Presseförderung

ShortId
00.3318
Id
20003318
Updated
14.11.2025 08:40
Language
de
Title
Presseförderung
AdditionalIndexing
Post;Presseförderung;Posttarif;Zeitung
1
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L04K02021703, Zeitung
  • L04K12020202, Post
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Der Einbezug der Frühzustellung der kleinauflagigen Tagespresse in die Presseförderung bedarf angesichts der laufenden Arbeiten zu einer Revision der Verordnung zum Postgesetz vertiefter Abklärungen. Der Bundesrat versteht Ziffer 1 der Empfehlung daher im Sinne eines Prüfungsauftrags.
  • <p>Eine vielfältige regionale Presse ist für die föderalistische Schweiz von zentraler Bedeutung. Deshalb fordert das Postgesetz eine spezielle Förderung der Lokal- und Regionalpresse, um den rapid fortschreitenden Konzentrationsprozess zu bremsen bzw. abzufedern. Die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages (Art. 15 des Postgesetzes) ist allerdings sehr unbefriedigend. Die Postverordnung verlangt von den kleinen regionalen Tageszeitungen ein marktwidriges, ja geradezu existenzgefährdendes Verhalten, um in den Genuss der Presseförderung zu gelangen (Verzicht auf die Frühzustellung). Zudem ist bei der geltenden Presseförderung die Kosten-Nutzen-Effizienz überhaupt nicht gegeben, profitieren doch nach wie vor über 3000 Zeitungen und Zeitschriften von den Beiträgen, darunter auch die gesamte Fachpresse und die Mitgliedschaftspresse. Schliesslich ist die Berechnung des Defizits der Zeitungsrechnung - als Basis der 90 Millionen Franken Bundessubventionen - gemäss Wettbewerbskommission fragwürdig. Mit der nachfolgenden Empfehlung verlange ich nicht mehr Mittel. Indessen soll der heutige Mittelfluss von 90 Millionen Franken wirksamer und zielkonformer eingesetzt werden.</p><p>Aus all diesen Gründen empfehle ich dem Bundesrat, im Rahmen einer kurzfristigen Änderung der Postverordnung folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Einbezug der Frühzustellung der kleinauflagigen Tagespresse in die Presseförderung;</p><p>2. Eliminierung des Giesskannenprinzips, d. h. Korrektur der bestehenden Presseförderung in Hinsicht auf mehr Effizienz und Zielgenauigkeit;</p><p>3. Überprüfung der Berechnung des Defizits der Zeitungsrechnung der Post.</p>
  • Presseförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Der Einbezug der Frühzustellung der kleinauflagigen Tagespresse in die Presseförderung bedarf angesichts der laufenden Arbeiten zu einer Revision der Verordnung zum Postgesetz vertiefter Abklärungen. Der Bundesrat versteht Ziffer 1 der Empfehlung daher im Sinne eines Prüfungsauftrags.
    • <p>Eine vielfältige regionale Presse ist für die föderalistische Schweiz von zentraler Bedeutung. Deshalb fordert das Postgesetz eine spezielle Förderung der Lokal- und Regionalpresse, um den rapid fortschreitenden Konzentrationsprozess zu bremsen bzw. abzufedern. Die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages (Art. 15 des Postgesetzes) ist allerdings sehr unbefriedigend. Die Postverordnung verlangt von den kleinen regionalen Tageszeitungen ein marktwidriges, ja geradezu existenzgefährdendes Verhalten, um in den Genuss der Presseförderung zu gelangen (Verzicht auf die Frühzustellung). Zudem ist bei der geltenden Presseförderung die Kosten-Nutzen-Effizienz überhaupt nicht gegeben, profitieren doch nach wie vor über 3000 Zeitungen und Zeitschriften von den Beiträgen, darunter auch die gesamte Fachpresse und die Mitgliedschaftspresse. Schliesslich ist die Berechnung des Defizits der Zeitungsrechnung - als Basis der 90 Millionen Franken Bundessubventionen - gemäss Wettbewerbskommission fragwürdig. Mit der nachfolgenden Empfehlung verlange ich nicht mehr Mittel. Indessen soll der heutige Mittelfluss von 90 Millionen Franken wirksamer und zielkonformer eingesetzt werden.</p><p>Aus all diesen Gründen empfehle ich dem Bundesrat, im Rahmen einer kurzfristigen Änderung der Postverordnung folgende Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Einbezug der Frühzustellung der kleinauflagigen Tagespresse in die Presseförderung;</p><p>2. Eliminierung des Giesskannenprinzips, d. h. Korrektur der bestehenden Presseförderung in Hinsicht auf mehr Effizienz und Zielgenauigkeit;</p><p>3. Überprüfung der Berechnung des Defizits der Zeitungsrechnung der Post.</p>
    • Presseförderung

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