Verwaltungsräte für den ETH-Bereich
- ShortId
-
00.3276
- Id
-
20003276
- Updated
-
25.06.2025 00:15
- Language
-
de
- Title
-
Verwaltungsräte für den ETH-Bereich
- AdditionalIndexing
-
ETH-Rat;Leistungsauftrag;ETH;Verwaltungsrat
- 1
-
- L05K1302050101, ETH
- L06K080406010101, ETH-Rat
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991 trat am 1. Februar 1993 in Kraft. Es gewährt den verschiedenen Institutionen - den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag - weitgehende Autonomie. Dennoch wird dieser Autonomie nicht, wie es eigentlich logisch wäre, direkt nachgelebt. Keine der genannten Institutionen verfügt über einen vom Bundesrat erteilten Leistungsauftrag oder über ein vom Parlament bewilligtes Budget. Demnach müssen sie auch nicht direkt dem Parlament Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen.</p><p>Zwischen den Lehrkörper und die Forschung einerseits und die Volksvertreterinnen und Volksvertreter andererseits wurde eine Art administrativer Filter eingeschoben, der ETH-Rat. Dieser erhält vom Bundesrat alle vier Jahre einen Leistungsauftrag. Der erste läuft seit dem 1. Januar 2000. Auf diesem Leistungsauftrag basieren dann die Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen ETH und Anstalten. Da diese Verträge jedes Jahr erneuert werden, haben sie nicht die Dauer, die einer echten Autonomie entspräche.</p><p>Der ETH-Rat, der lediglich die Rolle eines Verwaltungsrates spielen sollte, mutiert mehr und mehr zu einer Stabsstelle, die Strategien erarbeitet, die für alle sechs Institutionen gelten und damit die Wahl eigentlich wissenschaftlicher Projekte beeinflussen, ohne dass diese Stelle aber über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Damit wird die Autonomie dieser Institutionen zunehmend ausgehöhlt. Beispielsweise sind weder die Präsidenten der beiden Hochschulen noch die Direktoren der Forschungsanstalten Mitglieder des ETH-Rates. Wenn es hoch kommt, sind sie mit beratender Stimme zu dessen Sitzungen eingeladen. Die strategischen Entscheide für die Ingenieurschulen werden also von einem Gremium getroffen, in dem die Ingenieure in der Minderheit sind.</p><p>Wären sie aber Mitglieder des ETH-Rates, so würde das Ungleichgewicht zwischen lateinischer Schweiz und deutscher Schweiz offensichtlich, da fünf der sechs Institutionen in der Deutschschweiz liegen. Das Tessin ist mit dem Rechenzentrum in Manno, das überdies voll von der ETHZ abhängt und entsprechend jeglicher Autonomie entbehrt, nur notdürftigst versehen.</p><p>Zeichen dieser Fehlentwicklung finden sich beispielsweise bei der Verteilung der Gelder, für die einzig der ETH-Rat zuständig ist. Von den 1,577 Milliarden Franken des Globalbudgets 1999 werden 490 Millionen Franken vom ETH-Rat verwaltet. Der Grossteil dieses Geldes fliesst allerdings in die Gebäude und die Informatik der sechs Institutionen. Deren Autonomie wird dadurch aber entsprechend verringert. Der ETH-Rat verwaltet aber auch Gelder, die er aufgrund unbekannter Kriterien nach seinem Gutdünken Forschungsprogrammen zugeteilt hat. Er teilt sich selber zudem eine "strategische Reserve" zu und investiert sie nach seiner eigenen Logik: So gehen 7 Millionen Franken an das Cern für Projekte, die keine der sechs Institutionen wirklich will. Auch werden Projekte von ausländischen Institutionen wie Virginia Tech unterstützt.</p><p>Dieser Transfer von Geldern, die eigentlich den Institutionen zukommen müssten, auf den ETH-Rat verstärkt sich zunehmend. Von 1998 bis 1999 haben die Personalausgaben des ETH-Rates für rund 50 Stellen um 30 Prozent zugenommen, während sie bei den Hochschulen selber lediglich um 0,6 Prozent (ETHL) und 0,9 Prozent (ETHZ) zulegen konnten. Der ETH-Rat hat gefordert, dass die beiden ETH in den kommenden Jahren ihr Budget weiter kürzen, so dass für ihn noch mehr abfällt. Nach der strategischen Planung vom 24. September 1997 sollen die Mittel für den ETH-Rat von 1997 bis 2003 von 69 Millionen auf 81 Millionen Franken ansteigen. Was zu Beginn lediglich Verwaltungsrat war, wurde zur Stabsstelle und wandelt sich nun zur autonomen Forschungsanstalt.</p><p>In Tat und Wahrheit verwaltet der ETH-Rat viel mehr als die erwähnten 1,577 Milliarden Franken. Andere Bundesämter lassen ihm zusätzliche Gelder zufliessen, so dass die Gesamtausgaben des ETH-Bereiches 2,084 Milliarden Franken betragen und damit mehr als die Hälfte der 3,920 Milliarden Franken ausmachen, die der Bund für Bildung und Grundlagenforschung ausgibt. Damit ist der ETH-Rat zu einem Staat im Staat geworden.</p><p>Die Autonomie, die den Lehr- und Forschungsanstalten freizügig eingeräumt wurde, hat eigentlich nur dazu gedient, eine eigene Verwaltung aufzubauen. In den acht Jahren, die zwischen dem ETH-Gesetz (1991) und der Verordnung vom 6. Dezember 1999 liegen, sind aus den anfänglichen guten Absichten immer einschneidendere Verwaltungsvorschriften geworden.</p><p>Zu Beginn des Jahres 1999 verlangte die Motion Onken 99.3170 die Klärung des Rechtsverhältnisses zwischen ETH-Rat und den beiden ETH. In der Ständeratssitzung vom 28. September 1999 betonte Thomas Onken, dass die Autonomie geschaffen wurde, damit die Institutionen ihre wissenschaftliche Kreativität entfalten konnten, und wie sehr dieses Ziel verfehlt werde, wenn der ETH-Rat für alles zuständig sei. In ihrer Antwort hat Bundesrätin Ruth Dreifuss eingeräumt, dass die gegenwärtige Struktur überprüft werden müsse, bevor man die Reformen des Gesetzes vom 4. Oktober 1991 einleite.</p><p>Erfahrungen wurden gemacht und ergeben, wie die erwähnten Fakten zeigen, ein klares Bild. Nicht zu vergessen ist insbesondere, dass der ETH-Rat offensichtlich unfähig war, innerhalb der gesetzten Frist im Februar 2000 das neue Leitungsteam der ETHL zu ernennen. Dieser Sachverhalt war schon Gegenstand der Fragen 00.5014 (Widmer), 00.5025 (Sandoz) und 00.5041 (Neirynck).</p><p>Das ETH-Gesetz wird gegenwärtig revidiert. Der erste Entwurf soll 2001 in die Vernehmlassung gehen. Das Inkrafttreten ist auf 2003 vorgesehen. Im Revisionsentwurf gibt es zahlreiche Organigramme. Einige sehen die Abschaffung des ETH-Rates vor. Wie dem auch sei, was es absolut braucht, ist je ein Verwaltungsrat und ein unabhängiger Leistungsauftrag für jede der beiden Hochschulen.</p><p>Ein für eine Hochschule zuständiger Verwaltungsrat würde sich mit dieser Hochschule identifizieren. Er sollte eine gewisse Anzahl Abgängerinnen und Abgänger dieser Hochschule umfassen, d. h. Industrielle, die da ihre Ausbildung erhalten haben, die deren Absolventinnen und Absolventen absorbieren, die die Hochschule auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft ausrichten und ihr Forschungsaufträge übertragen. Neben den Wirtschaftskreisen sollten in diesem Verwaltungsrat aber auch Exponenten der Forschung vertreten sein. Das Organ und seine Funktion wären dann vollkommen kongruent. Beide ETH könnten so ihre Autonomie voll ausleben und sie in einem gesunden Wettbewerb ausüben.</p><p>Auf diese Weise wären die GWF und die SHK die einzigen beratenden Organe, die die universitäre Ausbildung auf schweizerischer Ebene koordinieren würden. Diese wesentlichen Aufgaben können nicht im beschränkten Rahmen der ETH erfüllt werden, wie dies der ETH-Rat bisher tat, sondern müssen alle schweizerischen Hochschulen übergreifen, ohne Unterschied, ob sie Ingenieure und Architektinnen ausbilden oder andere Studiengänge anbieten. Durch die Abschaffung einer Hierarchiestufe im Organigramm werden die Zuständigkeiten klarer definiert.</p><p>Sozusagen als Übergangsmassnahme ist es wichtig, dass das EDI als Aufsichtsorgan des ETH-Rates dafür sorgt, dass die gegenwärtige Fehlentwicklung gestoppt wird, durch die den ETH Gelder entgehen, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Zahl der Studierenden steigt und zahlreiche neue Aufgaben auf diese Hochschulen zukommen.</p>
- <p>1. Die schweizerischen Hochschulen (ETH, kantonale Universitäten, FHS) haben einen Reformprozess in Angriff genommen, um sich auf ein neues Umfeld auszurichten und sich verstärkt an der Wissensökonomie und der Wissensgesellschaft, der Integration in einen weltweiten Bildungs- und Wissenschaftsraum und insbesondere an der Entwicklung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu orientieren. Diese Reform erfordert mehr Autonomie und mehr Kooperation zwischen den Hochschulen, um die kritische Masse zu erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Der ETH-Bereich ist in diesen Prozess mit einbezogen und muss eine wichtige Schrittmacherfunktion für die Hochschulen insgesamt übernehmen.</p><p>2. In diesem Kontext werden sich im ETH-Bereich in den nächsten Jahren mehrere wichtige Veränderungen ergeben:</p><p>- Übergang in den "dritten Kreis": grössere, mittels Leistungsauftrag definierte Autonomie;</p><p>- stärkere regionale Kooperation mit Universitäten und FHS;</p><p>- neue Rolle der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) als gemeinsames Organ der Kantone und des Bundes;</p><p>- leistungsorientierte Finanzierung, wie im Universitäts- und FH-Bereich (entsprechend den im Universitätsförderungsgesetz festgelegten Mechanismen), welche die Chancengleichheit unter den Hochschulen fördert.</p><p>Der ETH-Bereich befindet sich somit in einer Übergangsphase, die eine Revision des ETH-Gesetzes erfordert. Das Vorgehen für die Revision sieht zwei Etappen vor: eine Teilrevision, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, und möglicherweise eine zweite, umfassendere Revision in den Jahren 2006/07.</p><p>3. Für die Teilrevision hat das EDI eine Projektorganisation eingesetzt und einer Gruppe unter der Leitung des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung ein entsprechendes Mandat übertragen. Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereiches sind direkt in diese Gruppe mit einbezogen, so dass das Verfahren auf der Teilnahme der verschiedenen Einheiten des ETH-Bereiches und der Konsultation des Personals beruht. Die Gruppe geht dabei zurzeit von folgenden grundsätzlichen Überlegungen aus:</p><p>- Stärkung der Autonomie der einzelnen Institutionen gegenüber dem ETH-Rat;</p><p>- Stärkung der strategischen Rolle des ETH-Rates und Einschränkung seiner operationellen Rolle. Die vom Motionär kritisierte strategische Reserve des ETH-Rates wird den neuen Aufgaben angepasst; sie muss jedoch dem ETH-Rat ermöglichen, seine strategische Rolle weiterhin wahrzunehmen und die vordringlichen Entwicklungen zu unterstützen;</p><p>- verbesserte Transparenz für die parlamentarische Kontrolle über die politisch-strategischen Aspekte des Bereiches;</p><p>- Mittelzuteilung alle vier Jahre mittels BFT-Botschaft vom 25. November 1998, entsprechend den Mitteln, die der Bund den anderen Hochschulen zuteilt.</p><p>Diese Teilrevision des Gesetzes muss dem ETH-Rat und den Institutionen des Bereiches eine aktive Teilnahme am laufenden Reformprozess der gesamten universitären Landschaft ermöglichen. Die Übergangsperiode erfordert daher ein starkes Gremium und einen einzigen Ansprechpartner: den ETH-Rat. Er muss weiterhin eine strategische Funktion für den Bereich erfüllen, die erhöhte Autonomie der Institutionen vorbereiten und zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen beitragen.</p><p>Im Rahmen einer späteren Revision des Gesetzes drängt sich eine Neudefinition der Rolle des ETH-Rates auf. Deshalb beantragen wir, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>4. In der Begründung der Motion stellt der Unterzeichnende die Eigenmittel des ETH-Rates infrage. Der Bundesrat hält fest, dass der Hauptteil der Mittel wie vorgesehen für Projekte der ETH und der Anstalten bestimmt ist. Der ETH-Rat muss die Möglichkeit haben, die Mitwirkung der ETH und der Anstalten an gesamtschweizerisch wichtigen Projekten gezielt stimulieren zu können. Zu diesem Zweck stehen ihm seine eigenen Mittel einschliesslich einer "strategischen Reserve" zur Verfügung.</p><p>Eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Elemente ist vom ETH-Rat vorbereitet worden:</p><p>1999 wurden nach Inkrafttreten des Lereve-Projektes bei einer gesamten Geldmenge von 1,577 Milliarden Franken 490 Millionen Franken durch den ETH-Rat verwaltet. Dazu kommen 38 Millionen Franken eines Zusatzkredites (Hönggerbergbau, dritte Etappe). Von diesen insgesamt 528 Millionen Franken wurden 484 Millionen Franken unmittelbar auf die Ebene der sechs Institutionen transferiert. 1999 ist effektiv ein Übergangsjahr, in dem die Budgets für "Bau" und "Informatik" infolge der Projekte Nove-Bau und Nove-it zum ersten Mal vom Bund zum ETH-Rat transferiert wurden. Schon 2000 wurden diese Budgets auf der Ebene der Institutionen aufgeteilt. Das Jahr 1999 ist also nicht repräsentativ.</p><p>Es verbleiben somit 44 Millionen Franken (plus 490, plus 38, minus 484), die beim ETH-Rat geblieben sind; sie verteilen sich wie folgt:</p><p>- Mittel für die ETH und die Forschungsanstalten: 25,3 Millionen Franken (prioritäre Programme des Bundes mit gemischtem Führungskomitee, ETH und andere Universitäten, KTI); 4,4 Millionen Franken (Förderung der wissenschaftlichen Nachfolge); 1,5 Millionen Franken (Unterkünfte für Studierende); 0,8 Millionen Franken (zusätzliches Personal sowie Güter und Dienstleistungen für Massnahmen zugunsten der Fortbildung); 0,5 Millionen Franken (Stipendien);</p><p>- Mittel für den ETH-Rat: 0,5 Millionen Franken (Leitung und Mitglieder des Rates, Behörden); 3,9 Millionen Franken (plafonierte Löhne des Personals); 1,9 Millionen Franken (Reserve des ETH-Rates, U&F); 0,1 Millionen Franken (Mieten und Pacht); 0,8 Millionen Franken (Dienstleistungen Dritter); 0,5 Millionen Franken (andere Güter und Dienstleistungen); 0,1 Millionen Franken (Publikationen, Drucksachen); 1,3 Millionen Franken (Informatik).</p><p>Die Budgets 2000 (44 Millionen Franken), 2001 (41 Millionen Franken), 2002 (49 Millionen Franken) und 2003 (52 Millionen Franken) zeigen eine Zunahme in den Jahren 2002 und 2003, die mit einer Erhöhung der Reservemittel des ETH-Rates für Unterricht und Forschung (plus 8,4 Millionen Franken) und der Mittel für die technologisch ausgerichteten Programme (TOP, plus 3 Millionen Franken im Jahr 2003) zu erklären ist.</p><p>Es ist nicht die Absicht des ETH-Rates, seine eigenen Forschungsprogramme zu finanzieren, zu verwalten und zuzuteilen. Zum Beispiel wurde beim Projekt Top Nano 21 die Entscheidungs- und Finanzierungsbefugnis der KTI übertragen. Die Verteilung von Geldern über die Reserve des ETH-Rates erfolgt nach Institutionen: strategische Planung, "matching grants" mit den Schulen/Forschungsstätten (wie Cern, ETHZ, ETHL), Evaluation der SUK (wie Virtueller Campus) usw.</p><p>Beim Personal des ETH-Rates erklärt sich die Erhöhung der Mittel wie folgt: Von 1998 bis 1999 war der Transfer der Immobilien und der Informatik vom Bund zum ETH-Bereich von einem Transfer von 65 Posten begleitet, wovon 57 unter den zwei Schulen und einem "Baukonsortium" der vier Forschungsanstalten aufgeteilt wurden. Nur acht Koordinationsstellen wurden dem ETH-Rat zugeteilt, was die Erhöhung des Budgets von 2,9 Millionen Franken (1998) auf 3,9 Millionen Franken (1999) erklärt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der laufenden Revision des ETH-Gesetzes für die ETH eine Organisation vorzuschlagen, die für jede ETH einen vom Bundesrat ernannten Verwaltungsrat vorsieht.</p><p>Jeder Verwaltungsrat soll für die entsprechende Hochschule die Befugnisse wahrnehmen, die heute nach Artikel 2 der Verordnung vom 6. Dezember 1999 über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen dem ETH-Rat zukommen. </p><p>Für den Einsatz der finanziellen Mittel, die Koordination beider Lehranstalten und deren Harmonisierung mit anderen universitären Institutionen, wie sie in den Artikeln 5 und 6 der Verordnung vorgesehen sind, soll die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) unter der Aufsicht des EDI und der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) zuständig sein.</p><p>Im Abstand von vier Jahren erhält jede der beiden ETH vom Bundesrat einen eigenen Leistungsauftrag. Die Organisation der vier Forschungsanstalten im ETH-Bereich ist nicht Gegenstand dieser Motion.</p>
- Verwaltungsräte für den ETH-Bereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991 trat am 1. Februar 1993 in Kraft. Es gewährt den verschiedenen Institutionen - den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten PSI, WSL, Empa und Eawag - weitgehende Autonomie. Dennoch wird dieser Autonomie nicht, wie es eigentlich logisch wäre, direkt nachgelebt. Keine der genannten Institutionen verfügt über einen vom Bundesrat erteilten Leistungsauftrag oder über ein vom Parlament bewilligtes Budget. Demnach müssen sie auch nicht direkt dem Parlament Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen.</p><p>Zwischen den Lehrkörper und die Forschung einerseits und die Volksvertreterinnen und Volksvertreter andererseits wurde eine Art administrativer Filter eingeschoben, der ETH-Rat. Dieser erhält vom Bundesrat alle vier Jahre einen Leistungsauftrag. Der erste läuft seit dem 1. Januar 2000. Auf diesem Leistungsauftrag basieren dann die Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen ETH und Anstalten. Da diese Verträge jedes Jahr erneuert werden, haben sie nicht die Dauer, die einer echten Autonomie entspräche.</p><p>Der ETH-Rat, der lediglich die Rolle eines Verwaltungsrates spielen sollte, mutiert mehr und mehr zu einer Stabsstelle, die Strategien erarbeitet, die für alle sechs Institutionen gelten und damit die Wahl eigentlich wissenschaftlicher Projekte beeinflussen, ohne dass diese Stelle aber über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Damit wird die Autonomie dieser Institutionen zunehmend ausgehöhlt. Beispielsweise sind weder die Präsidenten der beiden Hochschulen noch die Direktoren der Forschungsanstalten Mitglieder des ETH-Rates. Wenn es hoch kommt, sind sie mit beratender Stimme zu dessen Sitzungen eingeladen. Die strategischen Entscheide für die Ingenieurschulen werden also von einem Gremium getroffen, in dem die Ingenieure in der Minderheit sind.</p><p>Wären sie aber Mitglieder des ETH-Rates, so würde das Ungleichgewicht zwischen lateinischer Schweiz und deutscher Schweiz offensichtlich, da fünf der sechs Institutionen in der Deutschschweiz liegen. Das Tessin ist mit dem Rechenzentrum in Manno, das überdies voll von der ETHZ abhängt und entsprechend jeglicher Autonomie entbehrt, nur notdürftigst versehen.</p><p>Zeichen dieser Fehlentwicklung finden sich beispielsweise bei der Verteilung der Gelder, für die einzig der ETH-Rat zuständig ist. Von den 1,577 Milliarden Franken des Globalbudgets 1999 werden 490 Millionen Franken vom ETH-Rat verwaltet. Der Grossteil dieses Geldes fliesst allerdings in die Gebäude und die Informatik der sechs Institutionen. Deren Autonomie wird dadurch aber entsprechend verringert. Der ETH-Rat verwaltet aber auch Gelder, die er aufgrund unbekannter Kriterien nach seinem Gutdünken Forschungsprogrammen zugeteilt hat. Er teilt sich selber zudem eine "strategische Reserve" zu und investiert sie nach seiner eigenen Logik: So gehen 7 Millionen Franken an das Cern für Projekte, die keine der sechs Institutionen wirklich will. Auch werden Projekte von ausländischen Institutionen wie Virginia Tech unterstützt.</p><p>Dieser Transfer von Geldern, die eigentlich den Institutionen zukommen müssten, auf den ETH-Rat verstärkt sich zunehmend. Von 1998 bis 1999 haben die Personalausgaben des ETH-Rates für rund 50 Stellen um 30 Prozent zugenommen, während sie bei den Hochschulen selber lediglich um 0,6 Prozent (ETHL) und 0,9 Prozent (ETHZ) zulegen konnten. Der ETH-Rat hat gefordert, dass die beiden ETH in den kommenden Jahren ihr Budget weiter kürzen, so dass für ihn noch mehr abfällt. Nach der strategischen Planung vom 24. September 1997 sollen die Mittel für den ETH-Rat von 1997 bis 2003 von 69 Millionen auf 81 Millionen Franken ansteigen. Was zu Beginn lediglich Verwaltungsrat war, wurde zur Stabsstelle und wandelt sich nun zur autonomen Forschungsanstalt.</p><p>In Tat und Wahrheit verwaltet der ETH-Rat viel mehr als die erwähnten 1,577 Milliarden Franken. Andere Bundesämter lassen ihm zusätzliche Gelder zufliessen, so dass die Gesamtausgaben des ETH-Bereiches 2,084 Milliarden Franken betragen und damit mehr als die Hälfte der 3,920 Milliarden Franken ausmachen, die der Bund für Bildung und Grundlagenforschung ausgibt. Damit ist der ETH-Rat zu einem Staat im Staat geworden.</p><p>Die Autonomie, die den Lehr- und Forschungsanstalten freizügig eingeräumt wurde, hat eigentlich nur dazu gedient, eine eigene Verwaltung aufzubauen. In den acht Jahren, die zwischen dem ETH-Gesetz (1991) und der Verordnung vom 6. Dezember 1999 liegen, sind aus den anfänglichen guten Absichten immer einschneidendere Verwaltungsvorschriften geworden.</p><p>Zu Beginn des Jahres 1999 verlangte die Motion Onken 99.3170 die Klärung des Rechtsverhältnisses zwischen ETH-Rat und den beiden ETH. In der Ständeratssitzung vom 28. September 1999 betonte Thomas Onken, dass die Autonomie geschaffen wurde, damit die Institutionen ihre wissenschaftliche Kreativität entfalten konnten, und wie sehr dieses Ziel verfehlt werde, wenn der ETH-Rat für alles zuständig sei. In ihrer Antwort hat Bundesrätin Ruth Dreifuss eingeräumt, dass die gegenwärtige Struktur überprüft werden müsse, bevor man die Reformen des Gesetzes vom 4. Oktober 1991 einleite.</p><p>Erfahrungen wurden gemacht und ergeben, wie die erwähnten Fakten zeigen, ein klares Bild. Nicht zu vergessen ist insbesondere, dass der ETH-Rat offensichtlich unfähig war, innerhalb der gesetzten Frist im Februar 2000 das neue Leitungsteam der ETHL zu ernennen. Dieser Sachverhalt war schon Gegenstand der Fragen 00.5014 (Widmer), 00.5025 (Sandoz) und 00.5041 (Neirynck).</p><p>Das ETH-Gesetz wird gegenwärtig revidiert. Der erste Entwurf soll 2001 in die Vernehmlassung gehen. Das Inkrafttreten ist auf 2003 vorgesehen. Im Revisionsentwurf gibt es zahlreiche Organigramme. Einige sehen die Abschaffung des ETH-Rates vor. Wie dem auch sei, was es absolut braucht, ist je ein Verwaltungsrat und ein unabhängiger Leistungsauftrag für jede der beiden Hochschulen.</p><p>Ein für eine Hochschule zuständiger Verwaltungsrat würde sich mit dieser Hochschule identifizieren. Er sollte eine gewisse Anzahl Abgängerinnen und Abgänger dieser Hochschule umfassen, d. h. Industrielle, die da ihre Ausbildung erhalten haben, die deren Absolventinnen und Absolventen absorbieren, die die Hochschule auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft ausrichten und ihr Forschungsaufträge übertragen. Neben den Wirtschaftskreisen sollten in diesem Verwaltungsrat aber auch Exponenten der Forschung vertreten sein. Das Organ und seine Funktion wären dann vollkommen kongruent. Beide ETH könnten so ihre Autonomie voll ausleben und sie in einem gesunden Wettbewerb ausüben.</p><p>Auf diese Weise wären die GWF und die SHK die einzigen beratenden Organe, die die universitäre Ausbildung auf schweizerischer Ebene koordinieren würden. Diese wesentlichen Aufgaben können nicht im beschränkten Rahmen der ETH erfüllt werden, wie dies der ETH-Rat bisher tat, sondern müssen alle schweizerischen Hochschulen übergreifen, ohne Unterschied, ob sie Ingenieure und Architektinnen ausbilden oder andere Studiengänge anbieten. Durch die Abschaffung einer Hierarchiestufe im Organigramm werden die Zuständigkeiten klarer definiert.</p><p>Sozusagen als Übergangsmassnahme ist es wichtig, dass das EDI als Aufsichtsorgan des ETH-Rates dafür sorgt, dass die gegenwärtige Fehlentwicklung gestoppt wird, durch die den ETH Gelder entgehen, und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Zahl der Studierenden steigt und zahlreiche neue Aufgaben auf diese Hochschulen zukommen.</p>
- <p>1. Die schweizerischen Hochschulen (ETH, kantonale Universitäten, FHS) haben einen Reformprozess in Angriff genommen, um sich auf ein neues Umfeld auszurichten und sich verstärkt an der Wissensökonomie und der Wissensgesellschaft, der Integration in einen weltweiten Bildungs- und Wissenschaftsraum und insbesondere an der Entwicklung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu orientieren. Diese Reform erfordert mehr Autonomie und mehr Kooperation zwischen den Hochschulen, um die kritische Masse zu erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Der ETH-Bereich ist in diesen Prozess mit einbezogen und muss eine wichtige Schrittmacherfunktion für die Hochschulen insgesamt übernehmen.</p><p>2. In diesem Kontext werden sich im ETH-Bereich in den nächsten Jahren mehrere wichtige Veränderungen ergeben:</p><p>- Übergang in den "dritten Kreis": grössere, mittels Leistungsauftrag definierte Autonomie;</p><p>- stärkere regionale Kooperation mit Universitäten und FHS;</p><p>- neue Rolle der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) als gemeinsames Organ der Kantone und des Bundes;</p><p>- leistungsorientierte Finanzierung, wie im Universitäts- und FH-Bereich (entsprechend den im Universitätsförderungsgesetz festgelegten Mechanismen), welche die Chancengleichheit unter den Hochschulen fördert.</p><p>Der ETH-Bereich befindet sich somit in einer Übergangsphase, die eine Revision des ETH-Gesetzes erfordert. Das Vorgehen für die Revision sieht zwei Etappen vor: eine Teilrevision, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, und möglicherweise eine zweite, umfassendere Revision in den Jahren 2006/07.</p><p>3. Für die Teilrevision hat das EDI eine Projektorganisation eingesetzt und einer Gruppe unter der Leitung des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung ein entsprechendes Mandat übertragen. Der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereiches sind direkt in diese Gruppe mit einbezogen, so dass das Verfahren auf der Teilnahme der verschiedenen Einheiten des ETH-Bereiches und der Konsultation des Personals beruht. Die Gruppe geht dabei zurzeit von folgenden grundsätzlichen Überlegungen aus:</p><p>- Stärkung der Autonomie der einzelnen Institutionen gegenüber dem ETH-Rat;</p><p>- Stärkung der strategischen Rolle des ETH-Rates und Einschränkung seiner operationellen Rolle. Die vom Motionär kritisierte strategische Reserve des ETH-Rates wird den neuen Aufgaben angepasst; sie muss jedoch dem ETH-Rat ermöglichen, seine strategische Rolle weiterhin wahrzunehmen und die vordringlichen Entwicklungen zu unterstützen;</p><p>- verbesserte Transparenz für die parlamentarische Kontrolle über die politisch-strategischen Aspekte des Bereiches;</p><p>- Mittelzuteilung alle vier Jahre mittels BFT-Botschaft vom 25. November 1998, entsprechend den Mitteln, die der Bund den anderen Hochschulen zuteilt.</p><p>Diese Teilrevision des Gesetzes muss dem ETH-Rat und den Institutionen des Bereiches eine aktive Teilnahme am laufenden Reformprozess der gesamten universitären Landschaft ermöglichen. Die Übergangsperiode erfordert daher ein starkes Gremium und einen einzigen Ansprechpartner: den ETH-Rat. Er muss weiterhin eine strategische Funktion für den Bereich erfüllen, die erhöhte Autonomie der Institutionen vorbereiten und zur Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen beitragen.</p><p>Im Rahmen einer späteren Revision des Gesetzes drängt sich eine Neudefinition der Rolle des ETH-Rates auf. Deshalb beantragen wir, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>4. In der Begründung der Motion stellt der Unterzeichnende die Eigenmittel des ETH-Rates infrage. Der Bundesrat hält fest, dass der Hauptteil der Mittel wie vorgesehen für Projekte der ETH und der Anstalten bestimmt ist. Der ETH-Rat muss die Möglichkeit haben, die Mitwirkung der ETH und der Anstalten an gesamtschweizerisch wichtigen Projekten gezielt stimulieren zu können. Zu diesem Zweck stehen ihm seine eigenen Mittel einschliesslich einer "strategischen Reserve" zur Verfügung.</p><p>Eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Elemente ist vom ETH-Rat vorbereitet worden:</p><p>1999 wurden nach Inkrafttreten des Lereve-Projektes bei einer gesamten Geldmenge von 1,577 Milliarden Franken 490 Millionen Franken durch den ETH-Rat verwaltet. Dazu kommen 38 Millionen Franken eines Zusatzkredites (Hönggerbergbau, dritte Etappe). Von diesen insgesamt 528 Millionen Franken wurden 484 Millionen Franken unmittelbar auf die Ebene der sechs Institutionen transferiert. 1999 ist effektiv ein Übergangsjahr, in dem die Budgets für "Bau" und "Informatik" infolge der Projekte Nove-Bau und Nove-it zum ersten Mal vom Bund zum ETH-Rat transferiert wurden. Schon 2000 wurden diese Budgets auf der Ebene der Institutionen aufgeteilt. Das Jahr 1999 ist also nicht repräsentativ.</p><p>Es verbleiben somit 44 Millionen Franken (plus 490, plus 38, minus 484), die beim ETH-Rat geblieben sind; sie verteilen sich wie folgt:</p><p>- Mittel für die ETH und die Forschungsanstalten: 25,3 Millionen Franken (prioritäre Programme des Bundes mit gemischtem Führungskomitee, ETH und andere Universitäten, KTI); 4,4 Millionen Franken (Förderung der wissenschaftlichen Nachfolge); 1,5 Millionen Franken (Unterkünfte für Studierende); 0,8 Millionen Franken (zusätzliches Personal sowie Güter und Dienstleistungen für Massnahmen zugunsten der Fortbildung); 0,5 Millionen Franken (Stipendien);</p><p>- Mittel für den ETH-Rat: 0,5 Millionen Franken (Leitung und Mitglieder des Rates, Behörden); 3,9 Millionen Franken (plafonierte Löhne des Personals); 1,9 Millionen Franken (Reserve des ETH-Rates, U&F); 0,1 Millionen Franken (Mieten und Pacht); 0,8 Millionen Franken (Dienstleistungen Dritter); 0,5 Millionen Franken (andere Güter und Dienstleistungen); 0,1 Millionen Franken (Publikationen, Drucksachen); 1,3 Millionen Franken (Informatik).</p><p>Die Budgets 2000 (44 Millionen Franken), 2001 (41 Millionen Franken), 2002 (49 Millionen Franken) und 2003 (52 Millionen Franken) zeigen eine Zunahme in den Jahren 2002 und 2003, die mit einer Erhöhung der Reservemittel des ETH-Rates für Unterricht und Forschung (plus 8,4 Millionen Franken) und der Mittel für die technologisch ausgerichteten Programme (TOP, plus 3 Millionen Franken im Jahr 2003) zu erklären ist.</p><p>Es ist nicht die Absicht des ETH-Rates, seine eigenen Forschungsprogramme zu finanzieren, zu verwalten und zuzuteilen. Zum Beispiel wurde beim Projekt Top Nano 21 die Entscheidungs- und Finanzierungsbefugnis der KTI übertragen. Die Verteilung von Geldern über die Reserve des ETH-Rates erfolgt nach Institutionen: strategische Planung, "matching grants" mit den Schulen/Forschungsstätten (wie Cern, ETHZ, ETHL), Evaluation der SUK (wie Virtueller Campus) usw.</p><p>Beim Personal des ETH-Rates erklärt sich die Erhöhung der Mittel wie folgt: Von 1998 bis 1999 war der Transfer der Immobilien und der Informatik vom Bund zum ETH-Bereich von einem Transfer von 65 Posten begleitet, wovon 57 unter den zwei Schulen und einem "Baukonsortium" der vier Forschungsanstalten aufgeteilt wurden. Nur acht Koordinationsstellen wurden dem ETH-Rat zugeteilt, was die Erhöhung des Budgets von 2,9 Millionen Franken (1998) auf 3,9 Millionen Franken (1999) erklärt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zuge der laufenden Revision des ETH-Gesetzes für die ETH eine Organisation vorzuschlagen, die für jede ETH einen vom Bundesrat ernannten Verwaltungsrat vorsieht.</p><p>Jeder Verwaltungsrat soll für die entsprechende Hochschule die Befugnisse wahrnehmen, die heute nach Artikel 2 der Verordnung vom 6. Dezember 1999 über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen dem ETH-Rat zukommen. </p><p>Für den Einsatz der finanziellen Mittel, die Koordination beider Lehranstalten und deren Harmonisierung mit anderen universitären Institutionen, wie sie in den Artikeln 5 und 6 der Verordnung vorgesehen sind, soll die Gruppe für Wissenschaft und Forschung (GWF) unter der Aufsicht des EDI und der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) zuständig sein.</p><p>Im Abstand von vier Jahren erhält jede der beiden ETH vom Bundesrat einen eigenen Leistungsauftrag. Die Organisation der vier Forschungsanstalten im ETH-Bereich ist nicht Gegenstand dieser Motion.</p>
- Verwaltungsräte für den ETH-Bereich
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