Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen

ShortId
00.3221
Id
20003221
Updated
25.06.2025 01:47
Language
de
Title
Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen
AdditionalIndexing
sexuelle Gewalt;Gewalt;Stellung der Frau;Frau
1
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L05K0107010301, Frau
  • L04K01010207, Gewalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gewalt gegen Frauen verstösst gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Frau und beeinträchtigt oder verhindert die Wahrnehmung dieser Rechte und Freiheiten. Gewalt gegen Frauen ist auch ein Hindernis auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele der Gleichstellung von Frau und Mann gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung.</p><p>Mit der Ratifizierung des Uno-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen, der aktiven Beteiligung der Schweiz an der 4. Weltfrauenkonferenz (Beijing 1995) und an der ausserordentlichen Session der Uno-Generalversammlung vom 5. bis zum 9. Juni 2000 ("Les femmes en l'an 2000. Egalité entre les sexes. Développement et paix pour le XXIe siècle") sowie in der Zusammenarbeit in weiteren internationalen Gremien (Europarat, OSZE) hat der Bundesrat wiederholt sein Engagement für die Gleichstellung von Frau und Mann und bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zum Ausdruck gebracht.</p><p>Im vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplan "Gleichstellung von Frau und Mann" (Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz 1995) werden den Adressatinnen und Adressaten verschiedene Massnahmen gegen die Gewalt gegen Frauen vorgeschlagen. So wird z. B. die Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer von Menschenhandel gefordert. Das EJPD hat bereits einen Fachbereich Menschenhandel eingerichtet. In der Stellungnahme zur Motion Vermot vom 15. März 2000 hat sich der Bundesrat für einen verbesserten Schutz von Opfern des Frauenhandels ausgesprochen und das EJPD beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu dieser Thematik einzusetzen.</p><p>Dem Staat kommt nebst anderen Akteuren die Aufgabe zu, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Der Bundesrat geht mit den Motionären einig, dass diese Anstrengungen intensiviert werden müssen. Welche Massnahmen aber konkret zu ergreifen sind, wird die oben genannte Arbeitsgruppe für die Problematik Menschenhandel erst erarbeiten müssen. Auch in den übrigen unter das Thema Gewalt gegenüber Frauen fallenden Fragen (häusliche Gewalt, gewaltbetroffene Migrantinnen, Koordination und Information der Aktivitäten auf Bundesebene usw.) sind verschiedene Vorgehensweisen möglich, über die heute noch nicht entschieden werden kann. Der Bundesrat beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat trifft Massnahmen, um den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen zu intensivieren.</p>
  • Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20000016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewalt gegen Frauen verstösst gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Frau und beeinträchtigt oder verhindert die Wahrnehmung dieser Rechte und Freiheiten. Gewalt gegen Frauen ist auch ein Hindernis auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele der Gleichstellung von Frau und Mann gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung.</p><p>Mit der Ratifizierung des Uno-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen, der aktiven Beteiligung der Schweiz an der 4. Weltfrauenkonferenz (Beijing 1995) und an der ausserordentlichen Session der Uno-Generalversammlung vom 5. bis zum 9. Juni 2000 ("Les femmes en l'an 2000. Egalité entre les sexes. Développement et paix pour le XXIe siècle") sowie in der Zusammenarbeit in weiteren internationalen Gremien (Europarat, OSZE) hat der Bundesrat wiederholt sein Engagement für die Gleichstellung von Frau und Mann und bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zum Ausdruck gebracht.</p><p>Im vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplan "Gleichstellung von Frau und Mann" (Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz 1995) werden den Adressatinnen und Adressaten verschiedene Massnahmen gegen die Gewalt gegen Frauen vorgeschlagen. So wird z. B. die Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer von Menschenhandel gefordert. Das EJPD hat bereits einen Fachbereich Menschenhandel eingerichtet. In der Stellungnahme zur Motion Vermot vom 15. März 2000 hat sich der Bundesrat für einen verbesserten Schutz von Opfern des Frauenhandels ausgesprochen und das EJPD beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu dieser Thematik einzusetzen.</p><p>Dem Staat kommt nebst anderen Akteuren die Aufgabe zu, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern. Der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Der Bundesrat geht mit den Motionären einig, dass diese Anstrengungen intensiviert werden müssen. Welche Massnahmen aber konkret zu ergreifen sind, wird die oben genannte Arbeitsgruppe für die Problematik Menschenhandel erst erarbeiten müssen. Auch in den übrigen unter das Thema Gewalt gegenüber Frauen fallenden Fragen (häusliche Gewalt, gewaltbetroffene Migrantinnen, Koordination und Information der Aktivitäten auf Bundesebene usw.) sind verschiedene Vorgehensweisen möglich, über die heute noch nicht entschieden werden kann. Der Bundesrat beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat trifft Massnahmen, um den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen zu intensivieren.</p>
    • Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen

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