Kampf gegen Mädchenbeschneidung

ShortId
00.3365
Id
20003365
Updated
25.06.2025 01:43
Language
de
Title
Kampf gegen Mädchenbeschneidung
AdditionalIndexing
Jugendschutz;sexuelle Verstümmelung;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L04K01010213, sexuelle Verstümmelung
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Weltweit sind rund 130 Millionen Frauen beschnitten. Alle fünfzehn Minuten erleidet ein Mädchen das gleiche Schicksal. Unter grauenhaften Schmerzen, begleitet vom Gefühl des Verrates und der Demütigung, bezahlen sie oft mit dem Leben. Doch selbst wenn sie die Verstümmelung ihres Geschlechtsorgans überstehen, sind sie für immer gekennzeichnet: Schmerzen beim Harnlassen, bei der Menstruation, beim Geschlechtsverkehr und wiederkehrende Infektionen sind übliche Komplikationen.</p><p>Die Beschneidung ist ein grausames Ritual mit lebenslangen Folgen. Verschiedene internationale Übereinkommen und Erklärungen fordern die Verbesserung bzw. den Schutz der Gesundheit von Mädchen und Frauen und in diesem Zusammenhang speziell auch die Abschaffung der sexuellen Verstümmelung.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung im Kampf gegen die Mädchenbeschneidung unabdingbar sind, wenn ein wirklicher Fortschritt erzielt werden soll. Insbesondere WHO, Unicef und UNFPA engagieren sich denn auch seit Jahren dafür; Unicef Schweiz hat im letzten Jahr ein langfristiges Programm gegen die Mädchenbeschneidung aufgenommen. Trotzdem ist bis anhin nur eine sehr langsame Verbesserung zu verzeichnen. Es fehlen insbesondere die Mittel, um in den hauptsächlich betroffenen Ländern wirkungsvolle und umfassende Programme durchzuführen.</p><p>Auch die Schweiz ist deshalb gefordert, zur Eliminierung dieser menschenrechtswidrigen Eingriffe in die körperliche und psychische Integrität von Frauen und Mädchen einen speziellen Beitrag zu leisten. Vorab im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind diesbezügliche Projekte und Programme zu unterstützen.</p>
  • <p>Zahlreiche internationale und nationale Akteure, darunter auch die Schweiz, setzen sich gegen den vor allem in afrikanischen Ländern überlieferten Brauch der Beschneidung (Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane) ein, der die Gesundheit von Frauen und Kindern gefährdet. Verschiedene Konventionen und Übereinkommen der Uno fordern die Verbesserung und den Schutz der Gesundheit von Mädchen und Frauen, die Anerkennung ihrer Rechte und insbesondere die Abschaffung der sexuellen Verstümmelung. Diese stellt gemäss Internationalem Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder Uno-Übereinkommen gegen die Folter einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Rechte der Person dar. Die Mehrheit der Regierungen, in deren Länder die Beschneidung praktiziert wird, haben diese Konventionen ratifiziert und verfügen selber über eine Gesetzgebung, die solche Praktiken verbietet.</p><p>Die Beschneidung ist trotzdem immer noch weit verbreitet. Die Sonderberichterstatterin der Uno-Menschenrechtssubkommission, Frau Halima Embarek Warzazi, verantwortlich für die Begleitung von Entwicklungen und Fortschritten in Bezug auf die Abschaffung von traditionellen Praktiken, welche die Gesundheit junger Mädchen und Frauen gefährden, weist in einem Bericht von 1999 darauf hin, dass die Beschneidung, ähnlich wie andere überlieferte Bräuche, aufgrund von Glaubens- und Wertvorstellungen, kulturellen und sozialen Einstellungen in der betroffenen Gesellschaft sehr stark verankert ist. Es gibt aber noch weitere Gründe für ihr zähes Fortbestehen: ungenügender Zugang der Frauen zu Schul- und Berufsbildung und zu Entscheidungsprozessen/Mitsprache innerhalb der Gesellschaft.</p><p>Die Behandlung dieses Themas - sowie anderer Themen im Bereich Kultur, Glauben und Ethik - im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Politik für Menschenrechte ist heikel. Gewisse Gemeinschaften und Regierungen der betroffenen Länder betrachten die Stellungnahmen gegen diese Praktiken als kulturelle Einmischung des Westens. Solche Reaktionen sind auf einen sehr komplexen kulturellen Hintergrund zurückzuführen. Die Bekämpfung der sexuellen Verstümmelung ist ein Thema, das im Rahmen der Aussenpolitik mit viel Vorsicht angegangen werden muss. Die Abschaffung von gesundheitsschädigenden kulturellen Praktiken an Mädchen stellt eines der strategischen Ziele des Aktionsplans der Schweiz dar, der im Rahmen der Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Beijing ausgearbeitet wurde (Teil L, Mädchen, Strategisches Ziel II). Dieser Aktionsplan empfiehlt der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu verstärken und insbesondere über multilaterale Organisationen (namentlich die Weltgesundheitsorganisation/WHO), NGO oder andere lokale Gruppen Einfluss zu nehmen, da es sich um ein äusserst sensibles Thema handelt.</p><p>Die Schweiz ist bereits aktiv und verfolgt eine Strategie auf drei Ebenen:</p><p>1. Auf multilateraler Ebene unterstützt sie Aktionen zur Abschaffung solcher Praktiken, bekräftigt ihr Engagement in internationalen Foren und unterstützt internationale Organisationen (Unicef, UNFPA, Unifem, WHO), die sich auf diesem Gebiet einsetzen. Letzten April hat die Schweiz eine Resolution der Uno-Menschenrechtskommission gegen die Gewalt an Frauen mitunterzeichnet, welche die sexuelle Verstümmelung verurteilt und die betroffenen Regierungen auffordert, Kampagnen gegen diese Praktiken zu lancieren und mit lokalen Organisationen und Gruppen zusammenzuarbeiten, die auf diesem Gebiet aktiv sind.</p><p>Der Aktionsplan der Schweiz für die Folgearbeiten der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Beijing, an der auch die Schweiz teilgenommen hat, schlägt zum Kapitel Mädchen drei spezifische Massnahmen vor:</p><p>- auf internationaler Ebene: die bilateralen Interventionen im Falle von Verletzungen der Rechte von Frauen und Mädchen verstärken (Massnahme L8), die Unterstützung von Organisationen, welche sich gegen gesundheitsschädliche kulturelle Praktiken an Mädchen einsetzen, weiterführen und verstärken (L9);</p><p>- auf nationaler Ebene: feststellen, ob auch in der Schweiz sexuelle Verstümmelungen an Mädchen praktiziert werden und allfällige Massnahmen entwickeln (Massnahme L7).</p><p>Die Anzahl der Länder, die eine Gesetzgebung zur Abschaffung der sexuellen Verstümmelung geschaffen haben, hat zugenommen. Dies wurde an der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die sich mit der Umsetzung des Aktionsplans von Beijing befasste, als Fortschritt gewertet.</p><p>2. Auf der Ebene der bilateralen Zusammenarbeit: Da es sich um ein sensibles Thema handelt, wird es im Rahmen des nationalen Politikdialoges angegangen und in die bilateralen Programme für reproduktive Gesundheit, Ausbildung und Förderung der Menschenrechte, insbesondere in Afrika, aufgenommen.</p><p>Die Schweiz stützt sich dabei auf die Grundprinzipien ihrer Aussenpolitik ab:</p><p>- Schutz der Menschenrechte: Die sexuelle Verstümmelung stellt einen Eingriff in die körperliche und geistige Integrität der Person dar.</p><p>- Gleichstellung von Frau und Mann: Die sexuelle Verstümmelung dient auch als Instrument zur gesellschaftlichen Kontrolle, die den Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Integrität verweigert. </p><p>- Verbesserung der Gesundheit: Die sexuelle Verstümmelung führt nicht nur zu sofortigen Komplikationen, in gewissen Fällen sogar zum Tod, sondern kann auch langfristig schwerwiegende Folgen für die körperliche, psychische und sexuelle Gesundheit der Mädchen und Frauen sowie für ihre Kinder haben.</p><p>Im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik betrachtet die Schweiz die Beschneidung, wie auch jede andere Form der Gewalt gegen Frauen, als eine Verletzung der menschlichen Würde und interveniert auf bilateraler Ebene bei den Regierungsbehörden der betroffenen Länder. Sie motiviert sie, ihren Kampf gegen die Beschneidung fortzusetzen und beruft sich dabei auf die Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Sie weist ebenfalls auf die allgemeine Empfehlung Nr. 14 der Uno-Kommission über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hin, die Richtlinien zur Abschaffung gesundheitsschädlicher traditioneller Praktiken für Frauen und Kinder enthält. In diesen Richtlinien ist auch die Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft enthalten.</p><p>Die Schweiz unterstützt ebenfalls die Anstrengungen der Regierungen in ihren Partnerländern bei der Ausarbeitung eines gesetzlichen Rahmens, da es wichtig ist, dass diese Länder über eine Gesetzgebung verfügen, auf die sich Individuen oder Gruppen berufen können, die es ablehnen, sich einer sexuellen Verstümmelung zu unterziehen.</p><p>3. Auf der Ebene des EDA: Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das EDA Initiativen von lokalen Organisationen, welche diese Praktiken abschaffen wollen (z. B. in Mali, in Tansania und in Niger). Die Beseitigung dieser Praktiken setzt ein Umdenken voraus, das viel Zeit erfordert und nur durch Sensibilisierungs- und Informationskampagnen erzielt werden kann, die Veränderungen fordern, gleichzeitig jedoch die lokalen Gegebenheiten respektieren. Die Erfahrung zeigt, dass mit Aktionen, die von lokalen Akteuren durchgeführt werden, die besseren Ergebnisse erzielt werden. Es ist ebenfalls vorgesehen, regionale afrikanische Netzwerke zu unterstützen, die in der Lage sind, nationale Organisationen in technischen und pädagogischen Belangen zu beraten. Gleichzeitig soll der Austausch zwischen den verschiedenen Partnern, welche sich gegen die sexuelle Verstümmelung von Frauen und Mädchen einsetzen, gefördert werden.</p><p>Diese Strategie zur Unterstützung der im Kampf gegen die Beschneidung beteiligten Akteure und zur Integration in anderen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit hat sich bewährt und muss weitergeführt werden.</p><p>In Zukunft wird der Bundesrat das Parlament über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte informiert, noch verstärkt sein Augenmerk auf die Problematik der sexuellen Verstümmelung richten und insbesondere im Rahmen seiner Programme für Gesundheit, Ausbildung und Schutz der Menschenrechte diese Praktiken bekämpfen. Er unterstützt weiterhin seine Entwicklungspartner, welche sich auf diesem Gebiet engagieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich im Kampf gegen die Mädchenbeschneidung vermehrt zu engagieren und insbesondere Programme und Organisationen zu unterstützen, die sich für die Abschaffung dieser Praktiken einsetzen.</p>
  • Kampf gegen Mädchenbeschneidung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Weltweit sind rund 130 Millionen Frauen beschnitten. Alle fünfzehn Minuten erleidet ein Mädchen das gleiche Schicksal. Unter grauenhaften Schmerzen, begleitet vom Gefühl des Verrates und der Demütigung, bezahlen sie oft mit dem Leben. Doch selbst wenn sie die Verstümmelung ihres Geschlechtsorgans überstehen, sind sie für immer gekennzeichnet: Schmerzen beim Harnlassen, bei der Menstruation, beim Geschlechtsverkehr und wiederkehrende Infektionen sind übliche Komplikationen.</p><p>Die Beschneidung ist ein grausames Ritual mit lebenslangen Folgen. Verschiedene internationale Übereinkommen und Erklärungen fordern die Verbesserung bzw. den Schutz der Gesundheit von Mädchen und Frauen und in diesem Zusammenhang speziell auch die Abschaffung der sexuellen Verstümmelung.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung im Kampf gegen die Mädchenbeschneidung unabdingbar sind, wenn ein wirklicher Fortschritt erzielt werden soll. Insbesondere WHO, Unicef und UNFPA engagieren sich denn auch seit Jahren dafür; Unicef Schweiz hat im letzten Jahr ein langfristiges Programm gegen die Mädchenbeschneidung aufgenommen. Trotzdem ist bis anhin nur eine sehr langsame Verbesserung zu verzeichnen. Es fehlen insbesondere die Mittel, um in den hauptsächlich betroffenen Ländern wirkungsvolle und umfassende Programme durchzuführen.</p><p>Auch die Schweiz ist deshalb gefordert, zur Eliminierung dieser menschenrechtswidrigen Eingriffe in die körperliche und psychische Integrität von Frauen und Mädchen einen speziellen Beitrag zu leisten. Vorab im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind diesbezügliche Projekte und Programme zu unterstützen.</p>
    • <p>Zahlreiche internationale und nationale Akteure, darunter auch die Schweiz, setzen sich gegen den vor allem in afrikanischen Ländern überlieferten Brauch der Beschneidung (Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane) ein, der die Gesundheit von Frauen und Kindern gefährdet. Verschiedene Konventionen und Übereinkommen der Uno fordern die Verbesserung und den Schutz der Gesundheit von Mädchen und Frauen, die Anerkennung ihrer Rechte und insbesondere die Abschaffung der sexuellen Verstümmelung. Diese stellt gemäss Internationalem Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder Uno-Übereinkommen gegen die Folter einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Rechte der Person dar. Die Mehrheit der Regierungen, in deren Länder die Beschneidung praktiziert wird, haben diese Konventionen ratifiziert und verfügen selber über eine Gesetzgebung, die solche Praktiken verbietet.</p><p>Die Beschneidung ist trotzdem immer noch weit verbreitet. Die Sonderberichterstatterin der Uno-Menschenrechtssubkommission, Frau Halima Embarek Warzazi, verantwortlich für die Begleitung von Entwicklungen und Fortschritten in Bezug auf die Abschaffung von traditionellen Praktiken, welche die Gesundheit junger Mädchen und Frauen gefährden, weist in einem Bericht von 1999 darauf hin, dass die Beschneidung, ähnlich wie andere überlieferte Bräuche, aufgrund von Glaubens- und Wertvorstellungen, kulturellen und sozialen Einstellungen in der betroffenen Gesellschaft sehr stark verankert ist. Es gibt aber noch weitere Gründe für ihr zähes Fortbestehen: ungenügender Zugang der Frauen zu Schul- und Berufsbildung und zu Entscheidungsprozessen/Mitsprache innerhalb der Gesellschaft.</p><p>Die Behandlung dieses Themas - sowie anderer Themen im Bereich Kultur, Glauben und Ethik - im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Politik für Menschenrechte ist heikel. Gewisse Gemeinschaften und Regierungen der betroffenen Länder betrachten die Stellungnahmen gegen diese Praktiken als kulturelle Einmischung des Westens. Solche Reaktionen sind auf einen sehr komplexen kulturellen Hintergrund zurückzuführen. Die Bekämpfung der sexuellen Verstümmelung ist ein Thema, das im Rahmen der Aussenpolitik mit viel Vorsicht angegangen werden muss. Die Abschaffung von gesundheitsschädigenden kulturellen Praktiken an Mädchen stellt eines der strategischen Ziele des Aktionsplans der Schweiz dar, der im Rahmen der Folgearbeiten zur 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Beijing ausgearbeitet wurde (Teil L, Mädchen, Strategisches Ziel II). Dieser Aktionsplan empfiehlt der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu verstärken und insbesondere über multilaterale Organisationen (namentlich die Weltgesundheitsorganisation/WHO), NGO oder andere lokale Gruppen Einfluss zu nehmen, da es sich um ein äusserst sensibles Thema handelt.</p><p>Die Schweiz ist bereits aktiv und verfolgt eine Strategie auf drei Ebenen:</p><p>1. Auf multilateraler Ebene unterstützt sie Aktionen zur Abschaffung solcher Praktiken, bekräftigt ihr Engagement in internationalen Foren und unterstützt internationale Organisationen (Unicef, UNFPA, Unifem, WHO), die sich auf diesem Gebiet einsetzen. Letzten April hat die Schweiz eine Resolution der Uno-Menschenrechtskommission gegen die Gewalt an Frauen mitunterzeichnet, welche die sexuelle Verstümmelung verurteilt und die betroffenen Regierungen auffordert, Kampagnen gegen diese Praktiken zu lancieren und mit lokalen Organisationen und Gruppen zusammenzuarbeiten, die auf diesem Gebiet aktiv sind.</p><p>Der Aktionsplan der Schweiz für die Folgearbeiten der 4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Beijing, an der auch die Schweiz teilgenommen hat, schlägt zum Kapitel Mädchen drei spezifische Massnahmen vor:</p><p>- auf internationaler Ebene: die bilateralen Interventionen im Falle von Verletzungen der Rechte von Frauen und Mädchen verstärken (Massnahme L8), die Unterstützung von Organisationen, welche sich gegen gesundheitsschädliche kulturelle Praktiken an Mädchen einsetzen, weiterführen und verstärken (L9);</p><p>- auf nationaler Ebene: feststellen, ob auch in der Schweiz sexuelle Verstümmelungen an Mädchen praktiziert werden und allfällige Massnahmen entwickeln (Massnahme L7).</p><p>Die Anzahl der Länder, die eine Gesetzgebung zur Abschaffung der sexuellen Verstümmelung geschaffen haben, hat zugenommen. Dies wurde an der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die sich mit der Umsetzung des Aktionsplans von Beijing befasste, als Fortschritt gewertet.</p><p>2. Auf der Ebene der bilateralen Zusammenarbeit: Da es sich um ein sensibles Thema handelt, wird es im Rahmen des nationalen Politikdialoges angegangen und in die bilateralen Programme für reproduktive Gesundheit, Ausbildung und Förderung der Menschenrechte, insbesondere in Afrika, aufgenommen.</p><p>Die Schweiz stützt sich dabei auf die Grundprinzipien ihrer Aussenpolitik ab:</p><p>- Schutz der Menschenrechte: Die sexuelle Verstümmelung stellt einen Eingriff in die körperliche und geistige Integrität der Person dar.</p><p>- Gleichstellung von Frau und Mann: Die sexuelle Verstümmelung dient auch als Instrument zur gesellschaftlichen Kontrolle, die den Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Integrität verweigert. </p><p>- Verbesserung der Gesundheit: Die sexuelle Verstümmelung führt nicht nur zu sofortigen Komplikationen, in gewissen Fällen sogar zum Tod, sondern kann auch langfristig schwerwiegende Folgen für die körperliche, psychische und sexuelle Gesundheit der Mädchen und Frauen sowie für ihre Kinder haben.</p><p>Im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik betrachtet die Schweiz die Beschneidung, wie auch jede andere Form der Gewalt gegen Frauen, als eine Verletzung der menschlichen Würde und interveniert auf bilateraler Ebene bei den Regierungsbehörden der betroffenen Länder. Sie motiviert sie, ihren Kampf gegen die Beschneidung fortzusetzen und beruft sich dabei auf die Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Sie weist ebenfalls auf die allgemeine Empfehlung Nr. 14 der Uno-Kommission über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hin, die Richtlinien zur Abschaffung gesundheitsschädlicher traditioneller Praktiken für Frauen und Kinder enthält. In diesen Richtlinien ist auch die Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft enthalten.</p><p>Die Schweiz unterstützt ebenfalls die Anstrengungen der Regierungen in ihren Partnerländern bei der Ausarbeitung eines gesetzlichen Rahmens, da es wichtig ist, dass diese Länder über eine Gesetzgebung verfügen, auf die sich Individuen oder Gruppen berufen können, die es ablehnen, sich einer sexuellen Verstümmelung zu unterziehen.</p><p>3. Auf der Ebene des EDA: Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das EDA Initiativen von lokalen Organisationen, welche diese Praktiken abschaffen wollen (z. B. in Mali, in Tansania und in Niger). Die Beseitigung dieser Praktiken setzt ein Umdenken voraus, das viel Zeit erfordert und nur durch Sensibilisierungs- und Informationskampagnen erzielt werden kann, die Veränderungen fordern, gleichzeitig jedoch die lokalen Gegebenheiten respektieren. Die Erfahrung zeigt, dass mit Aktionen, die von lokalen Akteuren durchgeführt werden, die besseren Ergebnisse erzielt werden. Es ist ebenfalls vorgesehen, regionale afrikanische Netzwerke zu unterstützen, die in der Lage sind, nationale Organisationen in technischen und pädagogischen Belangen zu beraten. Gleichzeitig soll der Austausch zwischen den verschiedenen Partnern, welche sich gegen die sexuelle Verstümmelung von Frauen und Mädchen einsetzen, gefördert werden.</p><p>Diese Strategie zur Unterstützung der im Kampf gegen die Beschneidung beteiligten Akteure und zur Integration in anderen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit hat sich bewährt und muss weitergeführt werden.</p><p>In Zukunft wird der Bundesrat das Parlament über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte informiert, noch verstärkt sein Augenmerk auf die Problematik der sexuellen Verstümmelung richten und insbesondere im Rahmen seiner Programme für Gesundheit, Ausbildung und Schutz der Menschenrechte diese Praktiken bekämpfen. Er unterstützt weiterhin seine Entwicklungspartner, welche sich auf diesem Gebiet engagieren.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich im Kampf gegen die Mädchenbeschneidung vermehrt zu engagieren und insbesondere Programme und Organisationen zu unterstützen, die sich für die Abschaffung dieser Praktiken einsetzen.</p>
    • Kampf gegen Mädchenbeschneidung

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