Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser

ShortId
00.3186
Id
20003186
Updated
25.06.2025 01:47
Language
de
Title
Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser
AdditionalIndexing
Arbeitslose/r;Taggeld;Erwerbsersatzordnung;Arbeitslosenversicherung;Militärdienst;Jugendarbeitslosigkeit
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L04K04020310, Militärdienst
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Siehe Parlamentarische Initiative 99.462 "Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser. Koordination Avig/EO" (Robbiani):</p><p>Nach von der Rechtsprechung mehrfach bestätigten Richtlinien des BWA zu den Artikeln 15 und 85a Avig gelten Versicherte, die sich auf dem Arbeitsmarkt nur für eine beschränkte Zeit zur Verfügung stellen können, als nicht vermittlungsfähig. Dies betrifft vor allem die jungen Leute, die von ihrem Arbeitgeber nach der Lehre nicht weiterbeschäftigt werden, weil ihnen die Rekrutenschule bevorsteht. In der gleichen Situation befinden sich die jungen Leute, die eine militärische Karriere verfolgen, zwischen zwei aufeinander folgenden Diensten. </p><p>In beiden Fällen haben die Betroffenen kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung und damit auf Einkünfte, die den Lohn ersetzen würden.</p><p>Es scheint uns nicht angemessen, dass Versicherte, die an der Arbeitsuche gehindert sind, weil sie in absehbarer Zeit einen Militärdienst leisten müssen, von Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden. Der Widersinn ist um so offensichtlicher, als die Betroffenen einerseits einen Dienst für die Allgemeinheit leisten und andererseits eine Pflicht erfüllen, der sie sich nicht entziehen können.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die heute unbefriedigende Situation der Militärdienstleistenden, die:</p><p>- zwischen Lehr- und Schulabschluss und dem Militärdienst; oder</p><p>- zwischen zwei militärischen Ausbildungskursen;</p><p>keine Entschädigung erhalten, weil sie kein Erwerbseinkommen erzielen, durch Änderung des Avig, der EO oder durch geeignete organisatorische Massnahmen (möglichst nahtloser Übergang von der Rekruten- zur Unteroffiziersschule), zu beheben. </p><p>Zusammen mit der Botschaft zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz, spätestens aber Ende März 2001, hat der Bundesrat Bericht und Antrag zu einem Lösungsvorschlag zu präsentieren.</p>
  • Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19990462
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe Parlamentarische Initiative 99.462 "Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser. Koordination Avig/EO" (Robbiani):</p><p>Nach von der Rechtsprechung mehrfach bestätigten Richtlinien des BWA zu den Artikeln 15 und 85a Avig gelten Versicherte, die sich auf dem Arbeitsmarkt nur für eine beschränkte Zeit zur Verfügung stellen können, als nicht vermittlungsfähig. Dies betrifft vor allem die jungen Leute, die von ihrem Arbeitgeber nach der Lehre nicht weiterbeschäftigt werden, weil ihnen die Rekrutenschule bevorsteht. In der gleichen Situation befinden sich die jungen Leute, die eine militärische Karriere verfolgen, zwischen zwei aufeinander folgenden Diensten. </p><p>In beiden Fällen haben die Betroffenen kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung und damit auf Einkünfte, die den Lohn ersetzen würden.</p><p>Es scheint uns nicht angemessen, dass Versicherte, die an der Arbeitsuche gehindert sind, weil sie in absehbarer Zeit einen Militärdienst leisten müssen, von Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden. Der Widersinn ist um so offensichtlicher, als die Betroffenen einerseits einen Dienst für die Allgemeinheit leisten und andererseits eine Pflicht erfüllen, der sie sich nicht entziehen können.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die heute unbefriedigende Situation der Militärdienstleistenden, die:</p><p>- zwischen Lehr- und Schulabschluss und dem Militärdienst; oder</p><p>- zwischen zwei militärischen Ausbildungskursen;</p><p>keine Entschädigung erhalten, weil sie kein Erwerbseinkommen erzielen, durch Änderung des Avig, der EO oder durch geeignete organisatorische Massnahmen (möglichst nahtloser Übergang von der Rekruten- zur Unteroffiziersschule), zu beheben. </p><p>Zusammen mit der Botschaft zu einem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz, spätestens aber Ende März 2001, hat der Bundesrat Bericht und Antrag zu einem Lösungsvorschlag zu präsentieren.</p>
    • Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser

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