Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der Kantone

ShortId
00.3350
Id
20003350
Updated
10.04.2024 15:00
Language
de
Title
Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der Kantone
AdditionalIndexing
internationale Politik (allgemein);Vertrag mit der EU;Kanton;Europäische Zusammenarbeit;Landverkehr
1
  • L01K10, internationale Politik (allgemein)
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L02K1803, Landverkehr
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Föderalismusdialogs hat der Bundesrat mit Schreiben vom 31. März 2000 dem Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen die diesbezügliche Haltung des Bundesrates wie folgt dargelegt:</p><p>"Gestützt auf Artikel 55 der Bundesverfassung und das am 22. Dezember 1999 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich die Kantone bei der Behandlung kantonsrelevanter Themen grundsätzlich in den Ausschüssen der EU, an welchen die Schweiz kraft der sektoriellen Abkommen teilnehmen kann, sowie in den gemischten Ausschüssen im Rahmen der für die Kantone relevanten sektoriellen Abkommen beteiligen können. Die diesbezüglichen Verfahren sind noch festzulegen. Im Vordergrund steht hier derzeit eine Lösung, wonach die Vertreter der Kantone in die entsprechende Schweizer Delegation eingegliedert und dem Chef der Schweizer Delegation unterstellt werden."</p><p>Das Verfahren, wonach die Vertreter der Kantone von den Kantonen vorgeschlagen, vom Bundesrat ernannt und dem Chef der Schweizer Delegation unterstellt werden, erscheint zweckmässig. Der Bundesrat wird es aber den Kantonen überlassen, wie sie ihre Vertreter in den erwähnten Ausschüssen bestimmen wollen. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die sektoriellen Abkommen mit der EG noch nicht in Kraft getreten sind und daher die entsprechenden Bestimmungen über die gemischten Ausschüsse und die Beteiligung der Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU noch keine Wirkung entfalten. Damit die Information und Mitwirkung der Kantone bis zum Inkrafttreten der Abkommen dennoch sichergestellt ist, werden die betroffenen Bundesämter den Informationsbeauftragten der Kantone im Integrationsbüro EDA/EVD über allfällige Konsultationen und Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit den gemischten Ausschüssen und der Beteiligung der Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU im Rahmen der sektoriellen Abkommen informieren.</p><p>Sollten im nächsten gemischten Ausschuss des Transitabkommens zwischen der Schweiz und der EG von 1992 Fragen im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG behandelt werden, werden die Kantone entsprechend informiert und eingeladen, einen Vertreter für diese Sitzung des gemischten Ausschusses zu bestimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Artikel 55 der Bundesverfassung wirken die Kantone an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betreffen. Im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik, das von den eidgenössischen Räten am 22. Dezember 1999 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2000 in Kraft treten wird, werden diese Mitwirkungsrechte der Kantone weiter präzisiert.</p><p>Im Rahmen der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG haben die Vertragsparteien vereinbart, dass diese Abkommen durch so genannte gemischte Ausschüsse verwaltet werden sollen. Weiter sehen die sektoriellen Abkommen Schweiz/EG vor, dass die Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU teilnehmen kann. Schon während der Verhandlungen über diese Abkommen haben die Kantone gefordert, in diesen gemischten Ausschüssen sowie in den erwähnten Ausschüssen der EU Einsitz nehmen zu können, sofern dort kantonsrelevante Themen behandelt werden.</p><p>Es ist diesbezüglich vorzusehen, dass die entsprechenden Vertreter der Kantone von den Kantonen vorgeschlagen und vom Bundesrat ernannt werden. Die Einigung der Kantone auf einen oder einige wenige Vertreter wird wohl im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen erfolgen müssen. Die so ernannten Vertreter der Kantone sind dem Chef der Schweizer Delegation in den entsprechenden Ausschüssen zu unterstellen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dieser Forderung der Kantone nachzukommen und Vertretern der Kantone Einsitz in den erwähnten gemischten Ausschüssen zu gewähren? Falls ja, wann gedenkt er eine entsprechende Regelung zu erlassen? Entspricht es den Tatsachen, dass wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und dem Vollzug des Landverkehrsabkommens mit der EG derzeit im gemischten Ausschuss des Transitabkommens vom 2. Mai 1992 zwischen der Schweiz und der EG besprochen werden und die Kantone in diesem Ausschuss des Transitabkommens nicht vertreten sind?</p>
  • Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Föderalismusdialogs hat der Bundesrat mit Schreiben vom 31. März 2000 dem Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen die diesbezügliche Haltung des Bundesrates wie folgt dargelegt:</p><p>"Gestützt auf Artikel 55 der Bundesverfassung und das am 22. Dezember 1999 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich die Kantone bei der Behandlung kantonsrelevanter Themen grundsätzlich in den Ausschüssen der EU, an welchen die Schweiz kraft der sektoriellen Abkommen teilnehmen kann, sowie in den gemischten Ausschüssen im Rahmen der für die Kantone relevanten sektoriellen Abkommen beteiligen können. Die diesbezüglichen Verfahren sind noch festzulegen. Im Vordergrund steht hier derzeit eine Lösung, wonach die Vertreter der Kantone in die entsprechende Schweizer Delegation eingegliedert und dem Chef der Schweizer Delegation unterstellt werden."</p><p>Das Verfahren, wonach die Vertreter der Kantone von den Kantonen vorgeschlagen, vom Bundesrat ernannt und dem Chef der Schweizer Delegation unterstellt werden, erscheint zweckmässig. Der Bundesrat wird es aber den Kantonen überlassen, wie sie ihre Vertreter in den erwähnten Ausschüssen bestimmen wollen. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die sektoriellen Abkommen mit der EG noch nicht in Kraft getreten sind und daher die entsprechenden Bestimmungen über die gemischten Ausschüsse und die Beteiligung der Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU noch keine Wirkung entfalten. Damit die Information und Mitwirkung der Kantone bis zum Inkrafttreten der Abkommen dennoch sichergestellt ist, werden die betroffenen Bundesämter den Informationsbeauftragten der Kantone im Integrationsbüro EDA/EVD über allfällige Konsultationen und Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit den gemischten Ausschüssen und der Beteiligung der Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU im Rahmen der sektoriellen Abkommen informieren.</p><p>Sollten im nächsten gemischten Ausschuss des Transitabkommens zwischen der Schweiz und der EG von 1992 Fragen im Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG behandelt werden, werden die Kantone entsprechend informiert und eingeladen, einen Vertreter für diese Sitzung des gemischten Ausschusses zu bestimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Artikel 55 der Bundesverfassung wirken die Kantone an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betreffen. Im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik, das von den eidgenössischen Räten am 22. Dezember 1999 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2000 in Kraft treten wird, werden diese Mitwirkungsrechte der Kantone weiter präzisiert.</p><p>Im Rahmen der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG haben die Vertragsparteien vereinbart, dass diese Abkommen durch so genannte gemischte Ausschüsse verwaltet werden sollen. Weiter sehen die sektoriellen Abkommen Schweiz/EG vor, dass die Schweiz an gewissen Ausschüssen der EU teilnehmen kann. Schon während der Verhandlungen über diese Abkommen haben die Kantone gefordert, in diesen gemischten Ausschüssen sowie in den erwähnten Ausschüssen der EU Einsitz nehmen zu können, sofern dort kantonsrelevante Themen behandelt werden.</p><p>Es ist diesbezüglich vorzusehen, dass die entsprechenden Vertreter der Kantone von den Kantonen vorgeschlagen und vom Bundesrat ernannt werden. Die Einigung der Kantone auf einen oder einige wenige Vertreter wird wohl im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen erfolgen müssen. Die so ernannten Vertreter der Kantone sind dem Chef der Schweizer Delegation in den entsprechenden Ausschüssen zu unterstellen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, dieser Forderung der Kantone nachzukommen und Vertretern der Kantone Einsitz in den erwähnten gemischten Ausschüssen zu gewähren? Falls ja, wann gedenkt er eine entsprechende Regelung zu erlassen? Entspricht es den Tatsachen, dass wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und dem Vollzug des Landverkehrsabkommens mit der EG derzeit im gemischten Ausschuss des Transitabkommens vom 2. Mai 1992 zwischen der Schweiz und der EG besprochen werden und die Kantone in diesem Ausschuss des Transitabkommens nicht vertreten sind?</p>
    • Abkommen Schweiz/EG. Mitwirkung der Kantone

Back to List