Milchwirtschaft. Qualitätssicherung

ShortId
00.3312
Id
20003312
Updated
10.04.2024 12:19
Language
de
Title
Milchwirtschaft. Qualitätssicherung
AdditionalIndexing
Milchindustrie;Qualitätssicherung;Finanzhilfe;Lebensmittelkontrolle
1
  • L05K1402030108, Milchindustrie
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Konsumentinnen und Konsumenten haben Anspruch auf hygienisch einwandfreie Milch und Milchprodukte. Die Lebensmittelkontrolle der Kantone sowie der Milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) kontrollieren aufgrund der Lebensmittelverordnung und der Milchqualitätsverordnung die Einhaltung der Regeln der Hygiene.</p><p>Der MIBD wird von den Kantonen zusammen mit den milchwirtschaftlichen Organisationen unterhalten. Er sorgt für die Qualitätssicherung bei der Tierhaltung und bei der Milchgewinnung und trägt wesentlich dazu bei, dass das Ausgangsprodukt Milch von hoher Qualität ist. In Ergänzung zur Lebensmittelkontrolle überwacht er die Verarbeitung der Milch und der Käseproduktion. Dabei geht es in erster Linie darum, die Exportfähigkeit sicherzustellen. Die Milchqualitätsverordnung und damit der MIBD sind Bestandteil des Anhanges 11 ("veterinärhygienische Massnahmen") zum bilateralen Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und werden als äquivalent zum EU-Recht anerkannt. </p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Der Bundesrat wird sich im Rahmen seiner Botschaft zum Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zur Entflechtung im Bereich der Qualitätssicherung der Milch äussern.</p><p>2. Er ist sich der wirtschaftlichen Bedeutung der Ausfuhr von Milchprodukten, insbesondere von Käse, bewusst. Er wird weiterhin für die erforderlichen Rahmenbedingungen besorgt sein und dies bei der Organisation seiner Verwaltung berücksichtigen. Dazu gehört, dass das tierärztliche Fachwissen bei Bund und Kantonen zweckmässig eingebracht wird. Selbstverständlich wird er die interessierten Kreisen anhören, bevor er organisatorische Änderungen vornimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Bericht "Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" vom 31. März 1999 wird vorgeschlagen, die drei Bereiche Qualitätssicherung, Inspektion und Beratung, Aus- und Weiterbildung der Qualitätssicherung bei der Milchwirtschaft zu entflechten. Die Inspektion und Kontrolle der Betriebe soll unter Anwendung der Vorschriften der Lebensmittelkontrolle durch die Kantone erfolgen, und der Bund soll sich finanziell vollständig zurückziehen.</p><p>Zudem hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die Kontrollbereiche, in denen das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Veterinärwesen zuständig sind, bis Mitte 2000 zu überprüfen und Vorschläge für die künftige Regelung auszuarbeiten.</p><p>Die Beurteilung der Vorschläge zur Qualitätssicherung Milchwirtschaft zeigt, dass darin die Vorgaben der EU als auch die im Rahmen der bilateralen Verträge von der EU anerkannte Regelung offenbar ignoriert werden. Um die wichtigen Exporte von Milchprodukten in die EU sicherzustellen, ist es wichtig, die bewährte Regelung weiterzuentwickeln, aber grundsätzlich beizubehalten. Dies beinhaltet:</p><p>- die Entflechtung und Optimierung der Bereiche im Sinne des Berichtes zum neuen Finanzausgleich;</p><p>- die Weiterführung des Engagements des Bundes sowohl beim Erlass der Vorschriften als auch finanziell im bisherigen Rahmen (4,5 Millionen Franken pro Jahr);</p><p>- die Zuordnung der Zuständigkeit auf Bundes- wie Kantonsebene zu den Veterinärbehörden analog der Regelung in den meisten EU-Mitgliederländern.</p><p>Eine Gefährdung der Exporte in die EU durch eine nicht sachgerechte und ungenügende Regelung wäre nicht zu verantworten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, das bisherige Engagement des Bundes bei der Qualitätssicherung Milchwirtschaft auch finanziell beizubehalten?</p><p>2. Ist er bereit, die bewährte und von der EU anerkannte Regelung mit der Zuständigkeit bei den Veterinärbehörden zu optimieren, aber grundsätzlich beizubehalten und bei der Ausarbeitung die Branche einzubeziehen?</p>
  • Milchwirtschaft. Qualitätssicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Konsumentinnen und Konsumenten haben Anspruch auf hygienisch einwandfreie Milch und Milchprodukte. Die Lebensmittelkontrolle der Kantone sowie der Milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) kontrollieren aufgrund der Lebensmittelverordnung und der Milchqualitätsverordnung die Einhaltung der Regeln der Hygiene.</p><p>Der MIBD wird von den Kantonen zusammen mit den milchwirtschaftlichen Organisationen unterhalten. Er sorgt für die Qualitätssicherung bei der Tierhaltung und bei der Milchgewinnung und trägt wesentlich dazu bei, dass das Ausgangsprodukt Milch von hoher Qualität ist. In Ergänzung zur Lebensmittelkontrolle überwacht er die Verarbeitung der Milch und der Käseproduktion. Dabei geht es in erster Linie darum, die Exportfähigkeit sicherzustellen. Die Milchqualitätsverordnung und damit der MIBD sind Bestandteil des Anhanges 11 ("veterinärhygienische Massnahmen") zum bilateralen Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und werden als äquivalent zum EU-Recht anerkannt. </p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Der Bundesrat wird sich im Rahmen seiner Botschaft zum Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zur Entflechtung im Bereich der Qualitätssicherung der Milch äussern.</p><p>2. Er ist sich der wirtschaftlichen Bedeutung der Ausfuhr von Milchprodukten, insbesondere von Käse, bewusst. Er wird weiterhin für die erforderlichen Rahmenbedingungen besorgt sein und dies bei der Organisation seiner Verwaltung berücksichtigen. Dazu gehört, dass das tierärztliche Fachwissen bei Bund und Kantonen zweckmässig eingebracht wird. Selbstverständlich wird er die interessierten Kreisen anhören, bevor er organisatorische Änderungen vornimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Bericht "Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" vom 31. März 1999 wird vorgeschlagen, die drei Bereiche Qualitätssicherung, Inspektion und Beratung, Aus- und Weiterbildung der Qualitätssicherung bei der Milchwirtschaft zu entflechten. Die Inspektion und Kontrolle der Betriebe soll unter Anwendung der Vorschriften der Lebensmittelkontrolle durch die Kantone erfolgen, und der Bund soll sich finanziell vollständig zurückziehen.</p><p>Zudem hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, die Kontrollbereiche, in denen das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Veterinärwesen zuständig sind, bis Mitte 2000 zu überprüfen und Vorschläge für die künftige Regelung auszuarbeiten.</p><p>Die Beurteilung der Vorschläge zur Qualitätssicherung Milchwirtschaft zeigt, dass darin die Vorgaben der EU als auch die im Rahmen der bilateralen Verträge von der EU anerkannte Regelung offenbar ignoriert werden. Um die wichtigen Exporte von Milchprodukten in die EU sicherzustellen, ist es wichtig, die bewährte Regelung weiterzuentwickeln, aber grundsätzlich beizubehalten. Dies beinhaltet:</p><p>- die Entflechtung und Optimierung der Bereiche im Sinne des Berichtes zum neuen Finanzausgleich;</p><p>- die Weiterführung des Engagements des Bundes sowohl beim Erlass der Vorschriften als auch finanziell im bisherigen Rahmen (4,5 Millionen Franken pro Jahr);</p><p>- die Zuordnung der Zuständigkeit auf Bundes- wie Kantonsebene zu den Veterinärbehörden analog der Regelung in den meisten EU-Mitgliederländern.</p><p>Eine Gefährdung der Exporte in die EU durch eine nicht sachgerechte und ungenügende Regelung wäre nicht zu verantworten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, das bisherige Engagement des Bundes bei der Qualitätssicherung Milchwirtschaft auch finanziell beizubehalten?</p><p>2. Ist er bereit, die bewährte und von der EU anerkannte Regelung mit der Zuständigkeit bei den Veterinärbehörden zu optimieren, aber grundsätzlich beizubehalten und bei der Ausarbeitung die Branche einzubeziehen?</p>
    • Milchwirtschaft. Qualitätssicherung

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