IWF. Verbesserung der Transparenz

ShortId
00.3175
Id
20003175
Updated
25.06.2025 01:43
Language
de
Title
IWF. Verbesserung der Transparenz
AdditionalIndexing
Kontrolle;Evaluation;IWF;Informationsverbreitung
1
  • L05K1101010104, IWF
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Damit das Risiko von Finanzkrisen verringert werden kann, müssen die Akteure auf den Finanzmärkten u. a. innerhalb nützlicher Frist über vertrauenswürdige und vollständige Angaben verfügen können. Nur so können sie wirksame Investitionsentscheide fällen. Der IWF hat bereits grosse Anstrengungen zur Erhöhung der Transparenz unternommen, namentlich indem er die Öffentlichkeit besser informiert und mehr Evaluationen seiner internen und externen Geschäftsführung publiziert. Die Schweiz ist im Übrigen für die Veröffentlichung der Ergebnisse der Diskussionen im Verwaltungsrat. Trotz dieser Anstrengungen halte ich es für wichtig, dass auch mehr Informationen über den Besprechungsplan und über die Entscheide des Exekutivrates sowie über die Stellungnahmen der einzelnen Ratsmitglieder nach aussen gelangen. Gegenwärtig erscheinen lediglich lückenhafte Pressecommuniqués.</p><p>Als konkrete Massnahme zur Erhöhung der Transparenz der vom IWF ausgeübten Wirtschaftsaufsicht könnte man die Ergebnisse der jährlichen Konsultationen über die Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedländer veröffentlichen. Ich unterstütze den Bundesrat, der verlangt hat, dass die Mitgliedländer, die sich der Veröffentlichung der Berichte über das wirtschaftliche Verhalten und die wirtschaftlichen Indikatoren widersetzen, dazu gezwungen werden, eine Erklärung abzugeben.</p><p>Wichtig ist auch, dass die Öffentlichkeit über die Haltung des Bundesrates zu Themen von besonderer Tragweite informiert wird, sei dies über Pressemitteilungen oder über die Website des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Denkbar wäre auch die Veröffentlichung des Berichtes des Exekutivdirektors unseres Landes sowie eine ausführlichere Information im Rahmen des jährlichen Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik.</p><p>Der IWF hat im Gegensatz zur Weltbank keine systematische, von der Geschäftsleitung unabhängige Evaluationsinstanz. Interne und externe Evaluationen werden nur punktuell durchgeführt.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, sich für die Einrichtung einer von der Geschäftsleitung unabhängigen Evaluations- und Kontrollinstanz einzusetzen. Die Evaluationsmechanismen sollten so transparent wie nur möglich sein. Man sollte auch dafür sorgen, dass die Evaluationsergebnisse in die Politik und die Praxis des IWF einfliessen.</p>
  • <p>Transparenz ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Die intersubjektive Überprüfbarkeit schränkt den Spielraum für Willkür und Misswirtschaft ein. Es ist daher wichtig, dass getroffene Entscheide klar kommuniziert werden, die Umsetzung derselben nachvollziehbar ist und die Ergebnisse überprüfbar sind. Transparenz kennt jedoch auch Grenzen: Transparenz kann, wenn sie zu extensiv ausgelegt wird, Prozesse der Entscheidungsfindung hemmen. Uneingeschränkte Öffentlichkeit beeinträchtigt das Verhalten der in Entscheidungsfindungsprozessen involvierten Akteure und beschränkt deren Handlungsspielraum. Zudem besteht die Gefahr, dass Inhalte zugunsten der Form geopfert werden, was wiederum der Qualität der Diskussionen nicht förderlich ist.</p><p>Trotz dieses Vorbehaltes muss die Forderung nach Transparenz ein permanentes Anliegen bleiben. Die Erfahrungen der Asienkrise haben deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit umfassender über bestehende Risiken in einzelnen Ländern, aber auch über die vom IWF in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern implementierten Programme informiert werden muss.</p><p>Seit Mitte 1998 wurden einige Anstrengungen unternommen, um die Information für Finanzmarktakteure zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die getroffenen Massnahmen haben vorbeugenden Charakter. Sie sollen das Risiko neuer Finanzkrisen verringern. Damit wird die Tätigkeit des IWF wirksamer und auch glaubwürdiger. In diesem Zusammenhang hat der IWF ein Pilotprojekt gestartet, welches auf die freiwillige Publikation der Berichte der Artikel-IV-Konsultationen abzielt. Die Schweiz beteiligt sich an diesem Projekt. Auf dem Internet werden zudem Mitteilungen (Public Information Notices) veröffentlicht. Diese fassen die Beurteilung der Wirtschaftspolitik der Mitgliederländer durch den IWF zusammen und enthalten die wichtigsten Argumente, die bei der Diskussion im IWF-Exekutivrat vorgetragen wurden. Als weitere vertrauensbildende Massnahme ist die Veröffentlichung von Informationen zur Geschäftstätigkeit und Politik des IWF zu sehen. Ferner informiert der IWF ausführlicher über seine finanziellen Ressourcen und seine Liquidität.</p><p>Diese Beispiele sollen illustrieren, dass der IWF sich der Rechenschaftspflicht, die er gegenüber der Öffentlichkeit hat, nicht entziehen will. Die Schweiz wird sich im Exekutivrat - wie sie dies schon in der Vergangenheit getan hat - auch in Zukunft für vermehrte Transparenz einsetzen. </p><p>Die einzelnen Forderungen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die hohe Qualität und die Offenheit der Beratungen im Exekutivrat sind zu einem wesentlichen Teil auf den vertraulichen Charakter dieses Dialogs und der entsprechenden Stimmabgabe zurückzuführen. Was für den IWF gilt, gilt übrigens für viele andere Leitungsgremien internationaler Organisationen, aber auch für alle Regierungskabinette (einschliesslich des Bundesrates). Es wäre illusorisch zu meinen, durch die Schaffung von Öffentlichkeit im Exekutivrat würde die Entscheidungsfindung transparenter. Eine Öffnung würde lediglich dazu führen, dass die Entscheidungsfindung vermehrt in andere Gremien verlagert oder bei informellen Kontakten stattfinden würde. Die Beratungen des Exekutivrates würden dabei zu einem reinen Ritual verkommen. Die Publikationspflicht für Beschlüsse des Exekutivrates sowie für die Stellungnahmen der Exekutivdirektoren ist einer wirkungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit des IWF somit nicht förderlich.</p><p>2. Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, über die im IWF und der Weltbank von der Schweiz verfolgten Ziele und über die zu den einzelnen Sachgeschäften eingenommenen Positionen orientiert zu werden. Der Bundesrat hat denn auch Anstrengungen unternommen, bestehende Informationslücken zu schliessen:</p><p>- Der Bundesrat hat seine Informationskadenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in IWF-Fragen wesentlich erhöht: Der jährliche Aussenwirtschaftsbericht enthält neu ein Kapitel über internationale Finanzfragen und somit auch über den IWF. Im vergangenen Jahr publizierte der Bundesrat ferner die Grundsätze der Schweiz im IWF und den Bericht "Das internationale Finanzsystem und die Position der Schweiz". </p><p>- Anlässlich der Jahresversammlung und der Frühjahrstagung des IWF werden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte über die Themen des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses sowie über die von der Schweiz eingenommenen Positionen informiert.</p><p>- Die Behörden informieren regelmässig die Subkommission "Bretton-Woods-Institutionen" der beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Subkommission wacht darüber, dass die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik bei den schweizerischen Stellungnahmen zuhanden des IWF und der Weltbank eingehalten werden. Sie berät den Bundesrat bei der Mitwirkung der Schweiz in diesen beiden Organisationen und wacht insbesondere darüber, dass sich die Behörden an die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik halten.</p><p>Der berechtigten Forderung nach Transparenz bei den schweizerischen Positionsbezügen wird nach Meinung des Bundesrates bereits heute genügend Rechnung getragen.</p><p>3. Die Schweiz hat sich stets für eine umfassende und effektive Kontrolle der IWF-Aktivitäten eingesetzt. Dem IWF stehen zurzeit die folgenden drei Kontrollinstrumente zur Verfügung:</p><p>- Selbstevaluation durch den IWF-Stab: Das IWF-Management bestimmt in Absprache mit dem Exekutivrat den Untersuchungsgegenstand. Die Untersuchungen sollen sicherstellen, dass der IWF im Rahmen seiner Tätigkeit die Mitglieder gleich behandelt. Das Management bestimmt in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen.</p><p>- Evaluation durch eine interne Kontroll- und Inspektionsinstanz (Office of Internal Audit and Inspection): Auch in diesem Fall wird der Untersuchungsgegenstand vom IWF-Management oft in Absprache mit dem Exekutivrat vorgegeben. Der Schlussbericht geht an das Management, das ihn unverändert an den Exekutivrat zur Diskussion weiterleitet. Das Management entscheidet in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen.</p><p>- Unabhängige Evaluation durch externe Experten: Die Evaluationsgruppe des Exekutivrates (Evaluation Group of Executive Directors) unterbreitet dem Exekutivrat Vorschläge für externe Untersuchungen. Der Exekutivrat entscheidet von Fall zu Fall über die Publikation der Ergebnisse. Entsprechende externe Gutachten über die Bereiche "Enhanced Structural Adjustment Facility", wirtschaftspolitische Überwachung und Forschungstätigkeit des IWF sind bereits gemacht und veröffentlicht worden.</p><p>Zurzeit wird im IWF die Errichtung einer unabhängigen Evaluationsinstanz (Independent Evaluation Office) diskutiert. Diese Instanz unter der Leitung eines Exekutivdirektors würde direkt dem Exekutivrat rapportieren und wäre völlig unabhängig vom IWF-Management. Der Exekutivrat hat am 10. April 2000 die Bildung einer solchen Instanz grundsätzlich gutgeheissen. Die Schweiz, die sich seit Jahren für eine unabhängige Evaluation stark gemacht hat, hat diesen Schritt unterstützt. Die Instanz sollte nach der Klärung der operationellen Einzelheiten noch vor der Herbsttagung der Bretton-Woods-Institutionen errichtet werden. Die Schweiz wird sich für das effektive Funktionieren dieser Evaluationsinstanz und für die transparente Verwendung ihrer Ergebnisse einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates abzulehnen und Punkt 3 des Postulates zu überweisen
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, sich stärker dafür einzusetzen, dass der IWF die Information über seine Tätigkeit weiter verbessert.</p><p>1. Er muss sich dafür einsetzen, dass der Besprechungsplan und die Entscheide des Exekutivrates des IWF wie auch die Stellungnahmen der Mitglieder dieses Rates und des Managements veröffentlicht werden.</p><p>2. Er wird gebeten, das Abstimmungsverfahren und die Stellungnahmen des schweizerischen Exekutivdirektors zu den verschiedenen Geschäften zu publizieren.</p><p>3. Er muss sich auch dafür einsetzen, dass sich die Transparenz verbessert, und zwar indem ein Kontrollsystem eingerichtet wird. Sinnvoll könnten die Einsetzung einer von der Geschäftsleitung unabhängigen Evaluations- und Kontrollinstanz und die Veröffentlichung ihrer Berichte sein.</p>
  • IWF. Verbesserung der Transparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Damit das Risiko von Finanzkrisen verringert werden kann, müssen die Akteure auf den Finanzmärkten u. a. innerhalb nützlicher Frist über vertrauenswürdige und vollständige Angaben verfügen können. Nur so können sie wirksame Investitionsentscheide fällen. Der IWF hat bereits grosse Anstrengungen zur Erhöhung der Transparenz unternommen, namentlich indem er die Öffentlichkeit besser informiert und mehr Evaluationen seiner internen und externen Geschäftsführung publiziert. Die Schweiz ist im Übrigen für die Veröffentlichung der Ergebnisse der Diskussionen im Verwaltungsrat. Trotz dieser Anstrengungen halte ich es für wichtig, dass auch mehr Informationen über den Besprechungsplan und über die Entscheide des Exekutivrates sowie über die Stellungnahmen der einzelnen Ratsmitglieder nach aussen gelangen. Gegenwärtig erscheinen lediglich lückenhafte Pressecommuniqués.</p><p>Als konkrete Massnahme zur Erhöhung der Transparenz der vom IWF ausgeübten Wirtschaftsaufsicht könnte man die Ergebnisse der jährlichen Konsultationen über die Wirtschaftspolitik der einzelnen Mitgliedländer veröffentlichen. Ich unterstütze den Bundesrat, der verlangt hat, dass die Mitgliedländer, die sich der Veröffentlichung der Berichte über das wirtschaftliche Verhalten und die wirtschaftlichen Indikatoren widersetzen, dazu gezwungen werden, eine Erklärung abzugeben.</p><p>Wichtig ist auch, dass die Öffentlichkeit über die Haltung des Bundesrates zu Themen von besonderer Tragweite informiert wird, sei dies über Pressemitteilungen oder über die Website des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Denkbar wäre auch die Veröffentlichung des Berichtes des Exekutivdirektors unseres Landes sowie eine ausführlichere Information im Rahmen des jährlichen Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik.</p><p>Der IWF hat im Gegensatz zur Weltbank keine systematische, von der Geschäftsleitung unabhängige Evaluationsinstanz. Interne und externe Evaluationen werden nur punktuell durchgeführt.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, sich für die Einrichtung einer von der Geschäftsleitung unabhängigen Evaluations- und Kontrollinstanz einzusetzen. Die Evaluationsmechanismen sollten so transparent wie nur möglich sein. Man sollte auch dafür sorgen, dass die Evaluationsergebnisse in die Politik und die Praxis des IWF einfliessen.</p>
    • <p>Transparenz ist ein wichtiges Kontrollinstrument. Die intersubjektive Überprüfbarkeit schränkt den Spielraum für Willkür und Misswirtschaft ein. Es ist daher wichtig, dass getroffene Entscheide klar kommuniziert werden, die Umsetzung derselben nachvollziehbar ist und die Ergebnisse überprüfbar sind. Transparenz kennt jedoch auch Grenzen: Transparenz kann, wenn sie zu extensiv ausgelegt wird, Prozesse der Entscheidungsfindung hemmen. Uneingeschränkte Öffentlichkeit beeinträchtigt das Verhalten der in Entscheidungsfindungsprozessen involvierten Akteure und beschränkt deren Handlungsspielraum. Zudem besteht die Gefahr, dass Inhalte zugunsten der Form geopfert werden, was wiederum der Qualität der Diskussionen nicht förderlich ist.</p><p>Trotz dieses Vorbehaltes muss die Forderung nach Transparenz ein permanentes Anliegen bleiben. Die Erfahrungen der Asienkrise haben deutlich gemacht, dass die Öffentlichkeit umfassender über bestehende Risiken in einzelnen Ländern, aber auch über die vom IWF in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern implementierten Programme informiert werden muss.</p><p>Seit Mitte 1998 wurden einige Anstrengungen unternommen, um die Information für Finanzmarktakteure zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die getroffenen Massnahmen haben vorbeugenden Charakter. Sie sollen das Risiko neuer Finanzkrisen verringern. Damit wird die Tätigkeit des IWF wirksamer und auch glaubwürdiger. In diesem Zusammenhang hat der IWF ein Pilotprojekt gestartet, welches auf die freiwillige Publikation der Berichte der Artikel-IV-Konsultationen abzielt. Die Schweiz beteiligt sich an diesem Projekt. Auf dem Internet werden zudem Mitteilungen (Public Information Notices) veröffentlicht. Diese fassen die Beurteilung der Wirtschaftspolitik der Mitgliederländer durch den IWF zusammen und enthalten die wichtigsten Argumente, die bei der Diskussion im IWF-Exekutivrat vorgetragen wurden. Als weitere vertrauensbildende Massnahme ist die Veröffentlichung von Informationen zur Geschäftstätigkeit und Politik des IWF zu sehen. Ferner informiert der IWF ausführlicher über seine finanziellen Ressourcen und seine Liquidität.</p><p>Diese Beispiele sollen illustrieren, dass der IWF sich der Rechenschaftspflicht, die er gegenüber der Öffentlichkeit hat, nicht entziehen will. Die Schweiz wird sich im Exekutivrat - wie sie dies schon in der Vergangenheit getan hat - auch in Zukunft für vermehrte Transparenz einsetzen. </p><p>Die einzelnen Forderungen lassen sich wie folgt beantworten:</p><p>1. Die hohe Qualität und die Offenheit der Beratungen im Exekutivrat sind zu einem wesentlichen Teil auf den vertraulichen Charakter dieses Dialogs und der entsprechenden Stimmabgabe zurückzuführen. Was für den IWF gilt, gilt übrigens für viele andere Leitungsgremien internationaler Organisationen, aber auch für alle Regierungskabinette (einschliesslich des Bundesrates). Es wäre illusorisch zu meinen, durch die Schaffung von Öffentlichkeit im Exekutivrat würde die Entscheidungsfindung transparenter. Eine Öffnung würde lediglich dazu führen, dass die Entscheidungsfindung vermehrt in andere Gremien verlagert oder bei informellen Kontakten stattfinden würde. Die Beratungen des Exekutivrates würden dabei zu einem reinen Ritual verkommen. Die Publikationspflicht für Beschlüsse des Exekutivrates sowie für die Stellungnahmen der Exekutivdirektoren ist einer wirkungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit des IWF somit nicht förderlich.</p><p>2. Die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, über die im IWF und der Weltbank von der Schweiz verfolgten Ziele und über die zu den einzelnen Sachgeschäften eingenommenen Positionen orientiert zu werden. Der Bundesrat hat denn auch Anstrengungen unternommen, bestehende Informationslücken zu schliessen:</p><p>- Der Bundesrat hat seine Informationskadenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit in IWF-Fragen wesentlich erhöht: Der jährliche Aussenwirtschaftsbericht enthält neu ein Kapitel über internationale Finanzfragen und somit auch über den IWF. Im vergangenen Jahr publizierte der Bundesrat ferner die Grundsätze der Schweiz im IWF und den Bericht "Das internationale Finanzsystem und die Position der Schweiz". </p><p>- Anlässlich der Jahresversammlung und der Frühjahrstagung des IWF werden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte über die Themen des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses sowie über die von der Schweiz eingenommenen Positionen informiert.</p><p>- Die Behörden informieren regelmässig die Subkommission "Bretton-Woods-Institutionen" der beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit. Die Subkommission wacht darüber, dass die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik bei den schweizerischen Stellungnahmen zuhanden des IWF und der Weltbank eingehalten werden. Sie berät den Bundesrat bei der Mitwirkung der Schweiz in diesen beiden Organisationen und wacht insbesondere darüber, dass sich die Behörden an die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik halten.</p><p>Der berechtigten Forderung nach Transparenz bei den schweizerischen Positionsbezügen wird nach Meinung des Bundesrates bereits heute genügend Rechnung getragen.</p><p>3. Die Schweiz hat sich stets für eine umfassende und effektive Kontrolle der IWF-Aktivitäten eingesetzt. Dem IWF stehen zurzeit die folgenden drei Kontrollinstrumente zur Verfügung:</p><p>- Selbstevaluation durch den IWF-Stab: Das IWF-Management bestimmt in Absprache mit dem Exekutivrat den Untersuchungsgegenstand. Die Untersuchungen sollen sicherstellen, dass der IWF im Rahmen seiner Tätigkeit die Mitglieder gleich behandelt. Das Management bestimmt in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen.</p><p>- Evaluation durch eine interne Kontroll- und Inspektionsinstanz (Office of Internal Audit and Inspection): Auch in diesem Fall wird der Untersuchungsgegenstand vom IWF-Management oft in Absprache mit dem Exekutivrat vorgegeben. Der Schlussbericht geht an das Management, das ihn unverändert an den Exekutivrat zur Diskussion weiterleitet. Das Management entscheidet in Rücksprache mit dem Exekutivrat von Fall zu Fall, ob die Ergebnisse publiziert werden sollen.</p><p>- Unabhängige Evaluation durch externe Experten: Die Evaluationsgruppe des Exekutivrates (Evaluation Group of Executive Directors) unterbreitet dem Exekutivrat Vorschläge für externe Untersuchungen. Der Exekutivrat entscheidet von Fall zu Fall über die Publikation der Ergebnisse. Entsprechende externe Gutachten über die Bereiche "Enhanced Structural Adjustment Facility", wirtschaftspolitische Überwachung und Forschungstätigkeit des IWF sind bereits gemacht und veröffentlicht worden.</p><p>Zurzeit wird im IWF die Errichtung einer unabhängigen Evaluationsinstanz (Independent Evaluation Office) diskutiert. Diese Instanz unter der Leitung eines Exekutivdirektors würde direkt dem Exekutivrat rapportieren und wäre völlig unabhängig vom IWF-Management. Der Exekutivrat hat am 10. April 2000 die Bildung einer solchen Instanz grundsätzlich gutgeheissen. Die Schweiz, die sich seit Jahren für eine unabhängige Evaluation stark gemacht hat, hat diesen Schritt unterstützt. Die Instanz sollte nach der Klärung der operationellen Einzelheiten noch vor der Herbsttagung der Bretton-Woods-Institutionen errichtet werden. Die Schweiz wird sich für das effektive Funktionieren dieser Evaluationsinstanz und für die transparente Verwendung ihrer Ergebnisse einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates abzulehnen und Punkt 3 des Postulates zu überweisen
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, sich stärker dafür einzusetzen, dass der IWF die Information über seine Tätigkeit weiter verbessert.</p><p>1. Er muss sich dafür einsetzen, dass der Besprechungsplan und die Entscheide des Exekutivrates des IWF wie auch die Stellungnahmen der Mitglieder dieses Rates und des Managements veröffentlicht werden.</p><p>2. Er wird gebeten, das Abstimmungsverfahren und die Stellungnahmen des schweizerischen Exekutivdirektors zu den verschiedenen Geschäften zu publizieren.</p><p>3. Er muss sich auch dafür einsetzen, dass sich die Transparenz verbessert, und zwar indem ein Kontrollsystem eingerichtet wird. Sinnvoll könnten die Einsetzung einer von der Geschäftsleitung unabhängigen Evaluations- und Kontrollinstanz und die Veröffentlichung ihrer Berichte sein.</p>
    • IWF. Verbesserung der Transparenz

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