Reform der Pro Helvetia
- ShortId
-
00.3321
- Id
-
20003321
- Updated
-
14.11.2025 07:14
- Language
-
de
- Title
-
Reform der Pro Helvetia
- AdditionalIndexing
-
Kulturverband;Kulturförderung;Reform
- 1
-
- L05K0101030202, Kulturverband
- L04K01060307, Kulturförderung
- L04K08020310, Reform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zurzeit versucht die Stiftung Pro Helvetia aus eigenen Kräften, eine Neugliederung ihrer Struktur und Organisation sowie eine Straffung der Entscheidungsabläufe in die Wege zu leiten. Die mittlerweile vorliegenden, mehr oder minder ausgearbeiteten und zum Teil radikalen Reformmodelle führten aber intern zu heftigen Auseinandersetzungen und letztlich auch zu einer öffentlichen Personaldebatte, die immer mehr die Arbeit der Institution lähmen und ihren Ruf in Mitleidenschaft ziehen. Dies, obschon die eidgenössischen Räte vor kurzem ohne grosse Diskussion für die Kulturstiftung einen weiteren Rahmenkredit für die kommenden Jahre sprachen.</p><p>Das aus den Sechzigerjahren stammende bisherige Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeitsweise und die personelle Zusammensetzung der Stiftung bis in die Einzelheiten und engt damit ihre Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten weitgehend ein. Die mittlerweile öffentlich gewordene Krise der Institution sollte der Bundesrat deshalb zum Anlass nehmen, das veraltete Detailgesetz grundlegend zu revidieren. Der Stiftung könnten dadurch aktualisierte kulturpolitische Funktionen und Aufträge übertragen und ein fachlicher, organisatorischer und finanzieller Rahmen gesetzt werden, der zeitgemäss und entwicklungsoffen ist. Zugleich könnte in einer kulturpolitischen Grundsatzdiskussion auch ein sinnvolles Verhältnis zwischen der öffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Kulturförderung erörtert werden.</p><p>Nicht zuletzt würde der Bundesrat mit der Einleitung der Gesetzesrevision seine gegenwärtig eher zurückhaltende bis fehlende Führungsfunktion gegenüber der Kulturstiftung und der kulturpolitisch interessierten Öffentlichkeit wieder klar und perspektivisch definieren und wahrnehmen.</p>
- <p>Allgemeines</p><p>Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Kultur unseres Landes zu wahren, das kulturelle Schaffen, den kulturellen Austausch und die Verständigung im Inland zu fördern sowie die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zu pflegen. Die Stiftung vertritt die kulturelle Vielfalt der Schweiz und leistet dazu im In- und Ausland einen wichtigen und weitherum geschätzten Beitrag. Die Wertschätzung der Tätigkeit von Pro Helvetia hat - wie der Motionär indirekt erwähnt - ihren Ausdruck ebenfalls in der parlamentarischen Beratung der Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 gefunden, indem die Bundesbeiträge um rund 15,5 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Franken erhöht worden sind.</p><p>Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages und unter Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) bzw. unter Oberaufsicht des Bundesrates handelt sie autonom.</p><p>Die Stiftung weist Reformbedarf auf. Seit längerem werden namentlich die komplizierten Abläufe und Strukturen der Stiftung kritisiert; zu überprüfen sind zudem die Aufgabe und Stellung der Stiftung in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung sowie - damit zusammenhängend - die Aufgabenteilung mit dem BAK sowie anderen Kulturförderungsinstitutionen. Darauf ist sowohl in der Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 (BBl 1999 VII 7822f. und 7836ff.) wie auch in der anschliessenden parlamentarischen Beratung Wert gelegt worden.</p><p>Pro Helvetia hat die notwendigen Reformen und die damit verbundenen Fragestellungen seit einigen Monaten an die Hand genommen. Nach diversen Vorarbeiten konnten an zwei Plenarversammlungen des Stiftungsrates vom 24. Februar und 6. Juli 2000 grundsätzliche Fragen diskutiert werden. Zur Diskussion standen sowohl Änderungsvorschläge struktureller Natur wie auch solche betreffend die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung der Stiftung. Ein Teil der Vorschläge hätte eine Gesetzesänderung nötig gemacht, andere hätten sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben realisieren lassen.</p><p>Am 6. Juli 2000 hat sich die Plenarversammlung des Stiftungsrates mit grosser Mehrheit auf eine Stossrichtung der weiteren Reformschritte geeinigt. Konkret wurden folgende Beschlüsse gefällt:</p><p>1. Der Stiftungsrat setzt seinen Reformprozess auf der Grundlage des Berichtes PH 2500 fort.</p><p>2. Der leitende Ausschuss trifft die nötigen Massnahmen, damit die Umsetzung der neuen Struktur auf Stiftungsratsebene bis am 31. Dezember 2001 realisiert ist.</p><p>3. Der Stiftungsrat beauftragt den leitenden Ausschuss, die externe Projektbegleitung für die Reorganisaton des Sekretariates und die weitere Umsetzung der Reform in kürzestmöglicher Zeit auszuschreiben und zu regeln.</p><p>4. Der Stiftungsrat beauftragt den leitenden Ausschuss, für einen Beschluss in der Plenarversammlung vom 23. November 2000 einen klaren Zeitplan und ein genaues Budget für den Reformprozess für die Zeitspanne von August 2000 bis Anfang 2002 aufzustellen, in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Berichtes PH 2500 und in Anlehnung an den Vorschlag von Professor Knoepfel. Der leitenden Ausschuss achtet darauf, dass der Reformprozess die normale Stiftungstätigkeit so wenig wie möglich beeinträchtigt.</p><p>5. Das Mandat für die beiden Gruppen "Umbau" und "PH 2500" ist per 6. Juli 2000 beendet.</p><p>Der nun gewählte Ansatz des Berichtes PH 2500 sieht - vereinfacht gesagt - ein gestaffeltes Vorgehen vor: Zuerst sollen der Stiftungsrat sowie einzelne stiftungsinterne Abläufe reformiert werden, als Nächstes sollen die Aufgaben und die Stellung der Stiftung in der gesamtschweizerischen Kulturförderung (inklusive Aufgabenteilung mit den anderen Institutionen) geklärt und schliesslich die Strukturen der Geschäftsstelle (Sekretariat) den gewonnen Erkenntnissen angepasst werden.</p><p>Zu den konkreten Anliegen der Motion </p><p>1. Die Motion verlangt - allgemein ausgedrückt - eine aktivere Rolle des Bundes bei den Reformbestrebungen der Stiftung Pro Helvetia.</p><p>Pro Helvetia ist eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft. Dies beinhaltet, dass es ihr freistehen muss, in einem ersten Schritt intern in aller Offenheit über mögliche Stossrichtungen einer Reform diskutieren zu können. Ein Einmischen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht opportun. Von diesem anerkannten und bewährten Grundsatz hat sich der Bundesrat bis anhin leiten lassen.</p><p>Die Mitwirkung der Bundesbehörden ist hingegen dann erforderlich, wenn die Stiftung Reformen beschliesst und umzusetzen beginnt, welche eine Änderung der rechtlichen Grundlagen erfordern, die die Grundausrichtung der Tätigkeiten betreffen bzw. das Zusammenspiel mit den anderen Kulturförderungsinstitutionen des Bundes tangieren. Dies ist seit dem 6. Juli 2000 der Fall. Die nun angestrebten Veränderungen der Abläufe und des Stiftungsrates bedingen zwar aller Voraussicht nach keine Gesetzesänderung, hingegen tangieren sie die Geschäftsordnung und allenfalls andere stiftungsinterne Reglemente; erforderlich ist somit die Genehmigung durch das EDI bzw. allenfalls den Bundesrat. Die in einem zweiten Schritt angestrebte Klärung der Aufgaben und der Stellung von Pro Helvetia in der gesamtschweizerischen Kulturförderung wird zudem selbstredend nur unter Einbezug der übrigen Kulturförderungsinstitutionen des Bundes erfolgen können und - je nach Ergebnis - eine Gesetzesänderung erfordern. In beiden Fällen werden somit die Bundesbehörden mitwirken.</p><p>Eine aktive Rolle des Bundes kann daneben unter aufsichtsrechtlichen Aspekten nötig werden, beispielsweise wenn der Reformprozess als solcher das Funktionieren der Stiftung infrage stellen würde. Dies ist heute nicht der Fall. Zwar haben die teilweise in der Öffentlichkeit ausgetragenen Kontroversen zeitweise ein unerfreuliches Ausmass angenommen, welches nicht zum Dauerzustand werden darf; das Funktionieren der Stiftung war jedoch in keiner Phase infrage gestellt. Mit dem Beschluss des Stiftungsrates vom 6. Juli 2000 ist die Meinungsbildung zudem in geordnete Bahnen gelenkt worden. Hinzu kommt, dass Pro Helvetia mit Beschluss des leitenden Ausschusses des Stiftungsrates selber eine interne Untersuchung der Umstände eingeleitet hat, welche zur öffentlichen Ausbreitung der stiftungsintern angelegten Diskussionen geführt haben. Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Bundes bestand und besteht somit nicht.</p><p>2. Die Motion regt an, dass die Stellung der Stiftung sowie ein sinnvolles Verhältnis zwischen der öffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Kulturförderung in einer kulturpolitischen Grundsatzdiskussion erörtert werden.</p><p>Das von der Stiftung am 6. Juli 2000 beschlossene Vorgehen gewährleistet eine solche Grundsatzdiskussion, was der Bundesrat begrüsst.</p><p>3. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die aktuelle Situation zum Anlass nimmt, das - als veraltet und zu einengend empfundene - Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia grundlegend zu revidieren.</p><p>Im Rahmen der geplanten Grundsatzdiskussion wird sich zeigen, ob das bisherige Gesetz die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Stiftung tatsächlich zu sehr einengt und Pro Helvetia einer neuen Grundlage bedarf. Das Gesetz nun - unter Vorwegnahme der anstehenden Grundsatzdiskussion - zu ändern, wäre verfrüht und würde dem Grundsatz der Stiftungsautonomie widersprechen. Zudem fehlen genaue Ziele, welche eine allfällige Reform verfolgen soll.</p><p>Der Bundesrat wird sich regelmässig über den Verlauf dieser Angelegenheit informieren lassen und dem Parlament Bericht erstatten. Gegebenenfalls wird er die nötigen Vorkehrungen treffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia rasch zu revidieren. Dadurch könnte die Institution als Hauptträgerin der Kulturbewahrung und Kulturförderung des Bundes die ihr zugewiesenen Aufträge mit den entsprechenden Mitteln zeitgemässer und perspektivischer wahrnehmen: fachlich kompetent, wirksam organisiert, auf Qualität bedacht und transparent bezüglich der Präferenzen und Prioritäten.</p>
- Reform der Pro Helvetia
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zurzeit versucht die Stiftung Pro Helvetia aus eigenen Kräften, eine Neugliederung ihrer Struktur und Organisation sowie eine Straffung der Entscheidungsabläufe in die Wege zu leiten. Die mittlerweile vorliegenden, mehr oder minder ausgearbeiteten und zum Teil radikalen Reformmodelle führten aber intern zu heftigen Auseinandersetzungen und letztlich auch zu einer öffentlichen Personaldebatte, die immer mehr die Arbeit der Institution lähmen und ihren Ruf in Mitleidenschaft ziehen. Dies, obschon die eidgenössischen Räte vor kurzem ohne grosse Diskussion für die Kulturstiftung einen weiteren Rahmenkredit für die kommenden Jahre sprachen.</p><p>Das aus den Sechzigerjahren stammende bisherige Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeitsweise und die personelle Zusammensetzung der Stiftung bis in die Einzelheiten und engt damit ihre Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten weitgehend ein. Die mittlerweile öffentlich gewordene Krise der Institution sollte der Bundesrat deshalb zum Anlass nehmen, das veraltete Detailgesetz grundlegend zu revidieren. Der Stiftung könnten dadurch aktualisierte kulturpolitische Funktionen und Aufträge übertragen und ein fachlicher, organisatorischer und finanzieller Rahmen gesetzt werden, der zeitgemäss und entwicklungsoffen ist. Zugleich könnte in einer kulturpolitischen Grundsatzdiskussion auch ein sinnvolles Verhältnis zwischen der öffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Kulturförderung erörtert werden.</p><p>Nicht zuletzt würde der Bundesrat mit der Einleitung der Gesetzesrevision seine gegenwärtig eher zurückhaltende bis fehlende Führungsfunktion gegenüber der Kulturstiftung und der kulturpolitisch interessierten Öffentlichkeit wieder klar und perspektivisch definieren und wahrnehmen.</p>
- <p>Allgemeines</p><p>Die Stiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur (BAK) die Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, die Kultur unseres Landes zu wahren, das kulturelle Schaffen, den kulturellen Austausch und die Verständigung im Inland zu fördern sowie die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland zu pflegen. Die Stiftung vertritt die kulturelle Vielfalt der Schweiz und leistet dazu im In- und Ausland einen wichtigen und weitherum geschätzten Beitrag. Die Wertschätzung der Tätigkeit von Pro Helvetia hat - wie der Motionär indirekt erwähnt - ihren Ausdruck ebenfalls in der parlamentarischen Beratung der Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 gefunden, indem die Bundesbeiträge um rund 15,5 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Franken erhöht worden sind.</p><p>Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrages und unter Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) bzw. unter Oberaufsicht des Bundesrates handelt sie autonom.</p><p>Die Stiftung weist Reformbedarf auf. Seit längerem werden namentlich die komplizierten Abläufe und Strukturen der Stiftung kritisiert; zu überprüfen sind zudem die Aufgabe und Stellung der Stiftung in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung sowie - damit zusammenhängend - die Aufgabenteilung mit dem BAK sowie anderen Kulturförderungsinstitutionen. Darauf ist sowohl in der Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten der Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2000-2003 (BBl 1999 VII 7822f. und 7836ff.) wie auch in der anschliessenden parlamentarischen Beratung Wert gelegt worden.</p><p>Pro Helvetia hat die notwendigen Reformen und die damit verbundenen Fragestellungen seit einigen Monaten an die Hand genommen. Nach diversen Vorarbeiten konnten an zwei Plenarversammlungen des Stiftungsrates vom 24. Februar und 6. Juli 2000 grundsätzliche Fragen diskutiert werden. Zur Diskussion standen sowohl Änderungsvorschläge struktureller Natur wie auch solche betreffend die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung der Stiftung. Ein Teil der Vorschläge hätte eine Gesetzesänderung nötig gemacht, andere hätten sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben realisieren lassen.</p><p>Am 6. Juli 2000 hat sich die Plenarversammlung des Stiftungsrates mit grosser Mehrheit auf eine Stossrichtung der weiteren Reformschritte geeinigt. Konkret wurden folgende Beschlüsse gefällt:</p><p>1. Der Stiftungsrat setzt seinen Reformprozess auf der Grundlage des Berichtes PH 2500 fort.</p><p>2. Der leitende Ausschuss trifft die nötigen Massnahmen, damit die Umsetzung der neuen Struktur auf Stiftungsratsebene bis am 31. Dezember 2001 realisiert ist.</p><p>3. Der Stiftungsrat beauftragt den leitenden Ausschuss, die externe Projektbegleitung für die Reorganisaton des Sekretariates und die weitere Umsetzung der Reform in kürzestmöglicher Zeit auszuschreiben und zu regeln.</p><p>4. Der Stiftungsrat beauftragt den leitenden Ausschuss, für einen Beschluss in der Plenarversammlung vom 23. November 2000 einen klaren Zeitplan und ein genaues Budget für den Reformprozess für die Zeitspanne von August 2000 bis Anfang 2002 aufzustellen, in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Berichtes PH 2500 und in Anlehnung an den Vorschlag von Professor Knoepfel. Der leitenden Ausschuss achtet darauf, dass der Reformprozess die normale Stiftungstätigkeit so wenig wie möglich beeinträchtigt.</p><p>5. Das Mandat für die beiden Gruppen "Umbau" und "PH 2500" ist per 6. Juli 2000 beendet.</p><p>Der nun gewählte Ansatz des Berichtes PH 2500 sieht - vereinfacht gesagt - ein gestaffeltes Vorgehen vor: Zuerst sollen der Stiftungsrat sowie einzelne stiftungsinterne Abläufe reformiert werden, als Nächstes sollen die Aufgaben und die Stellung der Stiftung in der gesamtschweizerischen Kulturförderung (inklusive Aufgabenteilung mit den anderen Institutionen) geklärt und schliesslich die Strukturen der Geschäftsstelle (Sekretariat) den gewonnen Erkenntnissen angepasst werden.</p><p>Zu den konkreten Anliegen der Motion </p><p>1. Die Motion verlangt - allgemein ausgedrückt - eine aktivere Rolle des Bundes bei den Reformbestrebungen der Stiftung Pro Helvetia.</p><p>Pro Helvetia ist eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft. Dies beinhaltet, dass es ihr freistehen muss, in einem ersten Schritt intern in aller Offenheit über mögliche Stossrichtungen einer Reform diskutieren zu können. Ein Einmischen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht opportun. Von diesem anerkannten und bewährten Grundsatz hat sich der Bundesrat bis anhin leiten lassen.</p><p>Die Mitwirkung der Bundesbehörden ist hingegen dann erforderlich, wenn die Stiftung Reformen beschliesst und umzusetzen beginnt, welche eine Änderung der rechtlichen Grundlagen erfordern, die die Grundausrichtung der Tätigkeiten betreffen bzw. das Zusammenspiel mit den anderen Kulturförderungsinstitutionen des Bundes tangieren. Dies ist seit dem 6. Juli 2000 der Fall. Die nun angestrebten Veränderungen der Abläufe und des Stiftungsrates bedingen zwar aller Voraussicht nach keine Gesetzesänderung, hingegen tangieren sie die Geschäftsordnung und allenfalls andere stiftungsinterne Reglemente; erforderlich ist somit die Genehmigung durch das EDI bzw. allenfalls den Bundesrat. Die in einem zweiten Schritt angestrebte Klärung der Aufgaben und der Stellung von Pro Helvetia in der gesamtschweizerischen Kulturförderung wird zudem selbstredend nur unter Einbezug der übrigen Kulturförderungsinstitutionen des Bundes erfolgen können und - je nach Ergebnis - eine Gesetzesänderung erfordern. In beiden Fällen werden somit die Bundesbehörden mitwirken.</p><p>Eine aktive Rolle des Bundes kann daneben unter aufsichtsrechtlichen Aspekten nötig werden, beispielsweise wenn der Reformprozess als solcher das Funktionieren der Stiftung infrage stellen würde. Dies ist heute nicht der Fall. Zwar haben die teilweise in der Öffentlichkeit ausgetragenen Kontroversen zeitweise ein unerfreuliches Ausmass angenommen, welches nicht zum Dauerzustand werden darf; das Funktionieren der Stiftung war jedoch in keiner Phase infrage gestellt. Mit dem Beschluss des Stiftungsrates vom 6. Juli 2000 ist die Meinungsbildung zudem in geordnete Bahnen gelenkt worden. Hinzu kommt, dass Pro Helvetia mit Beschluss des leitenden Ausschusses des Stiftungsrates selber eine interne Untersuchung der Umstände eingeleitet hat, welche zur öffentlichen Ausbreitung der stiftungsintern angelegten Diskussionen geführt haben. Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Bundes bestand und besteht somit nicht.</p><p>2. Die Motion regt an, dass die Stellung der Stiftung sowie ein sinnvolles Verhältnis zwischen der öffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Kulturförderung in einer kulturpolitischen Grundsatzdiskussion erörtert werden.</p><p>Das von der Stiftung am 6. Juli 2000 beschlossene Vorgehen gewährleistet eine solche Grundsatzdiskussion, was der Bundesrat begrüsst.</p><p>3. Die Motion verlangt, dass der Bundesrat die aktuelle Situation zum Anlass nimmt, das - als veraltet und zu einengend empfundene - Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia grundlegend zu revidieren.</p><p>Im Rahmen der geplanten Grundsatzdiskussion wird sich zeigen, ob das bisherige Gesetz die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Stiftung tatsächlich zu sehr einengt und Pro Helvetia einer neuen Grundlage bedarf. Das Gesetz nun - unter Vorwegnahme der anstehenden Grundsatzdiskussion - zu ändern, wäre verfrüht und würde dem Grundsatz der Stiftungsautonomie widersprechen. Zudem fehlen genaue Ziele, welche eine allfällige Reform verfolgen soll.</p><p>Der Bundesrat wird sich regelmässig über den Verlauf dieser Angelegenheit informieren lassen und dem Parlament Bericht erstatten. Gegebenenfalls wird er die nötigen Vorkehrungen treffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia rasch zu revidieren. Dadurch könnte die Institution als Hauptträgerin der Kulturbewahrung und Kulturförderung des Bundes die ihr zugewiesenen Aufträge mit den entsprechenden Mitteln zeitgemässer und perspektivischer wahrnehmen: fachlich kompetent, wirksam organisiert, auf Qualität bedacht und transparent bezüglich der Präferenzen und Prioritäten.</p>
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