E-Switzerland. Staat als Modellanwender

ShortId
00.3194
Id
20003194
Updated
25.06.2025 01:44
Language
de
Title
E-Switzerland. Staat als Modellanwender
AdditionalIndexing
E-mail;Büroautomation;Infrastruktur der Parlamentsmitglieder;Datenverarbeitung in der Verwaltung
1
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L05K1202020103, E-mail
  • L05K1203010101, Büroautomation
  • L04K08030403, Infrastruktur der Parlamentsmitglieder
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der elektronische Geschäftsverkehr innerhalb der Bundesverwaltung ist weit fortgeschritten. Sämtliche Verwaltungsstellen verfügen über Büroautomation und damit E-Mail sowie Zugriff auf die benötigten Datenbanken. Bereits laufen Ämterkonsultationen in vielen Fällen ausschliesslich auf dem elektronischen Weg. Zudem sind mehrere departementsübergreifende Projekte für die gemeinsame Datennutzung bereits weit fortgeschritten. Zu erwähnen ist z. B. die elektronische Erarbeitung der Rechtsdaten innerhalb der Bundesverwaltung und ihre Publikation namentlich über das so genannte Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen der Bundeskanzlei. Ferner ist ein Projekt im Aufbau begriffen, welches die elektronische Bewirtschaftung sämtlicher Bundesratsgeschäfte umfasst.</p><p>Die Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung, deren konzeptionelle Arbeiten weitgehend abgeschlossen sind und die in die Umsetzungsphase eintritt, verfolgt als eines der Hauptziele die Verbesserung der Interoperabilität und wird damit die Voraussetzung für den flächendeckenden elektronischen Arbeitsprozess schaffen.</p><p>Was das Parlament anbelangt, so ist nicht der Bundesrat, sondern sind die Parlamentsdienste zuständig, den elektronischen Verkehr innerhalb ihrer Dienste und mit Aussenstellen zu fördern. Der Bundesrat ist bereit, hier das seinige beizutragen.</p><p>Allerdings stellt sich die Frage, ob das Bild des so genannten papierlosen Büros realistisch bzw. wünschbar ist. Das Arbeiten am Bildschirm ist bei umfangreicheren Dokumenten viel aufwendiger als das Arbeiten auf Papier. So ist es insbesondere nicht effizient, wenn umfangreichere Papiere, die von verschiedenen verwaltungsinternen Stellen gelesen werden müssen, von diesen je einzeln ausgedruckt statt in der nötigen Anzahl fotokopiert und mit Kurier verteilt werden. Der Wortlaut der Motion, wonach - von begründeten Ausnahmen abgesehen - ab 2003 nur noch elektronisch verkehrt werden soll, setzt daher einen zu wenig elastischen Rahmen für die sich im Übrigen beschleunigt fortsetzende Elektronisierung aller Abläufe.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Spezialkommission, welche die vorliegende Motion eingereicht hat, dass der Staat Modellanwender innerhalb der sich entwickelnden Informationsgesellschaft Schweiz sein soll. Er hat bereits im Februar 1998 eine diesbezügliche Strategie beschlossen und eine interdepartementale Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) beauftragt, die nötigen Konzepte und Aktionspläne zu erstellen und dem Bundesrat jährlich Bericht über den Stand der Arbeiten zu erstatten. Demnächst wird die KIG dem Bundesrat ihren zweiten Bericht mit einer Priorisierung der zahlreichen verschiedenen Projekte unterbreiten.</p><p>Grössere Aussenwirkung und damit Modellcharakter wird ein Schlüsselprojekt auf dem Gebiet des E-Government, das Projekt zur Errichtung eines Guichet virtuel, entfalten. Dieses wird auf dem elektronischen Verkehr innerhalb der Bundesverwaltung aufbauen und strebt den elektronischen Verkehr der Bürgerinnen und Bürger mit staatlichen Stellen auf allen Stufen an. Der Bundesrat will mit diesem Projekt auch Anreize schaffen, dass nicht nur alle - ungeachtet ihres Alters oder ihrer Bildung - einen leichteren Zugang zu staatlichen Stellen finden, sondern ermutigt werden, hierzu auch die neuen technologischen Möglichkeiten einzusetzen. Was die Verbindungen zu den Kantonen anbelangt, hat der Bundesrat mit dem vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation betriebenen gemeinsamen Netz von Bund und Kantonen bereits 1995 eine wichtige Voraussetzung geschaffen.</p><p>Voraussetzung, dass nicht nur ein Austausch von Information stattfinden kann, sondern auch rechtsverbindliche Transaktionen elektronisch getätigt werden können, ist die digitale Signatur. Hier ist der Bundesrat daran, die nötigen rechtlichen Grundlagen für deren volle Anerkennung zu schaffen. Mit der Inkraftsetzung der Verordnung vom 12. April 2000 über Dienste der elektronischen Zertifizierung (Zertifizierungsdienste-Verordnung) hat er zudem bereits die Möglichkeit geschaffen, dass sich Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten offiziell bestätigen lassen können, dass sie sämtliche technischen, administrativen und finanziellen Anforderungen erfüllen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzubereiten, die die Förderung des papierlosen Verkehrs innerhalb der Bundesverwaltung und des Parlaments zum Ziel haben. Ziel ist, dass ab 2003 die Bundesverwaltung und das Parlament generell nur noch elektronischen Verkehr pflegt. Gerechtfertigte Ausnahmen sind zu bestimmen.</p>
  • E-Switzerland. Staat als Modellanwender
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der elektronische Geschäftsverkehr innerhalb der Bundesverwaltung ist weit fortgeschritten. Sämtliche Verwaltungsstellen verfügen über Büroautomation und damit E-Mail sowie Zugriff auf die benötigten Datenbanken. Bereits laufen Ämterkonsultationen in vielen Fällen ausschliesslich auf dem elektronischen Weg. Zudem sind mehrere departementsübergreifende Projekte für die gemeinsame Datennutzung bereits weit fortgeschritten. Zu erwähnen ist z. B. die elektronische Erarbeitung der Rechtsdaten innerhalb der Bundesverwaltung und ihre Publikation namentlich über das so genannte Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen der Bundeskanzlei. Ferner ist ein Projekt im Aufbau begriffen, welches die elektronische Bewirtschaftung sämtlicher Bundesratsgeschäfte umfasst.</p><p>Die Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung, deren konzeptionelle Arbeiten weitgehend abgeschlossen sind und die in die Umsetzungsphase eintritt, verfolgt als eines der Hauptziele die Verbesserung der Interoperabilität und wird damit die Voraussetzung für den flächendeckenden elektronischen Arbeitsprozess schaffen.</p><p>Was das Parlament anbelangt, so ist nicht der Bundesrat, sondern sind die Parlamentsdienste zuständig, den elektronischen Verkehr innerhalb ihrer Dienste und mit Aussenstellen zu fördern. Der Bundesrat ist bereit, hier das seinige beizutragen.</p><p>Allerdings stellt sich die Frage, ob das Bild des so genannten papierlosen Büros realistisch bzw. wünschbar ist. Das Arbeiten am Bildschirm ist bei umfangreicheren Dokumenten viel aufwendiger als das Arbeiten auf Papier. So ist es insbesondere nicht effizient, wenn umfangreichere Papiere, die von verschiedenen verwaltungsinternen Stellen gelesen werden müssen, von diesen je einzeln ausgedruckt statt in der nötigen Anzahl fotokopiert und mit Kurier verteilt werden. Der Wortlaut der Motion, wonach - von begründeten Ausnahmen abgesehen - ab 2003 nur noch elektronisch verkehrt werden soll, setzt daher einen zu wenig elastischen Rahmen für die sich im Übrigen beschleunigt fortsetzende Elektronisierung aller Abläufe.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Spezialkommission, welche die vorliegende Motion eingereicht hat, dass der Staat Modellanwender innerhalb der sich entwickelnden Informationsgesellschaft Schweiz sein soll. Er hat bereits im Februar 1998 eine diesbezügliche Strategie beschlossen und eine interdepartementale Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) beauftragt, die nötigen Konzepte und Aktionspläne zu erstellen und dem Bundesrat jährlich Bericht über den Stand der Arbeiten zu erstatten. Demnächst wird die KIG dem Bundesrat ihren zweiten Bericht mit einer Priorisierung der zahlreichen verschiedenen Projekte unterbreiten.</p><p>Grössere Aussenwirkung und damit Modellcharakter wird ein Schlüsselprojekt auf dem Gebiet des E-Government, das Projekt zur Errichtung eines Guichet virtuel, entfalten. Dieses wird auf dem elektronischen Verkehr innerhalb der Bundesverwaltung aufbauen und strebt den elektronischen Verkehr der Bürgerinnen und Bürger mit staatlichen Stellen auf allen Stufen an. Der Bundesrat will mit diesem Projekt auch Anreize schaffen, dass nicht nur alle - ungeachtet ihres Alters oder ihrer Bildung - einen leichteren Zugang zu staatlichen Stellen finden, sondern ermutigt werden, hierzu auch die neuen technologischen Möglichkeiten einzusetzen. Was die Verbindungen zu den Kantonen anbelangt, hat der Bundesrat mit dem vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation betriebenen gemeinsamen Netz von Bund und Kantonen bereits 1995 eine wichtige Voraussetzung geschaffen.</p><p>Voraussetzung, dass nicht nur ein Austausch von Information stattfinden kann, sondern auch rechtsverbindliche Transaktionen elektronisch getätigt werden können, ist die digitale Signatur. Hier ist der Bundesrat daran, die nötigen rechtlichen Grundlagen für deren volle Anerkennung zu schaffen. Mit der Inkraftsetzung der Verordnung vom 12. April 2000 über Dienste der elektronischen Zertifizierung (Zertifizierungsdienste-Verordnung) hat er zudem bereits die Möglichkeit geschaffen, dass sich Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten offiziell bestätigen lassen können, dass sie sämtliche technischen, administrativen und finanziellen Anforderungen erfüllen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzubereiten, die die Förderung des papierlosen Verkehrs innerhalb der Bundesverwaltung und des Parlaments zum Ziel haben. Ziel ist, dass ab 2003 die Bundesverwaltung und das Parlament generell nur noch elektronischen Verkehr pflegt. Gerechtfertigte Ausnahmen sind zu bestimmen.</p>
    • E-Switzerland. Staat als Modellanwender

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