Zukunft für die Betreiber touristischer Transportanlagen

ShortId
00.3351
Id
20003351
Updated
10.04.2024 07:49
Language
de
Title
Zukunft für die Betreiber touristischer Transportanlagen
AdditionalIndexing
touristische Infrastruktur;Randregion;Kohäsionsfonds;Luftseilbahn;Investitionsbeihilfe;sektorale Beihilfe
1
  • L05K0101010301, touristische Infrastruktur
  • L04K18030205, Luftseilbahn
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>- Lediglich 13 der 195 vom Schweizerischen Verband der Seilbahnunternehmungen inventarisierten Betreibergesellschaften haben einen Cashflow von mehr als 4 Millionen Franken.</p><p>- 32 Prozent der Unternehmen sind direkt in ihrer Existenz bedroht (einschliesslich 1000 davon abhängige Arbeitsplätze).</p><p>- 30 Prozent der Unternehmen sind überschuldet (2400 Arbeitsplätze sind dadurch in Gefahr).</p><p>- In den Alpen aber ist die wirtschaftliche Vielfalt ein Wunschtraum. Die Betreiber touristischer Berganlagen gehören fast immer zu den Hauptanbietern von Arbeitsplätzen. Obendrein sinkt die Geburtenrate, ist die Zahl der Skifahrer im Abnehmen begriffen, steigt die Zahl ausländischer Konkurrenz- und Nachbarstationen an und ändern sich die Gewohnheiten der Gäste, die es während des Winters eher in exotische Gefilde zieht.</p><p>- Die finanzielle Lage der Gesellschaften, die touristische Transportanlagen betreiben, ist mehr als alarmierend. Der fehlende Cashflow bewirkt, dass sie vor allem die Modernisierung der veralteten Anlagen nicht mehr mit eigenen Mitteln finanzieren können. Sie müssen entweder ihr Aktienkapital bei Zeichnern, d. h. bei Wirtschaftsakteuren der Region oder bei den Gemeinwesen erhöhen oder sie müssen Kredite aufnehmen. Die lokalen Wirtschaftsakteure erholen sich jedoch gerade von einer Krise, die sie sehr geschwächt hat, und die Gemeinwesen sind überschuldet. Eine Rückkehr zur Investition bleibt hypothetisch.</p><p>- Um die Anlagen erneuern zu können, sind die Gesellschaften gezwungen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die IHG-Kredite sind ein willkommener, aber unzureichender Beitrag.</p><p>- Die Handelsbanken ziehen sich von diesem Markt, der als riskant betrachtet wird, zurück. Die Kantonalbanken und Raiffeisenbanken übernehmen zuweilen deren Platz, aber sie allein sind nicht in der Lage, die Schuldenlast zu bewältigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der touristischen Transportanlagen für die Wirtschaft der alpinen Regionen bewusst. Deshalb ist der in der vorliegenden Interpellation enthaltene Wunsch nach günstigen Rahmenbedingungen verständlich. Der neue Artikel 87 der Bundesverfassung schafft die verfassungsrechtliche Grundlage zum Erlass eines Seilbahngesetzes, welches gegenwärtig in Ausarbeitung ist. Dieses Gesetz wird sich vornehmlich mit Fragen des Verfahrens, der Sicherheit und der Zuständigkeiten befassen. Die Bedeutung der touristischen Transportanlagen innerhalb der Wirtschaft der alpinen Regionen könnte im Rahmen der damit verbundenen Debatte erörtert werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Branche der touristischen Transportanlagen kämpft mit strukturellen Problemen, die auch dem Bundesrat bewusst sind. Diese Schwierigkeiten sind insbesondere zurückzuführen auf einen gewissen Nachfragerückgang beim Wintersport - verbunden mit einem wesentlichen Investitionsbedarf und einer relativ zerstückelten Angebotsstruktur (zahlreiche Kleinunternehmen, unzulängliche Zusammenarbeit).</p><p>2. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Umstrukturierung der touristischen Transportanlagen durch die Branche selber erfolgen muss.</p><p>3. Gegenwärtig schöpfen die touristischen Transportunternehmungen längst nicht das ganze wirtschaftliche Potenzial aus, das eine engere Zusammenarbeit bringen würde. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Unternehmungen von sich aus die Mittel und Wege finden müssen, um die Investitions- und Betriebskosten zu senken und die Erträge zu steigern. Es ist festzuhalten, dass die allgemeine Organisation und der Betrieb von touristischen Transportanlagen grundsätzlich in der Zuständigkeit des privaten Sektors liegt. Bezüglich der Art der Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen der Branche wären eine Holdinggesellschaft oder ein gemeinsames Kompetenzzentrum mögliche Organisationsformen.</p><p>4. Der Bundesrat will allfällige Erlöse aus einem Verkauf von Swisscom-Aktien für den Schuldenabbau verwenden. Er lehnt deshalb die Schaffung eines Kohäsionsfonds, welcher aus zweckgebundenen Mitteln finanziert wird, aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Probleme der vom Stellenabbau bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes besonders betroffenen Randregionen nicht angegangen werden sollen. Der Bundesrat hat im Juni 2000 im Rahmen des Gesamtpaketes "Weitere Entwicklung von Swisscom und Post" beschlossen, flankierende Massnahmen für diejenigen Regionen auszuarbeiten, welche vom Stellenabbau bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes besonders betroffen sind. Der Bundesrat hat am 23. August 2000 seine zeitlich befristeten Massnahmen zur Flankierung möglicher negativer regionaler Liberalisierungswirkungen bekanntgegeben. Was die touristischen Transportanlagen betrifft, ist daran zu erinnern, dass der Investitionsfonds aus dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete u. a. erlaubt hat, Mittel in der Höhe von 120 Millionen Franken insbesondere für diese Anlagen freizugeben. Diese Zuschüsse werden auch in Zukunft ausgerichtet.</p><p>5./6. Siehe die Antworten auf die Fragen 1 bis 3.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Sachen touristische Transportanlagen zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Die Betreiber touristischer Transportanlagen befinden sich in einer prekären finanziellen Lage.</p><p>2. Als Exportbranche benötigen sie vom Bund finanzielle Unterstützung nach dem Muster des neuen Exportförderungsgesetzes, das zurzeit im Parlament beraten wird, oder des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie.</p><p>3. Es wäre sinnvoll, den Zusammenschluss der Betreibergesellschaften zu einer Holding zu fördern, die mit Hilfe des Bundes das Schweizer Gütesiegel vermarkten würde. Innerhalb der Holding müssten eine Abteilung für Finanzen und eine weitere für das Management eingerichtet werden, welche die Zusammenlegung des Einkaufs, die gemeinsame Kapitalbewirtschaftung, ein gemeinsames Marketing und den Ausbau von grössenbedingten Kostenvorteilen ermöglichen würden.</p><p>4. Aus dem Verkauf der Swisscom-Aktien sollte ein Kohäsionsfonds zugunsten der Randgebiete und insbesondere der Betreiber touristischer Transportanlagen errichtet werden, damit durch Vorabzug aus diesem Fonds die Modernisierung der Anlagen finanziert und die Unternehmen erhalten werden können.</p><p>5. Die Schweiz unterstützt diesen Sektor nicht in dem Masse, wie es in Frankreich, Italien und Österreich der Fall ist.</p><p>6. Der Staat muss seinen Beitrag leisten, damit das Wachstum in der Tourismusbranche künftig gefestigt wird. Nur so kann der Schweiz ein Platz unter den zehn weltweit gefragtesten Urlaubszielen gesichert werden.</p>
  • Zukunft für die Betreiber touristischer Transportanlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Lediglich 13 der 195 vom Schweizerischen Verband der Seilbahnunternehmungen inventarisierten Betreibergesellschaften haben einen Cashflow von mehr als 4 Millionen Franken.</p><p>- 32 Prozent der Unternehmen sind direkt in ihrer Existenz bedroht (einschliesslich 1000 davon abhängige Arbeitsplätze).</p><p>- 30 Prozent der Unternehmen sind überschuldet (2400 Arbeitsplätze sind dadurch in Gefahr).</p><p>- In den Alpen aber ist die wirtschaftliche Vielfalt ein Wunschtraum. Die Betreiber touristischer Berganlagen gehören fast immer zu den Hauptanbietern von Arbeitsplätzen. Obendrein sinkt die Geburtenrate, ist die Zahl der Skifahrer im Abnehmen begriffen, steigt die Zahl ausländischer Konkurrenz- und Nachbarstationen an und ändern sich die Gewohnheiten der Gäste, die es während des Winters eher in exotische Gefilde zieht.</p><p>- Die finanzielle Lage der Gesellschaften, die touristische Transportanlagen betreiben, ist mehr als alarmierend. Der fehlende Cashflow bewirkt, dass sie vor allem die Modernisierung der veralteten Anlagen nicht mehr mit eigenen Mitteln finanzieren können. Sie müssen entweder ihr Aktienkapital bei Zeichnern, d. h. bei Wirtschaftsakteuren der Region oder bei den Gemeinwesen erhöhen oder sie müssen Kredite aufnehmen. Die lokalen Wirtschaftsakteure erholen sich jedoch gerade von einer Krise, die sie sehr geschwächt hat, und die Gemeinwesen sind überschuldet. Eine Rückkehr zur Investition bleibt hypothetisch.</p><p>- Um die Anlagen erneuern zu können, sind die Gesellschaften gezwungen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die IHG-Kredite sind ein willkommener, aber unzureichender Beitrag.</p><p>- Die Handelsbanken ziehen sich von diesem Markt, der als riskant betrachtet wird, zurück. Die Kantonalbanken und Raiffeisenbanken übernehmen zuweilen deren Platz, aber sie allein sind nicht in der Lage, die Schuldenlast zu bewältigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der touristischen Transportanlagen für die Wirtschaft der alpinen Regionen bewusst. Deshalb ist der in der vorliegenden Interpellation enthaltene Wunsch nach günstigen Rahmenbedingungen verständlich. Der neue Artikel 87 der Bundesverfassung schafft die verfassungsrechtliche Grundlage zum Erlass eines Seilbahngesetzes, welches gegenwärtig in Ausarbeitung ist. Dieses Gesetz wird sich vornehmlich mit Fragen des Verfahrens, der Sicherheit und der Zuständigkeiten befassen. Die Bedeutung der touristischen Transportanlagen innerhalb der Wirtschaft der alpinen Regionen könnte im Rahmen der damit verbundenen Debatte erörtert werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Branche der touristischen Transportanlagen kämpft mit strukturellen Problemen, die auch dem Bundesrat bewusst sind. Diese Schwierigkeiten sind insbesondere zurückzuführen auf einen gewissen Nachfragerückgang beim Wintersport - verbunden mit einem wesentlichen Investitionsbedarf und einer relativ zerstückelten Angebotsstruktur (zahlreiche Kleinunternehmen, unzulängliche Zusammenarbeit).</p><p>2. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Umstrukturierung der touristischen Transportanlagen durch die Branche selber erfolgen muss.</p><p>3. Gegenwärtig schöpfen die touristischen Transportunternehmungen längst nicht das ganze wirtschaftliche Potenzial aus, das eine engere Zusammenarbeit bringen würde. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Unternehmungen von sich aus die Mittel und Wege finden müssen, um die Investitions- und Betriebskosten zu senken und die Erträge zu steigern. Es ist festzuhalten, dass die allgemeine Organisation und der Betrieb von touristischen Transportanlagen grundsätzlich in der Zuständigkeit des privaten Sektors liegt. Bezüglich der Art der Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen der Branche wären eine Holdinggesellschaft oder ein gemeinsames Kompetenzzentrum mögliche Organisationsformen.</p><p>4. Der Bundesrat will allfällige Erlöse aus einem Verkauf von Swisscom-Aktien für den Schuldenabbau verwenden. Er lehnt deshalb die Schaffung eines Kohäsionsfonds, welcher aus zweckgebundenen Mitteln finanziert wird, aus grundsätzlichen finanzpolitischen Überlegungen ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Probleme der vom Stellenabbau bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes besonders betroffenen Randregionen nicht angegangen werden sollen. Der Bundesrat hat im Juni 2000 im Rahmen des Gesamtpaketes "Weitere Entwicklung von Swisscom und Post" beschlossen, flankierende Massnahmen für diejenigen Regionen auszuarbeiten, welche vom Stellenabbau bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes besonders betroffen sind. Der Bundesrat hat am 23. August 2000 seine zeitlich befristeten Massnahmen zur Flankierung möglicher negativer regionaler Liberalisierungswirkungen bekanntgegeben. Was die touristischen Transportanlagen betrifft, ist daran zu erinnern, dass der Investitionsfonds aus dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete u. a. erlaubt hat, Mittel in der Höhe von 120 Millionen Franken insbesondere für diese Anlagen freizugeben. Diese Zuschüsse werden auch in Zukunft ausgerichtet.</p><p>5./6. Siehe die Antworten auf die Fragen 1 bis 3.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Sachen touristische Transportanlagen zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Die Betreiber touristischer Transportanlagen befinden sich in einer prekären finanziellen Lage.</p><p>2. Als Exportbranche benötigen sie vom Bund finanzielle Unterstützung nach dem Muster des neuen Exportförderungsgesetzes, das zurzeit im Parlament beraten wird, oder des Bundesgesetzes über die Exportrisikogarantie.</p><p>3. Es wäre sinnvoll, den Zusammenschluss der Betreibergesellschaften zu einer Holding zu fördern, die mit Hilfe des Bundes das Schweizer Gütesiegel vermarkten würde. Innerhalb der Holding müssten eine Abteilung für Finanzen und eine weitere für das Management eingerichtet werden, welche die Zusammenlegung des Einkaufs, die gemeinsame Kapitalbewirtschaftung, ein gemeinsames Marketing und den Ausbau von grössenbedingten Kostenvorteilen ermöglichen würden.</p><p>4. Aus dem Verkauf der Swisscom-Aktien sollte ein Kohäsionsfonds zugunsten der Randgebiete und insbesondere der Betreiber touristischer Transportanlagen errichtet werden, damit durch Vorabzug aus diesem Fonds die Modernisierung der Anlagen finanziert und die Unternehmen erhalten werden können.</p><p>5. Die Schweiz unterstützt diesen Sektor nicht in dem Masse, wie es in Frankreich, Italien und Österreich der Fall ist.</p><p>6. Der Staat muss seinen Beitrag leisten, damit das Wachstum in der Tourismusbranche künftig gefestigt wird. Nur so kann der Schweiz ein Platz unter den zehn weltweit gefragtesten Urlaubszielen gesichert werden.</p>
    • Zukunft für die Betreiber touristischer Transportanlagen

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