Völkermord in Armenien. Anerkennung durch die Schweiz

ShortId
00.3245
Id
20003245
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
Völkermord in Armenien. Anerkennung durch die Schweiz
AdditionalIndexing
Armenien-Frage;Armenien;Verbrechen gegen die Menschlichkeit
1
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L04K03030102, Armenien
  • L05K0401020101, Armenien-Frage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Fankhauser vom 24. März 1995, "Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern" (95.3186), und die Motion Ziegler vom 11. Juni 1998, "Völkermord an den Armeniern" (98.3251), nahm der Bundesrat klar und deutlich zu den tragischen Ereignissen Stellung, welche die Geschichte des armenischen Volkes prägen. Der Bundesrat erinnert an seine Verurteilung der tragischen Geschehnisse, insbesondere der im Verlauf der Revolten und Kriege zwischen 1894 und 1922 - und speziell im Jahre 1915 - erfolgten Massendeportationen und Massaker grossen Ausmasses, die das Ende des Ottomanischen Weltreiches kennzeichneten. Diese Vorkommnisse führten nämlich zum Tod einer ausserordentlichen Anzahl von Armenierinnen und Armeniern (je nach Quelle zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Menschen).</p><p>Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Akteure der internationalen Gemeinschaft zu den Ereignissen von 1915 Stellung genommen haben. Er ist auch darüber informiert, dass 51 Delegierte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 24. April 1998 eine Deklaration betreffend diese Ereignisse unterzeichnet haben. In dieser Erklärung, welche nur die Delegierten verpflichtete, führten diese aus, dass der 24. April 1915 den Auftakt darstellte für die Realisierung des Planes zur Ausrottung der im Ottomanischen Reich lebenden Armenier. Sie gedachten am Jahrestag an dieses Ereignis, das als erster Genozid des 20. Jahrhunderts bezeichnet wird, und insbesondere an die armenischen Opfer dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Auf staatlicher Ebene haben einzig nationale Parlamente die Initiative ergriffen, den armenischen Völkermord anzuerkennen. Letztmalig erfolgte diese Anerkennung am 29. Mai 1998 durch die französische Nationalversammlung.</p><p>Angesichts der Schaffung der internationalen Tribunale für Ex-Jugoslawien und Rwanda sowie der Annahme des Status des Internationalen Strafgerichtshofes vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass Tragödien, wie jene des 20. Jahrhunderts, in Zukunft vermehrt Gegenstand von Untersuchungen internationaler Strafgerichtsorgane sein werden, dies mit dem Ziel, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse und namentlich der diversen parlamentarischen Interventionen beabsichtigt der Bundesrat, die Instrumente für den Beitritt zum Internationalen Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes frühestmöglich zu hinterlegen. Dies wird anlässlich des Milleniumsgipfels in New York geschehen, der vom 5. bis 8. September 2000 stattfinden wird. Durch den Beitritt zu diesem Abkommen schliesst die Schweiz insofern eine Lücke, als sie die Grundlage erhält, um bei der Verfolgung von Völkermord auf internationaler Ebene kooperieren zu können. Auf nationaler Ebene wird zudem der Schutz von Opfern bewaffneter Konflikte verbessert.</p><p>Der Bundesrat plant ferner, das im Juli 1998 in Rom verabschiedete Statut des Internationalen Strafgerichtshofes zu ratifizieren. Am 5. Juni 2000 beauftragte er das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit der Durchführung einer entsprechenden Vernehmlassung. Durch die Ratifizierung des Statuts akzeptiert jeder Mitgliedstaat die Verpflichtung, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile anzuerkennen. Dem Gerichtshof wird die Zuständigkeit für besonders schwere, die gesamte internationale Gemeinschaft betreffende Verbrechen übertragen. Hierbei handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord. Die Schaffung eines universellen und ständigen Strafgerichtshofes wird seit Jahrzehnten erwartet. Dieser Gerichtshof soll dazu beitragen, der unannehmbaren Straflosigkeit, von der die Täter dieser Verbrechen sehr oft profitieren, ein Ende zu setzen. Seine Gründung stellt einen wesentlichen Beitrag zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit dar.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, nach dem Beispiel anderer europäischer Staaten den Völkermord in Armenien von 1915 öffentlich anzuerkennen.</p><p>Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges fordert das armenische Volk auf der ganzen Welt immer häufiger, dass seine Tragödie von 1915 international anerkannt wird. 1987 trat das Europäische Parlament für diese Anerkennung ein, 1998 die Parlamentarische Versammlung des Europarates.</p><p>Auch in der Schweiz lebt eine armenische Bevölkerungsgemeinschaft, die sich im Bewusstsein ihrer Kultur in religiösen Gemeinden und solidarischen Vereinen zusammengeschlossen hat.</p><p>Die Schweiz sollte mit Blick auf die Geschichte und das geltende Recht den Völkermord in Armenien anerkennen. Sie würde sich dadurch der Wahrung der Menschenrechte und der universellen Werte tief verpflichtet zeigen und angesichts der immer häufiger auftretenden Ablehnungstendenzen den unbeschreibbaren Charakter der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Erinnerung rufen.</p>
  • Völkermord in Armenien. Anerkennung durch die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Fankhauser vom 24. März 1995, "Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern" (95.3186), und die Motion Ziegler vom 11. Juni 1998, "Völkermord an den Armeniern" (98.3251), nahm der Bundesrat klar und deutlich zu den tragischen Ereignissen Stellung, welche die Geschichte des armenischen Volkes prägen. Der Bundesrat erinnert an seine Verurteilung der tragischen Geschehnisse, insbesondere der im Verlauf der Revolten und Kriege zwischen 1894 und 1922 - und speziell im Jahre 1915 - erfolgten Massendeportationen und Massaker grossen Ausmasses, die das Ende des Ottomanischen Weltreiches kennzeichneten. Diese Vorkommnisse führten nämlich zum Tod einer ausserordentlichen Anzahl von Armenierinnen und Armeniern (je nach Quelle zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Menschen).</p><p>Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass verschiedene Akteure der internationalen Gemeinschaft zu den Ereignissen von 1915 Stellung genommen haben. Er ist auch darüber informiert, dass 51 Delegierte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 24. April 1998 eine Deklaration betreffend diese Ereignisse unterzeichnet haben. In dieser Erklärung, welche nur die Delegierten verpflichtete, führten diese aus, dass der 24. April 1915 den Auftakt darstellte für die Realisierung des Planes zur Ausrottung der im Ottomanischen Reich lebenden Armenier. Sie gedachten am Jahrestag an dieses Ereignis, das als erster Genozid des 20. Jahrhunderts bezeichnet wird, und insbesondere an die armenischen Opfer dieses Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Auf staatlicher Ebene haben einzig nationale Parlamente die Initiative ergriffen, den armenischen Völkermord anzuerkennen. Letztmalig erfolgte diese Anerkennung am 29. Mai 1998 durch die französische Nationalversammlung.</p><p>Angesichts der Schaffung der internationalen Tribunale für Ex-Jugoslawien und Rwanda sowie der Annahme des Status des Internationalen Strafgerichtshofes vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass Tragödien, wie jene des 20. Jahrhunderts, in Zukunft vermehrt Gegenstand von Untersuchungen internationaler Strafgerichtsorgane sein werden, dies mit dem Ziel, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse und namentlich der diversen parlamentarischen Interventionen beabsichtigt der Bundesrat, die Instrumente für den Beitritt zum Internationalen Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes frühestmöglich zu hinterlegen. Dies wird anlässlich des Milleniumsgipfels in New York geschehen, der vom 5. bis 8. September 2000 stattfinden wird. Durch den Beitritt zu diesem Abkommen schliesst die Schweiz insofern eine Lücke, als sie die Grundlage erhält, um bei der Verfolgung von Völkermord auf internationaler Ebene kooperieren zu können. Auf nationaler Ebene wird zudem der Schutz von Opfern bewaffneter Konflikte verbessert.</p><p>Der Bundesrat plant ferner, das im Juli 1998 in Rom verabschiedete Statut des Internationalen Strafgerichtshofes zu ratifizieren. Am 5. Juni 2000 beauftragte er das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit der Durchführung einer entsprechenden Vernehmlassung. Durch die Ratifizierung des Statuts akzeptiert jeder Mitgliedstaat die Verpflichtung, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten und dessen Urteile anzuerkennen. Dem Gerichtshof wird die Zuständigkeit für besonders schwere, die gesamte internationale Gemeinschaft betreffende Verbrechen übertragen. Hierbei handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord. Die Schaffung eines universellen und ständigen Strafgerichtshofes wird seit Jahrzehnten erwartet. Dieser Gerichtshof soll dazu beitragen, der unannehmbaren Straflosigkeit, von der die Täter dieser Verbrechen sehr oft profitieren, ein Ende zu setzen. Seine Gründung stellt einen wesentlichen Beitrag zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit dar.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, nach dem Beispiel anderer europäischer Staaten den Völkermord in Armenien von 1915 öffentlich anzuerkennen.</p><p>Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges fordert das armenische Volk auf der ganzen Welt immer häufiger, dass seine Tragödie von 1915 international anerkannt wird. 1987 trat das Europäische Parlament für diese Anerkennung ein, 1998 die Parlamentarische Versammlung des Europarates.</p><p>Auch in der Schweiz lebt eine armenische Bevölkerungsgemeinschaft, die sich im Bewusstsein ihrer Kultur in religiösen Gemeinden und solidarischen Vereinen zusammengeschlossen hat.</p><p>Die Schweiz sollte mit Blick auf die Geschichte und das geltende Recht den Völkermord in Armenien anerkennen. Sie würde sich dadurch der Wahrung der Menschenrechte und der universellen Werte tief verpflichtet zeigen und angesichts der immer häufiger auftretenden Ablehnungstendenzen den unbeschreibbaren Charakter der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Erinnerung rufen.</p>
    • Völkermord in Armenien. Anerkennung durch die Schweiz

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