Rentenalter für Schwerstarbeiterinnen und Schwerstarbeiter

ShortId
00.3291
Id
20003291
Updated
14.11.2025 08:05
Language
de
Title
Rentenalter für Schwerstarbeiterinnen und Schwerstarbeiter
AdditionalIndexing
Arbeiter/in;ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitnehmer/in;Rentenalter;flexibles Rentenalter;Berufsgruppe
1
  • L06K070203010401, Rentenalter
  • L07K07020301040101, flexibles Rentenalter
  • L05K0702020401, Arbeitnehmer/in
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702020201, Arbeiter/in
  • L05K0702020107, Berufsgruppe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der 11. AHV-Revision ist vorgesehen, das Rentenalter für Mann und Frau auf 65 Jahre festzulegen. Die zu erwartenden demographischen Verschiebungen haben zu einer breiten Diskussion über eine weitere Anhebung des Rentenalters auf über 65 Jahre geführt. Diese Option ist jedoch nur dann realistisch, wenn für Personen, die einer körperlich sehr anstrengenden Arbeit nachgehen, die Möglichkeit eines frühzeitigen Altersrücktrittes geboten wird. In einer 12. AHV-Revision könnte dies z. B. durch die Einführung von Zeitgutschriften (ähnlich den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften) oder durch eine generelle Reduktion des Rentenaltes für Schwerstarbeiterinnen und Schwerstarbeiter erreicht werden. Um den frühzeitigen Altersrücktritt auch tatsächlich ermöglichen zu können, müssen die erwähnten Massnahmen sowohl für die erste als auch für die zweite Säule eingeführt werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen einer 12. AHV-Revision die Möglichkeit eines vorzeitigen Altersrücktrittes für körperliche Schwerstarbeit verrichtende Erwerbstätige zu prüfen.</p>
  • Rentenalter für Schwerstarbeiterinnen und Schwerstarbeiter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der 11. AHV-Revision ist vorgesehen, das Rentenalter für Mann und Frau auf 65 Jahre festzulegen. Die zu erwartenden demographischen Verschiebungen haben zu einer breiten Diskussion über eine weitere Anhebung des Rentenalters auf über 65 Jahre geführt. Diese Option ist jedoch nur dann realistisch, wenn für Personen, die einer körperlich sehr anstrengenden Arbeit nachgehen, die Möglichkeit eines frühzeitigen Altersrücktrittes geboten wird. In einer 12. AHV-Revision könnte dies z. B. durch die Einführung von Zeitgutschriften (ähnlich den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften) oder durch eine generelle Reduktion des Rentenaltes für Schwerstarbeiterinnen und Schwerstarbeiter erreicht werden. Um den frühzeitigen Altersrücktritt auch tatsächlich ermöglichen zu können, müssen die erwähnten Massnahmen sowohl für die erste als auch für die zweite Säule eingeführt werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen einer 12. AHV-Revision die Möglichkeit eines vorzeitigen Altersrücktrittes für körperliche Schwerstarbeit verrichtende Erwerbstätige zu prüfen.</p>
    • Rentenalter für Schwerstarbeiterinnen und Schwerstarbeiter

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