Unterstützung der Grenzregionen
- ShortId
-
00.3343
- Id
-
20003343
- Updated
-
14.11.2025 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützung der Grenzregionen
- AdditionalIndexing
-
grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Vertrag mit der EU;Dezentralisierung;regionale Beihilfe;Forschungsförderung;benachteiligtes Gebiet;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
- L05K0704010108, regionale Beihilfe
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K01020406, Dezentralisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Strukturanpassungsphase</p><p>Die Grenzregionen, die nicht gleichzeitig ein bedeutendes städtisches und wirtschaftliches Zentrum sind, wurden durch ihre Randposition in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eher behindert. Sie haben versucht, diesen Nachteil aufzufangen, indem sie die Grenze so gut wie möglich ausnutzten. </p><p>Da sich nun die Bedeutung der Grenze infolge der bilateralen Verträge aber ändert, steht diesen Regionen eine Strukturanpassungsphase bevor, eine Phase, die zu Schwierigkeiten führen, aber auch neue Möglichkeiten eröffnen kann.</p><p>Die Bedeutung der Regionen</p><p>Aus wirtschaftlicher Sicht sind die Regionen die Akteure geworden, welche die Entwicklung am stärksten vorantreiben. Wo die Voraussetzungen stimmen, haben die Grenzregionen die Möglichkeit, ihrer Randständigkeit mit intensiven Beziehungen zu den umliegenden Gebieten (jenseits der Grenze) zu begegnen und dadurch eine lebensfähigere kritische Masse zu erreichen. Sie können auf diese Weise eine Grösse erlangen und Synergien schaffen, die das Wirtschaftswachstum stärker begünstigen als der gegenwärtige Referenzraum.</p><p>Scharnier zwischen verschiedenen Staaten</p><p>Regionen, die über die Grenzen hinweg organisiert sind, können als Verbindung zwischen den betreffenden nationalen Räumen dienen. Sie verstärken die gesellschaftlichen und politischen Beziehungen. Zudem erleichtern sie den wirtschaftlichen Austausch und kurbeln ihn sogar an. Die Grenzregionen würden somit eine für die gesamte Schweizer Wirtschaft vorteilhafte Rolle spielen; deren Beziehungen zu den angrenzenden Ländern wären einfacher.</p><p>Notwendige Massnahmen</p><p>Die Grenzregionen zu unterstützen ist deshalb nicht nur notwendig, um deren wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten und zu festigen; es ist auch eine Gelegenheit, die Interessen des ganzen Landes zu fördern, indem die Zusammenarbeit mit den Regionen und den Ländern der EU ausgebaut wird, und die Stützpunkte zur Erschliessung der EU-Märkte zu stärken.</p><p>Wie andere Gebiete, die besondere Unterstützung erhalten (wirtschaftliche Erneuerungsgebiete), verdienen die Grenzregionen besondere Aufmerksamkeit und besondere Unterstützung, namentlich in dieser heiklen Phase der Anpassung an die neuen, durch die bilateralen Verträge bedingten Vorgaben. Ein entsprechender Beschluss könnte im Übrigen auch bereits heute anerkannte Subventionen enthalten (Interreg-Projekte).</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Grenzregionen bewusst und anerkennt ihre Stellung im Rahmen eines Systems, das auf die ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung aller Regionen und Teilräume der Schweiz angelegt ist. Er anerkennt insbesondere auch die bedeutende Rolle, welche die Grenzregionen im Prozess der wirtschaftlichen und sozialen Öffnung und Integration in Europa spielen. </p><p>In letzter Zeit hat sich der Bundesrat verschiedentlich mit parlamentarischen Vorstössen zum Thema bilaterale Verträge und ihre Auswirkungen auf die Grenzregionen befasst (Postulate Hofmann und Ratti vom 7. Oktober 1999, Motionen Lachat und Cavadini Adriano vom 8. Oktober 1999, in einem erweiterten Kontext auch das Postulat Robbiani vom 13. März 2000 und die Interpellation Maissen vom 23. März 2000). Auch die beiden fast gleichzeitig mit dieser Motion eingereichten Interpellationen Pelli (00.3299) und Lombardi (00.3300) vom 19. Juni 2000 beschäftigen sich mit den Auswirkungen der bilateralen Verträge auf einen Grenzkanton (Tessin).</p><p>In seinen Stellungnahmen zu den bereits behandelten Vorstössen hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass neben den überwiegend positiven Aspekten, die mit den bilateralen Verträgen verbunden sind, ein verschärfter Wettbewerb und damit gewisse Strukturanpassungseffekte nicht auszuschliessen sind. Diese Effekte können die Schweiz insgesamt wie auch die Grenzregionen im Speziellen betreffen. Der Bundesrat brachte aber auch zum Ausdruck, dass mit den beschlossenen flankierenden Massnahmen den wichtigsten direkten negativen Auswirkungen begegnet werden kann und dass er es zum heutigen Zeitpunkt als nicht opportun erachtet, zusätzliche flankierende Massnahmen ins Auge zu fassen.</p><p>In der Stellungnahme zur Motion Lachat wurde zudem darauf hingewiesen, dass dem Bund bereits heute Instrumente zur Verfügung stehen, welche der besonderen Situation der Grenzregionen Rechnung tragen und die es dem Bund erlauben, die Regionen bei der Strukturanpassung subsidiär zu unterstützen. Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wurde als eines dieser Instrumente explizit aufgeführt.</p><p>a. Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ist darauf hin angelegt, Regionen zu unterstützen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind und die Anpassungsprobleme nicht aus eigener Kraft meistern können. Bereits heute fallen eine ganze Reihe von Grenzregionen in den räumlichen Geltungsbereich des Beschlusses, so die Kantone Schaffhausen, Wallis, Neuenburg und Jura sowie grenznahe Gebiete in den Kantonen Bern, Solothurn, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin und Waadt. Hinzu kommen Gebiete in den Kantonen Uri, Luzern, Glarus und Freiburg. </p><p>Der geltende Beschluss ist auf fünf Jahre befristet und wird Mitte 2001 auslaufen. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen, die auch in Zukunft auf die Regionen der Schweiz zukommen werden, hat der Bundesrat am 5. Juni 2000 einen Vorschlag betreffend die Verlängerung und Anpassung des Beschlusses in die Vernehmlassung gegeben. Der Vorschlag sieht vor, (1.) die Geltungsdauer des Beschlusses um fünf Jahre zu verlängern; (2.) das einzelbetriebliche Instrumentarium auf die besonders wirksamen Steuererleichterungen und Bürgschaften zu fokussieren und (3.) ein neues, überbetriebliches Unterstützungsinstrument einzuführen. Mit letzterem sollen insbesondere Institutionen und Projekte unterstützt werden, die auf die Förderung regionaler Unternehmenspotenziale sowie der Innovations- und Investitionstätigkeit in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten abzielen. Die Vernehmlassungsfrist ist am 10. August 2000 abgelaufen. Es ist geplant, dass der Bundesrat im Herbst dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zuhanden der Räte verabschieden wird. </p><p>Die Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wird es erlauben, Grenz- und andere Regionen, welche die Unterstellungskriterien erfüllen, in ihrem Strukturanpassungsprozess auch weiterhin wirkungsvoll zu unterstützen (erste Massnahme des Anliegens a der Motion). Die vorgeschlagene Dauer der Verlängerung (Mitte 2001 bis Mitte 2006) erstreckt sich dabei über den Zeitraum, in dem die bilateralen Verträge voraussichtlich ihre Wirkungen zu entfalten beginnen. Auch das Anliegen, einen innovativen Impuls in der betroffenen Region auszulösen, ist mit dem verlängerten und angepassten Beschluss soweit möglich abgedeckt (fünfte Massnahme des Anliegens a der Motion). So sollen mit dem Beschluss in erster Linie innovative Investitionsvorhaben gefördert werden, die einen dynamischen Wachstumsimpuls in der Region auslösen. Auch das vorgeschlagene überbetriebliche Förderinstrument wird über die Unterstützung von Innovationsberatungs- und Technologietransferstellen in die verlangte Richtung wirken.</p><p>Für die Erfüllung der drei anderen Anliegen der Motion ist der Bundesbeschluss hingegen nicht geeignet bzw. diese Anliegen können mit anderen Instrumenten besser abgedeckt werden. So hat der Bundesrat mit Bezug auf die regionalen Beobachtungs- und Überwachungsstellen bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Cavadini Adriano erklärt, dass diese Rolle den tripartiten Kommissionen zukommt. Mit Bezug auf die Unterstützung von Projekten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hat das Parlament sodann im letzten Jahr gleichzeitig mit der Verabschiedung der bilateralen Verträge beschlossen, sich mit einem Beitrag von 39 Millionen Franken an der Gemeinschaftsinitiative Interreg III zu beteiligen. Der Grossteil dieses Beitrages wird in den Jahren 2000 bis 2006 wiederum der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zugute kommen. Mit Bezug auf die Frage der Verlagerung von Verwaltungseinheiten schliesslich ist festzuhalten, dass der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete auf die Förderung privater Investitionsvorhaben ausgerichtet ist. Unabhängig von der Frage, ob ein Transfer von Verwaltungseinheiten des Bundes in Grenzregionen erstrebenswert und machbar ist, stellt er damit nicht das geeignete Instrument dar.</p><p>b. Mit Blick auf Abschnitt b der Motion hält der Bundesrat erneut fest, dass die Grenzregionen bereits heute von verschiedenen regionalpolitischen Instrumenten profitieren, die auf die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und auf die Unterstützung von Strukturanpassungsprozessen abzielen. Die Interreg-Programme sollen in diesem Zusammenhang besonders herausgestrichen werden. So hat das Interreg-II-Programm (1994-1999) klar gezeigt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten geeignet ist, Befürchtungen beiderseits der Grenzen abzubauen und fruchtbare und produktive Beziehungen grenzüberschreitend zu etablieren. Die positive Beurteilung von Interreg II hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Programm in Form von Interreg III weitergeführt wird. </p><p>Im Zusammenhang mit den Grenzregionen müssen sodann auch Instrumente wie die Investitionshilfe für das Berggebiet, der Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum ("Regio plus") und das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten erwähnt werden. All diesen Massnahmen ist gemeinsam, dass sie die Grenzregionen des Alpenraumes und des Juras mit abdecken. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Postulate Ratti und Hofmann zugesichert hat, die Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Grenzregionen kontinuierlich zu beobachten und zu analysieren. Ein erster Zwischenbericht an die Räte wurde auf Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt, und ein ausführlicherer Bericht ist für Mitte 2002 vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Mit der Annahme der bilateralen Verträge öffnen sich für die Wirtschaft unseres Landes neue Perspektiven. Am stärksten werden sich diese Verträge jedoch in den Grenzregionen auswirken. Diese stehen vor einer Strukturanpassungsphase, die umso intensiver sein wird, je grösser der sozioökonomische Unterschied zwischen der Region diesseits und der Region jenseits der Grenze ist. </p><p>Der Bund hat ein Interesse daran, diese Regionen nicht nur aus regionalpolitischen Überlegungen zu unterstützen, sondern auch, weil sie eine Brückenfunktion zu den Ländern und Märkten der Europäischen Union (EU) wahrnehmen und damit dem ganzen Land dienen.</p><p>Deshalb beauftrage ich den Bundesrat:</p><p>a. den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete mit folgenden gezielten Massnahmen (und einer Erhöhung der entsprechenden Kredite) zu ergänzen:</p><p>- die Wirtschaft der Grenzregionen wird während der durch die bilateralen Verträge bedingten Strukturanpassungsphase unterstützt;</p><p>- die regionalen Stellen, welche die bilateralen Verträge umsetzen und die flankierenden Massnahmen überprüfen sollen, werden subventioniert;</p><p>- die Zusammenarbeit und die Initiativen, die sich positiv auf die Wirtschaft und/oder die Beschäftigungslage auswirken, werden über die Grenzen hinweg gefördert;</p><p>- die Verlagerung in die Grenzregionen von Aktivitäten und Dienstleistungen (namentlich der Bundesverwaltung und der vom Bund kontrollierten Unternehmen), welche die Expansion auf die Märkte jenseits der Grenzen stärken, wird gefördert;</p><p>- die Forschung und die technologische Erneuerung werden unterstützt, wo die Distanz zu den wichtigsten Zentren unseres Landes und die Probleme, die sich aus der Grenznähe ergeben, die Erneuerungsprozesse behindern oder verlangsamen.</p><p>b. für die Erarbeitung eines entsprechenden Beschlusses zu sorgen, falls die erwähnten Unterstützungsmassnahmen nicht in den Beschluss zugunsten der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete integriert werden können.</p>
- Unterstützung der Grenzregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Strukturanpassungsphase</p><p>Die Grenzregionen, die nicht gleichzeitig ein bedeutendes städtisches und wirtschaftliches Zentrum sind, wurden durch ihre Randposition in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eher behindert. Sie haben versucht, diesen Nachteil aufzufangen, indem sie die Grenze so gut wie möglich ausnutzten. </p><p>Da sich nun die Bedeutung der Grenze infolge der bilateralen Verträge aber ändert, steht diesen Regionen eine Strukturanpassungsphase bevor, eine Phase, die zu Schwierigkeiten führen, aber auch neue Möglichkeiten eröffnen kann.</p><p>Die Bedeutung der Regionen</p><p>Aus wirtschaftlicher Sicht sind die Regionen die Akteure geworden, welche die Entwicklung am stärksten vorantreiben. Wo die Voraussetzungen stimmen, haben die Grenzregionen die Möglichkeit, ihrer Randständigkeit mit intensiven Beziehungen zu den umliegenden Gebieten (jenseits der Grenze) zu begegnen und dadurch eine lebensfähigere kritische Masse zu erreichen. Sie können auf diese Weise eine Grösse erlangen und Synergien schaffen, die das Wirtschaftswachstum stärker begünstigen als der gegenwärtige Referenzraum.</p><p>Scharnier zwischen verschiedenen Staaten</p><p>Regionen, die über die Grenzen hinweg organisiert sind, können als Verbindung zwischen den betreffenden nationalen Räumen dienen. Sie verstärken die gesellschaftlichen und politischen Beziehungen. Zudem erleichtern sie den wirtschaftlichen Austausch und kurbeln ihn sogar an. Die Grenzregionen würden somit eine für die gesamte Schweizer Wirtschaft vorteilhafte Rolle spielen; deren Beziehungen zu den angrenzenden Ländern wären einfacher.</p><p>Notwendige Massnahmen</p><p>Die Grenzregionen zu unterstützen ist deshalb nicht nur notwendig, um deren wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten und zu festigen; es ist auch eine Gelegenheit, die Interessen des ganzen Landes zu fördern, indem die Zusammenarbeit mit den Regionen und den Ländern der EU ausgebaut wird, und die Stützpunkte zur Erschliessung der EU-Märkte zu stärken.</p><p>Wie andere Gebiete, die besondere Unterstützung erhalten (wirtschaftliche Erneuerungsgebiete), verdienen die Grenzregionen besondere Aufmerksamkeit und besondere Unterstützung, namentlich in dieser heiklen Phase der Anpassung an die neuen, durch die bilateralen Verträge bedingten Vorgaben. Ein entsprechender Beschluss könnte im Übrigen auch bereits heute anerkannte Subventionen enthalten (Interreg-Projekte).</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Grenzregionen bewusst und anerkennt ihre Stellung im Rahmen eines Systems, das auf die ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung aller Regionen und Teilräume der Schweiz angelegt ist. Er anerkennt insbesondere auch die bedeutende Rolle, welche die Grenzregionen im Prozess der wirtschaftlichen und sozialen Öffnung und Integration in Europa spielen. </p><p>In letzter Zeit hat sich der Bundesrat verschiedentlich mit parlamentarischen Vorstössen zum Thema bilaterale Verträge und ihre Auswirkungen auf die Grenzregionen befasst (Postulate Hofmann und Ratti vom 7. Oktober 1999, Motionen Lachat und Cavadini Adriano vom 8. Oktober 1999, in einem erweiterten Kontext auch das Postulat Robbiani vom 13. März 2000 und die Interpellation Maissen vom 23. März 2000). Auch die beiden fast gleichzeitig mit dieser Motion eingereichten Interpellationen Pelli (00.3299) und Lombardi (00.3300) vom 19. Juni 2000 beschäftigen sich mit den Auswirkungen der bilateralen Verträge auf einen Grenzkanton (Tessin).</p><p>In seinen Stellungnahmen zu den bereits behandelten Vorstössen hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass neben den überwiegend positiven Aspekten, die mit den bilateralen Verträgen verbunden sind, ein verschärfter Wettbewerb und damit gewisse Strukturanpassungseffekte nicht auszuschliessen sind. Diese Effekte können die Schweiz insgesamt wie auch die Grenzregionen im Speziellen betreffen. Der Bundesrat brachte aber auch zum Ausdruck, dass mit den beschlossenen flankierenden Massnahmen den wichtigsten direkten negativen Auswirkungen begegnet werden kann und dass er es zum heutigen Zeitpunkt als nicht opportun erachtet, zusätzliche flankierende Massnahmen ins Auge zu fassen.</p><p>In der Stellungnahme zur Motion Lachat wurde zudem darauf hingewiesen, dass dem Bund bereits heute Instrumente zur Verfügung stehen, welche der besonderen Situation der Grenzregionen Rechnung tragen und die es dem Bund erlauben, die Regionen bei der Strukturanpassung subsidiär zu unterstützen. Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wurde als eines dieser Instrumente explizit aufgeführt.</p><p>a. Der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ist darauf hin angelegt, Regionen zu unterstützen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind und die Anpassungsprobleme nicht aus eigener Kraft meistern können. Bereits heute fallen eine ganze Reihe von Grenzregionen in den räumlichen Geltungsbereich des Beschlusses, so die Kantone Schaffhausen, Wallis, Neuenburg und Jura sowie grenznahe Gebiete in den Kantonen Bern, Solothurn, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin und Waadt. Hinzu kommen Gebiete in den Kantonen Uri, Luzern, Glarus und Freiburg. </p><p>Der geltende Beschluss ist auf fünf Jahre befristet und wird Mitte 2001 auslaufen. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen, die auch in Zukunft auf die Regionen der Schweiz zukommen werden, hat der Bundesrat am 5. Juni 2000 einen Vorschlag betreffend die Verlängerung und Anpassung des Beschlusses in die Vernehmlassung gegeben. Der Vorschlag sieht vor, (1.) die Geltungsdauer des Beschlusses um fünf Jahre zu verlängern; (2.) das einzelbetriebliche Instrumentarium auf die besonders wirksamen Steuererleichterungen und Bürgschaften zu fokussieren und (3.) ein neues, überbetriebliches Unterstützungsinstrument einzuführen. Mit letzterem sollen insbesondere Institutionen und Projekte unterstützt werden, die auf die Förderung regionaler Unternehmenspotenziale sowie der Innovations- und Investitionstätigkeit in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten abzielen. Die Vernehmlassungsfrist ist am 10. August 2000 abgelaufen. Es ist geplant, dass der Bundesrat im Herbst dieses Jahres eine entsprechende Botschaft zuhanden der Räte verabschieden wird. </p><p>Die Verlängerung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete wird es erlauben, Grenz- und andere Regionen, welche die Unterstellungskriterien erfüllen, in ihrem Strukturanpassungsprozess auch weiterhin wirkungsvoll zu unterstützen (erste Massnahme des Anliegens a der Motion). Die vorgeschlagene Dauer der Verlängerung (Mitte 2001 bis Mitte 2006) erstreckt sich dabei über den Zeitraum, in dem die bilateralen Verträge voraussichtlich ihre Wirkungen zu entfalten beginnen. Auch das Anliegen, einen innovativen Impuls in der betroffenen Region auszulösen, ist mit dem verlängerten und angepassten Beschluss soweit möglich abgedeckt (fünfte Massnahme des Anliegens a der Motion). So sollen mit dem Beschluss in erster Linie innovative Investitionsvorhaben gefördert werden, die einen dynamischen Wachstumsimpuls in der Region auslösen. Auch das vorgeschlagene überbetriebliche Förderinstrument wird über die Unterstützung von Innovationsberatungs- und Technologietransferstellen in die verlangte Richtung wirken.</p><p>Für die Erfüllung der drei anderen Anliegen der Motion ist der Bundesbeschluss hingegen nicht geeignet bzw. diese Anliegen können mit anderen Instrumenten besser abgedeckt werden. So hat der Bundesrat mit Bezug auf die regionalen Beobachtungs- und Überwachungsstellen bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Cavadini Adriano erklärt, dass diese Rolle den tripartiten Kommissionen zukommt. Mit Bezug auf die Unterstützung von Projekten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hat das Parlament sodann im letzten Jahr gleichzeitig mit der Verabschiedung der bilateralen Verträge beschlossen, sich mit einem Beitrag von 39 Millionen Franken an der Gemeinschaftsinitiative Interreg III zu beteiligen. Der Grossteil dieses Beitrages wird in den Jahren 2000 bis 2006 wiederum der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zugute kommen. Mit Bezug auf die Frage der Verlagerung von Verwaltungseinheiten schliesslich ist festzuhalten, dass der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete auf die Förderung privater Investitionsvorhaben ausgerichtet ist. Unabhängig von der Frage, ob ein Transfer von Verwaltungseinheiten des Bundes in Grenzregionen erstrebenswert und machbar ist, stellt er damit nicht das geeignete Instrument dar.</p><p>b. Mit Blick auf Abschnitt b der Motion hält der Bundesrat erneut fest, dass die Grenzregionen bereits heute von verschiedenen regionalpolitischen Instrumenten profitieren, die auf die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und auf die Unterstützung von Strukturanpassungsprozessen abzielen. Die Interreg-Programme sollen in diesem Zusammenhang besonders herausgestrichen werden. So hat das Interreg-II-Programm (1994-1999) klar gezeigt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten geeignet ist, Befürchtungen beiderseits der Grenzen abzubauen und fruchtbare und produktive Beziehungen grenzüberschreitend zu etablieren. Die positive Beurteilung von Interreg II hat entscheidend dazu beigetragen, dass das Programm in Form von Interreg III weitergeführt wird. </p><p>Im Zusammenhang mit den Grenzregionen müssen sodann auch Instrumente wie die Investitionshilfe für das Berggebiet, der Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum ("Regio plus") und das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten erwähnt werden. All diesen Massnahmen ist gemeinsam, dass sie die Grenzregionen des Alpenraumes und des Juras mit abdecken. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Postulate Ratti und Hofmann zugesichert hat, die Auswirkungen der bilateralen Verträge auf die Grenzregionen kontinuierlich zu beobachten und zu analysieren. Ein erster Zwischenbericht an die Räte wurde auf Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt, und ein ausführlicherer Bericht ist für Mitte 2002 vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Mit der Annahme der bilateralen Verträge öffnen sich für die Wirtschaft unseres Landes neue Perspektiven. Am stärksten werden sich diese Verträge jedoch in den Grenzregionen auswirken. Diese stehen vor einer Strukturanpassungsphase, die umso intensiver sein wird, je grösser der sozioökonomische Unterschied zwischen der Region diesseits und der Region jenseits der Grenze ist. </p><p>Der Bund hat ein Interesse daran, diese Regionen nicht nur aus regionalpolitischen Überlegungen zu unterstützen, sondern auch, weil sie eine Brückenfunktion zu den Ländern und Märkten der Europäischen Union (EU) wahrnehmen und damit dem ganzen Land dienen.</p><p>Deshalb beauftrage ich den Bundesrat:</p><p>a. den Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete mit folgenden gezielten Massnahmen (und einer Erhöhung der entsprechenden Kredite) zu ergänzen:</p><p>- die Wirtschaft der Grenzregionen wird während der durch die bilateralen Verträge bedingten Strukturanpassungsphase unterstützt;</p><p>- die regionalen Stellen, welche die bilateralen Verträge umsetzen und die flankierenden Massnahmen überprüfen sollen, werden subventioniert;</p><p>- die Zusammenarbeit und die Initiativen, die sich positiv auf die Wirtschaft und/oder die Beschäftigungslage auswirken, werden über die Grenzen hinweg gefördert;</p><p>- die Verlagerung in die Grenzregionen von Aktivitäten und Dienstleistungen (namentlich der Bundesverwaltung und der vom Bund kontrollierten Unternehmen), welche die Expansion auf die Märkte jenseits der Grenzen stärken, wird gefördert;</p><p>- die Forschung und die technologische Erneuerung werden unterstützt, wo die Distanz zu den wichtigsten Zentren unseres Landes und die Probleme, die sich aus der Grenznähe ergeben, die Erneuerungsprozesse behindern oder verlangsamen.</p><p>b. für die Erarbeitung eines entsprechenden Beschlusses zu sorgen, falls die erwähnten Unterstützungsmassnahmen nicht in den Beschluss zugunsten der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete integriert werden können.</p>
- Unterstützung der Grenzregionen
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