Gleichstellung von Frau und Mann
- ShortId
-
00.3222
- Id
-
20003222
- Updated
-
25.06.2025 01:45
- Language
-
de
- Title
-
Gleichstellung von Frau und Mann
- AdditionalIndexing
-
Gleichstellung von Mann und Frau;Evaluation
- 1
-
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann sieht die Einsetzung einer Begleitgruppe für die Umsetzung der in der Aktionsplattform vorgeschlagenen Massnahmen und die Durchführung einer regelmässigen Standortbestimmung vor. Die interdepartementale Arbeitsgruppe, die den nationalen Aktionsplan ausgearbeitet hat, bildet dieses Gremium. Sie wird eine regelmässige Standortbestimmung vornehmen; das erste Mal in einem Zeitraum von ein bis drei Jahren. Es wurde bewusst darauf verzichtet, die Zeitabstände genauer zu bestimmen, um der Begleitgruppe zu ermöglichen, diese Aufgabe zu einem geeigneten Zeitpunkt wahrzunehmen. Denn es ist sinnvoll, den verschiedenen Adressatinnen und Adressaten (Bundesrat, Departemente, Bundesverwaltung, Kantone und Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Medien, Nichtregierungsorganisationen usw.) genügend Zeit zu lassen, damit sie die vorgeschlagenen Massnahmen mit Rücksicht auf ihre eigenen Prioritäten und Ressourcen aussuchen und umsetzen können.</p><p>Der Aktionsplan wurde im Juni/Juli 1999 an alle Adressatinnen und Adressaten verschickt. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, erst in der Wintersession 2002 Bericht zu erstatten, damit genügend Zeit bleibt, um Erfahrungen zu sammeln und den Bericht sorgfältig zu redigieren.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt ausserdem, den Bericht inhaltlich grundsätzlich auf die Umsetzung durch die Bundesbehörden zu beschränken. Ein Bericht, welcher die Realisierung der Massnahmen des Aktionsplanes durch alle Adressatinnen und Adressaten umfassen würde, überstiege die zur Verfügung stehenden Mittel.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis zur Wintersession 2001 über die eingeleiteten Massnahmen und den Stand der Umsetzung des Aktionsplanes der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann (Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von 1995 in Beijing und 1999 in Bern) zu berichten.</p>
- Gleichstellung von Frau und Mann
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann sieht die Einsetzung einer Begleitgruppe für die Umsetzung der in der Aktionsplattform vorgeschlagenen Massnahmen und die Durchführung einer regelmässigen Standortbestimmung vor. Die interdepartementale Arbeitsgruppe, die den nationalen Aktionsplan ausgearbeitet hat, bildet dieses Gremium. Sie wird eine regelmässige Standortbestimmung vornehmen; das erste Mal in einem Zeitraum von ein bis drei Jahren. Es wurde bewusst darauf verzichtet, die Zeitabstände genauer zu bestimmen, um der Begleitgruppe zu ermöglichen, diese Aufgabe zu einem geeigneten Zeitpunkt wahrzunehmen. Denn es ist sinnvoll, den verschiedenen Adressatinnen und Adressaten (Bundesrat, Departemente, Bundesverwaltung, Kantone und Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Medien, Nichtregierungsorganisationen usw.) genügend Zeit zu lassen, damit sie die vorgeschlagenen Massnahmen mit Rücksicht auf ihre eigenen Prioritäten und Ressourcen aussuchen und umsetzen können.</p><p>Der Aktionsplan wurde im Juni/Juli 1999 an alle Adressatinnen und Adressaten verschickt. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, erst in der Wintersession 2002 Bericht zu erstatten, damit genügend Zeit bleibt, um Erfahrungen zu sammeln und den Bericht sorgfältig zu redigieren.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt ausserdem, den Bericht inhaltlich grundsätzlich auf die Umsetzung durch die Bundesbehörden zu beschränken. Ein Bericht, welcher die Realisierung der Massnahmen des Aktionsplanes durch alle Adressatinnen und Adressaten umfassen würde, überstiege die zur Verfügung stehenden Mittel.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis zur Wintersession 2001 über die eingeleiteten Massnahmen und den Stand der Umsetzung des Aktionsplanes der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann (Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von 1995 in Beijing und 1999 in Bern) zu berichten.</p>
- Gleichstellung von Frau und Mann
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