Stabilisierung des Ausländeranteils
- ShortId
-
00.3232
- Id
-
20003232
- Updated
-
25.06.2025 01:47
- Language
-
de
- Title
-
Stabilisierung des Ausländeranteils
- AdditionalIndexing
-
Kontrolle der Zuwanderungen;Ausländerpolitik;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Kolonisierungswanderung
- 1
-
- L04K01080308, Kolonisierungswanderung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L03K010802, Ausländerpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In verschiedenen Regionen der Schweiz und in der Bevölkerung ist die Angst vor einer Überfremdung virulent vorhanden, und unterschwellig sind immer wieder fremdenfeindliche Tendenzen spürbar. Nachdem nun die bilateralen Verträge angenommen worden sind und da eine schrittweise Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten folgen wird, muss die Politik der "offenen Scheunentore" gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen und Einwanderern aus Drittstaaten endlich aufgegeben werden. Nur so kann der Ausländeranteil in der Schweiz, welcher zu den höchsten Europas zählt, stabilisiert und die schleichende Ausländerfeindlichkeit in Schranken gehalten werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Zahl der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich nur über restriktive Zulassungsbestimmungen für Neueinreisende beeinflusst werden sollte. Anderenfalls müssten bereits integrierte Familien und Einzelpersonen weg- oder ausgewiesen werden, die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind.</p><p>Bereits seit 1991 gilt der Grundsatz, dass eine Rekrutierung ausserhalb der EU- und Efta-Staaten grundsätzlich nur noch möglich ist, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handelt und besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Bis zum Jahr 1998 waren Ausnahmen für gewisse Herkunftsländer wie die USA, Kanada und Australien möglich. Im Hinblick auf die Saisonniers aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien wurden, in erster Linie auf Wunsch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, grosszügige Übergangsfristen gewährt.</p><p>Voraussichtlich noch vor der Sommerpause wird der Bundesrat ein neues Ausländergesetz in die Vernehmlassung geben. Es wird weitestgehend nur noch für Drittausländer ausserhalb der EU und der Efta gelten, nachdem nun bezüglich des Personenverkehrs mit den EU-Mitgliedstaaten durch das bilaterale Abkommen eine klare Ausgangslage besteht und eine Ausdehnung dieses Abkommens auf die Efta-Staaten geplant ist. Erwerbstätige Drittausländer sollen für die Zulassung besonders hohe Qualifikationskriterien erfüllen. Daneben ist geplant, den Vorrang der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine zahlenmässige Beschränkung der Zulassungen sowie eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen weiterzuführen. Ausschlaggebend sind die langfristigen beruflichen und sozialen Integrationschancen und die gesamtwirtschaftlichen Interessen. Ausgenommen von diesen Grundsätzen ist die Zulassung aus humanitären Gründen, im Rahmen des Familiennachzuges oder zur Aus- und Weiterbildung. Im Übrigen soll das neue Gesetz neue, griffige Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen enthalten.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass durch die Migration eine ausgeglichene demographische und soziale Entwicklung der Schweiz nicht beeinträchtigt werden darf. Er strebt ein ausgewogenes Verhältniss zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung an. Dieses Verhältnis bezieht sich auf die Gesamtheit von gesellschaftlichen, bevölkerungspolitischen, wirtschaftlichen, kulturellen und umweltbezogenen Elementen; es lässt sich am Grad der gelebten und wahrgenommenen Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land beurteilen. Nach Auffassung des Bundesrates wäre ein ausgewogenes Verhältnis dann nicht mehr gegeben, wenn Integrationsfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Integrationsmöglichkeiten bei der ausländischen Bevölkerung nicht mehr vorhanden wären oder von den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich infrage gestellt würden. In diesem Sinn ist er bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dass bei der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer nicht nur die Zulassung geregelt wird, sondern trotz Freizügigkeit im Personenverkehr im Rahmen der bilateralen Verträge auch eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht wird.</p>
- Stabilisierung des Ausländeranteils
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In verschiedenen Regionen der Schweiz und in der Bevölkerung ist die Angst vor einer Überfremdung virulent vorhanden, und unterschwellig sind immer wieder fremdenfeindliche Tendenzen spürbar. Nachdem nun die bilateralen Verträge angenommen worden sind und da eine schrittweise Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten folgen wird, muss die Politik der "offenen Scheunentore" gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen und Einwanderern aus Drittstaaten endlich aufgegeben werden. Nur so kann der Ausländeranteil in der Schweiz, welcher zu den höchsten Europas zählt, stabilisiert und die schleichende Ausländerfeindlichkeit in Schranken gehalten werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Zahl der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich nur über restriktive Zulassungsbestimmungen für Neueinreisende beeinflusst werden sollte. Anderenfalls müssten bereits integrierte Familien und Einzelpersonen weg- oder ausgewiesen werden, die im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sind.</p><p>Bereits seit 1991 gilt der Grundsatz, dass eine Rekrutierung ausserhalb der EU- und Efta-Staaten grundsätzlich nur noch möglich ist, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handelt und besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Bis zum Jahr 1998 waren Ausnahmen für gewisse Herkunftsländer wie die USA, Kanada und Australien möglich. Im Hinblick auf die Saisonniers aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien wurden, in erster Linie auf Wunsch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, grosszügige Übergangsfristen gewährt.</p><p>Voraussichtlich noch vor der Sommerpause wird der Bundesrat ein neues Ausländergesetz in die Vernehmlassung geben. Es wird weitestgehend nur noch für Drittausländer ausserhalb der EU und der Efta gelten, nachdem nun bezüglich des Personenverkehrs mit den EU-Mitgliedstaaten durch das bilaterale Abkommen eine klare Ausgangslage besteht und eine Ausdehnung dieses Abkommens auf die Efta-Staaten geplant ist. Erwerbstätige Drittausländer sollen für die Zulassung besonders hohe Qualifikationskriterien erfüllen. Daneben ist geplant, den Vorrang der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine zahlenmässige Beschränkung der Zulassungen sowie eine Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen weiterzuführen. Ausschlaggebend sind die langfristigen beruflichen und sozialen Integrationschancen und die gesamtwirtschaftlichen Interessen. Ausgenommen von diesen Grundsätzen ist die Zulassung aus humanitären Gründen, im Rahmen des Familiennachzuges oder zur Aus- und Weiterbildung. Im Übrigen soll das neue Gesetz neue, griffige Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen enthalten.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass durch die Migration eine ausgeglichene demographische und soziale Entwicklung der Schweiz nicht beeinträchtigt werden darf. Er strebt ein ausgewogenes Verhältniss zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung an. Dieses Verhältnis bezieht sich auf die Gesamtheit von gesellschaftlichen, bevölkerungspolitischen, wirtschaftlichen, kulturellen und umweltbezogenen Elementen; es lässt sich am Grad der gelebten und wahrgenommenen Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Land beurteilen. Nach Auffassung des Bundesrates wäre ein ausgewogenes Verhältnis dann nicht mehr gegeben, wenn Integrationsfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Integrationsmöglichkeiten bei der ausländischen Bevölkerung nicht mehr vorhanden wären oder von den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich infrage gestellt würden. In diesem Sinn ist er bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dass bei der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer nicht nur die Zulassung geregelt wird, sondern trotz Freizügigkeit im Personenverkehr im Rahmen der bilateralen Verträge auch eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht wird.</p>
- Stabilisierung des Ausländeranteils
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