Vorzeitige Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge

ShortId
00.3199
Id
20003199
Updated
10.04.2024 15:05
Language
de
Title
Vorzeitige Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge
AdditionalIndexing
Sozialabgabe;Arbeitslosenversicherung;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramm 1998 wurde das dritte Lohnbeitragsprozent der Arbeitslosenversicherung (inklusive Erhöhung des Beitragsplafonds) bis Ende 2003 verlängert. Mit diesen Einnahmen sollten einerseits die laufenden Verpflichtungen der Arbeitslosenversicherung gedeckt werden, andererseits bei einem allfälligen Rückgang der Arbeitslosigkeit (und damit auch einem Rückgang der Ausgaben) die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Schulden getilgt werden. An diese Verlängerung waren diverse Massnahmen auf der Ausgabenseite gekoppelt.</p><p>Nachdem die Schulden der Arbeitslosenversicherung Ende 1998 mit 8,8 Milliarden Franken ihren Höchststand erreicht hatten, konnte im Rechnungsjahr 1999 aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt (98 632 Arbeitslose im Jahresdurchschnitt, Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent) eine Milliarde Franken Darlehen an Bund und Kantone zurückbezahlt werden.</p><p>Ausgehend vom aktuellen Finanzplan, welcher auf einer weiteren Verbesserung der arbeitsmarktlichen Situation und Arbeitslosenquoten von 2,0 (2000) bzw. 1,8 Prozent (2001-2003) im Jahresdurchschnitt basiert, würde die Darlehensschuld der Arbeitslosenversicherung Ende 2002 noch 900 Millionen Franken betragen. Die ausserordentlichen Einnahmen aus dem dritten Lohnbeitragsprozent (inklusive Plafondserhöhung) betragen jährlich rund 2,2 Milliarden Franken.</p><p>Budget/Finanzplan der Arbeitslosenversicherung (in Millionen Franken)</p><p>Aufwand: 4219 (2000), 4051 (2001), 3959 (2002), 3894 (2003);</p><p>Ertrag: 6475, 6508, 6534, 6600;</p><p>Resultat: 2256, 2457, 2574, 2706;</p><p>Schulden per 1. Januar: 7800, 5700, 3400, 900;</p><p>Schulden per 31. Dezember: 5700, 3400, 900, 0.</p><p>Das EVD hat im Zusammenhang mit der Motion 98.3525 des Nationalrates (Kommission-NR, 98.059) "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" vom 6. November 1998 einen Zeitplan zur nächsten umfangreichen Revision der Arbeitslosenversicherung (Avig) erarbeitet. Dieser sieht vor, dem Parlament im Winter 2000/01 eine Revisionsvorlage mit einem neuen Finanzierungsmodell mit zwei Lohnbeitragsprozenten zu unterbreiten. Bei einem raschen Ablauf der parlamentarischen Debatten könnten das neue Gesetz und die angepasste Verordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden und somit die im Stabilisierungsprogramm 1998 enthaltenen ausserordentlichen und befristeten Finanzierungsmassnahmen ablösen.</p><p>Der Bundesrat wird das Anliegen der Finanzkommission im Rahmen der Revision des Avig auf das Jahr 2003 einer vertieften Prüfung unterziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Erfreulicherweise konnte die Zahl der Arbeitslosen stark reduziert werden, und sie wird sich weiter verringern. Die Schuld der Arbeitslosenversicherung dürfte bis spätestens Ende 2002 getilgt sein. Das Ziel des im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes verlängerten dritten Lohnprozentes ist erfolgreich erfüllt.</p><p>Der Bundesrat wird darum aufgefordert, die Aufhebung des dritten Lohnprozentes um ein Jahr vorzuziehen und bis spätestens Ende 2002 zu vollziehen.</p>
  • Vorzeitige Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000010
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Bundesgesetzes über das Stabilisierungsprogramm 1998 wurde das dritte Lohnbeitragsprozent der Arbeitslosenversicherung (inklusive Erhöhung des Beitragsplafonds) bis Ende 2003 verlängert. Mit diesen Einnahmen sollten einerseits die laufenden Verpflichtungen der Arbeitslosenversicherung gedeckt werden, andererseits bei einem allfälligen Rückgang der Arbeitslosigkeit (und damit auch einem Rückgang der Ausgaben) die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Schulden getilgt werden. An diese Verlängerung waren diverse Massnahmen auf der Ausgabenseite gekoppelt.</p><p>Nachdem die Schulden der Arbeitslosenversicherung Ende 1998 mit 8,8 Milliarden Franken ihren Höchststand erreicht hatten, konnte im Rechnungsjahr 1999 aufgrund der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt (98 632 Arbeitslose im Jahresdurchschnitt, Arbeitslosenquote von 2,7 Prozent) eine Milliarde Franken Darlehen an Bund und Kantone zurückbezahlt werden.</p><p>Ausgehend vom aktuellen Finanzplan, welcher auf einer weiteren Verbesserung der arbeitsmarktlichen Situation und Arbeitslosenquoten von 2,0 (2000) bzw. 1,8 Prozent (2001-2003) im Jahresdurchschnitt basiert, würde die Darlehensschuld der Arbeitslosenversicherung Ende 2002 noch 900 Millionen Franken betragen. Die ausserordentlichen Einnahmen aus dem dritten Lohnbeitragsprozent (inklusive Plafondserhöhung) betragen jährlich rund 2,2 Milliarden Franken.</p><p>Budget/Finanzplan der Arbeitslosenversicherung (in Millionen Franken)</p><p>Aufwand: 4219 (2000), 4051 (2001), 3959 (2002), 3894 (2003);</p><p>Ertrag: 6475, 6508, 6534, 6600;</p><p>Resultat: 2256, 2457, 2574, 2706;</p><p>Schulden per 1. Januar: 7800, 5700, 3400, 900;</p><p>Schulden per 31. Dezember: 5700, 3400, 900, 0.</p><p>Das EVD hat im Zusammenhang mit der Motion 98.3525 des Nationalrates (Kommission-NR, 98.059) "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" vom 6. November 1998 einen Zeitplan zur nächsten umfangreichen Revision der Arbeitslosenversicherung (Avig) erarbeitet. Dieser sieht vor, dem Parlament im Winter 2000/01 eine Revisionsvorlage mit einem neuen Finanzierungsmodell mit zwei Lohnbeitragsprozenten zu unterbreiten. Bei einem raschen Ablauf der parlamentarischen Debatten könnten das neue Gesetz und die angepasste Verordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden und somit die im Stabilisierungsprogramm 1998 enthaltenen ausserordentlichen und befristeten Finanzierungsmassnahmen ablösen.</p><p>Der Bundesrat wird das Anliegen der Finanzkommission im Rahmen der Revision des Avig auf das Jahr 2003 einer vertieften Prüfung unterziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Erfreulicherweise konnte die Zahl der Arbeitslosen stark reduziert werden, und sie wird sich weiter verringern. Die Schuld der Arbeitslosenversicherung dürfte bis spätestens Ende 2002 getilgt sein. Das Ziel des im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes verlängerten dritten Lohnprozentes ist erfolgreich erfüllt.</p><p>Der Bundesrat wird darum aufgefordert, die Aufhebung des dritten Lohnprozentes um ein Jahr vorzuziehen und bis spätestens Ende 2002 zu vollziehen.</p>
    • Vorzeitige Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge

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