AHV. Anzahl Beitragsjahre

ShortId
00.3254
Id
20003254
Updated
10.04.2024 08:26
Language
de
Title
AHV. Anzahl Beitragsjahre
AdditionalIndexing
Rentenalter;erwerbstätige Bevölkerung;AHV-Beiträge
1
  • L05K0702020104, erwerbstätige Bevölkerung
  • L06K070203010401, Rentenalter
  • L06K010401010101, AHV-Beiträge
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Wer mit 18 Jahren in das Berufsleben eintritt und 44 Jahre lang AHV-Beiträge zahlt, ist nach diesem Zeitraum 62 Jahre alt. Unter diesen Voraussetzungen scheint es gerechtfertigt, die Anzahl der AHV-Beitragsjahre ebenfalls zu berücksichtigen, damit ein Anspruch auf die volle AHV-Rente entsteht. Dennoch sollte das Alter von 62 Jahren keine zeitliche Hemmschwelle für diejenigen sein, die aus persönlichen oder finanziellen Gründen darüber hinaus arbeiten möchten.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, diesen Vorschlag zu prüfen, um die Voraussetzung für eine entspannte Diskussion zu schaffen. Sofern sich der Vorschlag als durchführbar erweist, ersuche ich den Bundesrat, ihm so schnell wie möglich Rechnung zu tragen.</p>
  • <p>Im erläuternden Bericht und Vorentwurf zur 11. AHV-Revision, welcher am 26. August 1998 in die Vernehmlassung geschickt wurde, hat der Bundesrat u. a. auch ein Modell für eine Ruhestandsrente bei langer Erwerbsdauer vorgeschlagen. Mit diesem Modell sollten insbesondere Personen begünstigt werden, welche bereits früh ins Erwerbsleben eingetreten sind. Es sollte den Bezug der ganzen Altersrente ohne Rentenkürzung nach Erreichen des 62. Altersjahres ermöglichen, sofern eine Person ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat und eine Erwerbsphase von mindestens 41 Jahren aufweist.</p><p>In der Vernehmlassung wurde vor allem beanstandet, dass sich das Modell für Frauen, Behinderte und bei langen Ausbildungszeiten nachteilig auswirke. Zahlreiche Einwände wurden aber auch gegen den Verwaltungsaufwand vorgebracht, welcher die Umsetzung eines solchen Modells mit sich gebracht hätte (im Detail den genauen Verlauf der beruflichen Laufbahn in der Schweiz sowie in EU-Staaten rekonstruieren, was u. a. ausgedehnte Nachforschungen über weit zurückliegende Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Militärdienst erfordert hätte). Der Bundesrat hat daher entschieden, dieses Modell nicht weiter zu verfolgen. Hingegen schlägt er in seiner Botschaft vom 2. Februar 2000 über die 11. AHV-Revision (00.014) ein Modell für einen flexiblen Altersrücktritt vor, welches individuellen Bedürfnissen entgegenkommen soll. Dabei wird von einer Bandbreite des Rücktrittsalters zwischen 62 und 65 Jahren ausgegangen. Ausserdem wird die Möglichkeit eines Teilvorbezuges der Altersrente bereits ab 59 Jahren vorgeschlagen. Die Kürzung beim Rentenvorbezug soll sozialverträglich ausgestaltet werden.</p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die Beratung dieses Geschäftes am 6. April 2000 aufgenommen. Sollte sich im Laufe der Beratungen zeigen, dass noch einmal vertiefte Abklärungen zu anderen Modellen des flexiblen Rentenalters gewünscht werden, wird der Bundesrat diese vornehmen lassen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, eine Mischformel zur Bestimmung des Rentenalters einzuführen. Neben der Festsetzung des Rentenalters auf 65 Jahre fordere ich eine ernsthafte Studie über den Wert eines Berechnungsmodells, das von lediglich 44 Beitragsjahren ausgeht. Wer nämlich früh in das Berufsleben eintritt, soll auch früher ausscheiden können. Dies ist umso gerechtfertigter, als die am meisten Betroffenen häufig diejenigen sind, welche die anstrengendsten Berufe ausüben.</p>
  • AHV. Anzahl Beitragsjahre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wer mit 18 Jahren in das Berufsleben eintritt und 44 Jahre lang AHV-Beiträge zahlt, ist nach diesem Zeitraum 62 Jahre alt. Unter diesen Voraussetzungen scheint es gerechtfertigt, die Anzahl der AHV-Beitragsjahre ebenfalls zu berücksichtigen, damit ein Anspruch auf die volle AHV-Rente entsteht. Dennoch sollte das Alter von 62 Jahren keine zeitliche Hemmschwelle für diejenigen sein, die aus persönlichen oder finanziellen Gründen darüber hinaus arbeiten möchten.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, diesen Vorschlag zu prüfen, um die Voraussetzung für eine entspannte Diskussion zu schaffen. Sofern sich der Vorschlag als durchführbar erweist, ersuche ich den Bundesrat, ihm so schnell wie möglich Rechnung zu tragen.</p>
    • <p>Im erläuternden Bericht und Vorentwurf zur 11. AHV-Revision, welcher am 26. August 1998 in die Vernehmlassung geschickt wurde, hat der Bundesrat u. a. auch ein Modell für eine Ruhestandsrente bei langer Erwerbsdauer vorgeschlagen. Mit diesem Modell sollten insbesondere Personen begünstigt werden, welche bereits früh ins Erwerbsleben eingetreten sind. Es sollte den Bezug der ganzen Altersrente ohne Rentenkürzung nach Erreichen des 62. Altersjahres ermöglichen, sofern eine Person ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat und eine Erwerbsphase von mindestens 41 Jahren aufweist.</p><p>In der Vernehmlassung wurde vor allem beanstandet, dass sich das Modell für Frauen, Behinderte und bei langen Ausbildungszeiten nachteilig auswirke. Zahlreiche Einwände wurden aber auch gegen den Verwaltungsaufwand vorgebracht, welcher die Umsetzung eines solchen Modells mit sich gebracht hätte (im Detail den genauen Verlauf der beruflichen Laufbahn in der Schweiz sowie in EU-Staaten rekonstruieren, was u. a. ausgedehnte Nachforschungen über weit zurückliegende Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Militärdienst erfordert hätte). Der Bundesrat hat daher entschieden, dieses Modell nicht weiter zu verfolgen. Hingegen schlägt er in seiner Botschaft vom 2. Februar 2000 über die 11. AHV-Revision (00.014) ein Modell für einen flexiblen Altersrücktritt vor, welches individuellen Bedürfnissen entgegenkommen soll. Dabei wird von einer Bandbreite des Rücktrittsalters zwischen 62 und 65 Jahren ausgegangen. Ausserdem wird die Möglichkeit eines Teilvorbezuges der Altersrente bereits ab 59 Jahren vorgeschlagen. Die Kürzung beim Rentenvorbezug soll sozialverträglich ausgestaltet werden.</p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die Beratung dieses Geschäftes am 6. April 2000 aufgenommen. Sollte sich im Laufe der Beratungen zeigen, dass noch einmal vertiefte Abklärungen zu anderen Modellen des flexiblen Rentenalters gewünscht werden, wird der Bundesrat diese vornehmen lassen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich beauftrage den Bundesrat, eine Mischformel zur Bestimmung des Rentenalters einzuführen. Neben der Festsetzung des Rentenalters auf 65 Jahre fordere ich eine ernsthafte Studie über den Wert eines Berechnungsmodells, das von lediglich 44 Beitragsjahren ausgeht. Wer nämlich früh in das Berufsleben eintritt, soll auch früher ausscheiden können. Dies ist umso gerechtfertigter, als die am meisten Betroffenen häufig diejenigen sind, welche die anstrengendsten Berufe ausüben.</p>
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