Mutterschutz und Mischfinanzierung

ShortId
00.3182
Id
20003182
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
Mutterschutz und Mischfinanzierung
AdditionalIndexing
Lohn;Mutterschaftsversicherung;Erwerbsersatzordnung;Frauenarbeit;Mutterschutz
1
  • L04K01040115, Mutterschaftsversicherung
  • L04K01050513, Mutterschutz
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor den beiden Räten sind einige parlamentarische Vorstösse hängig, die Lösungen für das Problem des bezahlten Mutterschaftsurlaubs vorschlagen. Von den Vorstössen, zu denen der Bundesrat bereits Stellung genommen hat, sind in diesem Zusammenhang zwei zu erwähnen: die Motion Spoerry vom 15. Juni 1999 (99.3269, Lücken schliessen beim Mutterschutz) und die Motion Hafner Ursula vom 14. Juni 1999 (99.3255, Mutterschaftsurlaub. Lohnfortzahlung). Die erste will einen vom Arbeitgeber bezahlten Mutterschaftsurlaub von 8 Wochen nach der Niederkunft einführen, die zweite einen solchen von 14 Wochen.</p><p>Bei der Beantwortung der beiden Vorstösse hat der Bundesrat ausgeführt, dass er am Ziel festhält, die geltende, sozialpolitisch ungenügende Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft zu verbessern. Er hat zudem seine Absicht kundgetan, dem Parlament zu Beginn der laufenden Legislaturperiode einen entsprechenden Lösungsentwurf vorzulegen.</p><p>Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, bei der Ausarbeitung dieses Entwurfes auch die Lösungen und Anregungen zu überprüfen, die in der vorliegenden Motion enthalten sind. Dabei zu berücksichtigen ist zudem, dass diese keine fertige Lösung beantragt, sondern dem Bundesrat in Bezug auf die Deckung des Lohnausfalls von der 9. bis zur 14. Woche einen grossen Ermessensspielraum einräumt. Um diesen voll ausschöpfen zu können, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Mutterschutzmodell vorzulegen, das eine 14-wöchige Arbeitsunterbrechung bei Geburt eines Kindes und eine Mischfinanzierung vorsieht: In den vom Arbeitsgesetz vorgesehenen ersten 8 Wochen der Arbeitsunterbrechung würde den erwerbstätigen Frauen der Lohn fortbezahlt; hierzu müsste Artikel 324a des Obligationenrechtes entsprechend geändert werden. In den 6 weiteren Wochen würde den erwerbstätigen Frauen der Lohn über die EO-Kasse bezahlt, der sie einen Lohnbeitrag entrichten. Der Bundesrat kann für die 6 weiteren Wochen gegebenenfalls eine andere Finanzierungsart oder eine andere Aufteilung der Finanzierung vorschlagen.</p>
  • Mutterschutz und Mischfinanzierung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19990429
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor den beiden Räten sind einige parlamentarische Vorstösse hängig, die Lösungen für das Problem des bezahlten Mutterschaftsurlaubs vorschlagen. Von den Vorstössen, zu denen der Bundesrat bereits Stellung genommen hat, sind in diesem Zusammenhang zwei zu erwähnen: die Motion Spoerry vom 15. Juni 1999 (99.3269, Lücken schliessen beim Mutterschutz) und die Motion Hafner Ursula vom 14. Juni 1999 (99.3255, Mutterschaftsurlaub. Lohnfortzahlung). Die erste will einen vom Arbeitgeber bezahlten Mutterschaftsurlaub von 8 Wochen nach der Niederkunft einführen, die zweite einen solchen von 14 Wochen.</p><p>Bei der Beantwortung der beiden Vorstösse hat der Bundesrat ausgeführt, dass er am Ziel festhält, die geltende, sozialpolitisch ungenügende Regelung des Erwerbsausfalls bei Mutterschaft zu verbessern. Er hat zudem seine Absicht kundgetan, dem Parlament zu Beginn der laufenden Legislaturperiode einen entsprechenden Lösungsentwurf vorzulegen.</p><p>Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, bei der Ausarbeitung dieses Entwurfes auch die Lösungen und Anregungen zu überprüfen, die in der vorliegenden Motion enthalten sind. Dabei zu berücksichtigen ist zudem, dass diese keine fertige Lösung beantragt, sondern dem Bundesrat in Bezug auf die Deckung des Lohnausfalls von der 9. bis zur 14. Woche einen grossen Ermessensspielraum einräumt. Um diesen voll ausschöpfen zu können, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Mutterschutzmodell vorzulegen, das eine 14-wöchige Arbeitsunterbrechung bei Geburt eines Kindes und eine Mischfinanzierung vorsieht: In den vom Arbeitsgesetz vorgesehenen ersten 8 Wochen der Arbeitsunterbrechung würde den erwerbstätigen Frauen der Lohn fortbezahlt; hierzu müsste Artikel 324a des Obligationenrechtes entsprechend geändert werden. In den 6 weiteren Wochen würde den erwerbstätigen Frauen der Lohn über die EO-Kasse bezahlt, der sie einen Lohnbeitrag entrichten. Der Bundesrat kann für die 6 weiteren Wochen gegebenenfalls eine andere Finanzierungsart oder eine andere Aufteilung der Finanzierung vorschlagen.</p>
    • Mutterschutz und Mischfinanzierung

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