Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens
- ShortId
-
00.3247
- Id
-
20003247
- Updated
-
10.04.2024 08:50
- Language
-
de
- Title
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Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens
- AdditionalIndexing
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Überwachung des Verkehrs;Durchgangsverkehr;Vertrag mit der EU;Güterverkehr;Monitoring;Vollzug von Beschlüssen;Landverkehr
- 1
-
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L02K1803, Landverkehr
- L04K18010101, Durchgangsverkehr
- L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
- L05K0802030209, Monitoring
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K18010202, Güterverkehr
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Beim Aufbau eines Monitorings für den alpenquerenden Verkehr verfolgt der Bundesrat eine Strategie mit zwei Zielen:</p><p>- Die erhobenen Daten sollen Umsetzungsgrad und -intensität der gemäss Artikel 2 des Verkehrsverlagerungsgesetzes ergriffenen Massnahmen aufzeigen sowie die Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen ermöglichen.</p><p>- Die Daten sollen dem Verkehrsobservatorium Schweiz/EU dienen, um gegebenenfalls die im Landverkehrsabkommen vorgesehenen Schutzmassnahmen auslösen zu können.</p><p>In einer ersten Phase geht es darum, die beschlossenen Massnahmen umzusetzen und die Daten zum Bemessen ihrer Wirkung bereitzustellen. Ein entsprechender Konzeptauftrag ist in Bearbeitung.</p><p>In einer zweiten Phase - sobald die Massnahmen greifen - wird es möglich sein, eine Auswertung vorzunehmen und Schlüsse zu ziehen. Im Frühjahr 2002 wird der Bundesrat gemäss Verkehrsverlagerungsgesetz den ersten Verlagerungsbericht unterbreiten.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass sowohl im Verkehrsbereich als auch im Umweltbereich in geeigneter Weise zuverlässige, qualitativ hoch stehende Daten ermittelt werden sollten.</p><p>Im Verkehrsbereich bestehen sowohl für das Monitoring der flankierenden Massnahmen als auch für das Verkehrsobservatorium schon heute wichtige Datengrundlagen. Die wichtigsten Grundlagen hinsichtlich Wirkung der flankierenden Massnahmen bilden die Güterverkehrsmengen auf Strasse und Schiene in der ganzen Schweiz mit Schwergewicht bei den alpenquerenden Verkehren. Die Verkehrszahlen von Strasse und Schiene werden einander gegenübergestellt, um die direkten Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen zu evaluieren. Gewisse Lücken sind noch zu schliessen (z. B. Erarbeitung eines Preisindexes für den Strassen- und Eisenbahntransport). Ausserdem muss die Eurokompatibilität gewisser Erhebungen sichergestellt werden, um diese Daten in die europäische Statistik integrieren zu können. Diese Verbesserungsmöglichkeiten sollten im Rahmen des statistischen Mehrjahresprogrammes des Bundes von 1999 bis 2003 laufend eruiert und realisiert werden.</p><p>Im Umweltbereich arbeitet das UVEK ein Projekt für ein Umweltmonitoring aus. Hier geht es insbesondere um die Frage der Wirkung der Massnahmen auf Umweltimmissionen und die Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der Untersuchungen wird, wo immer möglich, auf Daten abgestützt, die bereits heute erhoben werden. Darunter fallen u. a. die Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe, die kantonalen Erhebungen der aktuellen Luftbelastungen, die Erfassung der Landschaftsveränderungen aufgrund der Arealstatistik, die Berechnung der Lärmbelastungen aufgrund der Verkehrsdaten und die Erhebungen des Nationalen Bodenbeobachtungsnetzes. Um qualitativ hoch stehende Daten zu erhalten, sind die Umweltbeobachtungen zu verfeinern und zu detaillieren.</p><p>3. Bei der Erhebung der Daten wird das UVEK mit den Kantonen und - soweit möglich - mit der Forschungsgemeinschaft des Projektes "Transit" zusammenarbeiten.</p><p>4. Auch der Bundesrat möchte den Ausgangszustand des Jahres 2000 soweit als möglich dokumentieren lassen. Die Arbeiten dazu sind sowohl im Verkehrs- als auch im Umweltbereich im Gang. Im Verkehrsbereich wird insbesondere auf die Erhebung des alpenquerenden Güterverkehrs auf Strasse und Schiene verwiesen, die seit Jahren durch das UVEK durchgeführt wird. Auch im Bereich Umwelt wird der Ausgangszustand im Jahre 2000 möglichst dokumentiert; in einzelnen Bereichen sind die Modalitäten noch festzulegen.</p><p>5. Das Pflichtenheft des Verkehrsobservatoriums wird im zweiten Semester dieses Jahres mit der EU abgestimmt. Aus Schweizer Sicht prioritär ist die Beobachtung der Entwicklung der Verkehrsflüsse Schiene/Strasse, insbesondere auch der Qualität und des Auslastungsgrades des Bahnangebotes. Die Analyse dieser Daten ist die wichtigste Vorgabe, um eine allfällige Auslösung der im Landverkehrsabkommen vorgesehenen Schutzmassnahmen zu ermöglichen. Neben diesen Verkehrsdaten sollten auch die Umweltimmissionen in diese Analyse mit einbezogen werden.</p><p>6. Vergleiche auch Antwort auf Ziffer 1. Im Verlagerungsbericht werden die ergriffenen Massnahmen den erzielten Wirkungen gegenübergestellt. Berücksichtigt wird auch die Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Ausland. Schliesslich wird der Verlagerungsbericht allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen und nötigenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Landverkehrsabkommen mit der EU sieht eine konsensuelle und eine einseitige fiskalische Schutzklausel vor. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Schutzmassnahmen ergriffen werden. Nach Artikel 3 des Verkehrsverlagerungsgesetzes unterbreitet der Bundesrat den zuständigen parlamentarischen Kommissionen alle zwei Jahre einen Bericht über die Verkehrsverlagerung. Dieser Bericht soll sich zur Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen, zum angestrebten Zwischenziel und zum weiteren Vorgehen zur Erreichung des Verlagerungsziels äussern. Bei der Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Transitverkehrs ist auch die Frage der Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffene Bevölkerung entlang des Transitkorridors von zentralem Interesse. Ja, es besteht grundsätzlich ein Bedürfnis, die Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommens gesamtheitlich zu untersuchen. Der Aufbau eines geeigneten Monitorings zum alpenquerenden Verkehr ist dafür unabdingbar. Denn nur wenn qualitativ hoch stehende Daten in allen Bereichen erfasst werden, können die notwendigen Massnahmen eingeleitet und gegenüber der EU auch dokumentiert werden.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er aufzeigen, welche Strategie er bei einem Aufbau eines geeigneten Monitorings zum alpenquerenden Verkehr verfolgt?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass qualitativ hoch stehende Daten nicht nur über die Verkehrsströme, sondern auch über die Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffene Bevölkerung notwendig sind? Wie gedenkt er, diese zu erheben?</p><p>3. Ist er bereit, zur Erhebung der Daten intensiv mit Forschungsgemeinschaften und den Kantonen zusammenzuarbeiten, wie dies z. B. die zentralschweizerische Umweltdirektorenkonferenz mit dem Projekt "Transit" beantragt?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass es zeitlich dringend ist, den Ausgangszustand im Jahre 2000 detailliert zu dokumentieren, da sich bereits ab dem Jahre 2001 die Verkehrsströme ändern werden?</p><p>5. Welches sind die wesentlichen Vorgaben des Pflichtenheftes zum Verkehrsobservatorium CH/EU?</p><p>6. Welches sind die konzeptionellen Überlegungen zur Berichterstattung nach Artikel 3 des Verlagerungsgesetzes? Welche Daten werden dem Verlagerungsbericht zugrunde gelegt?</p>
- Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Beim Aufbau eines Monitorings für den alpenquerenden Verkehr verfolgt der Bundesrat eine Strategie mit zwei Zielen:</p><p>- Die erhobenen Daten sollen Umsetzungsgrad und -intensität der gemäss Artikel 2 des Verkehrsverlagerungsgesetzes ergriffenen Massnahmen aufzeigen sowie die Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen ermöglichen.</p><p>- Die Daten sollen dem Verkehrsobservatorium Schweiz/EU dienen, um gegebenenfalls die im Landverkehrsabkommen vorgesehenen Schutzmassnahmen auslösen zu können.</p><p>In einer ersten Phase geht es darum, die beschlossenen Massnahmen umzusetzen und die Daten zum Bemessen ihrer Wirkung bereitzustellen. Ein entsprechender Konzeptauftrag ist in Bearbeitung.</p><p>In einer zweiten Phase - sobald die Massnahmen greifen - wird es möglich sein, eine Auswertung vorzunehmen und Schlüsse zu ziehen. Im Frühjahr 2002 wird der Bundesrat gemäss Verkehrsverlagerungsgesetz den ersten Verlagerungsbericht unterbreiten.</p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass sowohl im Verkehrsbereich als auch im Umweltbereich in geeigneter Weise zuverlässige, qualitativ hoch stehende Daten ermittelt werden sollten.</p><p>Im Verkehrsbereich bestehen sowohl für das Monitoring der flankierenden Massnahmen als auch für das Verkehrsobservatorium schon heute wichtige Datengrundlagen. Die wichtigsten Grundlagen hinsichtlich Wirkung der flankierenden Massnahmen bilden die Güterverkehrsmengen auf Strasse und Schiene in der ganzen Schweiz mit Schwergewicht bei den alpenquerenden Verkehren. Die Verkehrszahlen von Strasse und Schiene werden einander gegenübergestellt, um die direkten Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen zu evaluieren. Gewisse Lücken sind noch zu schliessen (z. B. Erarbeitung eines Preisindexes für den Strassen- und Eisenbahntransport). Ausserdem muss die Eurokompatibilität gewisser Erhebungen sichergestellt werden, um diese Daten in die europäische Statistik integrieren zu können. Diese Verbesserungsmöglichkeiten sollten im Rahmen des statistischen Mehrjahresprogrammes des Bundes von 1999 bis 2003 laufend eruiert und realisiert werden.</p><p>Im Umweltbereich arbeitet das UVEK ein Projekt für ein Umweltmonitoring aus. Hier geht es insbesondere um die Frage der Wirkung der Massnahmen auf Umweltimmissionen und die Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Im Rahmen der Untersuchungen wird, wo immer möglich, auf Daten abgestützt, die bereits heute erhoben werden. Darunter fallen u. a. die Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe, die kantonalen Erhebungen der aktuellen Luftbelastungen, die Erfassung der Landschaftsveränderungen aufgrund der Arealstatistik, die Berechnung der Lärmbelastungen aufgrund der Verkehrsdaten und die Erhebungen des Nationalen Bodenbeobachtungsnetzes. Um qualitativ hoch stehende Daten zu erhalten, sind die Umweltbeobachtungen zu verfeinern und zu detaillieren.</p><p>3. Bei der Erhebung der Daten wird das UVEK mit den Kantonen und - soweit möglich - mit der Forschungsgemeinschaft des Projektes "Transit" zusammenarbeiten.</p><p>4. Auch der Bundesrat möchte den Ausgangszustand des Jahres 2000 soweit als möglich dokumentieren lassen. Die Arbeiten dazu sind sowohl im Verkehrs- als auch im Umweltbereich im Gang. Im Verkehrsbereich wird insbesondere auf die Erhebung des alpenquerenden Güterverkehrs auf Strasse und Schiene verwiesen, die seit Jahren durch das UVEK durchgeführt wird. Auch im Bereich Umwelt wird der Ausgangszustand im Jahre 2000 möglichst dokumentiert; in einzelnen Bereichen sind die Modalitäten noch festzulegen.</p><p>5. Das Pflichtenheft des Verkehrsobservatoriums wird im zweiten Semester dieses Jahres mit der EU abgestimmt. Aus Schweizer Sicht prioritär ist die Beobachtung der Entwicklung der Verkehrsflüsse Schiene/Strasse, insbesondere auch der Qualität und des Auslastungsgrades des Bahnangebotes. Die Analyse dieser Daten ist die wichtigste Vorgabe, um eine allfällige Auslösung der im Landverkehrsabkommen vorgesehenen Schutzmassnahmen zu ermöglichen. Neben diesen Verkehrsdaten sollten auch die Umweltimmissionen in diese Analyse mit einbezogen werden.</p><p>6. Vergleiche auch Antwort auf Ziffer 1. Im Verlagerungsbericht werden die ergriffenen Massnahmen den erzielten Wirkungen gegenübergestellt. Berücksichtigt wird auch die Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Ausland. Schliesslich wird der Verlagerungsbericht allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen und nötigenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Landverkehrsabkommen mit der EU sieht eine konsensuelle und eine einseitige fiskalische Schutzklausel vor. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können entsprechende Schutzmassnahmen ergriffen werden. Nach Artikel 3 des Verkehrsverlagerungsgesetzes unterbreitet der Bundesrat den zuständigen parlamentarischen Kommissionen alle zwei Jahre einen Bericht über die Verkehrsverlagerung. Dieser Bericht soll sich zur Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen, zum angestrebten Zwischenziel und zum weiteren Vorgehen zur Erreichung des Verlagerungsziels äussern. Bei der Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Transitverkehrs ist auch die Frage der Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffene Bevölkerung entlang des Transitkorridors von zentralem Interesse. Ja, es besteht grundsätzlich ein Bedürfnis, die Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommens gesamtheitlich zu untersuchen. Der Aufbau eines geeigneten Monitorings zum alpenquerenden Verkehr ist dafür unabdingbar. Denn nur wenn qualitativ hoch stehende Daten in allen Bereichen erfasst werden, können die notwendigen Massnahmen eingeleitet und gegenüber der EU auch dokumentiert werden.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kann er aufzeigen, welche Strategie er bei einem Aufbau eines geeigneten Monitorings zum alpenquerenden Verkehr verfolgt?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass qualitativ hoch stehende Daten nicht nur über die Verkehrsströme, sondern auch über die Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffene Bevölkerung notwendig sind? Wie gedenkt er, diese zu erheben?</p><p>3. Ist er bereit, zur Erhebung der Daten intensiv mit Forschungsgemeinschaften und den Kantonen zusammenzuarbeiten, wie dies z. B. die zentralschweizerische Umweltdirektorenkonferenz mit dem Projekt "Transit" beantragt?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass es zeitlich dringend ist, den Ausgangszustand im Jahre 2000 detailliert zu dokumentieren, da sich bereits ab dem Jahre 2001 die Verkehrsströme ändern werden?</p><p>5. Welches sind die wesentlichen Vorgaben des Pflichtenheftes zum Verkehrsobservatorium CH/EU?</p><p>6. Welches sind die konzeptionellen Überlegungen zur Berichterstattung nach Artikel 3 des Verlagerungsgesetzes? Welche Daten werden dem Verlagerungsbericht zugrunde gelegt?</p>
- Entscheidungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landverkehrsabkommens
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