Existenzsicherndes Grundeinkommen
- ShortId
-
00.3224
- Id
-
20003224
- Updated
-
25.06.2025 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Existenzsicherndes Grundeinkommen
- AdditionalIndexing
-
soziale Ungleichheit;Einkommensverteilung;Zwei-Drittel-Gesellschaft;Existenzminimum
- 1
-
- L04K01040204, Existenzminimum
- L05K0109010401, Zwei-Drittel-Gesellschaft
- L05K0704050205, Einkommensverteilung
- L04K01090106, soziale Ungleichheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wurde schon mehrmals eingeladen, verschiedene Formen eines garantierten Mindesteinkommens zu prüfen. Er ist dieser Aufforderung insbesondere im Rahmen des Dreisäulenberichtes nachgekommen (EDI, "Bericht zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge", BSV, 1995). Das damalige Fazit hat noch immer Geltung: Keines der untersuchten Modelle bietet eine Alternative, die dem bestehenden System vorzuziehen wäre. </p><p>Dieses Fazit fand in einer späteren Studie der Verwaltung Bestätigung (IDA-Fiso 2 Folgearbeiten: "Zur Effizienz von Sozialversicherungen und Grundsicherungsmodellen", BSV, 1998). Auf Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates wurde die Effizienz von Sozialversicherungen und Grundsicherungsmodellen untersucht. Der Bericht evaluiert die Systeme, welche vorsehen, die Sozialversicherungen zu ersetzen (negative Einkommenssteuer, Sozialdividende), auf ihre Effektivität (Fähigkeit, die Ziele der wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Integration zu erreichen) und ihre (mikro- und makro-) ökonomische und administrative Effizienz.</p><p>Diese Systeme sichern zwar ein Ressourcenminimum. Um finanziell tragbar zu bleiben, muss ihr Niveau jedoch sehr tief angesetzt werden, d. h. bedeutend unter jenem der Versicherungsleistungen, die auf die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zielen. Die wesentliche Kritik an diesen auf finanziellen Leistungen beruhenden Systemen richtet sich ausserdem gegen die fehlende Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Integration (im Gegensatz beispielsweise zu den Massnahmen der IV oder der Arbeitslosenversicherung). Es wird zudem befürchtet, dass solche Systeme Verzerrungen in Bezug auf die Arbeitsbereitschaft nach sich ziehen, indem sie die Erwerbstätigkeit weniger attraktiv machen. Die administrativen Vereinfachungen aufgrund der Einführung einer voraussetzungslosen Sozialdividende kommen indes bei der negativen Einkommenssteuer nicht unmittelbar zum Tragen, da eine rasche und häufige Neubewertung der steuerlichen Situation der Bezüger vorgenommen werden muss. Schliesslich sind Akzeptanz und Legitimität eines Systems, das sich ganz und gar vom bewährten (Sozial-)Versicherungsprinzip abwendet, fraglich.</p><p>Die Evaluation der Grundsicherungsmodelle liess keine entscheidenden Vorteile gegenüber dem bestehenden System erkennen. Der Bundesrat sieht somit keine Notwendigkeit, weitere Prüfungen vorzunehmen. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 45 "Probleme des Sozialstaates" ist indes eine wissenschaftliche Untersuchung dieser Modelle vorgesehen. </p><p>Was die Modelle anbelangt, welche auf eine Ergänzung und nicht auf ein Ersetzen der Sozialversicherungen zielen (Ergänzungsleistungen, bedarfsabhängige Wiedereingliederungsleistungen), schliesst der Bundesrat eine mögliche Prüfung nicht von vornherein aus. Allerdings würde es sich dabei um eine auf bestimmte Anwendungen beschränkte und nicht um eine allgemeine Prüfung handeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Bericht vorzulegen, der die sozialen und ökonomischen Auswirkungen verschiedener Modelle eines existenzsichernden Grundeinkommens (negative Einkommenssteuer, garantiertes Minimaleinkommen, GME, existenzsichernde Ergänzungsleistungen usw.) darlegt und aufzeigt, inwieweit sie geeignet sind, den wachsenden Disparitäten in der Gesellschaft entgegenzuwirken.</p>
- Existenzsicherndes Grundeinkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat wurde schon mehrmals eingeladen, verschiedene Formen eines garantierten Mindesteinkommens zu prüfen. Er ist dieser Aufforderung insbesondere im Rahmen des Dreisäulenberichtes nachgekommen (EDI, "Bericht zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Dreisäulenkonzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge", BSV, 1995). Das damalige Fazit hat noch immer Geltung: Keines der untersuchten Modelle bietet eine Alternative, die dem bestehenden System vorzuziehen wäre. </p><p>Dieses Fazit fand in einer späteren Studie der Verwaltung Bestätigung (IDA-Fiso 2 Folgearbeiten: "Zur Effizienz von Sozialversicherungen und Grundsicherungsmodellen", BSV, 1998). Auf Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates wurde die Effizienz von Sozialversicherungen und Grundsicherungsmodellen untersucht. Der Bericht evaluiert die Systeme, welche vorsehen, die Sozialversicherungen zu ersetzen (negative Einkommenssteuer, Sozialdividende), auf ihre Effektivität (Fähigkeit, die Ziele der wirtschaftlichen, beruflichen und sozialen Integration zu erreichen) und ihre (mikro- und makro-) ökonomische und administrative Effizienz.</p><p>Diese Systeme sichern zwar ein Ressourcenminimum. Um finanziell tragbar zu bleiben, muss ihr Niveau jedoch sehr tief angesetzt werden, d. h. bedeutend unter jenem der Versicherungsleistungen, die auf die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zielen. Die wesentliche Kritik an diesen auf finanziellen Leistungen beruhenden Systemen richtet sich ausserdem gegen die fehlende Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Integration (im Gegensatz beispielsweise zu den Massnahmen der IV oder der Arbeitslosenversicherung). Es wird zudem befürchtet, dass solche Systeme Verzerrungen in Bezug auf die Arbeitsbereitschaft nach sich ziehen, indem sie die Erwerbstätigkeit weniger attraktiv machen. Die administrativen Vereinfachungen aufgrund der Einführung einer voraussetzungslosen Sozialdividende kommen indes bei der negativen Einkommenssteuer nicht unmittelbar zum Tragen, da eine rasche und häufige Neubewertung der steuerlichen Situation der Bezüger vorgenommen werden muss. Schliesslich sind Akzeptanz und Legitimität eines Systems, das sich ganz und gar vom bewährten (Sozial-)Versicherungsprinzip abwendet, fraglich.</p><p>Die Evaluation der Grundsicherungsmodelle liess keine entscheidenden Vorteile gegenüber dem bestehenden System erkennen. Der Bundesrat sieht somit keine Notwendigkeit, weitere Prüfungen vorzunehmen. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 45 "Probleme des Sozialstaates" ist indes eine wissenschaftliche Untersuchung dieser Modelle vorgesehen. </p><p>Was die Modelle anbelangt, welche auf eine Ergänzung und nicht auf ein Ersetzen der Sozialversicherungen zielen (Ergänzungsleistungen, bedarfsabhängige Wiedereingliederungsleistungen), schliesst der Bundesrat eine mögliche Prüfung nicht von vornherein aus. Allerdings würde es sich dabei um eine auf bestimmte Anwendungen beschränkte und nicht um eine allgemeine Prüfung handeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Bericht vorzulegen, der die sozialen und ökonomischen Auswirkungen verschiedener Modelle eines existenzsichernden Grundeinkommens (negative Einkommenssteuer, garantiertes Minimaleinkommen, GME, existenzsichernde Ergänzungsleistungen usw.) darlegt und aufzeigt, inwieweit sie geeignet sind, den wachsenden Disparitäten in der Gesellschaft entgegenzuwirken.</p>
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