Stärkung der Familien mit Kindern
- ShortId
-
00.3231
- Id
-
20003231
- Updated
-
25.06.2025 01:46
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der Familien mit Kindern
- AdditionalIndexing
-
Schutz der Familie;Kind;Familienpolitik;Alleinerziehende/r;kinderreiche Familie
- 1
-
- L05K0103030401, Schutz der Familie
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01030307, kinderreiche Familie
- L04K01030303, Alleinerziehende/r
- L05K0107010205, Kind
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zentrum der familienpolitischen Massnahmen steht immer das Kind. Eines der Hauptziele der Familienpolitik liegt im teilweisen Ausgleich der Kinderkosten. Alle entsprechenden Massnahmen sind grundsätzlich für alle Kinder und Familien und unabhängig von der Familienform vorgesehen.</p><p>Zur Frage der Familienbesteuerung hat der Bundesrat am 17. Mai 2000 eine Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer eröffnet. Aufgrund der bundesrätlichen Vorschläge sollen Ehepaare und Familien um jährlich insgesamt 1,3 Milliarden Franken entlastet werden. Eine der zur Diskussion gestellten Varianten sieht im Übrigen eine gänzlich zivilstandsunabhängige Ausgestaltung des Steuersystems vor.</p><p>Die Belastung der Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen durch die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist zum Teil tatsächlich sehr hoch. Eine Entlastung dieser Familien hat vorerst über die von den Kantonen durchgeführte Prämienverbilligung zu erfolgen. Ein Schritt in die von der Motion angestrebte Richtung ist bereits durch die erste Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung erfolgt, und der Bundesrat wird die weitere Entwicklung der Prämienbelastung - vor allem auch der Familien - im Auge behalten. Die Krankenkassen können bereits die Prämien für Kinder reduzieren und das Bundesamt für Sozialversicherung wird inskünftig unterschiedlich reduzierte Prämien je nach Anzahl der Kinder pro Familie zulassen.</p><p>Die Familienzulagen sind für die Landwirtschaft bundesrechtlich geregelt. Ausserhalb der Landwirtschaft haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Kantonen und teilweise auch Selbstständigerwerbende Anspruch auf Familienzulagen. Die Höhe der Kinderzulagen ist sehr unterschiedlich. Sie variiert je nach Kanton für das erste Kind zwischen 140 und 210 Franken pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder in Ausbildung werden zum Teil erheblich höhere Ansätze ausgerichtet, die bis zu 378 Franken gehen. </p><p>Betreffend einer Regelung der Familienzulagen auf Bundesebene stehen heute zwei Vorschläge zur Diskussion. Aufgrund der Parlamentarischen Initiative Fankhauser (91.411) verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 20. November 1998 einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Familienzulagen, welches eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Monat vorsieht. Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Finanzausgleich wurde ebenfalls eine Bundeslösung für die Familienzulagen zur Diskussion gestellt, welche von einem Mindestansatz von 175 Franken ausgeht. </p><p>Der Schutz der Mutterschaft ist in verschiedenen Erlassen geregelt und weist immer noch Lücken auf. Zur Unterstützung von Müttern in wirtschaftlich prekären Verhältnissen kennen elf Kantone Bedarfsleistungen. In weiteren Kantonen bestehen Bestrebungen, solche Leistungen einzuführen. Im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline (99.405) wird vom Parlament entschieden werden, ob ein bundesrechtlicher Anspruch auf solche Leistungen eingeführt werden soll. Bei der Beantwortung verschiedener Vorstösse, die im Nachgang zur Ablehnung der Mutterschaftsversicherung im letzten Jahr eingereicht wurden, hat der Bundesrat erklärt, dass er die geltende Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft als sozialpolitisch ungenügend erachte und diese gesetzgeberisch korrigiert werden müsse. Er wird dem Parlament, wie das in den Regierungsrichtlinien in Aussicht gestellt ist, einen entsprechenden Lösungsvorschlag unterbreiten.</p><p>Einrichtungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern gehören als Element der Sozialpolitik zum Aufgabenbereich von Kantonen und Gemeinden. Infolge der Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline (00.403) wird sich das Parlament zur Frage einer gesetzlichen Grundlage zur Unterstützung der Gemeinden durch den Bund äussern können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung von Familien mit Kindern unabhängig von deren Zivilstand zu verbessern - dies insbesondere durch geeignete Massnahmen in der Steuerpolitik, Entlastungen bei der Krankenversicherung, Kinder- und Ausbildungszulagen, den Schutz der Mutterschaft und den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung.</p>
- Stärkung der Familien mit Kindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Zentrum der familienpolitischen Massnahmen steht immer das Kind. Eines der Hauptziele der Familienpolitik liegt im teilweisen Ausgleich der Kinderkosten. Alle entsprechenden Massnahmen sind grundsätzlich für alle Kinder und Familien und unabhängig von der Familienform vorgesehen.</p><p>Zur Frage der Familienbesteuerung hat der Bundesrat am 17. Mai 2000 eine Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer eröffnet. Aufgrund der bundesrätlichen Vorschläge sollen Ehepaare und Familien um jährlich insgesamt 1,3 Milliarden Franken entlastet werden. Eine der zur Diskussion gestellten Varianten sieht im Übrigen eine gänzlich zivilstandsunabhängige Ausgestaltung des Steuersystems vor.</p><p>Die Belastung der Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen durch die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist zum Teil tatsächlich sehr hoch. Eine Entlastung dieser Familien hat vorerst über die von den Kantonen durchgeführte Prämienverbilligung zu erfolgen. Ein Schritt in die von der Motion angestrebte Richtung ist bereits durch die erste Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung erfolgt, und der Bundesrat wird die weitere Entwicklung der Prämienbelastung - vor allem auch der Familien - im Auge behalten. Die Krankenkassen können bereits die Prämien für Kinder reduzieren und das Bundesamt für Sozialversicherung wird inskünftig unterschiedlich reduzierte Prämien je nach Anzahl der Kinder pro Familie zulassen.</p><p>Die Familienzulagen sind für die Landwirtschaft bundesrechtlich geregelt. Ausserhalb der Landwirtschaft haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Kantonen und teilweise auch Selbstständigerwerbende Anspruch auf Familienzulagen. Die Höhe der Kinderzulagen ist sehr unterschiedlich. Sie variiert je nach Kanton für das erste Kind zwischen 140 und 210 Franken pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder in Ausbildung werden zum Teil erheblich höhere Ansätze ausgerichtet, die bis zu 378 Franken gehen. </p><p>Betreffend einer Regelung der Familienzulagen auf Bundesebene stehen heute zwei Vorschläge zur Diskussion. Aufgrund der Parlamentarischen Initiative Fankhauser (91.411) verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates am 20. November 1998 einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Familienzulagen, welches eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken pro Monat vorsieht. Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Finanzausgleich wurde ebenfalls eine Bundeslösung für die Familienzulagen zur Diskussion gestellt, welche von einem Mindestansatz von 175 Franken ausgeht. </p><p>Der Schutz der Mutterschaft ist in verschiedenen Erlassen geregelt und weist immer noch Lücken auf. Zur Unterstützung von Müttern in wirtschaftlich prekären Verhältnissen kennen elf Kantone Bedarfsleistungen. In weiteren Kantonen bestehen Bestrebungen, solche Leistungen einzuführen. Im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline (99.405) wird vom Parlament entschieden werden, ob ein bundesrechtlicher Anspruch auf solche Leistungen eingeführt werden soll. Bei der Beantwortung verschiedener Vorstösse, die im Nachgang zur Ablehnung der Mutterschaftsversicherung im letzten Jahr eingereicht wurden, hat der Bundesrat erklärt, dass er die geltende Regelung des Erwerbsausfalles bei Mutterschaft als sozialpolitisch ungenügend erachte und diese gesetzgeberisch korrigiert werden müsse. Er wird dem Parlament, wie das in den Regierungsrichtlinien in Aussicht gestellt ist, einen entsprechenden Lösungsvorschlag unterbreiten.</p><p>Einrichtungen für die familienergänzende Betreuung von Kindern gehören als Element der Sozialpolitik zum Aufgabenbereich von Kantonen und Gemeinden. Infolge der Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline (00.403) wird sich das Parlament zur Frage einer gesetzlichen Grundlage zur Unterstützung der Gemeinden durch den Bund äussern können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung von Familien mit Kindern unabhängig von deren Zivilstand zu verbessern - dies insbesondere durch geeignete Massnahmen in der Steuerpolitik, Entlastungen bei der Krankenversicherung, Kinder- und Ausbildungszulagen, den Schutz der Mutterschaft und den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung.</p>
- Stärkung der Familien mit Kindern
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