Status der Militärversicherung

ShortId
00.3316
Id
20003316
Updated
10.04.2024 14:33
Language
de
Title
Status der Militärversicherung
AdditionalIndexing
Management Buyout;Bundesamt für Militärversicherung;SUVA;Militärversicherung
1
  • L04K01040114, Militärversicherung
  • L04K08040105, Bundesamt für Militärversicherung
  • L05K0703040205, Management Buyout
  • L05K0104011602, SUVA
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Militärversicherung (MV) bietet einen umfassenden Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden im Militär, Zivilschutz und Zivildienst sowie bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes und bei der Katastrophenhilfe im Ausland. Der Status des Bundesamtes für Militärversicherung (BAMV), dem sowohl die MV als auch die Eidgenössische Rehabilitationsklinik in Novaggio (ERK) unterstellt sind, wurde in neuerer Zeit mehrmals überprüft. So hatte die Bundesversammlung im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung (MVG) für die MV die Bundesamtslösung als die verfassungsmässig angemessene, rechtspolitisch vorteilhafteste, betriebswirtschaftlich zweckmässigste und die finanziell günstigste beurteilt. Sie hat sich daher 1992 vorbehaltlos für die Weiterführung der MV durch ein selbstständiges Bundesamt ausgesprochen. Im Jahre 1995 wurde die Frage nach dem Status des BAMV von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wieder aufgenommen. Sie kam zum gleichen Ergebnis. Bereits im Jahre 1989 hatten überdies die eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit einer Baubotschaft das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Umwandlung des Militärspitals Novaggio in eine moderne Rehabilitationsklinik beauftragt.</p><p>Seither hat das EDI die Finanzdelegation periodisch über die grundlegenden Reformen orientiert, welche, bedingt durch die Reformen in allen Bereichen des Sicherheits- und Friedensdienstes des Bundes, bei der MV mit Unterstützung aussenstehender Fachleute zur Steigerung der Effektivität durchgeführt wurden. Es hat sie jeweils auch über den Stand des Prozesses der Umwandlung des Militärspitals in eine leistungsfähige Rehabilitationsklinik für Leiden am Bewegungsapparat ins Bild gesetzt, welcher 1997 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das EDI konnte namentlich darlegen, dass bei der MV der Personalbestand dank der organisatorischen Neuerungen während der letzten 16 Jahre um gesamthaft 36 Stellen, also um rund 20 Prozent, verkleinert wurde. In der MV beschäftigt heute das BAMV 174 Personen (158 Stellen), in der ERK 91 Personen (75 Stellen). Anlässlich der Referentenbesuche der Finanzdelegation im Jahre 1998 und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in den Jahren 1998 und 1999 wurde von den zuständigen National- und Ständeräten bestätigt, dass das BAMV die Schadenfälle mit einem sehr geringen Verwaltungsaufwand bearbeitet und von sich aus die angemessenen Massnahmen zur Kosteneinsparung und zur Steigerung der Effektivität konsequent und systematisch getroffen hat.</p><p>Für den Bundesrat bestand bei dieser positiven Entwicklung beim BAMV kein Anlass, von den Beschlüssen der eidgenössischen Räte und der Finanzdelegation abzuweichen. Vor allem wegen der sich abzeichnenden umfassenden Reformen in Armee und Zivilschutz begrüsste er es aber, dass das BAMV im Juli 1998 eine vornehmlich aus aussenstehenden Experten zusammengesetzte Gruppe mit der Prüfung sowohl der Struktur als auch der Finanzierung der MV sowie der Trägerschaft und der Rechtsform der ERK beauftragte. Die Expertengruppe beschränkte sich auf die Erarbeitung eines Konzeptes und schlug vor, ihre Ergebnisse durch Detailanalysen überprüfen und konkretisieren zu lassen.</p><p>2. Die Konzeptstudie und die darauf folgenden Abklärungen ergaben für die MV, dass eine Ausgliederung aus der Bundesverwaltung denkbar wäre. Sie hätte jedoch nur einen Sinn, wenn die gegenwärtig praktizierte Form der direkten Finanzierung aus der Bundeskasse geändert würde. Infrage käme eine Finanzierung der Leistungen der MV nach dem Rentenwert-Umlageverfahren mit Prämien, welche von den für die jeweilige Versichertenkategorie zuständigen Departementen zu erbringen wären. Bereits die Expertengruppe betonte aber, die gegenwärtig praktizierte Sonderform eines Umlageverfahrens besteche durch ihre Einfachheit und ihren strukturell bedingten tiefen Verwaltungsaufwand. Namentlich entfalle wegen der Direktfinanzierung aus der Bundeskasse jeglicher Aufwand für die Berechnung von Prämien und von zukünftigen Rentenbelastungen. Überdies sei kein Inkassowesen zu führen, und es entfalle die Verwaltung eines Renten- und Schwankungsfonds. Demnach wäre bei einer Änderung des Finanzierungssystems in jedem Fall mit einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Tatsächlich bestätigen die Detailanalysen, dass die gegenwärtigen Verwaltungskosten der MV, welche nach der Staatsrechnung des Bundes 17,5 Millionen Franken oder 7,3 Prozent der Versicherungsleistungen betragen, bei einer Führung der MV als eigenständige, prämienfinanzierte Einheit aus der Bundesverwaltung beträchtlich erhöht würden.</p><p>Im Vordergrund steht gegenwärtig die Frage der Trägerschaft und der Rechtsform der ERK. Die erneute Situationsanalyse und die Detailanalysen ergaben Folgendes: Die in den letzten Jahren erfolgte Konzentration auf die Rehabilitation bei Störungen des Bewegungsapparates entspricht einem Bedürfnis. Entsprechend wurde die ERK vom Kanton Tessin in die Spitalliste aufgenommen, und die Klinik erzielte dank grosser Akzeptanz der zuweisenden Ärzte und Ärztinnen 1999 eine ausgeglichene Rechnung im Sinne der Staatsrechnung des Bundes. Bei der Frage der Trägerschaft und der Rechtsform zeigte es sich, dass neben der jetzigen Lösung in der Tat weitere Modelle in Betracht kommen. Das EDI erteilte deshalb dem BAMV den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin die Einbettung der ERK in die Schweizer und Tessiner Spitallandschaft zu prüfen und vor allem auch die möglichen Trägerschafts- und Strukturmodelle konkret zu eruieren. Gestützt darauf sollen vorerst die erforderlichen Verhandlungen geführt werden.</p><p>3. Im Jahre 1995 schloss die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, vor allem wegen der unterschiedlichen Regelung des Verfahrens, des Haftungssystems und der Versicherungsart, eine Fusion der MV mit der Suva aus. Die erwähnte Expertengruppe hat dieses Ergebnis bestätigt. </p><p>Die gegen eine Integration der MV in die Suva und damit auch gegen eine Übertragung des Vollzuges des MVG auf die Suva aufgeführten Gründe würden etwas relativiert, wenn die Militärversicherung als eigenständiges Sozialversicherungssystem gemäss MVG, was eine spezifische Ablauf- und Aufbauorganisation voraussetzt, in die Suva eingegliedert sowie im prämienfinanzierten Rentenwert-Umlageverfahren finanziert würde.</p><p>Im Vergleich mit der heutigen Struktur und Finanzierung wäre auch bei diesem Modell mit einem höheren Verwaltungsaufwand zu rechnen. Nach ersten Abklärungen würden jedoch in einzelnen Bereichen Synergien entstehen, welche diejenigen Verwaltungskosten wieder etwas kompensieren würden, welche bei einer Ausgliederung der MV als eigenständige, prämienfinanzierte Einheit aus der Bundesverwaltung im Vergleich zu heute zusätzlich anfallen würden.</p><p>Abschliessend kann Folgendes festgehalten werden: Der Bundesrat wird der Bundesversammlung noch in dieser Legislatur eine Teilrevision des MVG unterbreiten. Dabei sollen u. a., aufgrund der seit dem Inkrafttreten des neuen MVG am 1. Januar 1994 gemachten Erfahrungen, die wünschbaren Anpassungen einzelner Rechtsinstitute vorgeschlagen werden. Der Bundesrat wird die endgültigen Überprüfungsergebnisse - in vollständiger Kenntnis der künftigen Konturen der Armee und der übrigen Sicherheits- und Friedensdienste des Bundes - in der Botschaft vorlegen und sich zur Frage der Zukunft der MV in organisatorischer und finanzieller Hinsicht äussern. Spätestens bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat der Bundesversammlung auch die endgültigen Überprüfungsergebnisse zur ERK unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Schon die Armeereform 95 und die Zivilschutzreform 95 haben sich tiefgreifend auf den Umfang der Aufgaben der Militärversicherung ausgewirkt. Die sich zurzeit in Vorbereitung befindenden erneuten Reformen von Armee und Zivilschutz werden die Dienstzeiten gesamthaft noch weiter reduzieren. Der Militärversicherung wird dabei die Abgeltung von Gesundheitsschäden, die Personen im Militärdienst oder im Zivilschutz erleiden, als Aufgabe verbleiben; deren Umfang wird aber abnehmen.</p><p>Schon bisher ist das Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) ein Bundesamt unterer Grösse. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass der heutige Status des BAMV zu überprüfen ist?</p><p>2. Kommt eine Ausgliederung aus der Bundesverwaltung in Frage?</p><p>3. Kann der Vollzug der Militärversicherung der Suva übertragen werden? Wie sind die finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung entstehender Synergien zu beurteilen?</p>
  • Status der Militärversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Militärversicherung (MV) bietet einen umfassenden Versicherungsschutz bei Gesundheitsschäden im Militär, Zivilschutz und Zivildienst sowie bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes und bei der Katastrophenhilfe im Ausland. Der Status des Bundesamtes für Militärversicherung (BAMV), dem sowohl die MV als auch die Eidgenössische Rehabilitationsklinik in Novaggio (ERK) unterstellt sind, wurde in neuerer Zeit mehrmals überprüft. So hatte die Bundesversammlung im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung (MVG) für die MV die Bundesamtslösung als die verfassungsmässig angemessene, rechtspolitisch vorteilhafteste, betriebswirtschaftlich zweckmässigste und die finanziell günstigste beurteilt. Sie hat sich daher 1992 vorbehaltlos für die Weiterführung der MV durch ein selbstständiges Bundesamt ausgesprochen. Im Jahre 1995 wurde die Frage nach dem Status des BAMV von der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wieder aufgenommen. Sie kam zum gleichen Ergebnis. Bereits im Jahre 1989 hatten überdies die eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit einer Baubotschaft das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Umwandlung des Militärspitals Novaggio in eine moderne Rehabilitationsklinik beauftragt.</p><p>Seither hat das EDI die Finanzdelegation periodisch über die grundlegenden Reformen orientiert, welche, bedingt durch die Reformen in allen Bereichen des Sicherheits- und Friedensdienstes des Bundes, bei der MV mit Unterstützung aussenstehender Fachleute zur Steigerung der Effektivität durchgeführt wurden. Es hat sie jeweils auch über den Stand des Prozesses der Umwandlung des Militärspitals in eine leistungsfähige Rehabilitationsklinik für Leiden am Bewegungsapparat ins Bild gesetzt, welcher 1997 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das EDI konnte namentlich darlegen, dass bei der MV der Personalbestand dank der organisatorischen Neuerungen während der letzten 16 Jahre um gesamthaft 36 Stellen, also um rund 20 Prozent, verkleinert wurde. In der MV beschäftigt heute das BAMV 174 Personen (158 Stellen), in der ERK 91 Personen (75 Stellen). Anlässlich der Referentenbesuche der Finanzdelegation im Jahre 1998 und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in den Jahren 1998 und 1999 wurde von den zuständigen National- und Ständeräten bestätigt, dass das BAMV die Schadenfälle mit einem sehr geringen Verwaltungsaufwand bearbeitet und von sich aus die angemessenen Massnahmen zur Kosteneinsparung und zur Steigerung der Effektivität konsequent und systematisch getroffen hat.</p><p>Für den Bundesrat bestand bei dieser positiven Entwicklung beim BAMV kein Anlass, von den Beschlüssen der eidgenössischen Räte und der Finanzdelegation abzuweichen. Vor allem wegen der sich abzeichnenden umfassenden Reformen in Armee und Zivilschutz begrüsste er es aber, dass das BAMV im Juli 1998 eine vornehmlich aus aussenstehenden Experten zusammengesetzte Gruppe mit der Prüfung sowohl der Struktur als auch der Finanzierung der MV sowie der Trägerschaft und der Rechtsform der ERK beauftragte. Die Expertengruppe beschränkte sich auf die Erarbeitung eines Konzeptes und schlug vor, ihre Ergebnisse durch Detailanalysen überprüfen und konkretisieren zu lassen.</p><p>2. Die Konzeptstudie und die darauf folgenden Abklärungen ergaben für die MV, dass eine Ausgliederung aus der Bundesverwaltung denkbar wäre. Sie hätte jedoch nur einen Sinn, wenn die gegenwärtig praktizierte Form der direkten Finanzierung aus der Bundeskasse geändert würde. Infrage käme eine Finanzierung der Leistungen der MV nach dem Rentenwert-Umlageverfahren mit Prämien, welche von den für die jeweilige Versichertenkategorie zuständigen Departementen zu erbringen wären. Bereits die Expertengruppe betonte aber, die gegenwärtig praktizierte Sonderform eines Umlageverfahrens besteche durch ihre Einfachheit und ihren strukturell bedingten tiefen Verwaltungsaufwand. Namentlich entfalle wegen der Direktfinanzierung aus der Bundeskasse jeglicher Aufwand für die Berechnung von Prämien und von zukünftigen Rentenbelastungen. Überdies sei kein Inkassowesen zu führen, und es entfalle die Verwaltung eines Renten- und Schwankungsfonds. Demnach wäre bei einer Änderung des Finanzierungssystems in jedem Fall mit einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen. Tatsächlich bestätigen die Detailanalysen, dass die gegenwärtigen Verwaltungskosten der MV, welche nach der Staatsrechnung des Bundes 17,5 Millionen Franken oder 7,3 Prozent der Versicherungsleistungen betragen, bei einer Führung der MV als eigenständige, prämienfinanzierte Einheit aus der Bundesverwaltung beträchtlich erhöht würden.</p><p>Im Vordergrund steht gegenwärtig die Frage der Trägerschaft und der Rechtsform der ERK. Die erneute Situationsanalyse und die Detailanalysen ergaben Folgendes: Die in den letzten Jahren erfolgte Konzentration auf die Rehabilitation bei Störungen des Bewegungsapparates entspricht einem Bedürfnis. Entsprechend wurde die ERK vom Kanton Tessin in die Spitalliste aufgenommen, und die Klinik erzielte dank grosser Akzeptanz der zuweisenden Ärzte und Ärztinnen 1999 eine ausgeglichene Rechnung im Sinne der Staatsrechnung des Bundes. Bei der Frage der Trägerschaft und der Rechtsform zeigte es sich, dass neben der jetzigen Lösung in der Tat weitere Modelle in Betracht kommen. Das EDI erteilte deshalb dem BAMV den Auftrag, in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin die Einbettung der ERK in die Schweizer und Tessiner Spitallandschaft zu prüfen und vor allem auch die möglichen Trägerschafts- und Strukturmodelle konkret zu eruieren. Gestützt darauf sollen vorerst die erforderlichen Verhandlungen geführt werden.</p><p>3. Im Jahre 1995 schloss die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, vor allem wegen der unterschiedlichen Regelung des Verfahrens, des Haftungssystems und der Versicherungsart, eine Fusion der MV mit der Suva aus. Die erwähnte Expertengruppe hat dieses Ergebnis bestätigt. </p><p>Die gegen eine Integration der MV in die Suva und damit auch gegen eine Übertragung des Vollzuges des MVG auf die Suva aufgeführten Gründe würden etwas relativiert, wenn die Militärversicherung als eigenständiges Sozialversicherungssystem gemäss MVG, was eine spezifische Ablauf- und Aufbauorganisation voraussetzt, in die Suva eingegliedert sowie im prämienfinanzierten Rentenwert-Umlageverfahren finanziert würde.</p><p>Im Vergleich mit der heutigen Struktur und Finanzierung wäre auch bei diesem Modell mit einem höheren Verwaltungsaufwand zu rechnen. Nach ersten Abklärungen würden jedoch in einzelnen Bereichen Synergien entstehen, welche diejenigen Verwaltungskosten wieder etwas kompensieren würden, welche bei einer Ausgliederung der MV als eigenständige, prämienfinanzierte Einheit aus der Bundesverwaltung im Vergleich zu heute zusätzlich anfallen würden.</p><p>Abschliessend kann Folgendes festgehalten werden: Der Bundesrat wird der Bundesversammlung noch in dieser Legislatur eine Teilrevision des MVG unterbreiten. Dabei sollen u. a., aufgrund der seit dem Inkrafttreten des neuen MVG am 1. Januar 1994 gemachten Erfahrungen, die wünschbaren Anpassungen einzelner Rechtsinstitute vorgeschlagen werden. Der Bundesrat wird die endgültigen Überprüfungsergebnisse - in vollständiger Kenntnis der künftigen Konturen der Armee und der übrigen Sicherheits- und Friedensdienste des Bundes - in der Botschaft vorlegen und sich zur Frage der Zukunft der MV in organisatorischer und finanzieller Hinsicht äussern. Spätestens bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat der Bundesversammlung auch die endgültigen Überprüfungsergebnisse zur ERK unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Schon die Armeereform 95 und die Zivilschutzreform 95 haben sich tiefgreifend auf den Umfang der Aufgaben der Militärversicherung ausgewirkt. Die sich zurzeit in Vorbereitung befindenden erneuten Reformen von Armee und Zivilschutz werden die Dienstzeiten gesamthaft noch weiter reduzieren. Der Militärversicherung wird dabei die Abgeltung von Gesundheitsschäden, die Personen im Militärdienst oder im Zivilschutz erleiden, als Aufgabe verbleiben; deren Umfang wird aber abnehmen.</p><p>Schon bisher ist das Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) ein Bundesamt unterer Grösse. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass der heutige Status des BAMV zu überprüfen ist?</p><p>2. Kommt eine Ausgliederung aus der Bundesverwaltung in Frage?</p><p>3. Kann der Vollzug der Militärversicherung der Suva übertragen werden? Wie sind die finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung entstehender Synergien zu beurteilen?</p>
    • Status der Militärversicherung

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