Schaffung eines zivilen Katastrophenhilfekorps

ShortId
00.3241
Id
20003241
Updated
10.04.2024 12:22
Language
de
Title
Schaffung eines zivilen Katastrophenhilfekorps
AdditionalIndexing
Katastrophenhilfe;Zivildienst;Schweizerisches Katastrophenhilfekorps;waffenloser Dienst
1
  • L06K080409010101, Schweizerisches Katastrophenhilfekorps
  • L04K10010702, Katastrophenhilfe
  • L05K0402031008, waffenloser Dienst
  • L04K04020301, Zivildienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Statt nach immer neuen Aufgaben für die Armee zu suchen, sollten wir uns besser überlegen, wie die Zeit, die die Jugend der Gesellschaft schuldet, mit anderen Betätigungen gefüllt werden kann.</p><p>Derzeit beteiligt sich die Schweiz nur in bescheidenem Umfang an Massnahmen zur Friedenserhaltung. Den Bürgerinnen und Bürgern genügt dies bei weitem nicht. Im Übrigen überträgt das VBS den Soldaten Aufgaben, die sehr viel effektiver von Zivilisten erfüllt werden könnten. Aus diesem Grund schlagen wir die Schaffung eines eigentlichen zivilen Katastrophenhilfekorps vor, das in der Lage ist, in sehr kurzer Zeit einsatzbereit zu sein und umfangreiche Einheiten an jeden beliebigen Ort der Welt zu verlegen. Ein solches Korps würde keine Kosten verursachen, da die für Unterhalt und Einsätze nötigen Geldmittel direkt vom aktuellen Militärbudget abgezogen würden. Wir könnten uns vorstellen, dass sich die Anfangsdotierung auf 25 Prozent des Militärbudgets belaufen würde.</p><p>Jeder Bürger im wehrdienstpflichtigen Alter könnte diese Möglichkeit als Ersatz für den Militärdienst in Betracht ziehen. Der Verpflichtungszeitraum wäre der gleiche wie beim Militärdienst. Ausländer, die seit fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, könnten sich ebenfalls daran beteiligen und würden dann auf Wunsch automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten.</p><p>Ein solches Korps manifestierte nach aussen, dass die Schweiz durchaus solidarisch zu handeln versteht. Ausserdem wäre für viele Jugendliche ein derartiger Dienst an der Gesellschaft motivierender als der Militärdienst.</p>
  • <p>1. Die Motion verlangt die Neuschaffung eines "wirklichen" zivilen schweizerischen Katastrophenhilfekorps.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein solches Korps bereits existiert. Es wurde 1973 gestützt auf eine vom nachmaligen Bundesrat Kurt Furgler 1967 eingereichte Motion geschaffen. Seit dem Erlass des Bundesgesetzes von 1976 über die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gehört das SKH zur humanitären Hilfe des Bundes, die Teil der heutigen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ist und damit zum EDA gehört. Das bestehende Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) ist ein Milizkorps, dem heute rund 1500 Personen angehören. Die Korpsangehörigen werden in humanitäre Einsätze geschickt, die vor allem für die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung als Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens und zur Linderung von Leiden beitragen. Im Rahmen der humanitären Hilfe des Bundes ist das SKH ein weltweit rasch und gezielt einsetzbares Mittel der schweizerischen Aussenpolitik. 1999 haben 574 Korpsangehörige weltweit rund 40 000 Einsatztage geleistet.</p><p>Das SKH geniesst im In- und Ausland hohes Ansehen. Es erfüllt die ihm zugewiesene Aufgabe vollumfänglich. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, innerhalb des EDA ein zweites ziviles Katastrophenhilfekorps für zusätzliche zivile Einsätze im Ausland zu schaffen.</p><p>2. Gemäss dem Text der Motion sollte das neugeschaffene Korps die Personen umfassen, die der Gesellschaft anders als durch Militärdienstleistung dienen möchten.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Hilfeleistungen der humanitären Hilfe des Bundes und des SKH nach den Bedürfnissen im Einsatzland richten, gezielt kurzfristig erfolgen und mit hoher Professionalität sowie in Respektierung der lokalen Gegebenheiten und unter Miteinbezug der einheimischen Bevölkerung durchgeführt werden. Entsprechend erfolgt die Bewerbung ins SKH zwar freiwillig; die Aufnahme ist jedoch das Ergebnis eines strengen Selektionsverfahrens, das nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Qualifikationen umfasst. Die Korpsangehörigen absolvieren zudem ein intensives Aus- und Weiterbildungsprogramm, mit dem sichergestellt wird, dass sie den hohen Anforderungen genügen, die im Einsatz als Einzelpersonen oder im kleinen Team an sie gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat keine Veranlassung, diese strengen Anforderungen aufzuweichen oder durch unterschiedliche Zugangswege zu verwässern. Er ist gewillt, für die Erbringung der humanitären Hilfe des Bundes an den eigenen bisherigen guten Erfahrungen festzuhalten und die Hilfeleistung mit Korpsangehörigen auch in Zukunft nicht nach personellen Mitteln auszurichten, zu deren Einsatz er aufgrund ihres blossen Vorhandenseins und ohne Berücksichtigung ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikationen gezwungen wäre.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein eigentliches schweizerisches Katastrophenhilfekorps zu schaffen. Dieses Korps hätte gänzlich zivilen Charakter und bestünde aus denjenigen Personen, die der Gesellschaft auf andere Weise nützlich sein möchten als mit einem Dienst an der Waffe. Es unterstünde nicht dem VBS, sondern dem EDA. Der Verpflichtungszeitraum entspräche dem der Soldaten.</p>
  • Schaffung eines zivilen Katastrophenhilfekorps
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Statt nach immer neuen Aufgaben für die Armee zu suchen, sollten wir uns besser überlegen, wie die Zeit, die die Jugend der Gesellschaft schuldet, mit anderen Betätigungen gefüllt werden kann.</p><p>Derzeit beteiligt sich die Schweiz nur in bescheidenem Umfang an Massnahmen zur Friedenserhaltung. Den Bürgerinnen und Bürgern genügt dies bei weitem nicht. Im Übrigen überträgt das VBS den Soldaten Aufgaben, die sehr viel effektiver von Zivilisten erfüllt werden könnten. Aus diesem Grund schlagen wir die Schaffung eines eigentlichen zivilen Katastrophenhilfekorps vor, das in der Lage ist, in sehr kurzer Zeit einsatzbereit zu sein und umfangreiche Einheiten an jeden beliebigen Ort der Welt zu verlegen. Ein solches Korps würde keine Kosten verursachen, da die für Unterhalt und Einsätze nötigen Geldmittel direkt vom aktuellen Militärbudget abgezogen würden. Wir könnten uns vorstellen, dass sich die Anfangsdotierung auf 25 Prozent des Militärbudgets belaufen würde.</p><p>Jeder Bürger im wehrdienstpflichtigen Alter könnte diese Möglichkeit als Ersatz für den Militärdienst in Betracht ziehen. Der Verpflichtungszeitraum wäre der gleiche wie beim Militärdienst. Ausländer, die seit fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, könnten sich ebenfalls daran beteiligen und würden dann auf Wunsch automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten.</p><p>Ein solches Korps manifestierte nach aussen, dass die Schweiz durchaus solidarisch zu handeln versteht. Ausserdem wäre für viele Jugendliche ein derartiger Dienst an der Gesellschaft motivierender als der Militärdienst.</p>
    • <p>1. Die Motion verlangt die Neuschaffung eines "wirklichen" zivilen schweizerischen Katastrophenhilfekorps.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein solches Korps bereits existiert. Es wurde 1973 gestützt auf eine vom nachmaligen Bundesrat Kurt Furgler 1967 eingereichte Motion geschaffen. Seit dem Erlass des Bundesgesetzes von 1976 über die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gehört das SKH zur humanitären Hilfe des Bundes, die Teil der heutigen Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ist und damit zum EDA gehört. Das bestehende Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) ist ein Milizkorps, dem heute rund 1500 Personen angehören. Die Korpsangehörigen werden in humanitäre Einsätze geschickt, die vor allem für die von Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten heimgesuchte Bevölkerung als Vorbeugungs- und Nothilfemassnahmen zur Erhaltung gefährdeten menschlichen Lebens und zur Linderung von Leiden beitragen. Im Rahmen der humanitären Hilfe des Bundes ist das SKH ein weltweit rasch und gezielt einsetzbares Mittel der schweizerischen Aussenpolitik. 1999 haben 574 Korpsangehörige weltweit rund 40 000 Einsatztage geleistet.</p><p>Das SKH geniesst im In- und Ausland hohes Ansehen. Es erfüllt die ihm zugewiesene Aufgabe vollumfänglich. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, innerhalb des EDA ein zweites ziviles Katastrophenhilfekorps für zusätzliche zivile Einsätze im Ausland zu schaffen.</p><p>2. Gemäss dem Text der Motion sollte das neugeschaffene Korps die Personen umfassen, die der Gesellschaft anders als durch Militärdienstleistung dienen möchten.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Hilfeleistungen der humanitären Hilfe des Bundes und des SKH nach den Bedürfnissen im Einsatzland richten, gezielt kurzfristig erfolgen und mit hoher Professionalität sowie in Respektierung der lokalen Gegebenheiten und unter Miteinbezug der einheimischen Bevölkerung durchgeführt werden. Entsprechend erfolgt die Bewerbung ins SKH zwar freiwillig; die Aufnahme ist jedoch das Ergebnis eines strengen Selektionsverfahrens, das nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Qualifikationen umfasst. Die Korpsangehörigen absolvieren zudem ein intensives Aus- und Weiterbildungsprogramm, mit dem sichergestellt wird, dass sie den hohen Anforderungen genügen, die im Einsatz als Einzelpersonen oder im kleinen Team an sie gestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat keine Veranlassung, diese strengen Anforderungen aufzuweichen oder durch unterschiedliche Zugangswege zu verwässern. Er ist gewillt, für die Erbringung der humanitären Hilfe des Bundes an den eigenen bisherigen guten Erfahrungen festzuhalten und die Hilfeleistung mit Korpsangehörigen auch in Zukunft nicht nach personellen Mitteln auszurichten, zu deren Einsatz er aufgrund ihres blossen Vorhandenseins und ohne Berücksichtigung ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikationen gezwungen wäre.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein eigentliches schweizerisches Katastrophenhilfekorps zu schaffen. Dieses Korps hätte gänzlich zivilen Charakter und bestünde aus denjenigen Personen, die der Gesellschaft auf andere Weise nützlich sein möchten als mit einem Dienst an der Waffe. Es unterstünde nicht dem VBS, sondern dem EDA. Der Verpflichtungszeitraum entspräche dem der Soldaten.</p>
    • Schaffung eines zivilen Katastrophenhilfekorps

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