Angelsächsische Graduierungen an den Hochschulen
- ShortId
-
00.3284
- Id
-
20003284
- Updated
-
10.04.2024 14:18
- Language
-
de
- Title
-
Angelsächsische Graduierungen an den Hochschulen
- AdditionalIndexing
-
Beziehung Schule-Berufsleben;Anerkennung der Zeugnisse;Universität;Ausbildungsdauer;Schulkoordination;Gleichwertigkeit der Diplome;Fachhochschule;Bologna-Prozess;Hochschulwesen
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- L04K13030104, Ausbildungsdauer
- L04K13030116, Schulkoordination
- L05K1302050105, Universität
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
- L04K13030119, Bologna-Prozess
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Sorbonne-Deklaration 1998 der vier Bildungsminister aus Frankreich, Italien, Grossbritannien und Deutschland, die später auch von der Schweiz unterzeichnet wurde, und der Bologna-Erklärung 1999, die bereits 29 europäische Bildungsministerinnen und -minister, darunter auch die schweizerische Bildungsministerin, unterzeichneten, wurde praktisch unter Ausschluss der Bildungsöffentlichkeit der Prozess eines sich harmonisierenden europäischen Hochschulraumes für Universitäten und Fachhochschulen eingeleitet.</p><p>Es geht dabei - vereinfacht gesagt - um die Länder übergreifende Schaffung gleicher Ausbildungsstufen und -zeiten sowie gleicher Titel. Als Strukturmuster dient das angelsächsische Bachelor-, Master- und PhD-Modell. Der erste Bachelor-Zyklus dauert mindestens drei Jahre und soll zu einem vom Arbeitsmarkt anerkannten Abschluss führen, also die Berufsfähigkeit einschliessen. Der zweite Zyklus führt dann mit zwei zusätzlichen Jahren zum Master oder mit fünf zusätzlichen Jahren zum Doktorat.</p><p>Obschon der eingeleitete Harmonisierungsprozess in keiner internationalen Institution verankert ist (EU, Europarat, Unesco z. B.), entfaltet er eine grosse und schnelle Breitenwirkung (in der Schweiz hat die Universität St. Gallen das Modell bereits eingeführt, und auch die ETH ist schrittweise an dessen Einführung).</p><p>Bekanntlich hat die Schweiz ein duales Hochschulsystem mit den Universitäten (Theorieorientierung ohne arbeitsmarktorientiertes Grundstudium) und den Fachhochschulen (Praxisbezug), die wohl gleichwertig, aber andersartig sind. Zudem sind ihre Studiengänge in der Regel gestuft: Sie beginnen mit einem einführenden, allgemein gültigen Sockelteil, an den sich dann ein spezifischer und berufsfeldorientierter Teil anschliesst.</p><p>Die binnenschweizerisch unkoordinierte Übertragung des angloamerikanischen Hochschulmodells auf schweizerische Verhältnisse kann deshalb zu grundsätzlichen strukturellen Schwierigkeiten führen. Aufgrund seiner Logik führen Universitäten und Fachhochschulen neue Studienstrukturen ein, die zur Folge haben, dass sich diese zusehends wechselseitig angleichen. So entwickelt sich immer mehr aus dem einst geplanten Komplementärsystem zwischen ihnen letztlich ein reales Konkurrenzsystem.</p>
- <p>1. Da es sich sowohl bei der Sorbonne-Deklaration aus dem Jahre 1998 als auch bei der Deklaration von Bologna aus dem Jahre 1999 um relativ offene politische Absichtserklärungen handelt und nicht um bindende multilaterale Konventionen, war es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht möglich abzuschätzen, welche konkreten Auswirkungen die Zielvorgaben der beiden Deklarationen für die einzelnen europäischen Länder haben würden. Eine eigentliche längerfristige Folgenabschätzung war zu diesem Zeitpunkt deshalb auch für die Schweiz nicht möglich. Hingegen wurde jedoch vor der Unterzeichnung der Deklarationen eine Konsultation der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten durchgeführt. Zur Deklaration von Sorbonne wurde auch die Schweizerische Hochschulkonferenz konsultiert, welche sich dazu positiv geäussert hat.</p><p>2. Die voraussichtlichen strukturellen Konsequenzen für die Arbeitsteilung zwischen den Universitäten und Fachhochschulen sind aus den Erklärungen nicht eindeutig ableitbar. Die unterzeichnenden Länder haben hier einen beträchtlichen hochschulpolitischen Gestaltungsspielraum. </p><p>Es ist unbestritten, dass die Erklärung von Bologna in allen europäischen Ländern den politischen Prozess für eine breit angelegte Studienreform verstärkt bzw. dort, wo er noch nicht begonnen hat, ausgelöst hat. Es muss daran erinnert werden, dass in unserem Land die Universitäten und die Hochschulen primär für die Studienprogramme und -abschlüsse zuständig sind. Dies gehört zum Kernbestand ihrer Autonomie. Die beiden Erklärungen stellen aber auch für unsere Hochschulen eine Chance dar, ihre Reformprozesse untereinander und im europäischen Rahmen zu koordinieren. Dabei sind allerdings gewisse gesamtschweizerische Richtlinien zur Steuerung der Reformprozesse unumgänglich.</p><p>Was den universitären Hochschulbereich betrifft, so hat sich die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten in Absprache mit der Gruppe für Wissenschaft und Forschung bereit erklärt, in einem ersten Schritt eine Koordinationsfunktion wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgabe hat sie am 22. Juni 2000 eine erste gesamtschweizerische Tagung durchgeführt, an der unter Einbezug aller Universitäten und internationaler Experten die Auswirkungen der Bologna-Erklärung auf das Hochschulwesen unseres Landes erstmals breit diskutiert wurde. Zur Tagung wurden auch Vertreter der Fachhochschulen eingeladen. </p><p>An dieser Tagung begrüsste die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten grundsätzlich die allgemeine Zielsetzung der Bologna-Erklärung und unterstützte deren Implementierung. Die schweizerischen Universitäten seien gewillt, ihre Studiengänge grundlegend zu überprüfen und sie allenfalls neu zu strukturieren, mit dem Ziel, sich besser in die internationale, speziell in die europäische Bildungslandschaft einzufügen und die Mobilität, die Transparenz und die Harmonisierung vermehrt zu fördern. Dabei seien Gleichschaltung und Nivellierung zu vermeiden.</p><p>Als nächster Schritt ist im Oktober eine Diskussion im Rat der Schweizerischen Hochschulkonferenz, der zukünftigen Schweizerischen Universitätskonferenz (voraussichtlich ab dem 1. Januar 2001), vorgesehen. In diesem Gremium sind bekanntlich die Träger der schweizerischen universitären Hochschulen vertreten. Anlässlich dieser Aussprache wird eine politische Wertung der bisherigen Arbeiten, welche die universitären Hochschulen betreffen, vorzunehmen sein. Das am 8. Oktober 1999 von den eidgenössischen Räten verabschiedete neue Universitätsförderungsgesetz wird es übrigens erstmals ermöglichen, auf gesamtschweizerischer Ebene verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsausbildung zu erlassen, namentlich über Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit haben wir für die bildungs- und hochschulpolitisch zentralen Fragen der Erklärung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen dem Bund und den Kantonen geschaffen.</p><p>Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, dass der Einbezug der Fachhochschulen und ihrer politischen Träger in diesem Prozess sichergestellt wird. Diskussionen über die Umsetzung der Bologna-Erklärung auf der Stufe der Fachhochschulen fanden ebenfalls bereits in der Eidgenössischen Fachhochschulkommission und im Fachhochschulrat statt. </p><p>Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte und die entsprechenden Kommissionen im Rahmen seiner üblichen Berichterstattungen kontinuierlich über den Fortgang der Diskussionen und über allfällige Beschlüsse des Bologna-Prozesses informieren.</p><p>3. Die Bologna-Erklärung basiert auf einem System von zwei aufeinander folgenden Studienstufen (Undergraduate/Graduate). Der erste Zyklus soll mindestens drei Jahre dauern und zu einem formellen, vom Arbeitsmarkt "anerkannten" Abschluss führen. Was diese Anerkennung durch den Arbeitsmarkt bedeutet, ist allerdings weitgehend offen gelassen und kaum näher definiert. Hier haben die einzelnen Länder demnach weiterhin grosse Gestaltungsfreiheit. </p><p>Die schweizerischen Universitäten vertreten dezidiert die Meinung, dass ein allfälliger Erstabschluss nach mindestens drei Jahren (Bachelor) auf universitärer Stufe in erster Linie eine grundlegende wissenschaftliche Ausbildung anzubieten hat, welche als Voraussetzung für diverse berufliche Tätigkeiten zu betrachten ist. Diese Basisausbildung soll jedoch nicht eine spezifische Berufsbefähigung für die Ausübung konkreter Berufe vermitteln. Berufsqualifizierende Weiterausbildungen könnten dann in verschiedenen Formen auf der Masterstufe angeboten werden. Es soll hier gerade nicht - wie der Interpellant befürchtet - in die Domäne der Fachhochschulen eingegriffen werden und deren Stärken im Bildungswettbewerb - nämlich eine spezifisch berufsorientierte Hochschulausbildung - geschwächt werden. Klare Identitäten sollen auch in Zukunft erhalten bleiben, und im Interesse einer kohärenten Hochschulpolitik soll die Aufgabenteilung zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen noch verstärkt werden.</p><p>Wie weit Fachhochschulen über die bisherige Bachelor-Ausbildung hinaus eine Ausbildung auf Master-Stufe anbieten sollen, ist gegenwärtig Gegenstand der Prüfung. Die Universitäten sind der Auffassung, dass die Master- und PhD-Stufe den universitären Hochschulen vorbehalten bleiben sollen. Hier wird es noch intensiver Diskussionen bedürfen, um Lösungen zu finden, die dem spezifischen Charakter der Fachhochschulen und Universitäten gerecht werden. Verfrühte Festlegungen gilt es im jetzigen Zeitpunkt zu vermeiden. Insbesondere müssen auch entsprechende ausländische Erfahrungen herangezogen werden - in den meisten europäischen Ländern bieten die Fachhochschulen auch Master-Kurse an -, um Entwicklungen, welche sich als problematisch herausgestellt haben, in der Schweiz nicht zu wiederholen. </p><p>4. Mit den bestehenden Gremien, der Schweizerischen Universitätskonferenz, der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, dem Fachhochschulrat der EDK, der Eidgenössischen Fachhochschulkommission sowie der Schweizerischen Fachhochschulkonferenz bestehen die notwendigen institutionellen Voraussetzungen für eine politische Steuerung einer Implementierung der Empfehlungen, die sich aus der Bologna-Erklärung ergeben. </p><p>5. Die Diskussion in den nächsten Monaten wird zeigen, ob über die in Ziffer 4 erwähnten Gremien hinaus eine gemeinsame Steuerungsgruppe (bzw. Task-Force) notwendig ist. </p><p>6. Die Schweiz wird nächsten Frühsommer voraussichtlich durch Herrn Staatssekretär Kleiber an der Prager Tagung vertreten werden. Sein Mandat soll im Frühjahr 2001 unter Berücksichtigung der bis dahin stattgefundenen innerschweizerischen Entwicklungen einvernehmlich zwischen den Hochschulträgern und den Universitäten festgelegt werden. Zur Koordination mit den Anliegen der Fachhochschulen werden die entsprechenden Gremien des Fachhochschulbereiches beigezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie weit und durch wen wurden vor der Unterzeichnung der Sorbonne-Deklarationen 1998 und der Deklaration von Bologna 1999 durch die Schweiz längerfristige Folgenabschätzungen bezüglich der Einführung des angelsächsischen Graduierungssystems für das Universitäts- und Fachhochschulsystem Schweiz gemacht?</p><p>2. Sind die mittel- und langfristigen strukturellen Konsequenzen für eine auch zukünftig sinnvolle Aufgabenteilung von Universitäten und Fachhochschulen schon fachlich und politisch erfasst und bewertet? Wem wurden diese Arbeiten übertragen? Bis wann liegen die Ergebnisse vor? Wann und in welcher Form wird das Parlament informiert?</p><p>3. Was bedeutet es beispielsweise, wenn die Universitäten eine durch den Arbeitsmarkt anerkannte dreijährige Bachelor-Ausbildung anbieten und dabei in die eigentliche praxisorientierte Domäne der Fachhochschulen einzudringen beginnen? Und welches sind die Folgen, wenn umgekehrt die Fachhochschulen über ihre bisherige Bachelor-Ausbildung hinaus eine Ausbildung auf Master- oder gar PhD-Stufe einzuführen gewillt sind?</p><p>4. Wer koordiniert einen sinnvollen, geordneten Übergang vom alten System ins neue, und wer arbitriert rechtzeitig strukturelle Konflikte?</p><p>5. Müsste nicht eine Art gemeinsame und sichtbare Task-Force vom Bund, den Kantonen, den Universitäten, den Fachhochschulen und der Wirtschaft ins Leben gerufen werden, welche die sich abzeichnenden Probleme sofort angehen kann?</p><p>6. Wer vertritt die Schweiz mit welchem Mandat an der geplanten nächstjährigen Prager Tagung? Und was soll dort beschlossen werden?</p>
- Angelsächsische Graduierungen an den Hochschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Sorbonne-Deklaration 1998 der vier Bildungsminister aus Frankreich, Italien, Grossbritannien und Deutschland, die später auch von der Schweiz unterzeichnet wurde, und der Bologna-Erklärung 1999, die bereits 29 europäische Bildungsministerinnen und -minister, darunter auch die schweizerische Bildungsministerin, unterzeichneten, wurde praktisch unter Ausschluss der Bildungsöffentlichkeit der Prozess eines sich harmonisierenden europäischen Hochschulraumes für Universitäten und Fachhochschulen eingeleitet.</p><p>Es geht dabei - vereinfacht gesagt - um die Länder übergreifende Schaffung gleicher Ausbildungsstufen und -zeiten sowie gleicher Titel. Als Strukturmuster dient das angelsächsische Bachelor-, Master- und PhD-Modell. Der erste Bachelor-Zyklus dauert mindestens drei Jahre und soll zu einem vom Arbeitsmarkt anerkannten Abschluss führen, also die Berufsfähigkeit einschliessen. Der zweite Zyklus führt dann mit zwei zusätzlichen Jahren zum Master oder mit fünf zusätzlichen Jahren zum Doktorat.</p><p>Obschon der eingeleitete Harmonisierungsprozess in keiner internationalen Institution verankert ist (EU, Europarat, Unesco z. B.), entfaltet er eine grosse und schnelle Breitenwirkung (in der Schweiz hat die Universität St. Gallen das Modell bereits eingeführt, und auch die ETH ist schrittweise an dessen Einführung).</p><p>Bekanntlich hat die Schweiz ein duales Hochschulsystem mit den Universitäten (Theorieorientierung ohne arbeitsmarktorientiertes Grundstudium) und den Fachhochschulen (Praxisbezug), die wohl gleichwertig, aber andersartig sind. Zudem sind ihre Studiengänge in der Regel gestuft: Sie beginnen mit einem einführenden, allgemein gültigen Sockelteil, an den sich dann ein spezifischer und berufsfeldorientierter Teil anschliesst.</p><p>Die binnenschweizerisch unkoordinierte Übertragung des angloamerikanischen Hochschulmodells auf schweizerische Verhältnisse kann deshalb zu grundsätzlichen strukturellen Schwierigkeiten führen. Aufgrund seiner Logik führen Universitäten und Fachhochschulen neue Studienstrukturen ein, die zur Folge haben, dass sich diese zusehends wechselseitig angleichen. So entwickelt sich immer mehr aus dem einst geplanten Komplementärsystem zwischen ihnen letztlich ein reales Konkurrenzsystem.</p>
- <p>1. Da es sich sowohl bei der Sorbonne-Deklaration aus dem Jahre 1998 als auch bei der Deklaration von Bologna aus dem Jahre 1999 um relativ offene politische Absichtserklärungen handelt und nicht um bindende multilaterale Konventionen, war es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht möglich abzuschätzen, welche konkreten Auswirkungen die Zielvorgaben der beiden Deklarationen für die einzelnen europäischen Länder haben würden. Eine eigentliche längerfristige Folgenabschätzung war zu diesem Zeitpunkt deshalb auch für die Schweiz nicht möglich. Hingegen wurde jedoch vor der Unterzeichnung der Deklarationen eine Konsultation der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten durchgeführt. Zur Deklaration von Sorbonne wurde auch die Schweizerische Hochschulkonferenz konsultiert, welche sich dazu positiv geäussert hat.</p><p>2. Die voraussichtlichen strukturellen Konsequenzen für die Arbeitsteilung zwischen den Universitäten und Fachhochschulen sind aus den Erklärungen nicht eindeutig ableitbar. Die unterzeichnenden Länder haben hier einen beträchtlichen hochschulpolitischen Gestaltungsspielraum. </p><p>Es ist unbestritten, dass die Erklärung von Bologna in allen europäischen Ländern den politischen Prozess für eine breit angelegte Studienreform verstärkt bzw. dort, wo er noch nicht begonnen hat, ausgelöst hat. Es muss daran erinnert werden, dass in unserem Land die Universitäten und die Hochschulen primär für die Studienprogramme und -abschlüsse zuständig sind. Dies gehört zum Kernbestand ihrer Autonomie. Die beiden Erklärungen stellen aber auch für unsere Hochschulen eine Chance dar, ihre Reformprozesse untereinander und im europäischen Rahmen zu koordinieren. Dabei sind allerdings gewisse gesamtschweizerische Richtlinien zur Steuerung der Reformprozesse unumgänglich.</p><p>Was den universitären Hochschulbereich betrifft, so hat sich die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten in Absprache mit der Gruppe für Wissenschaft und Forschung bereit erklärt, in einem ersten Schritt eine Koordinationsfunktion wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgabe hat sie am 22. Juni 2000 eine erste gesamtschweizerische Tagung durchgeführt, an der unter Einbezug aller Universitäten und internationaler Experten die Auswirkungen der Bologna-Erklärung auf das Hochschulwesen unseres Landes erstmals breit diskutiert wurde. Zur Tagung wurden auch Vertreter der Fachhochschulen eingeladen. </p><p>An dieser Tagung begrüsste die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten grundsätzlich die allgemeine Zielsetzung der Bologna-Erklärung und unterstützte deren Implementierung. Die schweizerischen Universitäten seien gewillt, ihre Studiengänge grundlegend zu überprüfen und sie allenfalls neu zu strukturieren, mit dem Ziel, sich besser in die internationale, speziell in die europäische Bildungslandschaft einzufügen und die Mobilität, die Transparenz und die Harmonisierung vermehrt zu fördern. Dabei seien Gleichschaltung und Nivellierung zu vermeiden.</p><p>Als nächster Schritt ist im Oktober eine Diskussion im Rat der Schweizerischen Hochschulkonferenz, der zukünftigen Schweizerischen Universitätskonferenz (voraussichtlich ab dem 1. Januar 2001), vorgesehen. In diesem Gremium sind bekanntlich die Träger der schweizerischen universitären Hochschulen vertreten. Anlässlich dieser Aussprache wird eine politische Wertung der bisherigen Arbeiten, welche die universitären Hochschulen betreffen, vorzunehmen sein. Das am 8. Oktober 1999 von den eidgenössischen Räten verabschiedete neue Universitätsförderungsgesetz wird es übrigens erstmals ermöglichen, auf gesamtschweizerischer Ebene verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsausbildung zu erlassen, namentlich über Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit haben wir für die bildungs- und hochschulpolitisch zentralen Fragen der Erklärung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen dem Bund und den Kantonen geschaffen.</p><p>Es ist ein besonderes Anliegen des Bundesrates, dass der Einbezug der Fachhochschulen und ihrer politischen Träger in diesem Prozess sichergestellt wird. Diskussionen über die Umsetzung der Bologna-Erklärung auf der Stufe der Fachhochschulen fanden ebenfalls bereits in der Eidgenössischen Fachhochschulkommission und im Fachhochschulrat statt. </p><p>Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte und die entsprechenden Kommissionen im Rahmen seiner üblichen Berichterstattungen kontinuierlich über den Fortgang der Diskussionen und über allfällige Beschlüsse des Bologna-Prozesses informieren.</p><p>3. Die Bologna-Erklärung basiert auf einem System von zwei aufeinander folgenden Studienstufen (Undergraduate/Graduate). Der erste Zyklus soll mindestens drei Jahre dauern und zu einem formellen, vom Arbeitsmarkt "anerkannten" Abschluss führen. Was diese Anerkennung durch den Arbeitsmarkt bedeutet, ist allerdings weitgehend offen gelassen und kaum näher definiert. Hier haben die einzelnen Länder demnach weiterhin grosse Gestaltungsfreiheit. </p><p>Die schweizerischen Universitäten vertreten dezidiert die Meinung, dass ein allfälliger Erstabschluss nach mindestens drei Jahren (Bachelor) auf universitärer Stufe in erster Linie eine grundlegende wissenschaftliche Ausbildung anzubieten hat, welche als Voraussetzung für diverse berufliche Tätigkeiten zu betrachten ist. Diese Basisausbildung soll jedoch nicht eine spezifische Berufsbefähigung für die Ausübung konkreter Berufe vermitteln. Berufsqualifizierende Weiterausbildungen könnten dann in verschiedenen Formen auf der Masterstufe angeboten werden. Es soll hier gerade nicht - wie der Interpellant befürchtet - in die Domäne der Fachhochschulen eingegriffen werden und deren Stärken im Bildungswettbewerb - nämlich eine spezifisch berufsorientierte Hochschulausbildung - geschwächt werden. Klare Identitäten sollen auch in Zukunft erhalten bleiben, und im Interesse einer kohärenten Hochschulpolitik soll die Aufgabenteilung zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen noch verstärkt werden.</p><p>Wie weit Fachhochschulen über die bisherige Bachelor-Ausbildung hinaus eine Ausbildung auf Master-Stufe anbieten sollen, ist gegenwärtig Gegenstand der Prüfung. Die Universitäten sind der Auffassung, dass die Master- und PhD-Stufe den universitären Hochschulen vorbehalten bleiben sollen. Hier wird es noch intensiver Diskussionen bedürfen, um Lösungen zu finden, die dem spezifischen Charakter der Fachhochschulen und Universitäten gerecht werden. Verfrühte Festlegungen gilt es im jetzigen Zeitpunkt zu vermeiden. Insbesondere müssen auch entsprechende ausländische Erfahrungen herangezogen werden - in den meisten europäischen Ländern bieten die Fachhochschulen auch Master-Kurse an -, um Entwicklungen, welche sich als problematisch herausgestellt haben, in der Schweiz nicht zu wiederholen. </p><p>4. Mit den bestehenden Gremien, der Schweizerischen Universitätskonferenz, der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, dem Fachhochschulrat der EDK, der Eidgenössischen Fachhochschulkommission sowie der Schweizerischen Fachhochschulkonferenz bestehen die notwendigen institutionellen Voraussetzungen für eine politische Steuerung einer Implementierung der Empfehlungen, die sich aus der Bologna-Erklärung ergeben. </p><p>5. Die Diskussion in den nächsten Monaten wird zeigen, ob über die in Ziffer 4 erwähnten Gremien hinaus eine gemeinsame Steuerungsgruppe (bzw. Task-Force) notwendig ist. </p><p>6. Die Schweiz wird nächsten Frühsommer voraussichtlich durch Herrn Staatssekretär Kleiber an der Prager Tagung vertreten werden. Sein Mandat soll im Frühjahr 2001 unter Berücksichtigung der bis dahin stattgefundenen innerschweizerischen Entwicklungen einvernehmlich zwischen den Hochschulträgern und den Universitäten festgelegt werden. Zur Koordination mit den Anliegen der Fachhochschulen werden die entsprechenden Gremien des Fachhochschulbereiches beigezogen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie weit und durch wen wurden vor der Unterzeichnung der Sorbonne-Deklarationen 1998 und der Deklaration von Bologna 1999 durch die Schweiz längerfristige Folgenabschätzungen bezüglich der Einführung des angelsächsischen Graduierungssystems für das Universitäts- und Fachhochschulsystem Schweiz gemacht?</p><p>2. Sind die mittel- und langfristigen strukturellen Konsequenzen für eine auch zukünftig sinnvolle Aufgabenteilung von Universitäten und Fachhochschulen schon fachlich und politisch erfasst und bewertet? Wem wurden diese Arbeiten übertragen? Bis wann liegen die Ergebnisse vor? Wann und in welcher Form wird das Parlament informiert?</p><p>3. Was bedeutet es beispielsweise, wenn die Universitäten eine durch den Arbeitsmarkt anerkannte dreijährige Bachelor-Ausbildung anbieten und dabei in die eigentliche praxisorientierte Domäne der Fachhochschulen einzudringen beginnen? Und welches sind die Folgen, wenn umgekehrt die Fachhochschulen über ihre bisherige Bachelor-Ausbildung hinaus eine Ausbildung auf Master- oder gar PhD-Stufe einzuführen gewillt sind?</p><p>4. Wer koordiniert einen sinnvollen, geordneten Übergang vom alten System ins neue, und wer arbitriert rechtzeitig strukturelle Konflikte?</p><p>5. Müsste nicht eine Art gemeinsame und sichtbare Task-Force vom Bund, den Kantonen, den Universitäten, den Fachhochschulen und der Wirtschaft ins Leben gerufen werden, welche die sich abzeichnenden Probleme sofort angehen kann?</p><p>6. Wer vertritt die Schweiz mit welchem Mandat an der geplanten nächstjährigen Prager Tagung? Und was soll dort beschlossen werden?</p>
- Angelsächsische Graduierungen an den Hochschulen
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