Einführung einer obligatorischen schweizerischen Erdbebenversicherung

ShortId
00.3250
Id
20003250
Updated
10.04.2024 13:31
Language
de
Title
Einführung einer obligatorischen schweizerischen Erdbebenversicherung
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Erdbeben;Elementarschadenversicherung;Seismik
1
  • L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
  • L05K1601040206, Seismik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stärkere Erdbebenaktivität ist in der Schweiz bekanntlich im Wallis, in Basel, in der Zentralschweiz und in Graubünden zu verzeichnen. Untersuchungen zufolge würde ein Erdbeben, wie jenes, das 1356 Basel weitgehend zerstörte, auch heute enorme Schäden verursachen. Allein im Kanton Basel-Stadt würde sich die Summe der Gebäudeschäden in Dimensionen von etwa 5 bis 8 Milliarden Franken bewegen. Die Mittel, die heute von den Gebäudeversicherern auf freiwilliger Basis geäufnet wurden, betragen etwa 500 Millionen Franken. Diese Summe würde demzufolge nie ausreichen, die Schäden eines starken Bebens zu decken. Für die Schweiz rechnet die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft alle 500 Jahre mit einem Schaden von 40 Milliarden Franken an Gebäuden und Inhalt.</p><p>Zurzeit besteht lediglich eine beschränkte Erdbebenversicherung für Gebäude. Zahlungen an die Versicherten erfolgen auf freiwilliger Basis. Eine eigentliche Erdbebenversicherung gibt es nicht. Den Hauptanteil bei der Schadenstragung hätten der Staat, private Betroffene, Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe selbst zu tragen. Für viele Private und Unternehmen würden grosse Erdbebenschäden die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten.</p><p>Die Bereitstellung von Mitteln in beträchtlicher Höhe ist nur möglich, wenn ein gesamtschweizerisches Obligatorium einer Versicherung zur Deckung der Gebäudeschäden, verursacht durch Erdbeben, eingeführt wird. Mit relativ bescheidenen Beiträgen pro Liegenschaft könnte innert weniger Jahre ein beachtlicher Pool geschaffen werden, der es der Schweiz im Schadensfall erlauben würde, die Deckung der Gebäudeschäden selbst zu garantieren und keine Hilfe Dritter für die Finanzierung der Schadensbehebung in Anspruch nehmen zu müssen.</p><p>Die kantonalen Gebäudeversicherungen würden eine ideale Trägerschaft für diesen zusätzlichen obligatorischen Versicherungszweig darstellen, weil bereits alle Gebäude erfasst und Erfahrungen vorhanden sind. Auch die Abläufe sind eingespielt; es besteht eine gute Infrastruktur. Diese bestehenden Synergien könnten genutzt werden. Denkbar wäre auch die Übernahme dieser Aufgabe durch die Privatassekuranz.</p><p>Die bemerkenswerten Anstrengungen des Bundes und der Kantone, die Sicherheit durch bauliche Massnahmen zu erhöhen, würden durch die Schaffung einer Versicherung nicht beeinträchtigt; im Gegenteil: Weil auch denkbar wäre, aus den finanziellen Mitteln dieser zu schaffenden Versicherung Darlehen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit durch bauliche Massnahmen zu gewähren.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der in der Schweiz vorhandenen Erdbebengefährdung bewusst und weiss um die damit verbundenen Schadenrisiken. Er hat für den Ruf nach einer entsprechenden Versicherungsdeckung denn auch Verständnis. Die Angelegenheit sollte jedoch in einem grösseren Zusammenhang geprüft werden, und dabei sollte auch die Deckung für Schäden aus anderen Naturereignissen und technischen Störfällen diskutiert werden. Der Bundesrat ist durch die Motion 93.3249 "Haftpflicht bei Grossschäden" bereits beauftragt, auf dem Gebiet der Haftpflicht gesetzgeberisch tätig zu werden. Er wird in diesem Zusammenhang daher auch die Versicherungsfragen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Voraussetzungen zur Schaffung einer obligatorischen Versicherung zur Deckung von Erdbebenschäden zu schaffen.</p>
  • Einführung einer obligatorischen schweizerischen Erdbebenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stärkere Erdbebenaktivität ist in der Schweiz bekanntlich im Wallis, in Basel, in der Zentralschweiz und in Graubünden zu verzeichnen. Untersuchungen zufolge würde ein Erdbeben, wie jenes, das 1356 Basel weitgehend zerstörte, auch heute enorme Schäden verursachen. Allein im Kanton Basel-Stadt würde sich die Summe der Gebäudeschäden in Dimensionen von etwa 5 bis 8 Milliarden Franken bewegen. Die Mittel, die heute von den Gebäudeversicherern auf freiwilliger Basis geäufnet wurden, betragen etwa 500 Millionen Franken. Diese Summe würde demzufolge nie ausreichen, die Schäden eines starken Bebens zu decken. Für die Schweiz rechnet die Schweizerische Rückversicherungsgesellschaft alle 500 Jahre mit einem Schaden von 40 Milliarden Franken an Gebäuden und Inhalt.</p><p>Zurzeit besteht lediglich eine beschränkte Erdbebenversicherung für Gebäude. Zahlungen an die Versicherten erfolgen auf freiwilliger Basis. Eine eigentliche Erdbebenversicherung gibt es nicht. Den Hauptanteil bei der Schadenstragung hätten der Staat, private Betroffene, Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe selbst zu tragen. Für viele Private und Unternehmen würden grosse Erdbebenschäden die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten.</p><p>Die Bereitstellung von Mitteln in beträchtlicher Höhe ist nur möglich, wenn ein gesamtschweizerisches Obligatorium einer Versicherung zur Deckung der Gebäudeschäden, verursacht durch Erdbeben, eingeführt wird. Mit relativ bescheidenen Beiträgen pro Liegenschaft könnte innert weniger Jahre ein beachtlicher Pool geschaffen werden, der es der Schweiz im Schadensfall erlauben würde, die Deckung der Gebäudeschäden selbst zu garantieren und keine Hilfe Dritter für die Finanzierung der Schadensbehebung in Anspruch nehmen zu müssen.</p><p>Die kantonalen Gebäudeversicherungen würden eine ideale Trägerschaft für diesen zusätzlichen obligatorischen Versicherungszweig darstellen, weil bereits alle Gebäude erfasst und Erfahrungen vorhanden sind. Auch die Abläufe sind eingespielt; es besteht eine gute Infrastruktur. Diese bestehenden Synergien könnten genutzt werden. Denkbar wäre auch die Übernahme dieser Aufgabe durch die Privatassekuranz.</p><p>Die bemerkenswerten Anstrengungen des Bundes und der Kantone, die Sicherheit durch bauliche Massnahmen zu erhöhen, würden durch die Schaffung einer Versicherung nicht beeinträchtigt; im Gegenteil: Weil auch denkbar wäre, aus den finanziellen Mitteln dieser zu schaffenden Versicherung Darlehen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit durch bauliche Massnahmen zu gewähren.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der in der Schweiz vorhandenen Erdbebengefährdung bewusst und weiss um die damit verbundenen Schadenrisiken. Er hat für den Ruf nach einer entsprechenden Versicherungsdeckung denn auch Verständnis. Die Angelegenheit sollte jedoch in einem grösseren Zusammenhang geprüft werden, und dabei sollte auch die Deckung für Schäden aus anderen Naturereignissen und technischen Störfällen diskutiert werden. Der Bundesrat ist durch die Motion 93.3249 "Haftpflicht bei Grossschäden" bereits beauftragt, auf dem Gebiet der Haftpflicht gesetzgeberisch tätig zu werden. Er wird in diesem Zusammenhang daher auch die Versicherungsfragen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Voraussetzungen zur Schaffung einer obligatorischen Versicherung zur Deckung von Erdbebenschäden zu schaffen.</p>
    • Einführung einer obligatorischen schweizerischen Erdbebenversicherung

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