A2 Luzern Nord. Lärmschutz
- ShortId
-
00.3313
- Id
-
20003313
- Updated
-
10.04.2024 08:48
- Language
-
de
- Title
-
A2 Luzern Nord. Lärmschutz
- AdditionalIndexing
-
Autobahn;Lärmbelästigung;Luzern (Kanton);Lärmschutz
- 1
-
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K0301010110, Luzern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke" hat festgestellt, dass sich auf vielen Nationalstrassen auf einer längeren Fahrstrecke eine mehr oder weniger grosse Zahl von kleineren Baustellen befindet. Dies hat Auswirkungen in zwei Richtungen: Einerseits hat die Baustellengrösse eine preisbeeinflussende Komponente und andererseits wird eine solche Situation in der Öffentlichkeit nur schlecht akzeptiert. Die Durchführung von Bauarbeiten auf grösseren Interventionslängen bietet grundsätzlich Vorteile hinsichtlich Kosten für den Bau und die Verkehrsregelung. Die Konzentration auf eine kleinere Zahl grösserer Baustellen ist aber auch aus Sicht des Strassenbenützers zu begrüssen. Eine erhöhte Gleichmässigkeit im ganzen Streckenverlauf trägt im Weiteren zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Es ist daher der Wille des Bundesrates und der Fachämter, eine neue Unterhaltsstrategie umzusetzen: Es sollen bis 15 Kilometer lange Baustellen gebildet werden mit einem Abstand von 50 Kilometern zwischen den Baustellen; dafür sollen in den folgenden zehn Jahren keine verkehrsbehindernden Arbeiten mehr ausgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen im Einzelnen wie folgt:</p><p>1. Im Grossraum Luzern sind zurzeit drei Lärmsanierungsprojekte in Vorbereitung:</p><p>- Grosshof (südlich des Sonnenbergtunnels): Dieses Ausführungsprojekt ist genehmigt. Die Sanierung erfolgt zeitlich so, dass sie zusammen mit der Grossbaustelle Kriens-Kantonsgrenze Nidwalden abgeschlossen werden kann.</p><p>- Lochhof (nördlich des Reussporttunnels): Dieses Projekt ist in der Phase der Erarbeitung des Ausführungsprojektes.</p><p>- Emmen: Dieses Ausführungsprojekt ist ebenfalls genehmigt, allerdings mit dem Zusatz, dass mit der Ausführung erst nach Beendigung der Arbeiten auf der Stammlinie südlich des Sonnenbergtunnels begonnen werden kann.</p><p>Dies zeigt, dass der Bundesrat der Lärmschutzproblematik grosse Bedeutung beimisst. Er hat von einer am 31. Januar 2000 eingereichten Petition an den Bundesrat Kenntnis genommen und ist sich bewusst, dass eine grosse Anzahl Personen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. Es ist daher eine Interessenabwägung zwischen den Anliegen der Bevölkerung einerseits und dem Interesse der Strassenbenützer und an der Kostenminimierung andererseits vorzunehmen. Diese Abwägung hat ergeben, dass aufgrund der neuen Strategie nördlich von Luzern eine neue Grossbaustelle mit Verkehrsbehinderungen erst nach Abschluss der Arbeiten an der Stammlinie südlich des Sonnenbergtunnels (etwa 2004) eröffnet werden sollte.</p><p>2. Der Kanton Luzern hat mit Zustimmung des Astra inzwischen geprüft, diejenigen Lärmschutzwände möglichst rasch zu erstellen, welche ohne Verkehrsbehinderungen ausgeführt werden könnten. Die Überprüfung hat ergeben, dass dieses Vorgehen in Bezug auf Lärmschutz keine Vorteile bringt, weil immer wieder Lücken vorhanden wären. Zudem würde sich die Bauzeit um bis zu zwei Jahre verlängern und die Baukosten wären rund 3 Millionen Franken höher. Eine möglichst kurze Bauzeit liegt aber auch im Interesse der Anwohner (weniger Baulärm und weniger Baustellenverkehr). Aufgrund dieser Tatsachen hat der Kanton diese Idee wieder fallen gelassen. Die Forderung des Parlamentes nach Kostensenkungen im Nationalstrassenbau verlangt ein optimiertes Vorgehen bei Sanierungen. Der Kanton Luzern und das Astra sind sich in dieser Hinsicht einig, dass aus Kostengründen der Lärmschutz nur zusammen mit der ebenfalls notwendigen Gesamtsanierung des entsprechenden Autobahnabschnittes in möglichst kurzer Zeit ausgeführt werden soll.</p><p>3. Das Argument, dass mit Einbezug von Emmen eine Baustelle von 12,5 Kilometern entstehen würde, trifft nur in Bezug auf die Gesamtlänge zu. Die beiden Tunnel und ein Zwischenstück wären aber nicht Bestandteil dieser Baustelle. Die Fahrzeuglenker würden die Baustelle nicht als eine lange, sondern als zwei verschiedene Baustellen wahrnehmen, was aber aufgrund der neuen Unterhaltsstrategie zu vermeiden ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat zwar Verständnis für das Anliegen der betroffenen Bevölkerung. Es ist aber zu betonen, dass mit dem Bau aus technischen und rechtlichen Gründen ohnehin nicht vor Ende 2001/Anfang 2002 begonnen werden könnte, zumal das Projekt Lochhof erst erarbeitet wird. Davon abgesehen würde ein sofortiger Baubeginn auch der beschriebenen Unterhaltsstrategie widersprechen. Die Abwägung zugunsten letzterer und eine Verzögerung von zwei Jahren erscheint insgesamt vertretbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 13. März 2000 das Lärmschutzprojekt A2 auf dem Gebiet der Gemeinde Emmen genehmigt. Die Luzerner Bevölkerung dankt dafür. Die Ausführung wird allerdings auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Arbeiten auf dem A2-Trassee südlich des Sonnenbergtunnels verschoben. Dies bedeutet eine Verzögerung um drei bis vier Jahre.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist in Anbetracht der zu erwartenden Verkehrszunahme (u. a. durch das Landverkehrsabkommen mit der EU) eine solche Verzögerung für die betroffene Bevölkerung akzeptierbar? Ist er sich bewusst, dass im Untersuchungsperimeter rund 1600 Personen von Alarmwert- und teilweise grossen Immissionsgrenzwertüberschreitungen betroffen sind?</p><p>2. Wäre er bereit, mit dem Kanton Luzern über einen schnelleren Baubeginn zu diskutieren, der die Verkehrsbehinderungen auf das notwendige Minimum beschränkt, die Bauzeit möglichst kurz hält und damit den Schutz der betroffenen Bevölkerung baldmöglichst gewährleistet?</p><p>3. Die Baustellen Luzern Süd und Nord hätten insgesamt eine Länge von 12,5 Kilometern, was gemäss den Richtlinien des Bundes zulässig ist. Zwischen den Baustellen liegen der Sonnenberg- und der Reussporttunnel mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 Stundenkilometern. Ist er nicht auch der Meinung, dass durch diese spezielle Situation der Verkehrsfluss durch den umgehenden Beginn der Lärmschutzbauten nicht wesentlich behindert wird? Die Bauarbeiten auf dem südlichen Teil der A2 führten in den letzten Jahren zu keinen erheblichen Verkehrsbehinderungen.</p><p>4. Der Lärmschutz ist im Gesetz geregelt, die Unterhaltsstrategie nicht. Der Kanton Luzern hat ein Projekt rechtzeitig aufgelegt. Die Bevölkerung ist über die angekündigte Verzögerung empört. Will er tatsächlich gesetzliche Verpflichtungen weniger hoch gewichten als eine Unterhaltsstrategie auf Nationalstrassen?</p>
- A2 Luzern Nord. Lärmschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Arbeitsgruppe "Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke" hat festgestellt, dass sich auf vielen Nationalstrassen auf einer längeren Fahrstrecke eine mehr oder weniger grosse Zahl von kleineren Baustellen befindet. Dies hat Auswirkungen in zwei Richtungen: Einerseits hat die Baustellengrösse eine preisbeeinflussende Komponente und andererseits wird eine solche Situation in der Öffentlichkeit nur schlecht akzeptiert. Die Durchführung von Bauarbeiten auf grösseren Interventionslängen bietet grundsätzlich Vorteile hinsichtlich Kosten für den Bau und die Verkehrsregelung. Die Konzentration auf eine kleinere Zahl grösserer Baustellen ist aber auch aus Sicht des Strassenbenützers zu begrüssen. Eine erhöhte Gleichmässigkeit im ganzen Streckenverlauf trägt im Weiteren zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Es ist daher der Wille des Bundesrates und der Fachämter, eine neue Unterhaltsstrategie umzusetzen: Es sollen bis 15 Kilometer lange Baustellen gebildet werden mit einem Abstand von 50 Kilometern zwischen den Baustellen; dafür sollen in den folgenden zehn Jahren keine verkehrsbehindernden Arbeiten mehr ausgeführt werden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen im Einzelnen wie folgt:</p><p>1. Im Grossraum Luzern sind zurzeit drei Lärmsanierungsprojekte in Vorbereitung:</p><p>- Grosshof (südlich des Sonnenbergtunnels): Dieses Ausführungsprojekt ist genehmigt. Die Sanierung erfolgt zeitlich so, dass sie zusammen mit der Grossbaustelle Kriens-Kantonsgrenze Nidwalden abgeschlossen werden kann.</p><p>- Lochhof (nördlich des Reussporttunnels): Dieses Projekt ist in der Phase der Erarbeitung des Ausführungsprojektes.</p><p>- Emmen: Dieses Ausführungsprojekt ist ebenfalls genehmigt, allerdings mit dem Zusatz, dass mit der Ausführung erst nach Beendigung der Arbeiten auf der Stammlinie südlich des Sonnenbergtunnels begonnen werden kann.</p><p>Dies zeigt, dass der Bundesrat der Lärmschutzproblematik grosse Bedeutung beimisst. Er hat von einer am 31. Januar 2000 eingereichten Petition an den Bundesrat Kenntnis genommen und ist sich bewusst, dass eine grosse Anzahl Personen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. Es ist daher eine Interessenabwägung zwischen den Anliegen der Bevölkerung einerseits und dem Interesse der Strassenbenützer und an der Kostenminimierung andererseits vorzunehmen. Diese Abwägung hat ergeben, dass aufgrund der neuen Strategie nördlich von Luzern eine neue Grossbaustelle mit Verkehrsbehinderungen erst nach Abschluss der Arbeiten an der Stammlinie südlich des Sonnenbergtunnels (etwa 2004) eröffnet werden sollte.</p><p>2. Der Kanton Luzern hat mit Zustimmung des Astra inzwischen geprüft, diejenigen Lärmschutzwände möglichst rasch zu erstellen, welche ohne Verkehrsbehinderungen ausgeführt werden könnten. Die Überprüfung hat ergeben, dass dieses Vorgehen in Bezug auf Lärmschutz keine Vorteile bringt, weil immer wieder Lücken vorhanden wären. Zudem würde sich die Bauzeit um bis zu zwei Jahre verlängern und die Baukosten wären rund 3 Millionen Franken höher. Eine möglichst kurze Bauzeit liegt aber auch im Interesse der Anwohner (weniger Baulärm und weniger Baustellenverkehr). Aufgrund dieser Tatsachen hat der Kanton diese Idee wieder fallen gelassen. Die Forderung des Parlamentes nach Kostensenkungen im Nationalstrassenbau verlangt ein optimiertes Vorgehen bei Sanierungen. Der Kanton Luzern und das Astra sind sich in dieser Hinsicht einig, dass aus Kostengründen der Lärmschutz nur zusammen mit der ebenfalls notwendigen Gesamtsanierung des entsprechenden Autobahnabschnittes in möglichst kurzer Zeit ausgeführt werden soll.</p><p>3. Das Argument, dass mit Einbezug von Emmen eine Baustelle von 12,5 Kilometern entstehen würde, trifft nur in Bezug auf die Gesamtlänge zu. Die beiden Tunnel und ein Zwischenstück wären aber nicht Bestandteil dieser Baustelle. Die Fahrzeuglenker würden die Baustelle nicht als eine lange, sondern als zwei verschiedene Baustellen wahrnehmen, was aber aufgrund der neuen Unterhaltsstrategie zu vermeiden ist.</p><p>4. Der Bundesrat hat zwar Verständnis für das Anliegen der betroffenen Bevölkerung. Es ist aber zu betonen, dass mit dem Bau aus technischen und rechtlichen Gründen ohnehin nicht vor Ende 2001/Anfang 2002 begonnen werden könnte, zumal das Projekt Lochhof erst erarbeitet wird. Davon abgesehen würde ein sofortiger Baubeginn auch der beschriebenen Unterhaltsstrategie widersprechen. Die Abwägung zugunsten letzterer und eine Verzögerung von zwei Jahren erscheint insgesamt vertretbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 13. März 2000 das Lärmschutzprojekt A2 auf dem Gebiet der Gemeinde Emmen genehmigt. Die Luzerner Bevölkerung dankt dafür. Die Ausführung wird allerdings auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Arbeiten auf dem A2-Trassee südlich des Sonnenbergtunnels verschoben. Dies bedeutet eine Verzögerung um drei bis vier Jahre.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist in Anbetracht der zu erwartenden Verkehrszunahme (u. a. durch das Landverkehrsabkommen mit der EU) eine solche Verzögerung für die betroffene Bevölkerung akzeptierbar? Ist er sich bewusst, dass im Untersuchungsperimeter rund 1600 Personen von Alarmwert- und teilweise grossen Immissionsgrenzwertüberschreitungen betroffen sind?</p><p>2. Wäre er bereit, mit dem Kanton Luzern über einen schnelleren Baubeginn zu diskutieren, der die Verkehrsbehinderungen auf das notwendige Minimum beschränkt, die Bauzeit möglichst kurz hält und damit den Schutz der betroffenen Bevölkerung baldmöglichst gewährleistet?</p><p>3. Die Baustellen Luzern Süd und Nord hätten insgesamt eine Länge von 12,5 Kilometern, was gemäss den Richtlinien des Bundes zulässig ist. Zwischen den Baustellen liegen der Sonnenberg- und der Reussporttunnel mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 Stundenkilometern. Ist er nicht auch der Meinung, dass durch diese spezielle Situation der Verkehrsfluss durch den umgehenden Beginn der Lärmschutzbauten nicht wesentlich behindert wird? Die Bauarbeiten auf dem südlichen Teil der A2 führten in den letzten Jahren zu keinen erheblichen Verkehrsbehinderungen.</p><p>4. Der Lärmschutz ist im Gesetz geregelt, die Unterhaltsstrategie nicht. Der Kanton Luzern hat ein Projekt rechtzeitig aufgelegt. Die Bevölkerung ist über die angekündigte Verzögerung empört. Will er tatsächlich gesetzliche Verpflichtungen weniger hoch gewichten als eine Unterhaltsstrategie auf Nationalstrassen?</p>
- A2 Luzern Nord. Lärmschutz
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