2000 Franken für 2000
- ShortId
-
00.3234
- Id
-
20003234
- Updated
-
10.04.2024 09:07
- Language
-
de
- Title
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2000 Franken für 2000
- AdditionalIndexing
-
Langzeitarbeitslosigkeit;Arbeitslose/r;Versicherungsleistung;Goldreserve;soziale Unterstützung;Entschädigung;Arbeitslosenversicherung;Nationalbank
- 1
-
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K0507020201, Entschädigung
- L03K010404, soziale Unterstützung
- L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L06K110101030101, Goldreserve
- L04K11030103, Nationalbank
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 1991 haben - mit Ausnahme des Jahres 1995 - die aus den Lohnprozenten stammenden Einnahmen der Arbeitslosenversicherung nicht ausgereicht, die laufenden Verpflichtungen zu decken, weshalb der Fonds der Arbeitslosenversicherung seit 1992 Schulden aufweist. Diese betragen zurzeit knapp 8 Milliarden Franken. Um die bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden tilgen zu können, hat der Gesetzgeber anlässlich der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschlossen, sowohl den Beitragssatz als auch die beitragspflichtige Lohnsumme zu erhöhen. Diese ausserordentlichen Massnahmen wurden im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 bis längstens Ende 2003 verlängert. Diese Gesetzesbestimmung sieht jedoch eine Zweckgebundenheit der Mittel vor: Die aufgrund der ausserordentlichen Massnahmen resultierenden Einnahmen müssen zur Tilgung der Schulden sowie für die im Gesetz vorgesehenen laufenden Ausgaben der Arbeitslosenversicherung verwendet werden. Für zusätzliche Leistungen bietet somit die Bestimmung von Artikel 4a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes keine gesetzliche Grundlage.</p><p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes wurden vorwiegend Massnahmen auf der Einnahmenseite beschlossen. Die Leistungen an die Versicherten blieben mit Ausnahme derjenigen für Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, unverändert, und zwar sowohl in Bezug auf die Höhe als auch in Bezug auf die Dauer. Von Erwerbslosen, die Leistungen von "der heute stark reduzierten Arbeitslosenversicherung" beziehen, wie dies im Petitionstext festgehalten wird, kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Es muss Folgendes festgehalten werden: Selbst wenn der Fonds der Arbeitslosenversicherung keine Defizite mehr aufweisen würde, könnte eine Ausrichtung von 2000 Franken für 2000 nicht aus den Einnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, denn für eine solche Finanzierungsmöglichkeit besteht keine gesetzliche Grundlage. Hinzu kommt, dass die aus den Lohnprozenten stammenden Einnahmen im Sinne des Gesetzes zweckgebunden zu verwenden sind.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 hat der Bundesrat zudem den Auftrag erhalten, bis zum Winter 2000 eine Vorlage für eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzubereiten mit dem Ziel, dass nur noch 2 Lohnprozente für die Arbeitslosenversicherung erhoben werden müssen. Aufgrund dieser Vorgabe, die Arbeitslosenversicherung zukünftig mit lediglich 2 Lohnprozenten zu finanzieren, dürfte es kaum möglich sein, einen Leistungsausbau vorzunehmen und eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die es ermöglichen würde, solche von der Petition vorgesehenen Leistungen auszurichten.</p><p>Als zweite mögliche Finanzierungsquelle haben die Petenten die von der Schweizerischen Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven vorgeschlagen. Diese betragen insgesamt 1300 Tonnen Gold, was bei einem Goldpreis von 13 000 Franken pro Kilogramm knapp 17 Milliarden Franken entspricht. 500 Tonnen bzw. rund 6,5 Milliarden Franken möchte der Bundesrat als Grundkapital für die Stiftung solidarische Schweiz heranziehen. Die Verwendung der restlichen 800 Tonnen bzw. rund 10,4 Milliarden Franken ist noch offen und wird gegenwärtig diskutiert. Bei einem Realzins von 3 Prozent würden auf diesem restlichen Vermögen jährliche Erträge in der Höhe von rund 300 Millionen Franken anfallen. Der Bundesrat möchte diese Mittel nach den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Finanzpolitik sparsam, wirtschaftlich sinnvoll und mit hohem Wirkungsgrad einsetzen. Der Bundesrat hat beschlossen, dieses Jahr eine Vernehmlassung zur Verwendungsfrage durchzuführen.</p><p>Die Finanzierung einer Prämie an Arbeitslose und Ausgesteuerte über die Goldreserven kommt auch im Jahre 2000, wie dies die Petition als Möglichkeit vorsieht, in zeitlicher Hinsicht nicht in Frage: Die Schweizerische Nationalbank hat erst in diesem Frühling - nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel - mit Goldverkäufen beginnen können. Die Goldverkäufe werden sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken, und jährliche Erträge in der Höhe von 300 Millionen Franken werden erst anfallen, wenn alle Goldreserven in ertragreichere Anlagen umgeschichtet worden sind. Zudem muss für jeden Verwendungsvorschlag, welcher vom verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel für die Nationalbankgewinne abweicht, eine neue Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Die von der Petition für die Prämien an Arbeitslose und Ausgesteuerte benötigten Mittel werden daher im Jahr 2000 noch nicht verfügbar sein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Anliegen der Petition 00.2011 wohlwollend zu prüfen und den eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Antrag zu stellen.</p>
- 2000 Franken für 2000
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit 1991 haben - mit Ausnahme des Jahres 1995 - die aus den Lohnprozenten stammenden Einnahmen der Arbeitslosenversicherung nicht ausgereicht, die laufenden Verpflichtungen zu decken, weshalb der Fonds der Arbeitslosenversicherung seit 1992 Schulden aufweist. Diese betragen zurzeit knapp 8 Milliarden Franken. Um die bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden tilgen zu können, hat der Gesetzgeber anlässlich der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beschlossen, sowohl den Beitragssatz als auch die beitragspflichtige Lohnsumme zu erhöhen. Diese ausserordentlichen Massnahmen wurden im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 bis längstens Ende 2003 verlängert. Diese Gesetzesbestimmung sieht jedoch eine Zweckgebundenheit der Mittel vor: Die aufgrund der ausserordentlichen Massnahmen resultierenden Einnahmen müssen zur Tilgung der Schulden sowie für die im Gesetz vorgesehenen laufenden Ausgaben der Arbeitslosenversicherung verwendet werden. Für zusätzliche Leistungen bietet somit die Bestimmung von Artikel 4a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes keine gesetzliche Grundlage.</p><p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes wurden vorwiegend Massnahmen auf der Einnahmenseite beschlossen. Die Leistungen an die Versicherten blieben mit Ausnahme derjenigen für Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, unverändert, und zwar sowohl in Bezug auf die Höhe als auch in Bezug auf die Dauer. Von Erwerbslosen, die Leistungen von "der heute stark reduzierten Arbeitslosenversicherung" beziehen, wie dies im Petitionstext festgehalten wird, kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Es muss Folgendes festgehalten werden: Selbst wenn der Fonds der Arbeitslosenversicherung keine Defizite mehr aufweisen würde, könnte eine Ausrichtung von 2000 Franken für 2000 nicht aus den Einnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert werden, denn für eine solche Finanzierungsmöglichkeit besteht keine gesetzliche Grundlage. Hinzu kommt, dass die aus den Lohnprozenten stammenden Einnahmen im Sinne des Gesetzes zweckgebunden zu verwenden sind.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 hat der Bundesrat zudem den Auftrag erhalten, bis zum Winter 2000 eine Vorlage für eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzubereiten mit dem Ziel, dass nur noch 2 Lohnprozente für die Arbeitslosenversicherung erhoben werden müssen. Aufgrund dieser Vorgabe, die Arbeitslosenversicherung zukünftig mit lediglich 2 Lohnprozenten zu finanzieren, dürfte es kaum möglich sein, einen Leistungsausbau vorzunehmen und eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die es ermöglichen würde, solche von der Petition vorgesehenen Leistungen auszurichten.</p><p>Als zweite mögliche Finanzierungsquelle haben die Petenten die von der Schweizerischen Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven vorgeschlagen. Diese betragen insgesamt 1300 Tonnen Gold, was bei einem Goldpreis von 13 000 Franken pro Kilogramm knapp 17 Milliarden Franken entspricht. 500 Tonnen bzw. rund 6,5 Milliarden Franken möchte der Bundesrat als Grundkapital für die Stiftung solidarische Schweiz heranziehen. Die Verwendung der restlichen 800 Tonnen bzw. rund 10,4 Milliarden Franken ist noch offen und wird gegenwärtig diskutiert. Bei einem Realzins von 3 Prozent würden auf diesem restlichen Vermögen jährliche Erträge in der Höhe von rund 300 Millionen Franken anfallen. Der Bundesrat möchte diese Mittel nach den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Finanzpolitik sparsam, wirtschaftlich sinnvoll und mit hohem Wirkungsgrad einsetzen. Der Bundesrat hat beschlossen, dieses Jahr eine Vernehmlassung zur Verwendungsfrage durchzuführen.</p><p>Die Finanzierung einer Prämie an Arbeitslose und Ausgesteuerte über die Goldreserven kommt auch im Jahre 2000, wie dies die Petition als Möglichkeit vorsieht, in zeitlicher Hinsicht nicht in Frage: Die Schweizerische Nationalbank hat erst in diesem Frühling - nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel - mit Goldverkäufen beginnen können. Die Goldverkäufe werden sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken, und jährliche Erträge in der Höhe von 300 Millionen Franken werden erst anfallen, wenn alle Goldreserven in ertragreichere Anlagen umgeschichtet worden sind. Zudem muss für jeden Verwendungsvorschlag, welcher vom verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel für die Nationalbankgewinne abweicht, eine neue Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Die von der Petition für die Prämien an Arbeitslose und Ausgesteuerte benötigten Mittel werden daher im Jahr 2000 noch nicht verfügbar sein.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Anliegen der Petition 00.2011 wohlwollend zu prüfen und den eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Antrag zu stellen.</p>
- 2000 Franken für 2000
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