Zulassung von Ecolight-Flugzeugen
- ShortId
-
00.3181
- Id
-
20003181
- Updated
-
10.04.2024 10:40
- Language
-
de
- Title
-
Zulassung von Ecolight-Flugzeugen
- AdditionalIndexing
-
Bewilligung;Luftverkehr;Flugzeug
- 1
-
- L05K1804010301, Flugzeug
- L04K18040104, Luftverkehr
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In organisatorischer Hinsicht steht der Aeroclub der Schweiz (AeCS) dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (AAZL) als kompetenter Delegationspartner zur Seite und bietet sowohl in personeller als auch in infrastruktureller Hinsicht Gewähr für die Bewältigung der neu anfallenden Aufgaben.</p><p>Der Aufwand für das BAZL dürfte somit gering ausfallen.</p><p>In umweltpolitischer Hinsicht bieten Ecolight-Flugzeuge im Vergleich zu konventionellen Flugzeugen:</p><p>- eine markante Lärmreduktion;</p><p>- einen bedeutend geringeren Treibstoffverbrauch, Verwendung von bleifreiem Benzin, was einen geringen Schadstoffausstoss zur Folge hat;</p><p>- die Möglichkeit des Antriebs mittels Elektromotoren;</p><p>- eine hohe Substitutionsrate, mit der insgesamt eine günstigere Umweltbilanz erzielt werden kann;</p><p>- die Gefahr einer weiten Verbreitung von Ecolight-Flugzeugen ist nicht zu befürchten, da der Erwerb eines entsprechenden Privatpilotenausweises vorausgesetzt wird.</p><p>Anzumerken bleibt weiter, dass Ecolight-Flugzeuge nur auf Flugplätzen starten und landen dürfen (Flugplatzzwang).</p><p>In rechtlicher Hinsicht sei erwähnt, dass das Luftfahrtgesetz bereits heute grundsätzlich auf die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen vorbereitet ist und somit keine rechtlich relevanten Hindernisse für die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen bestehen.</p><p>Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass Ecolight-Flugzeuge weniger Immissionen und Emissionen als konventionelle Flugzeuge verursachen. Insbesondere entsprechen sie auf Grund ihres technischen Vorsprungs auch dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Vorsorgeprinzip, wonach Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 11 Absatz 2 USG).</p><p>Auf Grund dieser Feststellungen drängt sich die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen zum Verkehr im schweizerischen Luftraum im Sinne des oben erwähnten Vorsorgeprinzips geradezu auf.</p>
- <p>Am 21. März 2000 führte die parlamentarische Gruppe Luftfahrt auf dem Flugplatz Bern-Belpmoos eine Präsentation von Ecolight-Flugzeugen durch.</p><p>Auf Grund der anlässlich dieser Vorführung gewonnenen Erkenntnisse über Ecolight-Flugzeuge wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchem Grund werden Ecolight-Flugzeuge nicht zum Verkehr im schweizerischen Luftraum zugelassen?</p><p>2. Unter welchen Bedingungen würde der Bundesrat Ecolight-Flugzeuge zulassen?</p>
- Zulassung von Ecolight-Flugzeugen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In organisatorischer Hinsicht steht der Aeroclub der Schweiz (AeCS) dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (AAZL) als kompetenter Delegationspartner zur Seite und bietet sowohl in personeller als auch in infrastruktureller Hinsicht Gewähr für die Bewältigung der neu anfallenden Aufgaben.</p><p>Der Aufwand für das BAZL dürfte somit gering ausfallen.</p><p>In umweltpolitischer Hinsicht bieten Ecolight-Flugzeuge im Vergleich zu konventionellen Flugzeugen:</p><p>- eine markante Lärmreduktion;</p><p>- einen bedeutend geringeren Treibstoffverbrauch, Verwendung von bleifreiem Benzin, was einen geringen Schadstoffausstoss zur Folge hat;</p><p>- die Möglichkeit des Antriebs mittels Elektromotoren;</p><p>- eine hohe Substitutionsrate, mit der insgesamt eine günstigere Umweltbilanz erzielt werden kann;</p><p>- die Gefahr einer weiten Verbreitung von Ecolight-Flugzeugen ist nicht zu befürchten, da der Erwerb eines entsprechenden Privatpilotenausweises vorausgesetzt wird.</p><p>Anzumerken bleibt weiter, dass Ecolight-Flugzeuge nur auf Flugplätzen starten und landen dürfen (Flugplatzzwang).</p><p>In rechtlicher Hinsicht sei erwähnt, dass das Luftfahrtgesetz bereits heute grundsätzlich auf die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen vorbereitet ist und somit keine rechtlich relevanten Hindernisse für die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen bestehen.</p><p>Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass Ecolight-Flugzeuge weniger Immissionen und Emissionen als konventionelle Flugzeuge verursachen. Insbesondere entsprechen sie auf Grund ihres technischen Vorsprungs auch dem im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Vorsorgeprinzip, wonach Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 11 Absatz 2 USG).</p><p>Auf Grund dieser Feststellungen drängt sich die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen zum Verkehr im schweizerischen Luftraum im Sinne des oben erwähnten Vorsorgeprinzips geradezu auf.</p>
- <p>Am 21. März 2000 führte die parlamentarische Gruppe Luftfahrt auf dem Flugplatz Bern-Belpmoos eine Präsentation von Ecolight-Flugzeugen durch.</p><p>Auf Grund der anlässlich dieser Vorführung gewonnenen Erkenntnisse über Ecolight-Flugzeuge wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchem Grund werden Ecolight-Flugzeuge nicht zum Verkehr im schweizerischen Luftraum zugelassen?</p><p>2. Unter welchen Bedingungen würde der Bundesrat Ecolight-Flugzeuge zulassen?</p>
- Zulassung von Ecolight-Flugzeugen
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