Vorgaben des Finanzleitbildes übersteigen.</p><p>6. Gemäss Motion soll die Reduktion der direkten Bundessteuer differenziert vorgenommen werden: Es sollen prioritär die mittleren und tiefen Einkommensschichten begünstigt werden. Nicht profitieren von einer Steuerreduktion könnten all jene natürliche Personen, die als Folge eines geringen steuerbaren Einkommens keine direkte Bundessteuer zu bezahlen haben oder die ein hohes Einkommen versteuern.</p><p>Ferner ist zu beachten, dass die Tarife und/oder die Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich korrigiert und angepasst werden müssten. Spätestens ein Jahr vor Beginn der Steuerperiode müssten die massgebenden wachstumsbedingten Mehreinnahmen geschätzt werden, damit Tarife und Abzüge den Kantonen zur Vorbereitung der Veranlagung bekannt gegeben werden könnten. Zu beachten ist auch, dass die Unternehmen durch die jährliche Anpassung der Steuersätze bei der Veranlagung und dem Bezug der Quellensteuer administrativ stark beansprucht würden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Vorlage auszuarbeiten, nach der mindestens 50 Prozent der wachstumsbedingten Mehreinnahmen für eine Reduktion der direkten Bundessteuer eingesetzt werden. Die Reduktion soll dabei differenziert vorgenommen werden können und prioritär die mittleren und tiefen Einkommensschichten begünstigen.</p>
- Direkte Bundessteuer. Reduktion
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