Krankenversicherung. Gesundheitspolitik

ShortId
00.3192
Id
20003192
Updated
25.06.2025 01:43
Language
de
Title
Krankenversicherung. Gesundheitspolitik
AdditionalIndexing
Bericht;Krankenversicherung;Gesundheitspolitik;Gesetzesevaluation
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der jetzige Text im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 (S. 21) kann nicht befriedigen. Zwar wird gesagt, dass die Krankenversicherung "die höchsten Kostensteigerungen von allen Sozialversicherungszweigen aufweisen wird", andererseits soll grundsätzlich "das bestehende System jedoch beibehalten werden".</p><p>Da es heute fraglich erscheint, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit dem bestehenden System grundsätzlich kontrolliert werden kann, werden Überlegungen nicht nur zu einem Umbau im System der Krankenversicherung, sondern auch zu einem zumindest teilweisen Neubau angestellt. Dazu gehören Themen wie Modelle der Spitalfinanzierung (duales versus monistisches System), der Zukunft der staatlichen Grund- und privaten Zusatzversicherung, der Aufhebung des Vertragszwanges usw.</p><p>Konkrete weitere Reformvorhaben werden nicht genannt. Aufgrund der demographischen Perspektiven, der hohen Angebotsdichte sowie des zukünftigen Innovations- und Technologieschubes ist ein aktiveres Vorgehen dringend nötig.</p>
  • <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Rahmen der von der Gesetzgebung vorgeschriebenen Wirkungsanalyse des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bereits eine Anzahl Teilprojekte abgeschlossen worden sind, insbesondere zur Finanzierung, zur Prämienverbilligung und zum Risikoausgleich. Demnächst werden zwei vertiefende Studien zu den Themen Finanzierung und Risikoausgleich sowie eine Studie zum Thema Zusatzversicherungen veröffentlicht. Diese Teilprojekte werden in einen Synthesebericht einfliessen, der für die zweite Jahreshälfte 2001 vorgesehen ist und gut fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Systemwechsels eine gesamthafte Wirkungsbeurteilung des KVG erlauben wird. Die Frage der Notwendigkeit eines Um- oder Neubaus des Krankenversicherungssystems und eines allfälligen gesetzlichen Handlungsbedarfes wird nach Vorliegen dieser Wirkungsanalyse zu beantworten sein. Im Herbst dieses Jahres wird sich das Parlament hingegen mit den in der Motionsbegründung ebenfalls erwähnten Themen der Spitalfinanzierung und des Kontrahierungszwanges befassen können, die der Bundesrat in seiner Botschaft zur 2. KVG-Teilrevision aufgreifen wird. Ferner wird das Parlament zur so genannten Gesundheits-Initiative Stellung nehmen können, welche eine umfassende Reform des heutigen Systems verlangt. Als Diskussionsgrundlage wird hierbei auch die Gesamtschau zum heutigen Stand der KVG-Umsetzung dienen können, die der Bundesrat in seine Botschaft zur Gesundheits-Initiative aufgenommen hat.</p><p>Die Anliegen der Motion werden damit bereits weitgehend erfüllt. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein zusätzlicher Bericht kaum zu neuen Erkenntnissen führen würde.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der Erfahrungen mit dem neuen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) einen Bericht zur Beurteilung der Wirkung des KVG vorzulegen. Zudem enthält dieser Bericht Varianten für den zukünftigen Systemumbau bzw. -ausbau (einschliesslich Modelle der Finanzierung des ambulanten und stationären Bereiches, der Prämienentlastung von privaten Haushalten, der Zukunft der staatlichen Grund- und privaten Zusatzversicherung).</p>
  • Krankenversicherung. Gesundheitspolitik
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der jetzige Text im Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003 (S. 21) kann nicht befriedigen. Zwar wird gesagt, dass die Krankenversicherung "die höchsten Kostensteigerungen von allen Sozialversicherungszweigen aufweisen wird", andererseits soll grundsätzlich "das bestehende System jedoch beibehalten werden".</p><p>Da es heute fraglich erscheint, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit dem bestehenden System grundsätzlich kontrolliert werden kann, werden Überlegungen nicht nur zu einem Umbau im System der Krankenversicherung, sondern auch zu einem zumindest teilweisen Neubau angestellt. Dazu gehören Themen wie Modelle der Spitalfinanzierung (duales versus monistisches System), der Zukunft der staatlichen Grund- und privaten Zusatzversicherung, der Aufhebung des Vertragszwanges usw.</p><p>Konkrete weitere Reformvorhaben werden nicht genannt. Aufgrund der demographischen Perspektiven, der hohen Angebotsdichte sowie des zukünftigen Innovations- und Technologieschubes ist ein aktiveres Vorgehen dringend nötig.</p>
    • <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Rahmen der von der Gesetzgebung vorgeschriebenen Wirkungsanalyse des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bereits eine Anzahl Teilprojekte abgeschlossen worden sind, insbesondere zur Finanzierung, zur Prämienverbilligung und zum Risikoausgleich. Demnächst werden zwei vertiefende Studien zu den Themen Finanzierung und Risikoausgleich sowie eine Studie zum Thema Zusatzversicherungen veröffentlicht. Diese Teilprojekte werden in einen Synthesebericht einfliessen, der für die zweite Jahreshälfte 2001 vorgesehen ist und gut fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Systemwechsels eine gesamthafte Wirkungsbeurteilung des KVG erlauben wird. Die Frage der Notwendigkeit eines Um- oder Neubaus des Krankenversicherungssystems und eines allfälligen gesetzlichen Handlungsbedarfes wird nach Vorliegen dieser Wirkungsanalyse zu beantworten sein. Im Herbst dieses Jahres wird sich das Parlament hingegen mit den in der Motionsbegründung ebenfalls erwähnten Themen der Spitalfinanzierung und des Kontrahierungszwanges befassen können, die der Bundesrat in seiner Botschaft zur 2. KVG-Teilrevision aufgreifen wird. Ferner wird das Parlament zur so genannten Gesundheits-Initiative Stellung nehmen können, welche eine umfassende Reform des heutigen Systems verlangt. Als Diskussionsgrundlage wird hierbei auch die Gesamtschau zum heutigen Stand der KVG-Umsetzung dienen können, die der Bundesrat in seine Botschaft zur Gesundheits-Initiative aufgenommen hat.</p><p>Die Anliegen der Motion werden damit bereits weitgehend erfüllt. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein zusätzlicher Bericht kaum zu neuen Erkenntnissen führen würde.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der Erfahrungen mit dem neuen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) einen Bericht zur Beurteilung der Wirkung des KVG vorzulegen. Zudem enthält dieser Bericht Varianten für den zukünftigen Systemumbau bzw. -ausbau (einschliesslich Modelle der Finanzierung des ambulanten und stationären Bereiches, der Prämienentlastung von privaten Haushalten, der Zukunft der staatlichen Grund- und privaten Zusatzversicherung).</p>
    • Krankenversicherung. Gesundheitspolitik

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