Arbeitslosenversicherung. Flexibilisierung der Rahmenfristen

ShortId
00.3323
Id
20003323
Updated
25.06.2025 01:48
Language
de
Title
Arbeitslosenversicherung. Flexibilisierung der Rahmenfristen
AdditionalIndexing
Langzeitarbeitslosigkeit;Taggeld;Versicherungsleistung;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Empirische Studien des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco), u. a. auch von Professor G. Sheldon, haben gezeigt, dass eine lange Bezugsdauer von Arbeitslosengeldern die Zahl der Arbeitslosen tendenziell eher erhöht und damit die Langzeitarbeitslosigkeit eher verlängert als verkürzt.</p><p>Im Ausland wird bei nachlassender Arbeitslosigkeit die Bezugsdauer in der Regel gesenkt. In der Schweiz wurde demgegenüber die Dauer der Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosengeldern noch nie herabgesetzt. Die Herabsetzung der Bezugsdauer bedeutet allerdings nicht, dass bei nachlassender Konjunktur und zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt diese auf dem herabgesetzten Niveau verharrt. Im Gegenteil, je nach konjunktureller Verschärfung der Lage kann mit diesem Instrument fein gesteuert werden.</p><p>Angesichts dieser empirisch erhärteten Erkenntnisse wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament eine entsprechende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen, das diese Flexibilität der Bezugsdauer ermöglicht.</p>
  • <p>Als Folge des Stabilisierungsprogrammes hat der Bundesrat bis März 2001 dem Parlament eine Vorlage zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen. Das revidierte Gesetz soll 2003 in Kraft treten. Die verlangte Möglichkeit der Flexibilisierung der Anzahl Taggelder ist ein Punkt, welcher im Rahmen dieser Revision geprüft wird. Mit Blick auf die laufenden Revisionsarbeiten (Vernehmlassung im Herbst 2000/Botschaft März 2001) ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung in dem Sinne zu ändern, dass dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt wird, die Taggelder nach Altersjahr zu differenzieren und je nach konjunktureller Wirtschaftslage zu verkürzen und längstens bis auf 520 Tage zu verlängern.</p>
  • Arbeitslosenversicherung. Flexibilisierung der Rahmenfristen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Empirische Studien des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco), u. a. auch von Professor G. Sheldon, haben gezeigt, dass eine lange Bezugsdauer von Arbeitslosengeldern die Zahl der Arbeitslosen tendenziell eher erhöht und damit die Langzeitarbeitslosigkeit eher verlängert als verkürzt.</p><p>Im Ausland wird bei nachlassender Arbeitslosigkeit die Bezugsdauer in der Regel gesenkt. In der Schweiz wurde demgegenüber die Dauer der Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosengeldern noch nie herabgesetzt. Die Herabsetzung der Bezugsdauer bedeutet allerdings nicht, dass bei nachlassender Konjunktur und zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt diese auf dem herabgesetzten Niveau verharrt. Im Gegenteil, je nach konjunktureller Verschärfung der Lage kann mit diesem Instrument fein gesteuert werden.</p><p>Angesichts dieser empirisch erhärteten Erkenntnisse wird der Bundesrat gebeten, dem Parlament eine entsprechende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen, das diese Flexibilität der Bezugsdauer ermöglicht.</p>
    • <p>Als Folge des Stabilisierungsprogrammes hat der Bundesrat bis März 2001 dem Parlament eine Vorlage zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen. Das revidierte Gesetz soll 2003 in Kraft treten. Die verlangte Möglichkeit der Flexibilisierung der Anzahl Taggelder ist ein Punkt, welcher im Rahmen dieser Revision geprüft wird. Mit Blick auf die laufenden Revisionsarbeiten (Vernehmlassung im Herbst 2000/Botschaft März 2001) ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung in dem Sinne zu ändern, dass dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt wird, die Taggelder nach Altersjahr zu differenzieren und je nach konjunktureller Wirtschaftslage zu verkürzen und längstens bis auf 520 Tage zu verlängern.</p>
    • Arbeitslosenversicherung. Flexibilisierung der Rahmenfristen

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