Arbeitslosigkeit und Mutterschaft

ShortId
00.3262
Id
20003262
Updated
10.04.2024 10:37
Language
de
Title
Arbeitslosigkeit und Mutterschaft
AdditionalIndexing
Arbeitslose/r;Taggeld;Mutterschaft;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K0107030401, Mutterschaft
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Avig stellt in Artikel 28 Schwangerschaft und Mutterschaft mit Krankheit und Unfall gleich und beschränkt das Taggeld innerhalb der Rahmenfrist auf 34 Tage. Dies reicht nicht aus, um die acht Wochen nach der Geburt, während derer das ArG den Frauen die Arbeit verbietet, finanziell zu decken. So werden arbeitslose Frauen, die ein Kind geboren haben, als nicht erwerbsfähig erklärt und erhalten deshalb während eines gewissen Zeitraumes ihrer Mutterschaft keinerlei Entschädigung. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, raten gewisse Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) diesen Frauen, auf die Schutzmassnahmen zu verzichten und sich sogleich nach der Entbindung - unter Beilegung eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses - als vermittlungsfähig zu erklären.</p><p>Abgesehen davon, dass diese Praxis illegal ist, schadet sie den Frauen aus mehr als einem Grund, selbst wenn sie in der löblichen Absicht erfolgt, diese jungen Mütter nicht mittellos ihrem Schicksal zu überlassen. Die RAV rechtfertigen diese Handlungsweise unter Berufung auf die Richtlinien des Seco, das erklärt, dass es diese "Fiktion" akzeptiere (Bulletin 97/2), denn "die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (Art. 35 ArG), wonach Wöchnerinnen während einer bestimmten Zeit nach der Entbindung nicht arbeiten dürfen, stellt ihre Vermittlungsfähigkeit nicht infrage .... Tatsächlich werden nicht alle Arbeitnehmerinnen durch das Arbeitsgesetz geschützt. Stellensuchende können deshalb auch eine Arbeit ausserhalb des Anwendungsgebietes des Arbeitsgesetzes annehmen, ebenfalls können sie während dieser Zeit Arbeit suchen oder an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen." Zudem versichern die RAV, die Erklärung der Vermittlungsfähigkeit ziehe nicht eine sofortige Vermittlung, sondern nur eine Entschädigung nach sich.</p><p>In Wirklichkeit können sich die Dinge auch anders abspielen, wie dies ein Brief eines RAV belegt, worin eine arbeitslose Frau gebeten wird, innerhalb von zehn Tagen ein ärztliches Zeugnis zu beschaffen, das "bestätigt, dass Sie nach Beendigung der Mutterschaft arbeitsfähig sind". Weiter heisst es im Brief: "Wenn Sie keinen Schutz nach Artikel 35 beanspruchen, können Sie verpflichtet werden, während dieser Zeit eine Stelle anzunehmen oder Massnahmen des RAV mitzumachen".</p><p>Die Ärztinnen und Ärzte, die um medizinische Gefälligkeitszeugnisse angegangen wurden, gehörten mit zu den ersten, die ihre Missbilligung zum Ausdruck brachten, denn sie müssen hinsichtlich der Gesundheit dieser Wöchnerinnen gegen ihre Überzeugung handeln. Wie eine von ihnen sagte, "erfordert die Mutter-Kind-Beziehung in den ersten Monaten des Lebens grosse Aufmerksamkeit und Verfügbarkeit, die nur durch eine gewisse affektive, aber auch finanzielle Sicherheit gewährleistet werden können. Das Auftreten nachgeburtlicher Depressionen bei 10 bis 15 Prozent der Frauen zeugt für die Sensibilität dieses Zeitraumes und hat für die Entwicklung der Kinder weitreichende Folgen". Von den Frauen zu verlangen, dass sie solche Zeugnisse beibringen, heisst so viel, wie von ihnen zu verlangen, dass sie ihren momentanen körperlichen und psychischen Zustand verleugnen, der nach der Geburt eines Kindes jedoch normal ist. Die während mindestens acht Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit der Wöchnerinnen zu leugnen, wie dies das Seco in seinen Richtlinien unternimmt, bedeutet im Hinblick auf den heutigen Wissensstand und die vom Gesetzgeber geforderten Bestimmungen einen unglaublichen Rückschritt. Das steht im Gegensatz zu allem, was man im Bereich des Mutterschaftsschutzes erreicht zu haben glaubte. Gewiss, seit der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung im Juni 1999 weiss man, dass deren gesellschaftliche Bedeutung immer noch nicht recht verstanden wird. Die Haltung, mit der man den arbeitslosen Wöchnerinnen begegnet, bedeutet für die Anerkennung der Mutterschaftsversicherung noch ein zusätzliches Hindernis.</p><p>Es sind mehrere Vorschläge gemacht worden, wie das Fehlen einer Mutterschaftsversicherung, die das Problem der schwangeren Arbeitslosen regeln würde, kompensiert werden könnte. Diese Vorschläge gehen meistens in die Richtung einer Versicherung oder eines bezahlten Mutterschaftsurlaubes für Frauen in entlöhnter Stellung. Deshalb muss dringend auch eine Sonderlösung für jene Frauen gefordert werden, die zurzeit keine Stelle haben. Mag sein, dass die Zahl der betroffenen Frauen nicht sehr gross ist (wir konnten dazu keine präzisen Angaben erhalten), aber diese Frage ist von symbolischer Tragweite. Wie der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Centre hospitalier universitaire vaudois schreibt, "nimmt nicht nur die Schweiz in dieser Frage eine rückständige Haltung ein, sondern darüber hinaus werden die Frauen, die sich sozioökonomisch in der unvorteilhaftesten Lage befinden, am schlechtesten geschützt".</p><p>Deshalb verlangen wir, dass die Begriffe "Schwangerschaft" und "Geburt" als eine vom Krankheitsbegriff strikt getrennte Einheit ins Arbeitslosenversicherungsrecht aufgenommen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welcher zurzeit in der Vernehmlassung ist, eine Verlängerung des Schutzes bei Mutterschaft auf 44 Werktage vorgesehen sowie die Mutterschaft als von Krankheit, Unfall und Schwangerschaft unabhängiges Ereignis aufgenommen.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass diese Themen Inhalt des Revisionsentwurfes sind, ist eine separate und sofortige Gesetzesänderung nicht angezeigt. Aus diesem Grund soll die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) so zu ändern, dass arbeitslose Arbeitnehmerinnen Taggeld für die Dauer ihrer Mutterschaft erhalten, zumindest für die acht Wochen, in denen sie nach Arbeitsgesetz (ArG) als nicht vermittlungsfähig gelten. Diese Teilrevision sollte unabhängig von der Gesamtrevision des Avig erfolgen, damit den derzeitigen illegalen Praktiken ein Ende bereitet werden kann. Des Weiteren sollte die Mutterschaft als ein von Krankheit und Unfall unabhängiger Begriff in das Gesetz aufgenommen werden.</p>
  • Arbeitslosigkeit und Mutterschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Avig stellt in Artikel 28 Schwangerschaft und Mutterschaft mit Krankheit und Unfall gleich und beschränkt das Taggeld innerhalb der Rahmenfrist auf 34 Tage. Dies reicht nicht aus, um die acht Wochen nach der Geburt, während derer das ArG den Frauen die Arbeit verbietet, finanziell zu decken. So werden arbeitslose Frauen, die ein Kind geboren haben, als nicht erwerbsfähig erklärt und erhalten deshalb während eines gewissen Zeitraumes ihrer Mutterschaft keinerlei Entschädigung. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, raten gewisse Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) diesen Frauen, auf die Schutzmassnahmen zu verzichten und sich sogleich nach der Entbindung - unter Beilegung eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses - als vermittlungsfähig zu erklären.</p><p>Abgesehen davon, dass diese Praxis illegal ist, schadet sie den Frauen aus mehr als einem Grund, selbst wenn sie in der löblichen Absicht erfolgt, diese jungen Mütter nicht mittellos ihrem Schicksal zu überlassen. Die RAV rechtfertigen diese Handlungsweise unter Berufung auf die Richtlinien des Seco, das erklärt, dass es diese "Fiktion" akzeptiere (Bulletin 97/2), denn "die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (Art. 35 ArG), wonach Wöchnerinnen während einer bestimmten Zeit nach der Entbindung nicht arbeiten dürfen, stellt ihre Vermittlungsfähigkeit nicht infrage .... Tatsächlich werden nicht alle Arbeitnehmerinnen durch das Arbeitsgesetz geschützt. Stellensuchende können deshalb auch eine Arbeit ausserhalb des Anwendungsgebietes des Arbeitsgesetzes annehmen, ebenfalls können sie während dieser Zeit Arbeit suchen oder an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen." Zudem versichern die RAV, die Erklärung der Vermittlungsfähigkeit ziehe nicht eine sofortige Vermittlung, sondern nur eine Entschädigung nach sich.</p><p>In Wirklichkeit können sich die Dinge auch anders abspielen, wie dies ein Brief eines RAV belegt, worin eine arbeitslose Frau gebeten wird, innerhalb von zehn Tagen ein ärztliches Zeugnis zu beschaffen, das "bestätigt, dass Sie nach Beendigung der Mutterschaft arbeitsfähig sind". Weiter heisst es im Brief: "Wenn Sie keinen Schutz nach Artikel 35 beanspruchen, können Sie verpflichtet werden, während dieser Zeit eine Stelle anzunehmen oder Massnahmen des RAV mitzumachen".</p><p>Die Ärztinnen und Ärzte, die um medizinische Gefälligkeitszeugnisse angegangen wurden, gehörten mit zu den ersten, die ihre Missbilligung zum Ausdruck brachten, denn sie müssen hinsichtlich der Gesundheit dieser Wöchnerinnen gegen ihre Überzeugung handeln. Wie eine von ihnen sagte, "erfordert die Mutter-Kind-Beziehung in den ersten Monaten des Lebens grosse Aufmerksamkeit und Verfügbarkeit, die nur durch eine gewisse affektive, aber auch finanzielle Sicherheit gewährleistet werden können. Das Auftreten nachgeburtlicher Depressionen bei 10 bis 15 Prozent der Frauen zeugt für die Sensibilität dieses Zeitraumes und hat für die Entwicklung der Kinder weitreichende Folgen". Von den Frauen zu verlangen, dass sie solche Zeugnisse beibringen, heisst so viel, wie von ihnen zu verlangen, dass sie ihren momentanen körperlichen und psychischen Zustand verleugnen, der nach der Geburt eines Kindes jedoch normal ist. Die während mindestens acht Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit der Wöchnerinnen zu leugnen, wie dies das Seco in seinen Richtlinien unternimmt, bedeutet im Hinblick auf den heutigen Wissensstand und die vom Gesetzgeber geforderten Bestimmungen einen unglaublichen Rückschritt. Das steht im Gegensatz zu allem, was man im Bereich des Mutterschaftsschutzes erreicht zu haben glaubte. Gewiss, seit der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung im Juni 1999 weiss man, dass deren gesellschaftliche Bedeutung immer noch nicht recht verstanden wird. Die Haltung, mit der man den arbeitslosen Wöchnerinnen begegnet, bedeutet für die Anerkennung der Mutterschaftsversicherung noch ein zusätzliches Hindernis.</p><p>Es sind mehrere Vorschläge gemacht worden, wie das Fehlen einer Mutterschaftsversicherung, die das Problem der schwangeren Arbeitslosen regeln würde, kompensiert werden könnte. Diese Vorschläge gehen meistens in die Richtung einer Versicherung oder eines bezahlten Mutterschaftsurlaubes für Frauen in entlöhnter Stellung. Deshalb muss dringend auch eine Sonderlösung für jene Frauen gefordert werden, die zurzeit keine Stelle haben. Mag sein, dass die Zahl der betroffenen Frauen nicht sehr gross ist (wir konnten dazu keine präzisen Angaben erhalten), aber diese Frage ist von symbolischer Tragweite. Wie der Chefarzt der gynäkologischen Abteilung des Centre hospitalier universitaire vaudois schreibt, "nimmt nicht nur die Schweiz in dieser Frage eine rückständige Haltung ein, sondern darüber hinaus werden die Frauen, die sich sozioökonomisch in der unvorteilhaftesten Lage befinden, am schlechtesten geschützt".</p><p>Deshalb verlangen wir, dass die Begriffe "Schwangerschaft" und "Geburt" als eine vom Krankheitsbegriff strikt getrennte Einheit ins Arbeitslosenversicherungsrecht aufgenommen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welcher zurzeit in der Vernehmlassung ist, eine Verlängerung des Schutzes bei Mutterschaft auf 44 Werktage vorgesehen sowie die Mutterschaft als von Krankheit, Unfall und Schwangerschaft unabhängiges Ereignis aufgenommen.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass diese Themen Inhalt des Revisionsentwurfes sind, ist eine separate und sofortige Gesetzesänderung nicht angezeigt. Aus diesem Grund soll die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) so zu ändern, dass arbeitslose Arbeitnehmerinnen Taggeld für die Dauer ihrer Mutterschaft erhalten, zumindest für die acht Wochen, in denen sie nach Arbeitsgesetz (ArG) als nicht vermittlungsfähig gelten. Diese Teilrevision sollte unabhängig von der Gesamtrevision des Avig erfolgen, damit den derzeitigen illegalen Praktiken ein Ende bereitet werden kann. Des Weiteren sollte die Mutterschaft als ein von Krankheit und Unfall unabhängiger Begriff in das Gesetz aufgenommen werden.</p>
    • Arbeitslosigkeit und Mutterschaft

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