Staatsleitungsreform
- ShortId
-
00.3189
- Id
-
20003189
- Updated
-
25.06.2025 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Staatsleitungsreform
- AdditionalIndexing
-
Regierung;politische Planung;Regierungsreform;institutionelle Reform;Kollegialitätsprinzip
- 1
-
- L05K0807010501, politische Planung
- L05K0802031001, institutionelle Reform
- L04K08060204, Regierungsreform
- L04K08060203, Regierung
- L06K080701010106, Kollegialitätsprinzip
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat sich im vergangenen Jahr mit der Staatsleitungsreform befasst und einen Grundsatzentscheid für eine zweistufige Regierung gefällt (Bundesräte und Fachminister) und gleichzeitig bekräftigt, die Form der Kollegialregierung (ohne Regierungschef) und damit das Kollegialitätsprinzip beibehalten zu wollen. Eine Vorlage für eine Reform der Staatsleitung ist zwar in Aussicht gestellt worden. Das ändert nichts daran, dass dieses Geschäft "seit Jahren vor sich hindümpelt und vom Bundesrat jeweils erst unter Druck aus dem Parlament aufgegriffen wurde" (vgl. "NZZ" Nr.103 vom 4. Mai 2000). Das Parlament muss mit einer verbindlichen Zeitvorgabe sicherstellen, dass die Regierungsreform endlich zu einem Ergebnis gelangt und politische Entscheide getroffen werden.</p>
- <p>Mit der Motion werden zwei Anliegen vorgebracht. Zum einen wird verlangt, dass der Bundesrat die Botschaft zur Staatsleitungsreform dem Parlament bereits bis Ende Juni 2001 unterbreitet. Zum anderen möchte die Motion, dass der Bundesrat dem Parlament verschiedene Varianten für die Staatsleitungsreform vorlegt.</p><p>Nachdem sich der Bundesrat im August 1999 eingehend mit den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens und mit dem weiteren Vorgehen im Bereich der Staatsleitungsreform befasst hat, beschloss er, die Arbeiten auf der Grundlage der Variante 2 der Vernehmlassungsvorlage (zweistufige Regierung) weiterzuführen. Im Oktober 1999 setzte er für die Projektleitung einen Bundesratsausschuss (POL Staatsleitungsreform) ein. Für die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen wurde zudem eine Arbeitsgruppe Staatsleitungsreform eingesetzt.</p><p>An seiner Klausur vom 10. Mai 2000 hat sich der Bundesrat erneut intensiv mit der Staatsleitungsreform auseinandergesetzt. Er hat zuhanden der POL Staatsleitungsreform wichtige Vorgaben definiert, die bei der Konkretisierung verschiedener Optionen für eine zweistufigen Regierung beachtet werden sollen.</p><p>Im Verlaufe dieses Jahres wird sich der Bundesrat wiederholt eingehend mit diesem Thema befassen. Nach seinem Zeitplan wird er bis Ende dieses Jahres die notwendigen Grundsatzentscheide für die Ausgestaltung der zweistufige Regierung treffen. Die Verabschiedung der Botschaft ist für Herbst 2001 vorgesehen.</p><p>Im Januar 2000 führten sowohl die Staatspolitische Kommission des Ständerates als auch diejenige des Nationalrates mit der Vorsteherin des EJPD eine Aussprache über den Stand des Projektes Staatsleitungsreform sowie über das weitere Vorgehen in diesem Bereich. Mit Schreiben vom Februar 2000 haben die beiden Staatspolitischen Kommissionen den Bundesrat ersucht, sie regelmässig über den weiteren Fortgang der Arbeiten im Bereich der Staatsleitungsreform zu informieren. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen. Er kommt diesem Ersuchen gerne nach, zumal aus seiner Sicht die gegenseitige Information gerade auch mit Blick auf die engen Querbezüge sinnvoll ist, die zwischen dem Projekt Staatsleitungsreform und den Arbeiten der Staatspolitischen Kommissionen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes bestehen. Als Vorsitzende der POL Staatsleitungsreform hat die Vorsteherin des EJPD diese Informationsaufgabe übernommen. Eine erste Information über den Stand der Arbeiten sowie über den Zeitplan fand in der ständerätlichen Kommission am 16. Mai und in der nationalrätlichen Kommission am 25./26. Mai 2000 statt.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat gedenkt, die Botschaft zur Staatsleitungsreform im Herbst 2001 zu verabschieden, und er das Parlament regelmässig über den Fortgang der Arbeiten für die Staatsleitungsreform informieren wird, wäre es unverständlich, wenn das Parlament am Termin Ende Juni 2001 festhalten würde. Eine sorgfältige Umsetzung der Grundsatzentscheide von Ende 2000 in Normtexte benötigt ausreichend Zeit. Der Bundesrat möchte sich zudem heute noch nicht festlegen, ob er dem Parlament schliesslich eine Vorlage mit Varianten unterbreiten wird. Erst die weiteren Arbeiten werden zeigen, ob Varianten allenfalls angezeigt sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2001 die versprochene Vorlage zur Staatsleitungsreform mit Varianten zu unterbreiten.</p>
- Staatsleitungsreform
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat sich im vergangenen Jahr mit der Staatsleitungsreform befasst und einen Grundsatzentscheid für eine zweistufige Regierung gefällt (Bundesräte und Fachminister) und gleichzeitig bekräftigt, die Form der Kollegialregierung (ohne Regierungschef) und damit das Kollegialitätsprinzip beibehalten zu wollen. Eine Vorlage für eine Reform der Staatsleitung ist zwar in Aussicht gestellt worden. Das ändert nichts daran, dass dieses Geschäft "seit Jahren vor sich hindümpelt und vom Bundesrat jeweils erst unter Druck aus dem Parlament aufgegriffen wurde" (vgl. "NZZ" Nr.103 vom 4. Mai 2000). Das Parlament muss mit einer verbindlichen Zeitvorgabe sicherstellen, dass die Regierungsreform endlich zu einem Ergebnis gelangt und politische Entscheide getroffen werden.</p>
- <p>Mit der Motion werden zwei Anliegen vorgebracht. Zum einen wird verlangt, dass der Bundesrat die Botschaft zur Staatsleitungsreform dem Parlament bereits bis Ende Juni 2001 unterbreitet. Zum anderen möchte die Motion, dass der Bundesrat dem Parlament verschiedene Varianten für die Staatsleitungsreform vorlegt.</p><p>Nachdem sich der Bundesrat im August 1999 eingehend mit den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens und mit dem weiteren Vorgehen im Bereich der Staatsleitungsreform befasst hat, beschloss er, die Arbeiten auf der Grundlage der Variante 2 der Vernehmlassungsvorlage (zweistufige Regierung) weiterzuführen. Im Oktober 1999 setzte er für die Projektleitung einen Bundesratsausschuss (POL Staatsleitungsreform) ein. Für die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen wurde zudem eine Arbeitsgruppe Staatsleitungsreform eingesetzt.</p><p>An seiner Klausur vom 10. Mai 2000 hat sich der Bundesrat erneut intensiv mit der Staatsleitungsreform auseinandergesetzt. Er hat zuhanden der POL Staatsleitungsreform wichtige Vorgaben definiert, die bei der Konkretisierung verschiedener Optionen für eine zweistufigen Regierung beachtet werden sollen.</p><p>Im Verlaufe dieses Jahres wird sich der Bundesrat wiederholt eingehend mit diesem Thema befassen. Nach seinem Zeitplan wird er bis Ende dieses Jahres die notwendigen Grundsatzentscheide für die Ausgestaltung der zweistufige Regierung treffen. Die Verabschiedung der Botschaft ist für Herbst 2001 vorgesehen.</p><p>Im Januar 2000 führten sowohl die Staatspolitische Kommission des Ständerates als auch diejenige des Nationalrates mit der Vorsteherin des EJPD eine Aussprache über den Stand des Projektes Staatsleitungsreform sowie über das weitere Vorgehen in diesem Bereich. Mit Schreiben vom Februar 2000 haben die beiden Staatspolitischen Kommissionen den Bundesrat ersucht, sie regelmässig über den weiteren Fortgang der Arbeiten im Bereich der Staatsleitungsreform zu informieren. Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen. Er kommt diesem Ersuchen gerne nach, zumal aus seiner Sicht die gegenseitige Information gerade auch mit Blick auf die engen Querbezüge sinnvoll ist, die zwischen dem Projekt Staatsleitungsreform und den Arbeiten der Staatspolitischen Kommissionen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes bestehen. Als Vorsitzende der POL Staatsleitungsreform hat die Vorsteherin des EJPD diese Informationsaufgabe übernommen. Eine erste Information über den Stand der Arbeiten sowie über den Zeitplan fand in der ständerätlichen Kommission am 16. Mai und in der nationalrätlichen Kommission am 25./26. Mai 2000 statt.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat gedenkt, die Botschaft zur Staatsleitungsreform im Herbst 2001 zu verabschieden, und er das Parlament regelmässig über den Fortgang der Arbeiten für die Staatsleitungsreform informieren wird, wäre es unverständlich, wenn das Parlament am Termin Ende Juni 2001 festhalten würde. Eine sorgfältige Umsetzung der Grundsatzentscheide von Ende 2000 in Normtexte benötigt ausreichend Zeit. Der Bundesrat möchte sich zudem heute noch nicht festlegen, ob er dem Parlament schliesslich eine Vorlage mit Varianten unterbreiten wird. Erst die weiteren Arbeiten werden zeigen, ob Varianten allenfalls angezeigt sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2001 die versprochene Vorlage zur Staatsleitungsreform mit Varianten zu unterbreiten.</p>
- Staatsleitungsreform
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