KVG. Übernahme der Kosten bei Sterilisation
- ShortId
-
00.3363
- Id
-
20003363
- Updated
-
25.06.2025 01:49
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Übernahme der Kosten bei Sterilisation
- AdditionalIndexing
-
Versicherungsleistung;Sterilisation;Krankenversicherung;Empfängnisverhütung
- 1
-
- L05K0103020103, Sterilisation
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0103020102, Empfängnisverhütung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 sieht vor, dass die Sterilisation einer Frau oder ihres Partners nur eine Pflichtleistung ist, "wenn eine Schwangerschaft wegen eines voraussichtlich bleibenden krankhaften Zustandes oder einer körperlichen Anomalie zu einer Gefährdung des Lebens oder zu einer voraussichtlich dauernden gesundheitlichen Schädigung der Patientin führen müsste und andere Methoden der Schwangerschaftsverhütung aus medizinischen Gründen (im Sinne weitherziger Interpretation) nicht in Betracht kommen".</p><p>Solche Bedingungen erinnern an die Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch. Mitten in der Diskussion über einen straffreien Schwangerschaftsabbruch scheint es jedoch widersprüchlich, sich nicht damit auseinander zu setzen, wie man unerwünschte Schwangerschaften besser verhüten kann.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Ich lade den Bundesrat ein, aus folgenden Erwägungen heraus die Sterilisation bei Frauen und bei Männern in die Liste der von den Krankenkassen erstatteten Leistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufzunehmen:</p><p>- Die Verhütung einer Schwangerschaft ist sinnvoller als ein Schwangerschaftsabbruch.</p><p>- Die Sterilisation ist ein Mittel zur Verhütung von Schwangerschaften, das, wenn es aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage gewählt wird, eine ebenso zufriedenstellende wie willkommene Lösung für das Problem der Geburtenkontrolle darstellen kann.</p><p>- Die Sterilisation, ob bei Frauen oder bei Männern, stellt einen operativen Eingriff durch eine Ärztin oder einen Arzt dar, der den im KVG festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien entsprechen muss.</p><p>- Es wäre sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen falsch, wenn Kostengründe beim Entscheid über eine allfällige Sterilisation eine Rolle spielen würden.</p>
- KVG. Übernahme der Kosten bei Sterilisation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 sieht vor, dass die Sterilisation einer Frau oder ihres Partners nur eine Pflichtleistung ist, "wenn eine Schwangerschaft wegen eines voraussichtlich bleibenden krankhaften Zustandes oder einer körperlichen Anomalie zu einer Gefährdung des Lebens oder zu einer voraussichtlich dauernden gesundheitlichen Schädigung der Patientin führen müsste und andere Methoden der Schwangerschaftsverhütung aus medizinischen Gründen (im Sinne weitherziger Interpretation) nicht in Betracht kommen".</p><p>Solche Bedingungen erinnern an die Indikationen für einen Schwangerschaftsabbruch. Mitten in der Diskussion über einen straffreien Schwangerschaftsabbruch scheint es jedoch widersprüchlich, sich nicht damit auseinander zu setzen, wie man unerwünschte Schwangerschaften besser verhüten kann.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Ich lade den Bundesrat ein, aus folgenden Erwägungen heraus die Sterilisation bei Frauen und bei Männern in die Liste der von den Krankenkassen erstatteten Leistungen gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung aufzunehmen:</p><p>- Die Verhütung einer Schwangerschaft ist sinnvoller als ein Schwangerschaftsabbruch.</p><p>- Die Sterilisation ist ein Mittel zur Verhütung von Schwangerschaften, das, wenn es aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage gewählt wird, eine ebenso zufriedenstellende wie willkommene Lösung für das Problem der Geburtenkontrolle darstellen kann.</p><p>- Die Sterilisation, ob bei Frauen oder bei Männern, stellt einen operativen Eingriff durch eine Ärztin oder einen Arzt dar, der den im KVG festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien entsprechen muss.</p><p>- Es wäre sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen falsch, wenn Kostengründe beim Entscheid über eine allfällige Sterilisation eine Rolle spielen würden.</p>
- KVG. Übernahme der Kosten bei Sterilisation
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