IV. Kantonale Unterschiede
- ShortId
-
00.3286
- Id
-
20003286
- Updated
-
10.04.2024 13:25
- Language
-
de
- Title
-
IV. Kantonale Unterschiede
- AdditionalIndexing
-
IV-Rente;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Invalidenversicherung
- 1
-
- L05K0104010303, IV-Rente
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L06K080701020108, Kanton
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Es trifft zu, dass in Bezug auf den Anteil von IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern an der aktiven Bevölkerung kantonale und regionale Unterschiede bestehen. Die Ursachen für diese Differenzen sind sozialwissenschaftlich nur ungenügend geklärt. Es liegen lediglich Erklärungsversuche vor. Sicher spielen Faktoren wie Bevölkerungsstruktur, lokale Arbeits- und Eingliederungsmöglichkeiten oder die Attraktivität der Angebote für Behinderte eine Rolle. Ein einheitliches Muster ist aber nicht erkennbar, denn einerseits neigen städtische Agglomerationen und Gebiete mit höherer Industrialisierung (z. B. Basel-Stadt oder Genf) zu prozentual überdurchschnittlich vielen Rentenbezügerinnen und -bezügern, andererseits weisen auch gewisse ländliche Gebiete eine erhöhte Quote der IV-Rentnerinnen und -Rentner auf. Verschiedene Untersuchungen haben aufgezeigt, dass zwischen Arbeitslosigkeit und Invalidität eine gewisse Parallelität besteht. Die Zusammenhänge sind jedoch sehr komplex. Im Übrigen hat eine Studie ergeben, dass aufgrund ungleicher Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch Ärztinnen und Ärzte, welche für die Prüfung des Rentenanspruches sehr wichtig ist, Kantonsunterschiede entstehen können. Zu vermuten ist ferner, dass der vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessensspielraum der Durchführungsstellen im IV-Leistungsbereich einen gewissen Einfluss hat.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes "Probleme des Sozialstaates" (NFP 45) werden verschiedene Forschungsarbeiten zum Thema "Behinderte Menschen in der Schweiz" vergeben, welche möglicherweise neue Erkenntnisse zu den aufgeworfenen Fragestellungen bringen. In diesem Zusammenhang wird von der Bundesverwaltung auch geprüft, wie dem Postulat 97.3393, das den Aufbau einer schweizerischen Behindertenstatistik fordert, Rechnung getragen werden kann.</p><p>3. Die vermehrte Einheitlichkeit bei der Beurteilung von Rentenbegehren in der IV ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Im Rahmen der 4. IV-Revision, zu welcher bis Mitte September 2000 das Vernehmlassungsverfahren läuft, sind Massnahmen zur gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der Rechtsanwendung vorgesehen. Der Bundesrat schlägt dazu die Einführung von regional organisierten ärztlichen Diensten unter der direkten fachlichen Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) vor. Damit sollen die IV-Stellen bei der Prüfung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen kompetent unterstützt werden. Durch diese strukturelle Massnahme ist eine Verbesserung der medizinischen Grundlagen für das Entscheidverfahren sowie eine gesamtschweizerisch einheitlichere Beurteilung der Rentengesuche zu erwarten. Ferner sollen künftig die Prüfungen der Geschäftsführung der IV-Stellen in kürzeren zeitlichen Abständen vorgenommen werden. Diese verstärkte Aufsicht des Bundes dient dazu, Mängel und Unklarheiten bei der Entscheidfindung und beim Verfahrensablauf bereits in einem frühen Stadium zu entdecken und zu beseitigen sowie eine einheitlichere Verwaltungspraxis sicherzustellen. Zudem soll eine gesamtschweizerische Öffentlichkeitsarbeit die Informationsbedürfnisse insbesondere in Bezug auf Behindertenfragen, IV-spezifische Probleme und berufliche Eingliederungsmöglichkeiten abdecken. Im Übrigen prüft das BSV zurzeit, wie das bisherige Kontrollverfahren im Sinne einer Optimierung bzw. einer Steigerung der Effektivität und Effizienz angepasst werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz bezogen im Januar 1999 4,2 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65 Jahre) eine IV-Rente. Die Verteilung nach Kantonen ist jedoch höchst ungleich. Während in einigen Kantonen der Anteil IV-Rentnerinnen und -Rentner eher tief liegt (Nidwalden 2,9 Prozent, Zug 3,0 Prozent, Bern 3,7 Prozent), ist er in anderen Kantonen überdurchschnittlich hoch (Basel-Stadt 7,3 Prozent, Jura 6,2 Prozent, Tessin 6,1 Prozent).</p><p>Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit dieser Problematik um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum ist es im schweizerischen System der Zusprechung von IV-Renten möglich, dass zwischen den Kantonen solch grosse Unterschiede auftreten können?</p><p>2. Lassen sich die erwähnten kantonalen Differenzen durch Unterschiede in der Demographie, Unterschiede zwischen Stadt und Land, Unterschiede bei den Arbeitslosenzahlen oder durch andere Phänomene erklären?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen könnte eine Reduktion der Unterschiede im Sinne einer Stabilisierung der Anzahl IV-Renten erreicht werden?</p>
- IV. Kantonale Unterschiede
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Es trifft zu, dass in Bezug auf den Anteil von IV-Rentenbezügerinnen und -bezügern an der aktiven Bevölkerung kantonale und regionale Unterschiede bestehen. Die Ursachen für diese Differenzen sind sozialwissenschaftlich nur ungenügend geklärt. Es liegen lediglich Erklärungsversuche vor. Sicher spielen Faktoren wie Bevölkerungsstruktur, lokale Arbeits- und Eingliederungsmöglichkeiten oder die Attraktivität der Angebote für Behinderte eine Rolle. Ein einheitliches Muster ist aber nicht erkennbar, denn einerseits neigen städtische Agglomerationen und Gebiete mit höherer Industrialisierung (z. B. Basel-Stadt oder Genf) zu prozentual überdurchschnittlich vielen Rentenbezügerinnen und -bezügern, andererseits weisen auch gewisse ländliche Gebiete eine erhöhte Quote der IV-Rentnerinnen und -Rentner auf. Verschiedene Untersuchungen haben aufgezeigt, dass zwischen Arbeitslosigkeit und Invalidität eine gewisse Parallelität besteht. Die Zusammenhänge sind jedoch sehr komplex. Im Übrigen hat eine Studie ergeben, dass aufgrund ungleicher Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch Ärztinnen und Ärzte, welche für die Prüfung des Rentenanspruches sehr wichtig ist, Kantonsunterschiede entstehen können. Zu vermuten ist ferner, dass der vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessensspielraum der Durchführungsstellen im IV-Leistungsbereich einen gewissen Einfluss hat.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes "Probleme des Sozialstaates" (NFP 45) werden verschiedene Forschungsarbeiten zum Thema "Behinderte Menschen in der Schweiz" vergeben, welche möglicherweise neue Erkenntnisse zu den aufgeworfenen Fragestellungen bringen. In diesem Zusammenhang wird von der Bundesverwaltung auch geprüft, wie dem Postulat 97.3393, das den Aufbau einer schweizerischen Behindertenstatistik fordert, Rechnung getragen werden kann.</p><p>3. Die vermehrte Einheitlichkeit bei der Beurteilung von Rentenbegehren in der IV ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Im Rahmen der 4. IV-Revision, zu welcher bis Mitte September 2000 das Vernehmlassungsverfahren läuft, sind Massnahmen zur gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der Rechtsanwendung vorgesehen. Der Bundesrat schlägt dazu die Einführung von regional organisierten ärztlichen Diensten unter der direkten fachlichen Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) vor. Damit sollen die IV-Stellen bei der Prüfung der medizinischen Anspruchsvoraussetzungen kompetent unterstützt werden. Durch diese strukturelle Massnahme ist eine Verbesserung der medizinischen Grundlagen für das Entscheidverfahren sowie eine gesamtschweizerisch einheitlichere Beurteilung der Rentengesuche zu erwarten. Ferner sollen künftig die Prüfungen der Geschäftsführung der IV-Stellen in kürzeren zeitlichen Abständen vorgenommen werden. Diese verstärkte Aufsicht des Bundes dient dazu, Mängel und Unklarheiten bei der Entscheidfindung und beim Verfahrensablauf bereits in einem frühen Stadium zu entdecken und zu beseitigen sowie eine einheitlichere Verwaltungspraxis sicherzustellen. Zudem soll eine gesamtschweizerische Öffentlichkeitsarbeit die Informationsbedürfnisse insbesondere in Bezug auf Behindertenfragen, IV-spezifische Probleme und berufliche Eingliederungsmöglichkeiten abdecken. Im Übrigen prüft das BSV zurzeit, wie das bisherige Kontrollverfahren im Sinne einer Optimierung bzw. einer Steigerung der Effektivität und Effizienz angepasst werden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz bezogen im Januar 1999 4,2 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65 Jahre) eine IV-Rente. Die Verteilung nach Kantonen ist jedoch höchst ungleich. Während in einigen Kantonen der Anteil IV-Rentnerinnen und -Rentner eher tief liegt (Nidwalden 2,9 Prozent, Zug 3,0 Prozent, Bern 3,7 Prozent), ist er in anderen Kantonen überdurchschnittlich hoch (Basel-Stadt 7,3 Prozent, Jura 6,2 Prozent, Tessin 6,1 Prozent).</p><p>Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit dieser Problematik um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum ist es im schweizerischen System der Zusprechung von IV-Renten möglich, dass zwischen den Kantonen solch grosse Unterschiede auftreten können?</p><p>2. Lassen sich die erwähnten kantonalen Differenzen durch Unterschiede in der Demographie, Unterschiede zwischen Stadt und Land, Unterschiede bei den Arbeitslosenzahlen oder durch andere Phänomene erklären?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen könnte eine Reduktion der Unterschiede im Sinne einer Stabilisierung der Anzahl IV-Renten erreicht werden?</p>
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